Nein. - Meine Damen und Herren, hier wird immer wieder dargestellt, dass Niedersachsen ein anderes Ausländerrecht habe als andere Bundesländer. Ich darf zum wiederholten Mal sagen: Dies ist ausgeschlossen. Unsere Ausländerbehörden in den Kommunen, in den Landkreisen und kreisfreien Städten, sind an das Recht gebunden.
Frau Flauger, Sie haben gefragt: Wie kommt es denn, dass ich ein solches Image habe? - Dazu kann ich nur sagen: Da leisten Sie gute Arbeit.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das Image hatten Sie schon, bevor wir hier im Landtag saßen! Wir wollen uns nicht mit fremden Federn schmücken!)
Damit dieses Image nicht beschädigt wird, habe ich den damaligen Bundesinnenminister Schäuble immer gebeten, die Abschiebezahlen aus Niedersachsen nicht zu veröffentlichen. Denn wenn man die Abschiebezahlen, die es unter Rot-Grün und unter der SPD gab, mit den jetzigen Zahlen vergleicht, könnte ich in den Ruf kommen, morgens anders zu duschen, als an irgendeiner Stelle vielleicht einmal geschrieben worden ist.
Meine Damen und Herren, es geht nicht darum, welchen Ruf jemand hat, sondern darum, ob wir in unserem Land geordnete Verfahren haben, ob wir auch Institutionen wie eine Härtefallkommission haben, wo Kirchen, soziale Einrichtungen, aber auch Unternehmerverbände u. a. mitwirken, ob wir die humanitären Gründe abwägen.
Aber wenn die entsprechenden Verfahren abgeschlossen sind, dann müssen wir deren Ergebnisse akzeptieren und umsetzen. Es sind nicht die Mitarbeiter, die dann diese schwierige Situation herstellen, sondern diejenigen, die das Recht in unserem Land schlichtweg nicht akzeptieren wollen. Das ist etwas, was ich nicht akzeptiere. Wenn ich dafür in den Ruf komme, hart zu sein, dann kann ich Ihnen nur sagen: Das ist etwas, was mit Gerechtigkeit und Recht zu tun hat.
Danke schön, Herr Minister. - Herr Kollege Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung zusätzliche Redezeit beantragt. Ich erteile ihm eine Minute.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nein, Herr Minister, es kann nicht richtig sein, dass eine Familie, die seit 19 Jahren unbehelligt in diesem Land lebt, die keine Straftaten oder Ähnliches begangen hat, eine christliche Familie mit drei Kindern,
von denen zwei Kinder hier in Niedersachsen, im Landkreis Nienburg, geboren sind, eine Familie, deren Vater Arbeit hat, von der er sie ernähren kann, eine Familie, für deren Verbleib sich der Arbeitgeber des Vaters und sogar der Arbeitgeberverband einsetzen, zu viert in der Nacht nach Vietnam abgeschoben wird, während die 19 Jahre alte Tochter - 19 Jahre, meine Damen und Herren - hier alleine bleiben darf und wir als Land diesem Mädchen jetzt sagen: Sei doch froh, dass wenigstens du bleiben konntest! Du bist zwar völlig alleine; wir haben deine kleinen Geschwister und deine Eltern abgeschoben. Aber du hast hier eine Chance.
Herr Minister, das kann nicht richtig sein. Wenn Sie so etwas als richtig bezeichnen, dann haben wir in der Tat ein anderes Verständnis davon, wie Härtefallgremien arbeiten sollen.
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist inhuman!)
Ebenfalls nach § 71 Abs. 3 erteile ich, für zwei Minuten, Ihnen, Herr Kollege Bachmann von der SPD-Fraktion, das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, ich stimme Ihnen darin zu, dass es nicht optimal ist, wenn die Härtefallkommission sozusagen bis zur letzten Sekunde die Möglichkeit hat, eine Abschie
bung auszusetzen oder ein Veto auszuüben. Das kann in begründeten Fällen sicherlich auch einmal Sand im Getriebe sein. Aber Sie unterstellen, dass die Kommission mit einem solchen Recht nicht verantwortlich umgehen würde.
Das sollten wir beide nicht tun. Sie unterstellen, dass die Härtefallkommission nicht verantwortlich handeln würde, wenn sie in einer solchen berechtigten Situation vielleicht zum Schluss noch eine Entscheidung trifft.
Aber tun Sie mir bitte einen Gefallen: Erzählen Sie nicht dem Parlament, dass die Härtefallkommission den Fall nicht unterstützt habe! Sagen Sie die Wahrheit! - Die Wahrheit ist: Die Mehrheit der Mitglieder dieser Härtefallkommission wollte diese Abschiebung verhindern.
Nach meiner Information ist das Quorum nur deswegen nicht zustande gekommen, weil es an Ihren organisatorischen Vorkehrungen, an der qualifizierten Mehrheit scheiterte. Eine Mehrheit stand dahinter, die Familie nicht abzuschieben.
Bei einer anderen Zusammensetzung der Kommission, die wir immer gefordert haben, könnte eine Zweidrittelmehrheit auch anders zustande kommen. Dass sie zustande kommt, ist bei der jetzigen personellen Besetzung, die Sie vorgenommen haben, kaum möglich. Bei einer anderen Zusammensetzung der Kommission wäre ein anderes Votum herausgekommen.
Das wollte ich nur klarstellen, damit nicht der Eindruck entsteht, die Härtefallkommission habe in dieser Frage mehrheitlich hinter Ihnen gestanden. Das war mitnichten so.
Schön, dass Sie meine Anregung, das auf dem Erlasswege zu regeln, gleich aufgegriffen haben. Herzlichen Dank! Manchmal sind Sie doch lernfähig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bachmann, es war meine Höflichkeit, dass ich Sie zuvor habe reden lassen; aber ich gönne Ihnen den Erfolg.
Herr Bachmann, Sie stellen dar, dass nur in der Härtefallkommission in Niedersachsen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Das ist wieder nicht richtig.
- Dann müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass diese Zweidrittelregelung in fast allen Härtefallkommissionen besteht.
Wo dies nicht so geregelt ist, wurde in diesem Zusammenhang sogar Einstimmigkeit beschlossen. Denn es geht eben nicht darum, dass wir so etwas einfach beschließen können, sondern darum, dass wir geltende Rechtsprechung anders interpretieren und ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen ableiten.
In diesem Zusammenhang auf jeden Fall eine Zweidrittelmehrheit zu haben, ist in allen anderen Härtefallkommissionen genauso abgebildet. Das ist richtig. Das hat sich bewährt. Dort, wo dies nicht der Fall ist, wird sogar Einstimmigkeit vorausgesetzt.
Insoweit ist Niedersachsen im Vergleich mit anderen Bundesländern auch hier absolut auf der Seite derjenigen, die das verantwortungsvoll so regeln. Stellen Sie sich nicht hier hin und tun Sie nicht so, als würden wir in Niedersachsen anders als andere agieren. Das ist auch hier wieder nicht der Fall.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Die sind ja auch alle so frustriert!)
Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich stelle fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt.
- Das liegt an Ihnen. Mir bleibt nichts anderes übrig, als damit die Besprechung der Großen Anfrage zu schließen. Sie wissen, dass gemäß unserer Geschäftsordnung Beschlüsse in der Sache nicht gefasst werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der nächste Tagesordnungspunkt - Tagesordnungspunkt 17 - wird nach der Mittagspause aufgerufen. Wir sehen uns um 14.30 Uhr wieder.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung nach der Mittagspause. Wir nehmen die Beratungen wieder auf.
39. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - unstrittige und strittige Eingaben - Drs. 16/4140 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4167 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4177 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4180
Ich rufe die Eingaben aus der 39. Eingabenübersicht in der Drs. 16/4140 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir so beschlossen.