Protokoll der Sitzung vom 17.09.2004

Bestimmte Forderungen der Petenten sind durch das Schulgesetz der Fraktionen der CDU und der FDP bereits aufgegriffen worden, z. B. die Forderung nach umfassender Bildung; denn die umfassende Bildung der Persönlichkeit aller Schülerinnen und Schüler ist grundsätzliches Ziel unserer

bildungs- und schulpolitischen Bemühungen. Dies findet sich in allen schulformbezogenen Grundsatzerlassen.

Bildung der Persönlichkeit und schülerorientierte Förderung stehen in ganz engem Zusammenhang. Gerade in dem Bereich der individuellen Förderung sind besondere erlassliche Regelungen getroffen worden. Auch das ist ein Ansatz der Petenten gewesen.

Für alle Schülerinnen und Schüler werden künftig Förderplanungen der individuellen Lernentwicklung erstellt und die entsprechende Orientierung und Weiterbildung der Lehrkräfte vorbereitet. Auch das wird von den Petenten gefordert.

Es steht außer Frage, dass Schulen ihre komplexen Aufgaben in Unterricht und Erziehung nur erfüllen können, wenn sie sich mit anderen Leistungsträgern vernetzen und mit ihnen im Sinne der Schülerinnen und Schüler zusammenarbeiten. Das ist ein ganz zentraler Ansatz der Petenten, und sie fordern das auch zu Recht.

Die CDU/FDP-geführte Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben alles, was vor dem Hintergrund der katastrophalen Haushaltssituation an finanziellen Ressourcen möglich war, in den Bereich Bildung eingesetzt, um bisherige Missstände zu beseitigen.

Meine Damen und Herren, unser Schulgesetz ist jetzt gerade einmal drei Wochen „am Netz“.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das sind drei Wochen zu viel!)

Es ist gerade einmal vor drei Wochen in die Umsetzung gekommen. Es ist ein gutes und in allen Bundesländern viel beachtetes und auch viel gelobtes Schulgesetz.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP – Lachen bei der SPD - Wolfgang Jüttner [SPD]: Sie haben sich ver- sprochen!)

- Herr Jüttner, Sie müssen es einfach einmal akzeptieren: Sie sind eben nicht das Maß aller Dinge. Von Ihnen wollten wir auch gar kein Lob.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, es ist ein sehr gutes Schulgesetz, das aber eben nicht in 30 Tagen seine Wirkung entfalten kann. Dazu braucht es noch

ein bisschen Zeit. Deshalb haben wir im Ausschuss entschieden, den Einsender über die Sachund Rechtslage zu unterrichten. Dieses Schulgesetz, meine ich, wird auch von den Petenten eine Chance bekommen. Daher werden wir auch hier dafür votieren, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.

Ich komme jetzt zu Herrn Voigthändler und der Hausaufgabenhilfe. Meine Damen und Herren, wir haben immer wieder klar gesagt: Wir messen der Integration und insbesondere der verbesserten Sprachförderung von Kindern aus Migrantenfamilien eine ganz hohe Priorität zu.

(Werner Buß [SPD]: Nee, nee, nee!)

Wir haben das nicht nur gesagt, meine Damen und Herren, sondern wir haben das auch getan.

(Werner Buß [SPD]: Die haben ges- tern draußen demonstriert!)

Deshalb ist eine ganze Reihe von Maßnahmen eingeleitet worden. Niedersachsen hat als erstes Bundesland die schulischen Sprachfördermaßnahmen und verpflichtenden Sprachförderkurse vor der Einschulung im Schulgesetz rechtlich verankert, darüber hinaus die Sicherung der Unterrichtsversorgung, die Verbesserung der individuellen Förderung, den Ausbau von schulischen Ganztagsangeboten und die schrittweise flächendeckende Versorgung der Hauptschulen mit sozialpädagogischen Fachkräften.

Wir müssen uns aufgrund der Haushaltssituation auf die Pflichtaufgaben des Landes besinnen. Die außerschulische Hausaufgabenhilfe ist eben keine Pflichtaufgabe. Wir alle können uns nur wünschen, dass diese so wichtige Maßnahme erhalten bleibt. Das Wünschenswerte ist das eine, das Machbare das andere.

Vor dem Hintergrund, dass Sie, meine Damen und Herren, für diese katastrophale Situation die Vorarbeit geleistet haben, sollten Sie eigentlich eine gewisse Schamfrist einhalten und nicht diese Forderungen stellen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Wort hat jetzt Herr Kollege Horn, und zwar spricht er zur Eingabe 963. Herr Kollege, Sie haben noch eine Redezeit von einer Minute und 34 Sekunden.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu der Eingabe von Herrn Jürgen Peters aus Braunschweig. Herr Peters wendet sich mit seiner Eingabe u. a. gegen die zu Beginn des Jahres durch die neue Landesregierung erfolgte Kürzung des Landesblindengeldes. Allerdings konnte der Petent zu dem Zeitpunkt der Einreichung der Petition Anfang des Jahres noch nicht wissen, dass zwischenzeitlich sogar die komplette Abschaffung des pauschalierten Landesblindengeldes beabsichtigt ist. Und dies, obwohl den Betroffenen zuvor zugesichert worden war, dass hier keine weiteren Leistungseinschränkungen mehr erfolgen werden.

Meine Damen und Herren, die Mutter des Petenten ist sehbehindert. Unter Anrechnung von Pflegegeldleistungen erhielt sie zunächst monatlich 343 Euro. Seit Januar 2004 bekommt sie nur noch 245 Euro, also rund 100 Euro weniger.

Ich gehe davon aus, dass auch Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU- und von der FDP-Fraktion, in den vergangenen Tagen und Wochen Briefe und E-Mails von Betroffenen, von sehbehinderten Menschen in Niedersachsen und von den Verbänden bekommen haben. Hierin wurde noch einmal sehr deutlich auf die großen Probleme der Betroffenen hingewiesen und wurde zum Teil auch sehr plastisch geschildert, wo die Schwierigkeiten eines blinden Menschen in unserer Gesellschaft liegen.

Nicht erst seit den deutlichen Protesten ist klar, dass es sich bei den Pauschalleistungen nach dem Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde eben nicht um eine Wohltat des Landes handelt, sondern um einen für die Betroffenen unabdingbaren Ausgleich für absolut notwendige Mehraufwendungen. Wenn Sie die Briefe der Betroffenen gelesen haben, dann wissen Sie auch, wofür diese Menschen das Geld, das sie bisher bekommen haben, aufwenden müssen, nämlich für durchaus wichtige Sachen.

Meine Damen und Herren - damit komme ich auch schon zum Ende, bevor die Glocke losgeht -, die Kürzung des Landesblindengeldes oder gar die beabsichtigte Abschaffung des Landesblindengeldes ist völlig falsch. Nichts ist für eine Politikerin oder einen Politiker schlimmer, als wenn man etwas Falsches tut und das auch noch weiß.

Und die Redezeit überschreitet.

Sie haben gleich die Möglichkeit, etwas Richtiges zu tun. Deshalb darf ich Sie bitten, meine Damen und Herren, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Kollege Böhlke spricht zu derselben Eingabe.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach unseren Richtlinien befassen sich die Fachausschüsse mit Eingaben, wenn diese von grundsätzlicher Relevanz sind und in die gesetzgeberische Vorbereitungsarbeit mit eingebaut werden. Der Petitionsausschuss hat im Wesentlichen die Aufgabe, die übrigen Anliegen zu behandeln, so auch zum Thema Landesblindengeld. In diesem konkreten Fall ist es uns zugeordnet, weil im Wesentlichen ein sehr individuelles Anliegen die Grundlage der Petition darstellt.

Wie eben gehört, bezieht sich der Petent darauf, dass das Parlament im Dezember 2003 eine Kürzung des Landesblindengeldes beschlossen hat. Er ist unzufrieden darüber, dass eine Verrechnung stattgefunden hat, da die Umsetzung bei den Sozialämtern für Januar 2004 nicht mehr möglich war. Vorher hatte es nämlich eine Überzahlung gegeben. Das führte zu einer deutlichen Kürzung der Zuweisungen, insbesondere in diesem Individualfall, weil die Mutter nicht nur sehbehindert ist, sondern zudem noch einen Pflegefall darstellt und gemäß den Vorgaben auch noch Kürzungen bei den Zuweisungen der Pflegekasse in Höhe von 40 % zu verzeichnen hatte. Das war der Anlass des Petenten, sich an den Landtag zu wenden.

Wir kommen zum Ergebnis:

Erstens. Die Kürzung, die wir im Haushaltsbegleitgesetz im Dezember 2003 vorgenommen haben, lässt sich vor dem Hintergrund der finanziellen Situation wohl kaum zurücknehmen.

Zweitens. Aufgrund der Petition hat es eine zufrieden stellende Regelung bei den Verrechnungen und Überprüfungen gegeben, sodass sichergestellt werden konnte, dass die Mutter tatsächlich den Betrag bekommt, der ihr zusteht. Im Übrigen kann sie unter Berücksichtigung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse gemäß § 67 BSHG noch Sozialhilfe beanspruchen. Wir sind deshalb für „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Zur selben Eingabe spricht Frau Kollegin Meißner. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Horn, vieles von dem, was ich sagen wollte, hat mein Kollege Böhlke eben schon gesagt. „Sachund Rechtslage“ ist beschlossen worden, weil sich das Petitum auf eine Kürzung im laufenden Haushaltsjahr bezieht. Sie haben das jetzt mit dem Antrag vermischt, der heute noch behandelt werden wird und bei dem es um die Kürzung geht, die für das nächste Jahr ansteht. Da sich das Petitum auf das laufende Jahr bezieht, ist „Sach- und Rechtslage“ meiner Ansicht nach absolut richtig. Alles Weitere werden wir dann im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag diskutieren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Jetzt spricht Herr Kollege Klein zur Eingabe 1131.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorab für meine Fraktion erklären, dass wir selbstverständlich auch für die Eingaben, die sich mit der Schulstrukturreform befassen, „Berücksichtigung“ beantragt haben. Aufgrund der Kürze der Zeit können wir jedoch nur zu einem Thema sprechen, sodass ich das nicht weiter ausführen kann.

Ich spreche zur Eingabe 1131. Der Petent Helmut Poppe fühlt sich durch eine Wegenutzungsgebühr für gelegentliche Kutschfahrten mit seinen Feriengästen im Gebiet des Klosterforstamtes Soltau benachteiligt. 51 Euro beträgt die Waldmaut, die er zu entrichten hat. Das ist zwar nicht die Welt; das

gebe ich zu. Aber, meine Damen und Herren, es geht hier um das Prinzip.

Wir teilen die Einschätzung, dass eine Benachteiligung gegenüber anderen Waldnutzern vorliegt, deren freier Zugang durch das Waldgesetz wesentlich eindeutiger geschützt ist. Denken Sie an Wanderer, Radfahrer oder Reiter. Insbesondere zwischen Reiten und Gespannfahren kann ich keine so wesentlichen Unterschiede feststellen, dass hier eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt wäre.

(Zuruf von der CDU: Da hängt doch ein Wagen dahinter!)

Wir haben schon an anderer Stelle die Landesforstverwaltung kritisiert. Sehr zielgerichtet und organisiert ist sie nach wie vor dabei, den Allgemeingebrauch des Waldes durch Entgeltforderungen einzuschränken bzw. den Wunsch der Menschen nach Erholung für die Auffüllung der Staatskasse zu missbrauchen.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Das ist nicht in Ordnung!)

Deshalb können wir die Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums auch nicht als objektiv betrachten.

(Beifall bei den GRÜNEN)