Der Finanzminister hat 2008 auch ausgeführt, dass das Cross-Border-Leasing-Geschäft bei der Messe kein Risiko sei. Meiner Meinung nach hängt das Risiko bei einem solchen Geschäft für die Messe AG auch davon ab, mit welchen Partnern sie das Geschäft macht. Sie haben Fannie Mae und Freddie Mac schon genannt. Mich würde interessieren, welche weiteren Banken und Versicherungen in dieses Geschäft involviert sind und wie deren Bonität eingeschätzt wird.
Das kann ich nur nach meiner Kenntnis beurteilen. Nach meiner Kenntnis sind andere dort nicht involviert. Aber - - -
- Was für eine Versicherung? Natürlich gibt es dort wie überall eine Gebäudeversicherung. Das hat nach meiner Kenntnis aber nichts mit dem CrossBorder-Leasing-Geschäft zu tun.
- Das kann sein. Das Geschäft ist ja lange vor unserer Zeit getätigt worden. Ich bin gerne bereit, bei der Messe nachzufragen und anschließend meine Antwort zu ergänzen. Mir ist das nicht bekannt. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen. Aber es ist ja kein Problem, nachzufragen und das nachzuliefern.
Die vierte und damit letzte Frage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Hagenah.
Herr Präsident, ich frage die Landesregierung, welches Vertragscontrolling zu diesen Cross-Border-Leasing-Geschäften wann bei der Messe und bei der Landesregierung eingeführt worden ist und ob es dort im Laufe der letzten neun Jahre entsprechende Veränderungen gegeben hat, nachdem die wirtschaftliche Lage der Messe deutlich schwieriger geworden ist und sich auch die rechtli *Im Nachgang zu der Sitzung wurde das diesem Stenografischen Bericht als Anlage beigefügte Schreiben vorgelegt.
chen Rahmenbedingungen für Cross Border Leasing in den USA geändert haben. Hat es beim Vertragscontrolling im Laufe der Jahre unterschiedliche Phasen gegeben, oder ist es seit 2000 immer das Gleiche geblieben?
Verantwortlich sind wir dafür nicht, weil dies alles vor 2003 stattgefunden hat. Dem Landtag ist ja bekannt, dass diese Regierung 2003 und 2008 in die Verantwortung gewählt worden ist.
Wir bemühen uns im Aufsichtsrat und auch im Präsidialausschuss - dies gilt für beide Eigentümervertreter, die Landeshauptstadt Hannover und das Land Niedersachsen -, deutlich mehr Klarheit zu bekommen, als es offensichtlich früher im Aufsichtsrat üblich gewesen ist. Ich weiß es nicht; ich kann es nicht beurteilen. Aber es ist damals ein Beschluss des Aufsichtsrats gewesen. Das hat nicht der Vorstand im Geheimen gemacht. Das ist damals ganz offiziell im Aufsichtsrat vorgetragen und beschlossen worden. Wie intensiv dies damals von den Aufsichtsratsmitgliedern geprüft worden ist - - - Sie wissen ja, wer damals im Aufsichtsrat war.
- Für die Landeshauptstadt Hannover der damalige Oberbürgermeister Schmalstieg, und was die Landesregierung angeht, erinnere ich mich nur, dass Frau Jürgens-Pieper damals im Aufsichtsrat gesessen hat, möglicherweise auch noch die Wirtschaftsministerin. Ich kann es jetzt nicht genau sagen; aber auch das könnte man in Erfahrung bringen. Dies steht ja alles in alten Geschäftsberichten. Wie intensiv die Aufsichtsratsmitglieder dies damals geprüft haben, ist mir nicht bekannt. Im Nachhinein ist natürlich immer gut reden. Wir hätten wahrscheinlich solchen Geschäften nicht zugestimmt, weil wir uns mit dem Innenminister einig sind, dass diese Geschäfte risikobehaftet sind und man lieber ein normales Kreditgeschäft abschließen sollte.
Politisch gesteuerte Provokation im Fall „Brandt“ - Schuss vor den Bug für alle Personal- und Betriebsräte und Kritiker in der Landesverwaltung? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/1244
Diese Dringliche Anfrage wird durch die Kollegin Seeler von der SPD-Fraktion eingebracht. Ich erteile ihr das Wort.
Guten Morgen, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In jedem Bundesland gibt es Regelungen, die es ehrenamtlich leitenden Funktionären der Öffentlichen-Dienst-Gewerkschaften ermöglichen, für die Dauer ihrer Wahlperiode gemäß § 123 a des Beamtenrechtsrahmengesetzes ganz oder zum Teil freigestellt zu werden. Dies war bisher auch in Niedersachsen gängige Praxis.
Die Landesregierung hatte der GEW mehrfach die Zuweisung ihres Landesvorsitzenden Eberhard Brandt vom Land an die GEW genehmigt, auch mit Rückwirkung. Ein entsprechender Antrag vom November 2008 der GEW auf Freistellung - rechtlich: Zuweisung des Vorsitzenden an die GEW - wurde im März 2009 von der Landesschulbehörde abgelehnt. Diese Ablehnung erfolgte völlig überraschend. Die GEW und die Schulleiterin der Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule mussten bis zur Ablehnung davon ausgehen, dass der Antrag, wie in der Vergangenheit, genehmigt werden würde. Vor der Ablehnung gab es keinerlei Rücksprache mit der GEW. Die Rechtslage galt unverändert.
Über bestehende Vorwürfe oder Irritationen wurde der betroffene Beamte, Herr Eberhard Brandt, von der Schulbehörde allerdings nicht informiert. Auch die Schulleiterin erfuhr nichts darüber. Gespräche wurden nicht geführt. Den Betroffenen wurden Vorwürfe erst am 21. April angekündigt, als ihnen von der Landesschulbehörde die Einleitung eines Disziplinarverfahrens mitgeteilt wurde.
Der HAZ ist zu entnehmen, dass dagegen mehrere Journalisten darüber im Vorwege informiert waren. Wörtlich ist der HAZ vom 23. April 2009 zu entnehmen:
angeblichen ‚Schulschwänzer’ Brandt mehreren Journalisten angeboten worden. Am Montag hatte schließlich der Focus unter Berufung auf interne Unterlagen darüber berichtet.“
Die Vorwürfe gegen Eberhard Brandt lösen sich jetzt immer mehr in Luft auf. Die Landesschulbehörde hat am 5. Mai 2009 den Mitte März von Herrn Brandt gestellten Antrag auf Teilzeit rückwirkend zum 1. Februar 2009 genehmigt. Damit ist der GEW-Vorsitzende von seiner Unterrichtsverpflichtung in diesem Schuljahr befreit. Diesen Sachverhalt hätte das Kultusministerium schon vor Monaten vor dem Hintergrund der üblichen langjährigen Freistellungspraxis so entscheiden können. Dabei wusste die Kultusministerin Medienberichten zufolge seit Weihnachten 2008, dass es Klärungsbedarf gab.
1. Wie erklärt die Landesregierung, dass Personalakten unbefugten Dritten zugänglich gemacht wurden?
2. Hat es entgegen der fachlichen Beurteilung der zuständigen Behörden eine Weisung des Kultusministeriums zur Eröffnung des Disziplinarverfahrens gegen Herrn Brandt gegeben?
3. Warum und mit welcher Begründung ist die Landesregierung im März 2009 von der bisher langjährigen üblichen Praxis für die Freistellung von leitenden Gewerkschaftsfunktionären abgewichen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser Dringlichen Anfrage wird versucht, den Eindruck zu erwecken, seitens der Landesregierung würde ein maßgeblicher Gewerkschafter und Kritiker der aktuellen Schulpolitik mit unlauteren Mitteln verfolgt.
(Zuruf von der SPD: Genau so ist das! - Starker Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Kres- zentia Flauger [LINKE]: Das muss ja mal gesagt werden!)
(David McAllister [CDU]: Jetzt sind wir dran! - Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der SPD: Geben Sie doch mal Ihr Eh- renwort!)
Vielmehr geht es hier darum, dass die GEW im vergangenen Herbst einen weit verspäteten Antrag auf Erhöhung einer bestehenden Zuweisung an die Gewerkschaft gestellt hat. Die Genehmigung des Antrags vom November 2008 hätte zur Folge gehabt, dass der Landesvorsitzende der GEW keinerlei Unterrichtsverpflichtung mehr gehabt hätte.
Die Erhöhung der Zuweisung wurde abgelehnt. Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung erfordert einen restriktiveren Umgang bei der Handhabung von Stundenzuweisungen. Außerdem ist kein Verbandsvertreter im Bereich des Kultusministeriums über Zuweisung von der Unterrichtsverpflichtung insgesamt freigestellt.
Der Antragsteller wurde im Ablehnungsbescheid auf die Möglichkeit der Teilzeit für das laufende Schulhalbjahr verwiesen. Damit ist der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht für den Beamten nachgekommen.
Konsequenterweise wurde der auf den Hinweis des Kultusministeriums gestellte Teilzeitantrag zwischenzeitlich genehmigt. Dieser führt aber nur zu einem Wegfall der Unterrichtsverpflichtung für das laufende Schulhalbjahr, nicht - wie in der Dringlichen Anfrage dargestellt wird - für das ganze Schuljahr 2008/2009.
Des Weiteren provoziert diese Dringliche Anfrage eine Antwort der Landesregierung, die auf Details des laufenden Disziplinarverfahrens eingehen würde. Dies wird hier mit Sicherheit nicht geschehen. Ich möchte nur so viel sagen, dass sich die Anhaltspunkte für die Einleitung des Disziplinarverfahrens aus der Prüfung des Antrags der GEW auf Zuweisungserhöhung ergeben haben. Ob die Vor
würfe berechtigt sind, wird das Disziplinarverfahren erweisen. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Zu 1: Offenbar sind interne, einen einzelnen Beamten betreffende Unterlagen in die Öffentlichkeit gelangt.