Herr Minister, ich komme noch einmal auf Ihre Aussage zur Kutschenmaut zurück. Ob das nun Abkassieren oder Abzocke ist, das ist eigentlich gleichgültig. Ich frage vor dem Hintergrund, dass
es z. B. im ältesten Naturschutzgebiet in Niedersachsen, in der Lüneburger Heide, Orte gibt, die nur mit der Kutsche zu erreichen sind. Wird dort dann zukünftig von den Fahrtgästen die Maut bezahlt werden müssen, oder welche Vorstellung haben Sie? Ich frage insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verein Naturschutzpark vor Jahren einmal vergeblich versucht hat, eine Parkgebühr einzuführen.
Herr Kollege Möhrmann, ich möchte noch einmal auf diese Abzocke oder auch Maut verweisen. Manchmal wird das ja in einen Zusammenhang gebracht. Ich habe ganz klar dargestellt, wo es bei uns mit Gebühren losgeht und wo es aufhört. Wenn nun der Verein Naturschutzpark für sein Gebiet ähnliche Dinge im Hinterkopf gehabt und diese nicht durchgeführt hat, dann kann ich dazu nur sagen: Wir haben nicht gefördert, wir haben aber auch nicht behindert. Ob sich der Kutschenfahrer an den Kutscheninsassen schadlos hält oder ob er sagt, das ist im Preis enthalten, das muss jeder selber regeln. Wir haben jedenfalls nicht vor - das klang bei Ihnen ein bisschen durch -, irgendwo Mautstellen einzurichten. Das hat der Bund nicht einmal auf seinen Autobahnen geschafft. Ich glaube, dann sollten wir nicht den Ehrgeiz haben, solch einen Blödsinn im Wald einzuführen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage von Frau Kollegin Lorberg, vom Kollegen Lehmann und mir betrifft die Nutzung von Liegenschaften der Bundeswehr als Strafvollzugsanstalten.
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Frau Merk und Frau Müller, veröffentlicht in der Drucksache 524, zum Umgang mit der Überbelegung im niedersächsischen Strafvollzug vom 22. September 2003 angekündigt, leer stehende Liegenschaften der Bundeswehr darauf zu überprüfen, ob sie für Zwecke des Justizvollzugs geeignet sind. Sie hat sich auch für den Fall weiter steigender Gefangenenzahlen deutlich gegen einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Strafvollstreckung nach § 455 a StPO ausgesprochen und stattdessen eine Erweiterung der Haftplatzkapazitäten in Aussicht gestellt.
1. Hat sie zwischenzeitlich Erkenntnisse darüber gewinnen können, ob es überhaupt Soldatenunterkünfte in Niedersachsen gibt, die für die Unterbringung von Gefangenen in Betracht kommen?
2. Sieht die Justizministerin derzeit überhaupt noch einen Bedarf für weitere Haftplätze nach der anstehenden Inbetriebnahme der neuen Anstalten in Sehnde und Rosdorf?
3. Wie will die Justizministerin möglichen Überkapazitäten vor dem Hintergrund entgegenwirken, dass es schwierig ist, die Entwicklung der Gefangenenzahlen zuverlässig vorherzusagen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Frage 1: Konkret liegt uns ein Angebot des Bundesvermögensamtes Soltau vor. Es handelt sich hierbei um eine leer stehende Kaserne am Stadtrand von Bremervörde in einer für den Justizvollzug idealen Lage. Zugleich bietet sie gute Voraussetzungen für eine Umwidmung zur Justizvollzugsanstalt. Dies trifft aber bei weitem nicht für alle
leer stehenden Kasernen zu. Die Liegenschaft befindet sich zudem in einer Region Niedersachsens, die den größten Bedarf an neuen Haftplätzen hat. Eine tiefer greifende Untersuchung seitens des Justizministeriums ist vorerst zurückgestellt, weil die Entscheidung des Finanzministeriums über die Vergabe eines PPP-Projekts, in dessen Rahmen auch der Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Betracht kommt, noch aussteht.
Zu Frage 2: Ja, es sind schon heute zwei Entwicklungen absehbar, die einen weiteren Haftplatzbedarf vermuten lassen. Erstens zwingt uns die Rechtsprechung, die Belegungsfähigkeit mehrerer alter Justizvollzugsanstalten zu korrigieren. So ist ein Teil der Haftplätze den aktuellen rechtlichen Vorgaben anzupassen.
Zweitens. Eine Änderung des StGB ist zu erwarten, wonach bei gleichzeitiger Verhängung einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren und einer Unterbringung im Maßregelvollzug zunächst ein Teil der Strafe im Justizvollzug zu vollstrecken sein wird. Berechnungen haben ergeben, dass dies mittelfristig zu einem Anstieg der Belegung um etwa 100 Gefangene führen wird, wenn die Spruchpraxis der Gerichte ansonsten unverändert bleibt.
Zu Frage 3: Eine sichere Prognose über die Entwicklung der Gefangenenzahlen ist nicht möglich. Ein Rückgang der Gefangenenzahlen wäre zwar willkommen, ist derzeit aber eher unwahrscheinlich. Sollte es wider Erwarten doch zu einem Rückgang der Gefangenenzahlen kommen, könnte dies zu einer Neustrukturierung der Vollzugslandschaft genutzt werden.
Da es offensichtlich ein Angebot an die Landesregierung gibt, eine Liegenschaft der Bundeswehr zu übernehmen, frage ich die Landesregierung, welche Kosten in diesem Fall auf die Landesregierung zukommen würden.
Wir kennen nur die Kosten für das Grundstück, das etwa 11 Hektar groß ist. Das ist eine Größenordnung von 750 000 Euro.
Vor ungefähr einem Jahr hatten wir schon einmal eine ähnliche Frage gestellt. Damals hieß es zum Bedarf - wie eben schon angesprochen -, die Frage der Belegungsfähigkeit der Anstalten werde wahrscheinlich aufgrund der Rechtsprechung geändert werden. Ich frage die Landesregierung: Welche Änderungen aufgrund der Rechtsprechung zur Unterbringung von Gefangenen hat es tatsächlich im letzten Jahr gegeben? Wir hätten dazu gerne die Zahlen für die einzelnen Anstalten.
Zu der rechtlichen Frage kann ich Ihnen sagen, dass zu den Vorgaben der Rechtsprechung der Verzicht auf die Mehrfachbelegung von Hafträumen ohne abgetrennten Sanitärbereich und die Gewährleistung eines Mindestmaßes an Bewegungsraum für jeden Gefangenen in seinem Haftraum gehören. Davon wären insgesamt 400 Haftplätze betroffen. Insofern haben wir natürlich Umstrukturierungen vorgenommen. Die genauen Zahlen kann ich Ihnen jetzt aber nicht nennen. Das müsste ich nachreichen.
Herr Minister, die Kaserne in Bremervörde liegt in der Nähe eines großräumigen Wohngebietes. Die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung erfordert sicherlich effektive sicherheitstechnische Maßnahmen. Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Sicherheitsstandards sind einge
Es ist nicht daran gedacht, dort Schwerstkriminelle unterzubringen. Ansonsten werden natürlich die üblichen Standards umzusetzen sein. Aber die Detailplanung ist noch nicht vollzogen, weil die Entscheidung des Finanzministeriums bezüglich der Vergabe dieses PPP-Projekt noch aussteht. Wenn das entschieden ist, wird die Detailplanung vorgenommen. Erst danach können auch die Kosten benannt werden.
Die Anfrage der Kollegen Nacke und Lorberg ist ja auch vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung im Strafvollzug spannend. Herr Minister, bevor wir uns über Neubauten oder Anmietung bzw. Umnutzung von Kasernen Gedanken machen sollten, stellen wir als Grüne die Frage: Was haben Sie vor, zukünftig in Sachen Haftvermeidung zu unternehmen? Welche Konzepte haben Sie? Was soll in Niedersachsen neu entwickelt werden?
Ich schätze, dass Sie damit das Stichwort „Schwitzen statt Sitzen“ gemeint haben. Damit können wir die Probleme im Strafvollzug natürlich nicht lösen. Ich meine schon, dass es sinnvoll ist, dass verhängte Strafen auch abgesessen werden. Das sage ich auch als Innenminister. Schließlich muss auch eine abschreckende Wirkung erzeugt werden. Anderenfalls werden wir sicherlich die Kriminalität nicht in den Griff bekommen und vor allem auch nicht präventiv tätig sein können. Insofern glaube ich nicht - wenn Sie das damit gemeint haben -, dass das ein Bereich ist, in dem wir sehr
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Da wir eben gerade erfahren haben, dass nur eine Kaserne zur eventuellen Umnutzung angeboten wurde, frage ich Sie: Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie zur Lösung des Problems der Überbelegung im Frauenvollzug?
Die JVA Hildesheim ist umstrukturiert worden, um gerade auf diese Bedarfe reagieren zu können. Es ist also bereits etwas getan worden.
Herr Minister, die Kasernengelände sind im Allgemeinen sehr groß. Wird das ganze Gelände genutzt werden, oder werden andere Einrichtungen mit auf dieses Gelände ziehen müssen? Wie sieht es für einen solchen Fall mit den Sicherheitsstandards aus?
Sie haben Recht. Bundeswehrgelände und Kasernen sind in der Regel sehr großräumig. Deshalb sind auch nur einige wenige geeignet. Die beste Möglichkeit habe ich Ihnen gerade vorgestellt. In Bremervörde kann das Gelände sehr gut geteilt und die einzelnen Teile können voneinander abgeschottet werden, sodass die Sicherheitsbedingungen eingehalten werden können. Die Hälfte des
Geländes reicht aus, es müssen dort also nicht verschiedene Bereiche anders verwertet werden. Das Gelände ist optimal. Deshalb ist diese Kaserne ins Blickfeld für eine Umnutzung zur Strafvollzugsanstalt gerückt.