Der Landesrechnungshof rügt die Landesregierung, dass der derzeitige Haushaltmittelansatz nicht ausreiche, um die Substanz dieser Ingenieurbauwerke zu erhalten. Er hält jährlich ca. 18,8 Millionen Euro Landesmittel und damit mehr als eine Verdopplung des jährlichen Haushaltsansatzes für die Erhaltung der Straßenbrücken für dringend geboten.
Der Landesrechnungshof konstatiert des Weiteren Mängel und Unzulänglichkeiten bei der Prüfung von Ingenieurbauwerken seitens der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Teilweise würden die Prüffristen nicht eingehalten und auch Vorgaben einschlägiger Richtlinien bezüglich der Bauwerksprüfung hinsichtlich der einzutragenden Handlungsempfehlungen für Erhaltungsmaßnahmen und deren Kosten nicht ausreichend beachtet.
1. Warum hat sie die vom Landesrechnungshof festgestellten Rückstände und Unzulänglichkeiten bei der Sanierung von zwei Dritteln der Landesbrücken zugelassen?
2. Wie wird durch die Landesregierung sichergestellt, dass ab sofort der Haushaltsansatz für die Erhaltung der Brücken im Zuge der niedersächsischen Landesstraßen nachhaltig mehr als verdoppelt auf jährlich ca. 18,8 Millionen Euro kontrollfähig festgeschrieben wird?
3. Welche konkreten, kontrollfähigen Schritte hat sie für die nachhaltige Qualifizierung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf dem Gebiet der Planung, Durchführung und Eigenkontrolle von Maßnahmen für die Erhaltung und Sanierung von Ingenieurbauwerken im Zuge der niedersächsischen Landesstraßen veranlasst?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Des Landes Brücken brauchen Geld“, das ist das Fazit des Landesrechnungshofs zu seiner Erhebung über Landesstraßenbrücken, und das ist Anlass für die Fraktion DIE LINKE zur heutigen Dringlichen Anfrage. Ich nutze gerne die Gelegenheit, einige Punkte klarzustellen und auch Tatsachen zu benennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Straßenbrücken sind ein integrativer Bestandteil der niedersächsischen Infrastruktur, und unsere Infrastruktur ist Garant für eine zukunftsfähige Entwicklung der niedersächsischen Wirtschaft. Ich sage Ihnen nichts Neues, wenn ich darauf hinweise, dass das Netz der niedersächsischen Landesstraßen nicht nur befahrbare Straßen braucht, sondern auch ausreichend tragfähige Brücken. Was nützt eine gut ausgebaute Straße, wenn der Lkw nicht über die folgende und zugehörige Brücke fahren darf, weil diese vielleicht nicht mehr ausreichend tragfähig ist?
Erlauben Sie mir, zunächst ein paar Zahlen zu nennen, damit Sie sich vorstellen können, worüber ich hier rede. Das Landesstraßennetz ist rund 8 200 km lang und hat rund 1 900 Brücken. Zum Zeitpunkt der Erhebung waren es ganz genau 2 127 Ingenieurbauwerke. Damit sind nicht nur Straßenbrücken - hier wäre die genaue Anzahl 1 939 -, sondern auch Tunnel, Trogstrecken, Lärmschutzwände und Verkehrszeichenbrücken, also alle festen Bauwerke im Zuge einer Straße, gemeint.
Kommen wir nun speziell zurück auf die Brücken. Niedersachsen muss selbstverständlich nicht nur in die Erhaltung der Fahrbahn, sondern auch in die Erhaltung der Brücken Geld investieren. Ich teile hier die Meinung des Landesrechnungshofs grundsätzlich. Ich teile auch die Meinung des Landesrechnungshofs, dass wir dabei moderne Ma
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass das wichtigste Ziel der Landesregierung nach der Übernahme des schweren finanzpolitischen Erbes ab 2003 die konsequente Reduzierung der Neuverschuldung durch eine dauerhafte und tiefgreifende Konsolidierungspolitik war. Wenn ich die Diskussion zu der vorherigen Dringlichen Anfrage vertiefe, glaube ich, dass auch die Opposition ein großes Interesse an einer Konsolidierung des Landeshaushalts hat.
Um dieses Ziel zu erreichen, Herr Hagenah, waren - das ist gar nicht zu vermeiden gewesen - in den letzten Jahren schmerzhafte Einschnitte unvermeidlich. Davon konnten auch die Investitionen im Landesstraßenbereich nicht ausgenommen werden.
Die konsequente Konsolidierung der Haushalte durch die Landesregierung hat inzwischen Früchte getragen. Der Landeshaushalt ist wieder solide. Endlich haben wir auch wieder neue Spielräume zur Zukunftsgestaltung unseres Landes. Deshalb investieren wir seit 2007 bereits wieder verstärkt in die Erhaltung unserer Ingenieurbauwerke. 2010 waren es immerhin schon 14 Millionen Euro. Das sind noch nicht die vom Landesrechnungshof berechneten 18,8 Millionen Euro, aber Sie sehen, wir sind hier auf einem sehr guten Weg.
Das belegt übrigens auch der Zustand der mehr als 2 000 Ingenieurbauwerke. Nach den Ergebnissen der regelmäßigen Brückenprüfungen sind 64 % in einem sehr guten bis befriedigenden Zustand, davon allein 31 % sogar richtig gut. Nur 3 %, also bei gerade einmal 62 von mehr als 1 900 Bauwerken, sind in einem schlechten Zustand und erfordern daher unser Handeln. Aber auch hier gilt: Die Verkehrssicherheit hat oberste Priorität.
Wir kennen die Bauwerke natürlich alle mit Namen. Deshalb sind wir auch jetzt schon tätig. Meine Damen und Herren, Sie kennen vielleicht die Allerbrücke bei Essel an der L 190, die Weserbrücke bei Emmerthal an der L 431, die Emsbrücke Helschen an der L 58, die Wümmebrücke bei Ritterhude an der L 151, um hier nur einige der bedeutenden Projekte zu nennen.
Aber in den 62 schlechten stecken natürlich auch kleinere Bauwerke. Wenn bei einer Brückenprüfung Mängel erkennbar werden, werden auch die
Zustandsnoten der Brücke schlecht. Das lässt sich jedoch manchmal auch relativ einfach und kostengünstig beheben. Dafür braucht man dann keinen kompletten und auch teuren Neubau.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund des geschilderten Sachverhalts und der Tatsache, dass Niedersachsen im Ländervergleich mit einem Substanzwert von 2,1 abgeschlossen hat, müsste Ihre Frage Nr. 1 also vielmehr lauten: Warum hat Niedersachsen im Ländervergleich mit einem Substanzwert von 2,1 so gute Brücken? Die Antwort darauf wäre dann auch - völlig richtig -: Weil wir nicht nur reden, sondern weil wir auch etwas tun.
Zu Ihrer zweiten Frage nach dem Haushaltsansatz. Ich hatte vorhin schon erwähnt, dass ich die Hinweise des Landesrechnungshofs nachvollziehen kann. Allerdings - auch das habe ich schon deutlich gesagt - ist eine Brücke auch immer Teil einer Straße. Eine schlechte Brücke an einer guten Straße macht keinen Sinn. Umgekehrt gilt natürlich das Gleiche. Somit gibt es im Haushaltsplan in der Titelgruppe 61 auch einen gemeinsamen Ansatz für die Erhaltung der Straßen und Brücken. Wir müssen hier flexibel reagieren können. Bei akuten Schäden müssen wir umgehend unsere Handlungsspielräume nutzen, denn dann ist immer schnelles Handeln gefordert. Denken Sie nur an den letzten Winter, der uns einen Strich durch die Planung gemacht hat! Um darauf angemessen zu reagieren, mussten wir natürlich kurzfristig etliche Prioritäten verschieben. Wir als Landesregierung können das Wetter immer noch nicht beeinflussen. Auch die kommunalen Spitzenverbände können es nicht. Das haben sie gestern bei ihrem Parlamentarischen Abend schmerzhaft bemerken müssen.
Das heißt, man muss kurzfristig reagieren, jeder in seinem Bereich. Ich kann deshalb nicht oft genug wiederholen: Verkehrssicherheit hat immer oberste Priorität.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Diskussion zum Haushalt 2012 werden wir hier im Plenum Ende des Jahres beenden. Was für die Landesstraßen möglich ist, werden wir dann sehen. Die Erhaltung unserer niedersächsischen Straßen und Brücken werden wir jedenfalls konsequent und auch nachhaltig verfolgen.
Zu Frage 3: Unser Brückenbestand ist seit 1955 sprunghaft gestiegen. Von 1955 bis 1984 haben wir über 1 126 Brücken gebaut; das sind über 50 % des Bestandes. Diese Brücken sind nach
Was das für uns heute heißt, möchte ich Ihnen jetzt einmal deutlich machen: Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 80 Jahren hätten die Konstrukteure die Verkehrszunahme von damals bis zum Jahr 2050 berücksichtigen müssen. Natürlich konnte sich damals niemand vorstellen, welche dramatische Verkehrsentwicklung wir in dieser Zeitspanne erleben würden. Unsere Brücken werden durch die schweren Lkws inzwischen immer öfter an den Rand ihrer Belastbarkeit gebracht.
- Weil Herr Jüttner das gerade gesagt hat: Die Gigaliner haben einen positiven Effekt auf die Brücken.
- Herr Jüttner, das ist eine technisch relativ einfache Geschichte. Der Gigaliner hat exakt das gleiche maximale Gewicht wie ein normaler Lkw. Aber beim Gigaliner verteilt sich das Gewicht auf mehr Achsen. Das heißt, die Brücke wird bei der Überfahrt eines Gigaliners weniger belastet als von einem gleich beladenen normalen Lkw.
Herr Jüttner, der Einsatz von Gigalinern löst nicht das Problem bei schlechten Brückenbauwerken. Auch das muss uns klar sein. Aber natürlich bedeutet er eine Entlastung der Brücken.
Wir rechnen heute bei Neubauten mit sage und schreibe zehnmal höheren Belastungen als damals. Zehnmal höher! Das müssen Sie sich alle einmal auf der Zunge zergehen lassen und vorstellen! Um unsere alten Brücken für den heutigen Verkehr zu ertüchtigen, gehen wir stufenweise vor:
Zweitens: prüfen, ob die Brücke weiterhin verkehrssicher ist oder ob wir aus Sicherheitsgründen kurzfristig eine Lastbeschränkung anordnen müssen.
Drittens: entscheiden, wie wir mit dem Ergebnis der Prüfung umgehen. Müssen wir die Brücke verstärken? Ist das technisch möglich? Oder müssen wir die Brücke neu bauen?
Meine Damen und Herren, die erste Zusatzfrage wird vom Kollegen Herzog von der Fraktion DIE LINKE gestellt.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass es starke Bestrebungen der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Uelzen gibt, die Bahnstrecke Uelzen– Dannenberg zu reaktivieren - mit frischen, einstimmigen Beschlüssen im Kreistag LüchowDannenberg und im Wirtschaftsausschuss Uelzen untermauert -,
(Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE] - Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Dann könnt ihr sie ja bauen!)
- mal langsam! - und vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung offensichtlich plant, eine Brücke bei Stoetze im Verlauf der Landesstraße 252, die diese Bahnstrecke überquert, abzureißen und durch einen Fahrdamm zu ersetzen, frage ich die Landesregierung: Warum schafft die Landesregierung mit diesem Abriss vollendete Tatsachen und boykottiert damit den Reaktivierungswillen der Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg?
Sehr geehrter Herr Herzog! Ich habe eben meine Mitarbeiter gefragt. Wenn wir jetzt die richtige Brücke identifiziert haben, handelt es sich um eine Brücke, bei der ein Handeln tatsächlich erforderlich ist. Eine in der Zukunft eventuell mögliche Reaktivierung einer Bahnstrecke kann und darf uns natürlich nicht davon abhalten, bei dem jetzigen Brückenbauwerk die Verkehrssicherheit herzustellen.