Protokoll der Sitzung vom 22.04.2005

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Kollegin Wiegel zu einer Zusatzfrage, bitte!

Gestatten Sie mir vorneweg die Feststellung, dass es nicht stimmt, dass an dieser Schule noch Geld für Lernmittel vorhanden ist. Nun aber meine Frage. Mehrere Schulen praktizieren das Verfahren, den Eltern einen Pauschalbetrag zur Deckung der Lernmittelkosten abzuverlangen. Wie beurteilt die Landesregierung dieses Verfahren, das unabhängig von den entstehenden Kosten angewandt wird?

Herr Minister Busemann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, ich vermute, dass diese Frage sich auch auf die eingangs behandelte Schule in Eicklingen bezieht. Ich hatte vorhin vorgetragen, dass die - wir haben das überprüft - noch 7 400 Euro haben. Wenn sie die nicht mehr haben, dann haben sie die für neue Bücher ausgegeben. Dann wird es damit auch seine Richtigkeit haben.

Grundsätzlich hat man sich beim Leihverfahren natürlich an unsere erlassmäßig ergangenen Vorgaben zu halten. Es ist aber durchaus die Möglichkeit gegeben, dass man, wenn zwischen Schullei

tung und Elternschaft eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird, sozusagen die Gesamtleihgebühren auch über einen Pauschalbetrag abgelten kann. Das vereinfacht das Verfahren und ist nicht vorschriftenwidrig.

Zu einer zweiten Zusatzfrage hat der Kollege Albers das Wort.

Herr Minister, meine Frage wurde nicht beantwortet.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Dein Hörgerät ist wohl kaputt?)

Ich stelle sie noch einmal. Ich habe Sie gefragt: Was haben Sie getan oder was tun Sie, damit die Schülerinnen und Schüler an der Realschule an ihre Bücher kommen, wenn die Schule nach wie vor keine Bücher zur Ausleihe hat und die Eltern sich weigern, die Bücher selber zu kaufen?

Herr Minister Busemann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, ich vermute, es geht dabei immer noch um die Schule Flotwedel. Zur Vereinfachung unseres Meinungsaustausches lese ich Ihnen einmal eine Passage aus einem Schreiben des Schulleiters vom 6. April 2005 an die Landesschulbehörde vor:

„Dank der noch vorhandenen Mittel von 7 429,90 Euro ist die Finanzierung für die Anschaffung neuer Lernmittel und damit auch die Lernmittelausleihe für das kommende Schuljahr gesichert. Für das Schuljahr 2006/2007 und 2007/2008 ist die Finanzierung noch nicht gesichert.“

Bis zu den folgenden beiden Schuljahren ist es noch eine Weile hin. Die Mittel sind aber da, und das Verfahren funktioniert. Ich weiß also nicht, wo jetzt noch das Problem liegt. - Außerdem habe ich die Frage vorhin beantwortet.

(Beifall bei der CDU)

Herr Meyer zu seiner zweiten Zusatzfrage, bitte!

Wenn das alles so klar ist, frage ich mich natürlich schon - -

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Sie sollen nicht sich fragen, sondern die Landesregierung! - Heiterkeit und Bei- fall bei der CDU und bei der FDP)

Ich frage die Landesregierung, warum sie denn dann durch einen Mitarbeiter der Landesschulbehörde in Lüneburg dem Schulelternrat auf der Grundlage von Ziffer 9 des Erlasses vom März dieses Jahres rät, man möge doch bitte die Chemiebücher zu Büchern erklären, die die Eltern komplett neu anschaffen müssten, wobei bei diesem Beratungsgespräch gleichzeitig deutlich gemacht wurde, dass für das kommende Jahr z. B. Französischbücher in gleicher Weise von den Eltern komplett bezahlt werden müssten. Das heißt, dass von der Ausleihe kein Gebrauch gemacht wird.

Der Schulleiter hat im Übrigen dieses Geld nicht, denn sonst hätte er ja die Chemiebücher für die 7. Jahrgangsstufe längst angeschafft. Der sitzt nicht wie eine Glucke auf dem Geld, sondern er hat es offenkundig nicht.

Herr Minister Busemann, bitte!

Frau Präsidentin! Herr Kollege Meyer, mir ist nicht jedes Detail bekannt, was die Schulbuchausleihe an einem Schulstandort und die Beratung durch die Landesschulbehörde anbelangt. Es ist aber durchaus überlegt worden, wie es für die Eltern insgesamt kostengünstiger abgehen kann. Wie ich höre, hat man gesagt: Ihr habt auch die Möglichkeit, z. B. ein Buch selber zu kaufen, um dann sozusagen mit dem Rest der Bücher in das Leihverfahren zu gehen. Das sind Gestaltungsvarianten, die der Erlass ja auch eröffnet. Darüber wird auch aufgeklärt. Die Eltern können sich dann immer noch entscheiden, ob sie selber Bücher kaufen oder ganz oder teilweise am Leihverfahren teilnehmen.

Herr Kollege, lassen wir die Befangenheitssituation einmal außer Betracht. Es funktioniert insgesamt vernünftig. Wenn die Schulleitungen Aufklärungsund Beratungsbedarf haben, erhalten sie von den Landesschulbehörden auch Aufklärung und Beratung. Da hier der Schulleiter selber schreibt, alle Probleme seien gelöst, muss ich mich bei aller Anerkennung Ihres Fragerechts fragen, warum Sie sich so auf diesen Fall kaprizieren.

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Fragestunde in diesem Tagungsabschnitt beendet. Die Antworten der Landesregierung zu den Fragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, den Tagungsordnungspunkt 43 ohne Aussprache direkt an die Ausschüsse zu überweisen.

Ich rufe auf

noch Tagesordnungspunkt 2: 24. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/1775 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1856 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1857

Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 15/1775, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 58. Sitzung am 20. April 2005 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 15/1775, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.

Wir kommen jetzt zur Beratung. Ich erteile Frau Dr. Andretta das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Universität Hannover bildet am Institut für Textilund Bekleidungstechnik Berufsschullehrerinnen

und -lehrer in der Fachrichtung Textil und Bekleidung aus. Dieser Studiengang existiert nur einmalig in Niedersachsen und ist mittlerweile der einzige seiner Art in ganz Deutschland. Das heißt, an keiner anderen Hochschule - außer in Hannover können Sie dieses Lehramt studieren. 2001 wurde der Studiengang von der Wissenschaftlichen Kommission positiv evaluiert. Dabei wiesen auch die Gutachter auf die bundesweite Bedeutung und Unverzichtbarkeit dieses einzigartigen Studienganges hin.

Der Wissenschaftsminister hatte im letzten Jahr den jährlichen Lehrerbedarf abgefragt. Er beläuft sich bundesweit auf zehn bis 22 Absolventen bzw. 25 bis 30 Studienanfänger pro Jahr. Das entspricht der derzeitigen Kapazität des Instituts. Man sollte also meinen, alles sei in bester Ordnung. Das ist es aber nicht.

Ausgerechnet dieser einzigartige Studiengang soll jetzt geschlossen werden. Das sehen die Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Hochschule vor. Die Studierenden, die Lehrenden, aber auch die Verbände der Textil- und Bekleidungsindustrie appellieren an uns, diese Schließung zu verhindern.

Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um die Rettung eines Fossils, das keiner mehr will und keiner mehr braucht. Es geht um Zukunftschancen von jungen Menschen, und es geht um den Erhalt von Ausbildungsplätzen in einer hoch spezialisierten Branche. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie schreibt uns - ich zitiere -:

„Mit der Streichung dieses Studiengangs wird ein wesentlicher Teil der dualen Ausbildung in unserer Industrie nicht mehr durch speziell qualifizierte Berufsschullehrer erfolgen können. Aus unserer Sicht ist damit die Ausbildungsfähigkeit unserer Branche deutlich gefährdet.“

Meine Damen und Herren, diese Gefährdung trifft einen Industriebereich, der immerhin 5 000 Ausbildungsplätze schafft.

(Unruhe)

Frau Dr. Andretta, unterbrechen Sie bitte einmal kurz. - Die Kollegen, die sich hier über den Gang

hinweg unterhalten, bitte ich, ihre Gespräche einzustellen oder sie draußen fortzuführen. - Danke.

Es geht also um einen Bereich mit 5 000 Ausbildungsplätzen. Wir können auf keinen Einzigen verzichten, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wenn Berufsschullehrer nicht mehr ausgebildet werden, wird die Berufsschule ihren Teil der Ausbildungsaufgabe künftig nicht mehr erfüllen können. Wollen Sie das wirklich?

Es geht aber nicht nur um die duale Ausbildung. Textillehrer werden auch benötigt für die Ausbildung an Berufsfachschulen, an Fachoberschulen und an Berufskollegs für Ingenieur- und Bekleidungsassistenten. Textillehrer werden benötigt für die vollschulische zu Modeschneidern. Textillehrer werden außerdem benötigt für das Berufsvorbereitungsjahr. Gerade über das Fach Textil- und Bekleidungstechnik mit seinem hohen praxisbezogenen Anteil kann das Interesse für Schule geweckt werden. Benachteiligte Jugendliche - überwiegend junge Frauen - werden im BVJ auf den Eintritt in das Berufsleben vorbereitet.

Trotz dieser guten Argumente stimmt das Ministerium aber dennoch der von der Universitätsleitung vorgeschlagenen Schließung des betreffenden Studiengangs zu, um die Auflagen des HOK erfüllen zu können.

Meine Damen und Herren insbesondere von CDU und FDP, Sie reden immer gern von der Stärkung der dualen Ausbildung. Jetzt können Sie beweisen, dass Sie es damit ernst meinen. Wir brauchen auch in Zukunft Berufsschullehrer für die Bereiche Textil und Bekleidung. Setzen Sie sich mit uns für den Erhalt dieses bundesweit einzigartigen Studiengangs ein.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Kollege Lennartz, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu einer Petition, die vom Leiter eines Gebetszentrums der Muslime in Hannover eingereicht worden ist. Er wendet sich mit seiner Petition vom September des vergangenen Jahres dagegen, dass in Hannover und in anderen Städten Niedersachsens durch insgesamt 16 überwiegend an Freitagen, also am Feiertag der Muslime, eingerichtete Kontrollstellen für verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen in die Grundrechte der Muslime, die diese Gotteshäuser besuchten, eingegriffen wurde, auch in sein Grundrecht und insbesondere in das Grundrecht auf freie Religionsausübung.

Der Innenausschuss hat mehrheitlich beschlossen, den Einsender dieser Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wir aber beantragen, diese Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Ich möchte unseren Antrag folgendermaßen begründen:

Von uns wird nicht bestritten, dass die Polizei auf der Grundlage des § 12 Abs. 6 des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, wie es seit einiger Zeit ja wieder heißt, tätig geworden ist und dass diese Vorschrift geltendes Recht ist. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist inzwischen aber unverhältnismäßig geworden. Die Durchführung dieser Maßnahmen hat spätestens im Jahr 2003 begonnen. Bereits im November 2003 hatte ich eine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Landesregierung gerichtet, die mit Datum aus Januar 2004 beantwortet worden war. In ihrer Antwort sagt die Landesregierung, dass es weder zu Anklagen noch zu Verurteilungen von betroffenen Personen, die im Rahmen dieser Kontrollstellen erfasst worden sind, gekommen ist.