(Editha Lorberg [CDU]: Das wird doch auch nicht besser! - Wilhelm Hogrefe [CDU]: Das ist Unsinn hoch 2!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der in den letzten Tagen in verschiedenen Zeitungen veröffentlichten Zweifel von Herrn Schiffer von Eurogate frage ich die Landesregierung, ob der 5. August angesichts der eingeschränkten Möglichkeiten, den Probebetrieb umzusetzen - so hat er es ja dargestellt -, gehalten werden kann und inwieweit angesichts dieser öffentlich bekundeten Schwierigkeiten - auch Sie haben ja zugestanden, dass Sie den Hafen nicht so übergeben können wie vereinbart - Eurogate nach den Verträgen noch vollständig verpflichtet ist, sowohl den tatsächlichen Echtbetrieb am 5. August aufzunehmen als auch die in den Verträgen zugesicherten Mindestumsätze und Mindestumschläge zu erbringen, wenn Sie hier schon drei Monate vorher prophylaktisch sozusagen die rote Fahne hissen und sagen, dass es da Probleme gebe. Haben all die Regelungen, die vor einem Jahr getroffen worden sind, und all die Pönalen und Zusagen von Eurogate hinsichtlich des Umsatzes noch immer eine volle Wirkung gegenüber dem Land?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hagenah, auch das habe ich eben schon einmal vorgetragen. Anscheinend haben Sie nicht so richtig zugehört. Ich habe ein Rechtsgutachten von den mit dem JadeWeserPort schon lange befassten Rechtsanwälten Heuking, Kühn, Lüer und Wojtek aus München. Ich zitiere jetzt noch einmal zu dem von Ihnen vorgetragenen Komplex. Wir haben - wie heißt es juristisch kor
rekt? - einen verbindlichen Vertragstermin. Wir haben den entsprechend nicht rechtzeitig erfüllt. Zitat:
„Gleichwohl bleibt es danach dabei, dass die Nichteinhaltung der sonstigen Termine vor der Phase A gemäß Ziffer 12.2 für sich betrachtet keinen Verzug und auch keine sonstigen Vertragssanktionen auslösen.
Der Betreibervertrag knüpft bezüglich der Vertragsstrafe und bezüglich des außerordentlichen Kündigungsrechts bei Terminüberschreitungen … ausschließlich an den Beginn der Phase A an.
Eine Nichteinhaltung des 05.05.2012 wäre damit unschädlich, wenn der Termin für den Beginn der Phase A gleichwohl eingehalten werden kann.“
Wir haben die Garantie der Arge, dass der 30. Juni der Fertigstellungstermin ist. Wir haben Ihnen dargelegt, dass der Beginn des Probebetriebs an der Kaje möglich ist, um die Emma Maersk, das größte Containerschiff der Welt, zu trainieren. Das heißt also, dass der Probebetrieb ausreichend möglich ist und dass nach dem Vertrag der 5. August 2012 einzuhalten ist.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir bestehen auch darauf, dass dieser Termin eingehalten wird. Eurogate muss auch bei seinen eigenen Maßnahmen ebenfalls Tempo machen, damit der gesamte Ausbaustand zum 5. August so ist, wie wir ihn erwarten; denn sonst sind wir diejenigen, die Schadensersatzleistungen geltend machen.
Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Von daher kann ich die Behandlung der Dringlichen Anfragen für beendet erklären.
45. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/4750 - unstrittige und strittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4758 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4768 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4769
Wer möchte so beschließen, wie die Ausschüsse empfohlen haben? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann wurde so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Behandlung der strittigen Eingaben. Ich rufe die Eingaben aus der 45. Eingabenübersicht in der Drs. 16/4750 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dieser Eingabe handelt es sich um einen Vorfall aus dem Dezember des letzten Jahres hier in der Markthalle in Hannover. Der Petent führt aus, er habe sich vor dem Fußballspiel von Hannover 96 in der Markthalle mit Freunden zum Essen treffen wollen, bevor er zum Fußballspiel geht. Zufällig sei er an einem Ort gewesen, an dem es kurz vorher zu Ausschreitungen gekommen sei, und er sei mit einer Personengruppe von der Polizei aus diesem Grund aus der Markthalle geführt worden. Dort sei er ca. 20 Minuten lang festgehalten worden. Seine Personalien sind aufgenommen worden. Später erhielt er einen Platzverweis. Nach Aussagen des Petenten habe er vor Ort keine Auskunft auf seine Frage bekommen, warum er festgehalten wird. Der Polizist, den er angesprochen hat, hat die Auskunft verweigert.
Dem steht ein Bericht der Polizei gegenüber, in dem erklärt wird, die Maßnahme sei durchgeführt und allen Festgesetzten ausführlich erklärt worden, und es seien keine Fragen vor Ort an die dort tätigen Polizeibeamten gestellt worden. Also steht Aussage gegen Aussage.
Die Fragen nach der Verwertung seiner Daten, die aufgenommen wurden, wurden später von der Polizei zwar schriftlich beantwortet. Aber insgesamt zeigt dieser Vorfall, wie wichtig und richtig unsere Anträge „Einrichtung einer Zentralen Unabhängigen Beschwerdestelle Polizei in Niedersachsen“ und „Kennzeichnungspflicht stärkt Vertrauen in die Polizei“ sind.
Nur so kann das Vertrauen in die Polizei gestärkt werden. So können Konflikte ganz schnell und sachlich geklärt werden.
Meine Damen und Herren, wir haben uns aus diesem Grund dafür entschieden, hier „Erwägung“ zu beantragen. Es bringt den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in die Arbeit der Polizei, wenn dort Transparenz vorhanden ist. Solche Vorfälle können und dürfen sich nicht wiederholen. Wir bleiben bei „Erwägung“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich war in der Sitzung des Petitionsausschusses, in der diese Petition beraten wurde, zufällig als Vertreter anwesend und darf für die Innenpolitiker der SPD sagen, dass wir dem nicht folgen können, sondern für „Sach- und Rechtslage“ plädieren.
Der Sachverhalt stellt sich für uns wie folgt dar: Nach einem Fußballspiel fand eine körperliche Auseinandersetzung im Bereich der Markthalle statt. Ein Polizist in Zivil hat versucht, die Gruppen zu trennen, geriet dann in den Angriff und wurde dabei auch entsprechend verletzt. Das hat die Polizei zu der vernünftigen Entscheidung gebracht, die Beteiligten vor die Tür zu bitten, um es nicht in der Markthalle eskalieren zu lassen. Innerhalb von wenigen Minuten, von 15 Minuten, waren die Feststellungen der Personalien abgeschlossen, ohne dass weiterhin jemand zu Schaden kam.
Die Polizei hat hier also sehr besonnen reagiert. Bei solchen Polizeieinsätzen - wir haben das sehr genau analysiert - gibt es wirklich keinen Anlass, das Verhalten der Polizei in irgendeiner Weise zu rügen. Wir bleiben bei „Sach- und Rechtslage“.
Danke schön, Herr Bachmann. - Für die CDUFraktion hat sich zu dieser Petition Herr Kollege Deppmeyer gemeldet. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Auch die CDU-Fraktion bleibt bei dem Votum des Ausschusses, der sich mit großer Mehrheit für „Sach- und Rechtslage“ entschieden hat. Dies begründet sich durch das, was von meinen beiden Vorrednern vorgetragen wurde. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass der Petent die Petition und auch seine Eingabe an das Polizeipräsidium am 15. Dezember eingereicht und schon am 5. Januar, also in sehr kurzer Zeit - insbesondere wenn man die dazwischen liegenden Feiertage berücksichtigt -, eine vernünftige Antwort auf all seine Fragen bekommen hat. Die Maßnahmen waren rechtmäßig und geboten und deswegen „Sach- und Rechtslage“.
Wir kommen zur Eingabe 02610/11/16. Dazu hat sich Frau Korter zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Korter!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 2610 aus Schwanewede. Die Petenten, Eltern von drei Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen, haben sich am 2. November 2011 verzweifelt an den Landtag gewandt, weil sie für ihre Kinder im laufenden Schuljahr einen integrativen Schulplatz im Schulzentrum Moormannskamp in Ritterhude begehrten.
In der Grundschule waren alle drei Kinder integrativ beschult worden. Diese positive Erfahrung wollten die Eltern natürlich gerne fortsetzen. Aber die nächstgelegene KGS hatte zum Schuljahr 2011/2012 keine Integrationsklasse eingerichtet und den Antrag abgelehnt. Die Landesschulbehörde ordnete eine Förderschule als Lernort an. Die Kinder mussten deshalb ab August 2011 in diese Förderschule gehen, fühlten sich dort jedoch nicht wohl. Sie klagten über Magenbeschwerden, Kopfschmerzen, weinten vor der Schule.
So lief dann das ab, was ich immer als „unwürdigen Bettelgang der Eltern“ bezeichne. Die Eltern fragten an anderen Schulen nach einem Integrationsplatz. Das Schulzentrum am Moormannskamp in Ritterhude war bereit, die Kinder aufzunehmen. Aber die Schulbehörde konnte die nötigen neuen
Förderstunden für die drei Kinder nicht bereitstellen. Denn die hätten bis zum Februar 2011 beantragt werden müssen.
Zu dem Zeitpunkt konnten die Eltern aber noch nicht wissen, dass die KGS ablehnen würde. Klageversuche scheiterten. Die Schulbehörde riet, zum Februar 2012 einen neuen Antrag zu stellen. Nun hofften die Petenten, ihre Kinder könnten zum 1. Februar 2012 in eine Integrationsklasse kommen. Wieder eine Enttäuschung! Die Schulbehörde lehnte ab, weil die Förderschullehrerstunden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an der Förderschule Osterholz-Scharmbeck benötigt würden. Und - jetzt kommt es - es sei zu befürchten, dass dem Kindeswohl durch einen Wechsel der Lerngruppe im laufenden Schuljahr nicht Rechnung getragen wird.
Meine Damen und Herren, das muss man sich genau anhören. Es gefährdet also das Kindeswohl, wenn Kinder, die vier Jahre lang Integrationsklassen kennen, zum Schulhalbjahreswechsel in eine Integrationsklasse gehen sollen? Sieht so aus Sicht der Schulbehörde das Kindeswohl aus? - Diese Argumentation, meine Damen und Herren, bestätigt genau das, was wir in der Beratung Ihres neuen Inklusionsgesetzes immer wieder kritisiert haben: Wenn die Förderstunden knapp sind, wird erst einmal die Förderschule gut ausgestattet und das Kind dann dort hingeschickt, auch wenn es die Eltern nicht wollen, und das mit dem Kindeswohl begründet. So geht es nicht!
Inzwischen haben mir das Kultusministerium, die Landesschulbehörde und die Petenten bestätigt, dass sich zum kommenden Schuljahr eine Lösung anbahnt und die Kinder integrativ beschult werden könnten. Darüber will die Schulbehörde endgültig im Juni entscheiden. Damit das tatsächlich sichergestellt ist, muss der Landtag bei dieser Petition „Berücksichtigung“ beschließen.
Letzter Satz: Es haben zwar alle ihre gute Absicht erklärt, aber nach dem Leidensweg, den diese Eltern haben gehen müssen, muss der Landtag hier eigentlich klar Position beziehen und „Berücksichtigung“ empfehlen. Ich glaube das mit der Integrationsklasse erst, wenn das im Beschluss schwarz auf weiß vorliegt.