- Es geht darum, sicherzustellen, dass wir eine nachhaltige, langfristige, vernünftige Be- und Entwässerungssituation in der Wesermarsch bekommen.
Bei solchen Planungen muss man sich auch einmal auf den Weg machen. Wir sind zurzeit im Verfahren. Es ist überhaupt noch nicht ausgemacht, wie das konkret umgesetzt werden wird, weil wir noch in der Planungsphase sind. Wir müssen mit dem Planungsverband, der sich noch in der Gründung befindet, erörtern, wie es konkret weitergehen kann. Dies werden wir auch tun, wenn er handlungsfähig ist und seine Gründung abgeschlossen ist. Es ist überhaupt nicht ausgemacht, dass diese Summe nötig sein wird, die im Rahmen der Vorstudie errechnet worden ist. Es wird zu prüfen sein, ob und inwieweit bei den Kosten Reduzierungspotenzial besteht.
Aber eines kann ich Ihnen versichern: Wir haben eine klare Kabinettsentscheidung herbeigeführt. Es sind im Übrigen insgesamt 50 Millionen Euro und nicht 37,5 Millionen Euro.
stellt. Im Übrigen besteht die Kostenverteilung, Herr Meyer, die ich bei der Beantwortung der Frage 2 bereits genannt habe.
Das ist der Rahmen. Jetzt müssen die Bemühungen aller sein - ich bin sehr optimistisch, dass uns das gelingen wird -, eine optimale Lösung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erreichen.
Wir sind noch nicht am Ende der Planungen, sodass wir sagen könnten: Genau so muss es sein; und die Kosten werden so und so hoch sein. - Wir befinden uns in einem Prozess mit dem Ziel, das am Ende zu realisieren. Ich gehe davon aus, dass das, was in der Vorstudie dargestellt wurde - auch hinsichtlich des Kostenvolumens -, ein WorstCase-Szenario ist. Man muss ganz genau prüfen, wo Justierungen möglich sind. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die Ziele, die wir verfolgen, mit diesem finanziellen Rahmen und dem Generalplan zu erreichen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund der unklaren Finanzierungslage und der Tatsache, dass wir davon ausgehen, dass das Verursacherprinzip auch in diesem Fall gelten müsste, frage ich Sie ganz dezidiert: Wer ist der Verursacher der erhöhten Salzwerte und Salzgehalte in der Weser, die dazu führen, dass das Wasser nicht, wie über Jahrhunderte hinweg, für die Tränke und andere landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden kann?
Verursacht wurde das sozusagen durch die Fahrrinnenanpassung der Weser. Träger des Vorhabens, das im Landesinteresse vorgenommen wurde, ist der Bund. Wir wollen diese Weservertiefung,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Landesanteil an den ursprünglich mit 50 Millionen Euro bezifferten Gesamtkosten durch Kabinettsbeschluss auf 37,5 Millionen Euro gedeckelt und haushalterisch abgesichert wurde, frage ich die Landesregierung: Wird diese Obergrenze als Landesbeteiligung wirklich beibehalten, oder bedeutet die Aussage von Umweltminister Stefan Birkner, man denke über mehrere Abschnitte nach, dass die Landesbeteiligungen letztlich doch erhöht und über mehrere Haushaltsjahre gestreckt werden können?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Herzog, es gibt einen Beschluss seitens der Landesregierung, die Summe auf 50 Millionen Euro zu deckeln. Es gibt keine Planungen, darüber hinauszugehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem ersten Band, der uns vorgelegt wurde, konnte ich entnehmen, dass es drei Varianten gibt: Die kostengünstigste umfasst 86,7 Millionen Euro; die nicht so günstige umfasst bis zu 120 Millionen Euro. Wenn wir noch für 15 Jahre Preissteigerungen von nur 2 % dazurechnen, kommen wir auf 117 bis 160 Millionen Euro. Ich habe vorhin vom Minister gehört, dass die 5 Millionen Euro vom Bundesland Bremen noch nicht vertraglich zugesagt, sondern nur in Aussicht gestellt sind. Darüber wird noch verhandelt. Der Entwässerungsverband hat noch nicht zugesagt, wie viel er bezahlen will. Sollen die Landwirte in der Wesermarsch die feh
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Korter, ich kann mich natürlich einem solchen Vorhaben nähern, indem ich Hürden errichte, die ich von vornherein als unüberwindbar darstelle. Ich kann mich aber auch anders nähern und versuchen, eine Planung mit einer realisierbaren Größe voranzubringen.
Die in der Vorstudie genannte Dimension beträgt rund 87 Millionen Euro. Jetzt geht es darum, zu prüfen, was wir tun können, um die Ziele mit 50 Millionen Euro weitestgehend zu erreichen. Insofern stellt sich für uns nicht die Frage, wer 86 oder 87 Millionen Euro finanziert, sondern die Konzentration muss darauf gerichtet sein, ein Projekt zu entwickeln, das mit diesem Finanzrahmen auskommt. Das ist die Herausforderung. Es ist nicht die Herausforderung, über eine Finanzierung von 87 Millionen Euro nachzudenken.
Im Übrigen hat der Bremer Senat seinen Anteil fest zugesagt. Ich habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass der rot-grüne Senat in Bremen ausgesprochen verlässlich ist und insofern die Zurverfügungstellung dieser 5 Millionen Euro gesichert ist. Auch aus der Region sind entsprechende Signale gekommen, dass die Bereitschaft besteht, diesen Beitrag zu leisten.
Man kann natürlich immer alles infrage stellen und versuchen, ein solches Konzept damit zu hintertreiben und kaputtzumachen. Wir halten es aber für ganz wesentlich, sich auf den Weg zu machen - auch im Zusammenhang mit der Fahrrinnenanpassung -, um das gesamte Be- und Entwässerungssystem der Wesermarsch zukunftsfähig aufzustellen und neu zu ordnen. Das ist eine Herausforderung über Jahre und Jahrzehnte, der man sich offensiv stellen muss. Das tun wir. Wir gehen das konstruktiv und nicht so destruktiv an, wie Sie das tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wertet die Landesregierung folgende Aussage in der Studie: „Die wirtschaftliche Bilanz des Kostenvergleichs ist negativ für die Baumaßnahme“?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Herzog, ich kann dieses Zitat nur bedingt werten. Sie haben jetzt nur einen Satz herausgezogen. Um das wirklich bewerten zu können, muss man den Gesamtzusammenhang sehen, in dem es steht.
Dann müsste ich noch die Seitenzahl und die Zeile wissen und mir dann alles durchlesen. Ich denke, das ist jetzt nicht leistbar. Sie können nicht ernsthaft erwarten, jetzt die Interpretation eines Satzes von mir zu bekommen.
Aber um das in den Zusammenhang der Diskussion einzuordnen: Wenn dort von 87 Millionen Euro die Rede ist, mag es sein, dass dort gesagt wird, dass im Hinblick auf die Vorgabe von 50 Millionen eine Diskrepanz besteht. Diese Problematik haben wir gerade beschrieben. Wir wollen konstruktiv damit umgehen und Wege finden, um mit diesen 50 Millionen Euro eine gute Lösung für die Wesermarsch zu erreichen.
Herr Kollege Meyer stellt eine weitere und damit die letzte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass der Minister eben noch einmal gesagt hat, dass die Summe seitens der Landesregierung
gedeckelt bleibt, aber in den angesprochenen Varianten Kosten in Höhe von über 100 Millionen Euro angegeben sind, welchen Beitrag denn eigentlich die Verursacher und auch die Nutznießer der Weservertiefung - also die Hafenwirtschaft - leisten. Dazu haben Sie nichts gesagt. Diese Gruppe war jedenfalls in der Aufzählung nicht dabei. Der Bund ist nur mit 2,5 Millionen Euro beteiligt. Muss man also davon ausgehen, dass sich diese Gruppe nicht beteiligen wird und es nur eine Teillösung geben wird, also nur die Hälfte der Entwässerungsmaßnahmen umgesetzt wird? - Den Landwirten wird es nicht helfen, wenn am Ende nur die Hälfte der Summe bereitgestellt wird. Das wäre dann nur eine halbe Lösung. Oder wird vielleicht nur ein Drittel umgesetzt, also gerade so viel, wie Sie dem Parlament vorgelegt haben? Ein Drittel der Studie wurde vorgelegt, und es wird auch nur ein Drittel umgesetzt?
Herr Präsident! Herr Meyer, Sie haben eine rhetorische Frage gestellt, die man im Prinzip nicht ernst nehmen kann.