Die Untersuchungsergebnisse zur Biotoptypenuntersuchung lassen erkennen, dass die Entwicklung gefährdeter Biotope nicht, wie in der UVU unterstellt wird, allein von der Entwicklung des Tidehochwassers bestimmt wird.
Eine abschließende Bewertung der Beweissicherungsergebnisse ist noch nicht möglich, da die Anzahl der hierfür vorliegenden Messergebnisse und Querprofile der Elbe und ihrer Nebengewässer noch nicht ausreicht. Ferner sind die im Planfeststellungsbeschluss geforderten Auswertungen - dazu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 2 - bislang vom Maßnahmenträger nicht vorgelegt worden.
Zu 2: Ein wesentlicher Mangel ist, dass bislang keine Untersuchungen zu ausbaubedingten Wasserstandsänderungen nach den im Planfeststellungsbeschluss vorgegebenen Auswerteverfahren vorgenommen wurden.
Der Vorhabensträger wendet eine abweichende Untersuchungsmethodik an. Dieses Vorgehen weicht von den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses ab und ist mit den Einvernehmensbehörden der Länder Niedersachsen und SchleswigHolstein nicht abgestimmt.
Die hauptsächlichen Untersuchungen zur Erfassung der Sockelstabilität sind mit Verzögerung aufgenommen worden; die Untersuchungen mit Schnellindikatoren sind vollständig unterblieben.
Eine Interpretation der Beweissicherungsergebnisse zu den ökologischen Parametern ist nur im Gesamtzusammenhang aller Beweissicherungsuntersuchungen möglich. Insofern kommt den Beweissicherungsberichten eine zentrale Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund ist zu beanstanden, dass bestimmte Auswertungen nicht zeitnah erfolgen. So wurden die Ergebnisse der Befliegung im Sommer 2002 erst 2004 vorgelegt. Seitens der niedersächsischen Einvernehmensbehörde ist in der Vergangenheit mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden. Hamburg dürfte ein Eigeninteresse daran haben, diese Forderungen zeitnah zu erfüllen.
Zu 3: Für die erneute Anpassung der Fahrrinne wird eine darauf abgestellte UVU erarbeitet werden müssen. In diese werden die Ergebnisse der Beweissicherung der letzten Ausbaumaßnahme einfließen, die von besonderer Bedeutung sind. Hamburg hat ein großes Interesse, die bestehenden Defizite in der gegenwärtigen Beweissicherung zügig abzustellen.
Vor einer abschließenden Einvernehmenserklärung erwartet Niedersachsen die Abarbeitung aller offenen Fragen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Herr Minister, angesichts der Tatsache, dass aus Ihrer Antwort hervorgeht, dass die Untersuchungsund Beurteilungszeiträume der bisherigen Beweissicherung viel zu kurz sind, frage ich Sie: Welche Zeit benötigen wir eigentlich noch, um erst einmal die Auswirkungen der letzten Vertiefung beurteilen zu können und um die neuen Bedingungen für eine weitere Elbvertiefung formulieren zu können? Mit welchem Zeitraster rechnen Sie?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ersten Aussagen sind jetzt schon möglich. Ich habe bereits einige angedeutet. Die weiteren Aussagen werden zeitnah erfolgen. Wir werden Hamburg keine Fristen setzen, aber Hamburg selbst setzt sich eine Frist, da es für die weitere Elbvertiefung entsprechende Unterlagen bereitstellen muss.
Herr Minister Sander, welche Zusagen und Aussagen hat die Landesregierung in dem Gespräch der vier norddeutschen Regierungschefs in Bezug auf die von Hamburg gewünschte Elbvertiefung vor einigen Monaten gemacht?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung hat Hamburg gegenüber keine Zusagen gemacht, sondern sie geht in ein offenes Verfahren. Hamburg hat zu liefern. Hamburg hat ein Interesse an letzten Beweissicherungen. Erst dann wird eine Neubewertung erfolgen können.
Ich frage die Landesregierung angesichts des von Ihnen dargestellten und aus meiner Sicht skandalösen Umgangs mit den Auflagen im Zusammenhang mit der Beweissicherung: Ist das nicht ein Zeichen dafür, dass es keinen Zweck hat, auf einer Vertrauensbasis mit Hamburg Bedingungen zu formulieren, unter denen die Landesregierung in Zukunft das Einvernehmen für die nächste Elbvertiefung erteilen will? Ich stelle meine Frage unter dem Gesichtspunkt, dass es ja immer nur Prognosen sind, die zugrunde gelegt werden, während die tatsächlichen Verhältnisse erst im Anschluss festgestellt werden können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in meiner Beantwortung dargelegt, Herr Kollege Klein, dass Hamburg jetzt noch liefert. Dass in der Vergangenheit nicht alles zeitnah erfolgt ist, ist ein Zeichen dafür, dass man das
verbessern kann. Wir werden es verbessern. Aber bei dem jetzt folgenden Planfeststellungsverfahren geht Niedersachsen anders vor, als es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Wir haben gewisse Bedingungen gestellt, die abgearbeitet werden müssen. Erst dann erfolgt der Planfeststellungsbeschluss. Es ist also ein ganz anderes Verfahren, als es bisher erfolgt ist. Bisher hat man erst den Planfeststellungsbeschluss erteilt und dann nachträglich feststellen können bzw. die Beweise dafür liefern müssen, ob die Deichsicherheit tatsächlich gewährleistet ist und ob durch die Schiffsbewegungen keine Schäden an den Deichen erfolgen können.
Herr Ministerpräsident, nachdem Sie sich mit Ihren Kollegen zu den norddeutschen Verkehrsprojekten getroffen und darüber beraten hatten, konnte man in der Zeitung einiges lesen, was doch sehr weit von dem abweicht, was uns Herr Sander gerade vorgetragen hat. Können Sie bestätigen, dass Sie und Ihr Kollege Hirche Hamburg in dieser Frage keinerlei Zusagen in Bezug auf die Elbvertiefung gemacht haben, wie es der Kollege Sander gerade dargestellt hat?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann vollinhaltlich bestätigen, dass Herr Sander für die Landesregierung die Position deutlich gemacht hat und dass es zwischen dem, was Herr Sander gesagt hat, und mir keinerlei Differenzen gibt.
Ich frage die Landesregierung, ob sie der Ansicht ist, dass Hamburg angesichts der doch sehr zögerlichen, schleppenden und unvollständigen Dokumentation der bisherigen Auswirkungen der Elbvertiefung tatsächlich ein Interesse daran hat, eine objektive und fachlich fundierte Bewertung der Auswirkungen von Elbvertiefungen zu erarbeiten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagenah, Sie machen genau das, was Sie den Hamburgern vorgeworfen haben: Sie gehen von Vermutungen aus. Wir wollen Fakten und klare Daten haben, damit wir dann in eine Bewertung eintreten können.
Ich frage die Landesregierung, ob sie es vor dem Hintergrund der bereits festgestellten negativen Folgewirkungen der letzten Elbvertiefung für vertretbar hält, an eine weitere Elbvertiefung zu denken.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Janßen, wir bleiben weiter bei unserer Meinung, dass die Sicherheit der Deiche für die Menschen absolute Priorität hat. Dafür müssen verlässliche Daten her.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das immer wieder öffentlich erklärte Ziel der Landesregierung ist, die Polizei in der Fläche zu verstärken. Noch in der Antwort auf eine kleine Mündliche Anfrage im Oktober-Plenum hat der Innenminister hierzu ausgeführt, dass für den Polizeivollzugsdienst ein Planstellenverteilungsmodell neu entwickelt wurde. Durch dieses Modell soll das den regionalen Polizeidirektionen zur Verfügung stehende Planstellenkontingent berechnet werden. Dadurch sollen regionale Besonderheiten und Schwerpunkte berücksichtigt werden können. Das Modell sei grundsätzlich auf eine belastungsorientierte Verteilung ausgelegt. Allein in Braunschweig und Hannover werden künftig aber ca. 270 Polizeibeamtinnen und -beamte weniger für die Sicherheit der Großstädte sorgen.
1. Wie will sie die Sicherheit in den Ballungszentren künftig gewährleisten, wenn doch bekannt ist, dass gerade dort von einer höheren Kriminalität auszugehen ist als im ländlichen Raum?
2. Ist durch den Abzug der Polizeibeamten aus Hannover und Braunschweig sichergestellt, dass die dortigen Polizeikommissariate dennoch den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort entsprechend ausgestattet sind?
3. Wie berücksichtigt ihr neues Planstellenverteilungsmodell gerade im Fall Hannover und Braunschweig den dort bekannten Anstieg der Kriminalität in Bezug auf die Kriterien regionale Besonderheit und Schwerpunkte?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neu entwickelte Planstellenverteilungsmodell für den Polizeivollzugsdienst ist mit über 85 % schwerpunktmäßig auf eine belastungsorientierte Verteilung ausgelegt. Das heißt, dass die Polizeidirektionen auf der Grundlage objektiver und nachvollziehbarer Fakten die Anzahl an Planstellen erhalten, die jeweils ihrer Arbeitsbelastung entsprechen. Die zu betreuende Fläche sowie die Straftaten und Verkehrsdelikte werden als absolute Größen angerechnet.
Bei der zu betreuenden Bevölkerung erfolgt neben reinen Einwohnerzahlen eine gesonderte Berücksichtigung der Ballungsräume. Bei der Entwicklung des Planstellenverteilungsmodells ist also die relativ höhere Belastung der Polizei in Ballungsräumen bereits eingeflossen. Damit soll dem Phänomen sozialer Brennpunkte in Ballungsräumen sowie einem etwas höheren personellen Aufwand bei der Einsatzbewältigung Rechnung getragen werden. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere der Aspekt der Eigensicherung bei einem grundsätzlich höher zu bewertenden Gefährdungspotenzial in sozialen Brennpunkten.
Neben dieser besonderen Berücksichtigung der Ballungsräume in Niedersachsen wird der außerordentlichen Situation der Landeshauptstadt Hannover zusätzlich Rechnung getragen. In der Polizeidirektion Hannover vereinigt sich eine Vielzahl von Besonderheiten, wie Messen, Kongresse, Staatsempfänge, Konsulate, Flughafen, Regierungsviertel und Sportveranstaltungen. Diese Breite an Besonderheiten ist in keiner der übrigen Flächendirektionen zu finden. Deshalb wurde für die Landeshauptstadt - zusätzlich zu der bereits dargestellten Situation als Ballungsraum ein Sondersockel von 80 Planstellen zugewiesen.