Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bemühen der Landesregierung ist immer darauf gerichtet, dass Frauen und Männer Arbeitsplätze haben. Deshalb müssen ordnungsgemäße Bewerbungsverfahren in den Betrieben unser aller Anliegen sein.
Ich möchte die Diskussion mit der Firma Kemper zum Anlass nehmen, auch mit den Unternehmerverbänden erneut ins Gespräch zu kommen und gemeinsam zu überlegen, wie wir einen Fairnesskatalog erarbeiten können. Es wird sehr wichtig sein, die Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken und gerade unsere KoStellen, deren besonderer Auftrag ja die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, dafür zu sensibilisieren, damit sie sich dieses Themas verstärkt annehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung, wie sie die Tatsache bewertet, dass die Betriebsärztin der Firma Kemper die schwangeren Frauen genötigt hat, sie auf einem Formblatt von ihrer ärztlichen Schweigepflicht bezüglich des Ergebnisses des Schwangerschaftstests zu entbinden. Bewertet die Landesregierung das als
korrektes Verhalten der Betriebsärztin oder als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen sehr vorsichtig sein und darauf achten, wie wir uns hier im Plenarsaal ausdrücken. Es geht hier wirklich um die Frage: Sind Frauen unter Druck gesetzt worden, ja oder nein? - Sie selbst erwähnen in Ihrer Anfrage die nicht beendete Sachverhaltsprüfung. Vor der Aufklärung dürfen wir keine Rückschlüsse ziehen, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt gar nicht ziehen können. Gespräche mit der Firma Kemper haben eines sehr deutlich werden lassen, das hat auch die Betriebsärztin noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck gebracht: Im Betrieb beschäftigten Mitarbeiterinnen, bei denen es um die Frage der Weiterbeschäftigung geht, ist niemals ein Schwangerschaftstest angeboten worden. Bei Einstellungen ist ein Schwangerschaftstest auf freiwilliger Basis angeboten worden. Die Betriebsärztin hat in diesem Zusammenhang niemals von Nötigung gesprochen.
In diesem Fragebogen hat es kein Kästchen gegeben, welches zum Inhalt hatte, dass „Schwangerschaft“ als ein Indiz angekreuzt worden sein könnte, dass sie für diesen Job nicht geeignet ist.
Von daher ist das, was Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt sagen, nach unseren Unterlagen und den Aussagen der Firma Kemper sowie der Gleichstellungsbeauftragten nicht belegt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, eine Vorbemerkung darf ich ja nicht mehr machen, aber es ist doch wenig erhellend,
nur eine Seite zu fragen. Meine Frage ist: Haben sich in der Vergangenheit bereits Frauen an das Sozialministerium gewandt und sich über unzulässige Schwangerschaftstests in Bewerbungsverfahren beschwert und um Hilfe ersucht? Sind Ihnen ähnlich gelagerte Fälle aus der Vergangenheit bereits bekannt geworden?
Klare Antwort: Nein. Ich bin davon zum ersten Mal am 10. September durch eine dpa-Anfrage in Kenntnis gesetzt worden, die sich auf eine Meldung in der Osnabrücker Zeitung vom gleichen Tag bezogen hat.
Herr Präsident! Frau Ministerin, ist Ihnen Folgendes bekannt: Gestern fand ein Gespräch beim profamilia-Landesverband mit der Firma Kemper, einer Mitarbeiterin der pro-familia-Beratungsstelle Osnabrück, einer Vertreterin Ihres Ministeriums sowie dem Landesgeschäftsführer von pro familia statt. Im Vorfeld dieses Gespräches wurde die Mitarbeiterin der Beratungsstelle Osnabrück von der Vertreterin Ihres Ministeriums angerufen und gefragt, ob sie sich schon einmal überlegt hätte, ob sie eventuell ihre Schweigepflicht verletzt haben könnte. Wissen Sie von diesem Vorgehen? Wie gedenken Sie, mit diesen unterschwelligen Unterstellungen umzugehen?
Mir ist bekannt, dass es gestern dieses Gespräch bei pro familia gegeben hat. Dieses Gespräch ist auf eine Initiative der Firma Kemper zurückgegangen. Die Firma Kemper ist nachhaltig um Aufklärung bemüht und hat das Gespräch mit den Bera
tungsstellen gesucht. In diesem Zusammenhang ist auch eine Mitarbeiterin des Sozialministeriums gefragt worden, ob sie an dem Gespräch teilnimmt. Sie hat dann an dem Gespräch teilgenommen. In diesem Gespräch - so ist mir der Sachverhalt geschildert worden - ist es um Sachaufklärung gegangen und nicht um Vorwürfe in der von Ihnen angesprochenen Art.
(Zustimmung bei der CDU - Wolfgang Jüttner [SPD]: Sie haben die Frage nicht beantwortet! Sie hätten ja Nein sagen können, wenn es nicht stimmt! - Frauke Heiligenstadt [SPD]: Was ist mit der Einschüchterung?)
Herr Präsident! Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, seit wann der Betriebsrat bzw. sein Vorsitzender über die angeblichen Vorfälle in der Firma Kemper informiert gewesen ist und wie der Betriebsrat zur Aufklärung dieser angeblichen Vorfälle beigetragen hat?
Nein, das ist mir persönlich nicht bekannt. Das sind innerbetriebliche Fragestellungen. Selbstverständlich ist der Betriebsrat eines so großen Unternehmens auch für Frauen der erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, darzulegen, dass nach ihrer Auffassung etwas nicht richtig ist.
nach einseitiger Anhörung der Firma Kemper - ohne Anhörung der betroffenen Frauen - anzunehmen, dass seit mehr als anderthalb Jahren durchgeführte systematische und gezielte Ansprachen auf mögliche Schwangerschaften und das Angebot eines Schwangerschaftstestes direkt in einer Bewerbungs- und Auswahlsituation, in der ein gewisser Druck besteht, rein fürsorglich gemeint und rein medizinisch motiviert waren?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin, mir geht es in diesem Fall in erster Linie um Sachverhaltsaufklärung.
Ich meine, wir müssen alles daransetzen, zu erfahren, was passiert ist. Ich kann nur mit denjenigen sprechen, deren Namen mir bekannt sind. Wenn Sie mir sagen, ich soll mit betroffenen Frauen sprechen, dann nennen Sie mir bitte zumindest den Namen einer betroffenen Frau; denn ich kenne die Namen nicht. Es ist mein Anliegen, dass sich Frauen - auch in anonymer Form - an mich wenden und mir darlegen, wenn etwas nicht stimmt. Es doch die Aufgabe einer Frauenministerin, dann tätig zu werden. Meine Mitarbeiter und ich können nur mit der betroffenen Firma und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Osnabrück, Frau von Garrel - mit ihr habe ich gestern gesprochen -, reden und darum bitten - und das ist passiert -, dass das Gewerbeaufsichtsamt die betroffenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen anschreibt - das ist mit Schreiben vom 29. September geschehen - und um Aufklärung ersucht. Es kann doch nicht unser Bestreben sein, Kaffeesatzleserei zu betreiben oder Mutmaßungen anzustellen, sondern wir müssen aufklären, was tatsächlich passiert ist.
Ich bin zunächst einmal froh, dass es diese freiwilligen Untersuchungen nicht mehr gibt. Es muss doch unser aller Anliegen sein, nach vorne zu blicken und uns gemeinsam Gedanken darüber zu machen, wie Gesellschaft, Politik und Unternehmen sensibilisiert werden können. Wir müssen die Fragen des Gleichbehandlungsgesetzes gemein
sam ansprechen. In dem von Ihnen angesprochenen Sinne handeln kann ich nur, wenn ich die Namen von betroffenen Frauen kenne. Sie können mir nicht sagen, ich solle mit betroffenen Frauen reden, wenn Ihnen selber betroffene Frauen nicht namentlich bekannt sind.
Herr Präsident! Frau Ministerin, wir alle sind uns ja wohl einig, dass an erster Stelle die Aufklärung des Sachverhalts steht.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang, mit welchen Maßnahmen Sie sicherstellen wollen, dass künftig in Niedersachsen keine Frau mehr durch solche scheinbar freiwilligen Schwangerschaftstests diskriminiert bzw. unter Druck gesetzt wird.