Silva Seeler
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Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir im März 2012 die Änderung des Schulgesetzes beschlossen und damit den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die freie Schulwahl ermöglicht haben, hatten wir von der SPD-Fraktion den Eindruck, auch die Regierungsfraktionen von CDU und FDP hätten verstanden, dass Inklusion nicht nur bedeutet, den Eltern die freie Schulwahl zu ermöglichen, sondern auch, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf angemessen zu fördern.
Noch während der Gesetzesberatungen hieß es, die Klassenfrequenzen würden nach und nach auf 20 Kinder pro Klasse begrenzt werden. Ehrlich gesagt, wir von der SPD freuten uns: Endlich ein Schritt in die richtige Richtung!
Doch wie sieht es zurzeit aus? - Zwar werden die Klassenfrequenzen für inklusive Klassen von 28 auf 26 Kinder reduziert,
aber abgesehen davon wird einmal wieder an den Schwächsten gespart. Die Stunden für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden an allgemeinbildenden Schulen reduziert. Sie haben richtig gehört: Reduziert - statt erhöht! Dabei haben natürlich viele Lehrkräfte Angst vor der neuen Aufgabe, Kinder mit und ohne Einschränkungen gemeinsam zu unterrichten. Es ist ja auch wirklich keine leichte Aufgabe, sondern eine große Heraus
forderung, allen Kindern gleichermaßen gerecht zu werden.
Wir von der SPD hatten schon im März befürchtet, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, die Schulen bei der Umsetzung der Inklusion nicht ausreichend unterstützen. Deshalb hatten wir unseren Antrag „Vielfalt ist Bereicherung - für ein sofortiges Aktionsprogramm zur Umsetzung inklusiver Bildung“ gestellt. Wir hatten ein Aktionsprogramm gefordert, welches u. a. die Personalressourcen bedarfsgerecht sicherstellt und darüber hinaus in der Lehrerausbildung aller Schulen sonderpädagogische Förderung obligatorisch verankert.
Liebe Kollegen von CDU und FDP, die SPD hat es in ihrem Antrag gesagt, und ich wiederhole es hier für Sie gerne noch einmal in der Hoffnung, dass Sie es irgendwann kapieren: Inklusion ist auf Sparflamme nicht zu realisieren.
Wenn wir den Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte, barrierefreie gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen wollen - ich gehe davon aus, dass wir das eigentlich alle wollen -, bedarf es dazu einer sehr langfristigen Anstrengung mit allen dazugehörigen nachhaltigen Maßnahmen, und zwar personell wie auch räumlich. Wenn Sie an dieser Stelle sparen, sparen Sie rücksichtslos auf Kosten der Kinder.
An der Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen wird sich das Land messen lassen müssen, wie ernst es ihm mit der Umsetzung des Inklusionsgedankens tatsächlich ist.
Der nun vorliegende Antrag der Grünen „Inklusion zum Erfolg machen - Ausstattung der inklusiven Schulen mit sonderpädagogischer Kompetenz sicherstellen“ nimmt die Umsetzung der Inklusion ernst und stellt wichtige und richtige Forderungen auf. Selbstverständlich müssen für jede Schülerin und für jeden Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an einer inklusiven Schule genauso viele Sonderpädagogiklehrerstunden zur Verfügung stehen wie an einer Förderschule.
Der Bedarf an Unterstützung und Förderung wird auch nicht automatisch dadurch kleiner, dass die Kinder eine allgemeinbildende Schule besuchen, im Gegenteil! Wer solche Verordnungen und Erlasse veröffentlicht, muss sich fragen lassen, was er damit eigentlich beabsichtigt. Sollen so etwa
Eltern abgehalten werden, ihre Kinder integrativ beschulen zu lassen?
Wir müssen doch dafür sorgen, dass der Besuch allgemeinbildender Schulen von Kindern mit Behinderungen zum Regelfall wird und nicht die Ausnahme bleibt. Dazu bedarf es dann aber einer adäquaten Personalausstattung.
Auch die Lehrkräfte an den Schulen dürfen nicht das Gefühl bekommen, dass sie mit der neuen Aufgabe allein gelassen werden und dass auf ihre Kosten gespart wird. Neben einer mindestens gleichwertigen und ausreichenden Anzahl von Sonderpädagogiklehrerstunden ist auch noch etwas anderes notwendig: Mit Weitsicht und Entschiedenheit muss sichergestellt sein, dass für den Weg in die Inklusion auch das entsprechend fachpädagogisch ausgebildete Fachpersonal vorhanden ist und darüber hinaus die Aus- und Weiterbildungsoptionen erweitert und reformiert werden.
Die SPD-Fraktion trägt deswegen den Antrag der Grünen voll und ganz mit. Wir glauben, wer Inklusion will, muss auch für die Ausbildung der Lehrkräfte sorgen.
Drei Minuten brauche ich gar nicht. Ich möchte zwei Bemerkungen machen.
Erstens. Der ganze Bereich der Integration und später der Inklusion wurde in den 1990er-Jahren und 2000er-Jahren gegen die CDU und die FDP
hier im Landtag mit unseren Stimmen und den Stimmen der Grünen durchgesetzt.
Zweitens. Herr Althusmann hat hier auf NRW hingewiesen. Vielleicht sollte man noch einmal deutlich machen, dass es in NRW einen Kompromiss zwischen allen Parteien gegeben hat.
Die CDU war dort diejenige, die dafür gesorgt hat, dass der Kompromiss so aussieht, wie er jetzt aussieht.
Einen Grund zum Lachen haben Sie überhaupt nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Reichwaldt hat eigentlich alles gesagt. Auch wir sind der Meinung, dass diese Petitionen nicht einfach mit „Sach- und Rechtslage“ beschieden werden können.
Selbst das Ministerium hat vier verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und gesagt, dass die jetzt getroffene Entscheidung die am wenigsten schlechte Lösung, aber nicht die beste Lösung ist.
Deshalb meinen auch wir, dass diese Petitionen der Landesregierung zur Erwägung überwiesen werden sollten, damit das Ministerium genügend Anlass und Zeit hat, eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Broschüre „Ganztagsschulen in Niedersachsen“ des Kultusministeriums erhalten offene Ganztagsschulen eine Grundausstattung an Lehrerstunden. Als Berechnungsgrundlage für diese Grundausstattung ist die Zahl der Klassen in den Schuljahrgängen 3 und 4 bzw. 5 und 6 festgesetzt worden.
Für jede Klasse in diesen Schuljahrgängen erhält die Schule 2,5 Lehrerstunden zusätzlich als Ganztagszuschlag. Aus den zum 1. August 2010 errichteten Gesamtschulen, die als offene Ganztagsschulen genehmigt wurden, ist nun zu hören, dass für den kommenden 6. Schuljahrgang kein Ganztagszuschlag gewährt wird und dass damit auch in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann. Im Bereich der Ganztagsschulen ist unklar, wie das Versprechen der Landesregierung, alle Oberschulen als Ganztagsschulen zu führen, umgesetzt wird. Auch ist nach wie vor nicht geklärt, wie es mit den Vertragsproblemen im Ganztagsbetrieb weitergeht.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass die im Schuljahr 2010/2011 als Ganztagsschulen neu errichteten Gesamtschulen im kommenden Schuljahr keinen weiteren Ganz
tagszuschlag erhalten? Wenn ja, wann können die genannten Schulen mit dem zweiten Teil der Grundausstattung rechnen?
2. Werden alle zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 startenden Oberschulen einen erlasskonformen Ganztagszuschlag erhalten, wenn sie als teilweise offene, teilgebundene Ganztagsschulen genehmigt worden sind?
3. Wie geht es quantitativ und qualitativ weiter mit den Ganztagsschulen in Niedersachsen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zur Eingabe 2003 des Schulelternrates der IGS Volkmarode.
Die IGS Volkmarode ist im Jahr 2009 als offene Ganztagsschule genehmigt worden und hat inzwischen die Klassen 5 und 6. Die IGS beantragt jetzt die Umwandlung in eine teilweise offene Ganztagsschule einschließlich der damit verbundenen Finanzmittel. Hilfsweise werden als Sofortmaßnahme, ergänzend zu den bereits bewilligten 12,5 Lehrerstunden, zusätzlich weitere 12,5 Lehrerstunden beantragt.
Gerade in den unteren Klassen, in denen die Schülerinnen und Schüler aufgrund des Abiturs - jetzt schon nach Klasse 12 - noch nicht mit 34 oder 35 Unterrichtsstunden pro Woche belastet sind, ist ein zusätzliches sinnvolles Ganztagsangebot notwendig. Wir alle wissen auch, dass sich die Zeiten geändert haben und immer mehr Schulen aus pädagogischen Gründen ein verbindliches Ganztagsangebot unterbreiten wollen.
Diese Petition ist aber nicht vom Lehrerkollegium gestellt worden, sondern vom Schulelternrat. Die Eltern wollen an drei Tagen ein verbindliches Ganztagsangebot, weil sie wollen, dass ihre Kinder optimal gefördert und gefordert werden.
Auf der einen Seite reden wir alle - auch Sie, meine Damen von CDU und FDP - immer von der Notwendigkeit einer optimalen Förderung der Kin
der, auf der anderen Seite werden hier nicht die Mittel zur Verfügung gestellt. Dann werden die Schulformen auch noch unterschiedlich behandelt. Die von Ihnen favorisierten Oberschulen werden besser ausgestattet als die neuen IGSen. Dabei gilt in Niedersachsen doch immer noch der freie Elternwille.
So geht es eben nicht. Wir fordern deshalb, dass zu dieser Petition „Berücksichtigung“ beschlossen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade ist hier ein Plädoyer für das gegliederte Schulsystem gehalten worden. Aber wenn man das hört, dann fragt man sich, warum die PISA-Ergebnisse in den Ländern, in denen es dieses gegliederte Schulsystem nicht gibt, immer so viel besser sind als bei uns.
Doch nun zum Thema freier Elternwille. An der Auffassung meiner Fraktion zum Thema freier Elternwille hat sich nichts geändert, und das ist auch gut so.
Wir wollen den freien Elternwillen ohne Wenn und Aber so erhalten, wie er ist.
Unser Antrag bestätigt deswegen das bestehende Schulgesetz.
Normalerweise lässt eigentlich keine Fraktion ein bestehendes Gesetz per Antrag noch einmal festschreiben. Dieses Mal gibt es jedoch einen Grund dafür: Die FDP hatte auf ihrem Parteitag im November 2009 beschlossen, den freien Elternwillen aufzuheben und Aufnahmeprüfungen einzuführen, wenn die Auffassungen der Eltern und der Lehrkräfte der Grundschule voneinander abweichen, auf welche Schulform ein Kind in die fünfte Klasse eingeschult werden soll. Dies wollen wir verhindern; deshalb unser Antrag.
Wenn CDU und FDP unsere Auffassung teilen würden, dann hätten Sie unseren Antrag im Januar 2010 einfach beschlossen.
Doch was passierte? - Im Juli, sieben Monate später, bringen CDU und FDP einen eigenen Antrag mit der Überschrift „Den freien Elternwillen zum Wohl der Kinder gestalten“ ein.
Dabei gibt es bei etwas, das frei sein soll, nichts zu gestalten.
Die Freiheit zur Gestaltung liegt in den Händen derer, denen wir qua Gesetz diese Freiheit zukommen lassen, hier also den Eltern.
Dass ihre erste Formulierung völlig unlogisch war, haben inzwischen auch die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP bemerkt. Deshalb wurde Ihre erste Formulierung inzwischen geändert. Nun heißt es: „Den freien Elternwillen zum Wohl der Kinder pädagogisch begleiten.“
Zwar behaupten CDU und FDP in der Öffentlichkeit, sie wollten am freien Elternwillen nichts ändern. Aber unseren Antrag, der genau dies und nur dies beinhaltet, lehnen Sie ab. Warum wohl?
- Herr Klare hat gerade gesagt: weil er uns nicht glaubt. Wenn er uns nicht glaubt, dann wäre es doch umso wichtiger, genau dies per Antrag mit Ihren Stimmen im Gesetz zu beschließen. Nein, es ist umgekehrt: Wir glauben Ihnen nicht, Herr Klare.
Wenn das, was Sie hier sagen, nämlich stimmen würde, dann würden Sie unserem Antrag zustimmen, und alle Unstimmigkeiten wären vom Tisch. Der einzige Grund, warum Sie das nicht tun, ist ein ganz anderer, aber Sie trauen sich nicht, das hier offen zu sagen. Wer wie Sie in Ihrem neuen Antrag formuliert, dass er in den ersten zwei Jahren der neuen Schule gegebenenfalls nachsteuern will,
der setzt die Schülerinnen und Schüler unter einen enormen und völlig unnötigen Leistungsdruck.
Wo bleibt hier denn eigentlich der pädagogische Wille, allen eine reelle Chance zu geben? - Es gibt nun einmal Schülerinnen und Schüler, die möglicherweise aufgrund ihres Naturells einen schlechten Start auf einer neuen Schule hinlegen, die familiäre Probleme haben oder die einfach langsamer in die Gänge kommen, am Ende aber vielleicht sehr zufriedenstellende Leistungen bringen. Denen zu sagen, sie hätten auch später noch eine Chance, das Abitur zu erreichen, ist meines Erachtens nur ein schwacher Trost für die Betroffenen.
Sehr verehrte Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, wir sprechen hier über Kinder und Jugendliche in einer sehr entscheidenden Phase ihres Lebens, die oft von psychischen und physischen Entwicklungsschüben, von Interessensverlagerungen, von entscheidenden Veränderungen der jeweiligen Lebensumwelt, von neuen Erfahrungen usw. gekennzeichnet ist. Und dann kommen Sie daher und wollen auf der Grundlage schulischer Leistungen frühzeitig nachsteuern, wie Sie das nennen, und damit eventuell Lebens- und Bildungswege zerschneiden.
Hinzu kommt, dass Ihre angeblichen Angebote zur individuellen Lernentwicklung, die die Beschlussempfehlung jetzt schmücken und den ursprünglichen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP lediglich ergänzen, schlicht und ergreifend Kokolores sind, und zwar nicht in der Sache; denn Förderangebote, Hausaufgabenhilfe, Patenschaften oder die Intensivierung der Beratungsgespräche sind durchaus begrüßenswert. Aber was bieten Sie den Kindern und Jugendlichen tatsächlich an?
Sie haben doch schon vor Jahren die Mittel für die Hausaufgabenhilfe gestrichen.
Sie haben die Stunden für Beratungslehrkräfte reduziert. Zusätzliche Mittel für diesen Bereich tauchen in dem gerade erst verabschiedeten Haushaltsplan nirgends auf.
Deshalb, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ist Ihr Antrag einfach nur Kokolores und Augenwischerei.
Die SPD-Fraktion und auch der Landeselternrat haben begriffen, dass CDU und FDP noch immer am freien Elternwillen sägen. Die Zustimmung der SPD-Fraktion können Sie für einen solchen Antrag ganz bestimmt nicht bekommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Zeit reicht.
Herr Försterling, ich finde es hoch spannend: Wir haben hier in Niedersachsen ein Volksbegehren für Integrierte Gesamtschulen, für das Abitur nach 13 Jahren und für den Erhalt der Vollen Halbtagsschulen. Sie aber tun hier so, als ob es so etwas gar nicht gibt.
Die Eltern hier wollen diese Schulform.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, wie können Sie eine Kürzung in Höhe von 30 Millionen Euro in der Behindertenhilfe rechtfertigen, die dadurch entsteht, dass Sie die Tarifsteigerungen nicht in den Haushalt eingestellt haben, während die Zahl der Menschen mit Behinderung ständig wächst und die UN-Behindertenrechtskonvention eine Neuausrichtung und keine Kürzung in der Behindertenpolitik des Landes verlangt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, ich frage Sie, ob Sie schon einmal im Kosovo gewesen sind. Ich bin mehrmals dort gewesen und habe mir auch die Situation der Roma dort angeguckt. Wer weiß, wie sie dort leben, in der Nähe eines Kraftwerkes, das giftige Stoffe in die Umgebung abgibt, in katastrophaler Armut, weil es für die Roma gar keine Möglichkeiten gibt, dort eine Arbeitsstelle zu bekommen, ohne ärztliche Versorgung, weil sie das nicht bezahlen können, der fragt sich, wie Sie eine solche Abschiebung begründen können.
Ich möchte Sie auch gerne fragen, wie sich die von Ihnen vorhin beschriebenen Hilfsmaßnahmen auf
Dauer in Zahlen ausdrücken. Wie viele Roma werden tatsächlich langfristig im Kosovo unterstützt, und wie viele finden eigentlich einen Arbeitsplatz? Nach meiner Information ist das nämlich fast unmöglich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den Medien war zu lesen, dass Kultusminister Dr. Althusmann zu einem großen Bildungsgipfel einladen wolle. Zugleich führt der Minister Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und den bildungspolitischen Verbänden über die zukünftige Schulstruktur in Niedersachsen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Mit welchen eigenen Vorstellungen über die zukünftige Struktur der niedersächsischen Schullandschaft wird die Landesregierung in die weiteren Gespräche der Arbeitgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden und den bildungspolitischen Verbänden während des angekündigten Bildungsgipfels gehen?
2. Mit welchem Ziel wird Kultusminister Dr. Althusmann wann und wen zum Bildungsgipfel einladen?
3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion Niedersachsen zur Abschaffung der Hauptschulen, der Realschulen sowie der Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen zugunsten einer sogenannten Niedersachsenschule?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich war doch sehr erstaunt, als ich eben gehört habe, was Frau Ernst hier erzählt hat. Sie hat nicht nur Medienschelte betrieben,
sondern sie hat offensichtlich überhaupt keine Ahnung, was in den IGSen tatsächlich stattfindet.
Groß aufgemacht steht es heute auf der ersten Seite der Hannoverschen Allgemeinen. Ich zitiere:
„CDU und FDP rütteln am freien Elternwillen - ‚Zwangsabschulung’ schon nach Klasse 5 möglich/Opposition empört“
Recht hat Frau Döhner, die Verfasserin des Artikels und auch des Kommentars. Eigentlich ist dem nichts hinzuzufügen. Da kann man doch nur hoffen, dass auch Sie von CDU und FDP den Inhalt des Artikels verstanden und begriffen haben, dass Ihr Ansinnen nicht zum Wohle der Kinder ist.
Schon die Überschrift Ihres Antrages ist verräterisch; Frau Korter hat das eben schon gesagt. Denn einen freien Elternwillen kann man nicht gestalten. Frei ist nämlich frei. Nein, man kann ihn nur einschränken, und genau das haben Sie von CDU und FDP ja auch vor. Wir lehnen ein solches Ansinnen entschieden ab.
Es ist doch so, dass die Kinder gerade nach dem Übergang in eine weiterführende Schule völlig unterschiedlich reagieren. Während die einen keine Schwierigkeiten in der neuen Umgebung haben, sind die anderen oft stark verunsichert, und
ihre Leistungen lassen nach. Darauf müssen wir Rücksicht nehmen. Anstatt den Schülerinnen und Schülern Zeit zu lassen, sich in der neuen Umgebung einzufinden, wollen Sie von CDU und FDP - ich zitiere - frühzeitig nachsteuern.
Was heißt diese ungenaue mehrdeutige Formulierung denn nun eigentlich konkret? Warum formulieren Sie nicht eindeutig, was Sie denn nun eigentlich wollen? - Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten. Die erste: Sie schließen sich unserem Antrag vom Dezember 2009 an, und der freie Elternwille bleibt weiterhin entscheidend und frei.
Oder zweitens: Sie schränken das Selbstbestimmungsrecht der Eltern ein und schulen die Kinder vom Gymnasium oder von der Realschule ab, wenn sie nicht gleich in der fünften Klasse allen Leistungserwartungen entsprechen. Das allerdings hat mit einem freien Elternwillen nichts zu tun.
Auch der Landeselternrat hat sich zu Ihrem Antrag inzwischen ablehnend geäußert. Wie wenig Substanz Ihr Antrag hat, kann man schon daran erkennen, dass Sie keine Begründung dazu geschrieben haben. Oder wollen Sie etwa nur verheimlichen, dass es bei Ihnen nicht um die Kinder geht, sondern nur darum, die weniger nachgefragten Hauptschulen oder Realschulen zu füllen? - Das jedoch ist der falsche Weg.
Da kann ich nur ausrufen: Das machen Sie nicht mit uns! Wir halten solch ein Verhalten weder für kindgerecht noch für sinnvoll. Wir wollen den Kindern Zeit lassen, sich in die neue Schulumgebung einzufinden, Zeit lassen, neue Freundinnen und Freunde zu finden, und Zeit lassen, sich und die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln.
Sie jedoch wollen nur einsortieren. Sie wollen so ein überholtes gegliedertes Schulsystem stützen. Schon im vergangenen Jahr, als Sie von der FDP auf Ihrem Parteitag beschlossen haben, dieses Vorgehen, das Sie als Antrag jetzt in den Landtag eingebracht haben, umsetzen zu wollen, hat es große Proteste gegeben: von den Eltern, vom Landeselternrat, von den Schülern. Aus allen Ecken kamen die Proteste.
Wir alle kennen doch die Statistiken, die zeigen, dass man bei zehnjährigen Kindern die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten nicht einschätzen kann. Also geben Sie doch den Kindern die Chance, zu
zeigen, was sie können! Lassen Sie ihnen doch Zeit, sich zu entwickeln, statt ständig neue Angstkulissen aufzubauen!
Wenn ein Kind auf einer Schule tatsächlich überfordert ist, dann finden die Lehrkräfte und die Eltern gemeinsam - wie bisher eigentlich in fast allen Fällen - eine sinnvolle Lösung. Lassen wir es einfach dabei!
Deshalb Finger weg von den §§ 6 und 59 des Schulgesetzes! Keine Zwangsabschulung nach Klasse 5!
Zum Schluss kann ich nur noch einmal Frau Döhner zitieren:
„Wer wirklich das Wohl des Schülers im Auge hat, der sollte ihm Zeit geben - Zeit, sich zu entwickeln und den für ihn passenden Weg zu finden.“
Ich danke Ihnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP! Wenn Sie den freien Elternwillen erhalten wollen, dann stimmen Sie einfach unserem Antrag zu! Außerdem hätten Sie das dann nicht unter der Überschrift gemacht, dass Sie den freien Elternwillen gestalten wollen. Sie hätten einfach einen Antrag mit der Aussage stellen können: Wir wollen Fördermöglichkeiten für Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben. - Das wäre es dann gewesen.
Herr Althusmann, nach Ihren Ausführungen gehe ich davon aus, dass Sie dem Antrag der SPDFraktion zustimmen würden, dass am Schulgesetz nichts geändert wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich bin die Einzige hier, die inzwischen dreimal im Kosovo war, und zwar seinerzeit noch mit dem damaligen Präsidenten Herrn Gansäuer
zusammen. Wir haben uns auf diesen Reisen auch mit der Thematik der Roma beschäftigt und haben mit den Roma gesprochen. Leider kann ich aus diesen Gesprächen das, was der Innenminister eben gesagt hat, nicht bestätigen.
- Das war im Jahre 2007. So lange ist das also noch nicht her.
Die Roma fühlten sich damals völlig alleine gelassen, gerade diejenigen, die wieder dorthin zurückgegangen sind. Außer den 14-tägigen Unterstützungen, die eben angesprochen worden sind, hatten sie keinerlei Unterstützung.
Sie haben dort in einer Situation gelebt, die wir uns hier überhaupt nicht vorstellen können. Aus meiner Sicht waren die Bedingungen dort dramatisch und grauenhaft. Es gab keine ärztliche Versorgung, weil man sie sich nicht leisten kann. Es gab keine Arbeit, weil es für die Roma im Kosovo keine Arbeit gibt. Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, wie es ist, in einem Land keine Arbeit zu haben, in dem es nicht so ein System gibt wie bei uns hier in Deutschland. Deswegen halte ich es für völlig unzumutbar, diese Menschen - es sind Menschen! - dorthin abzuschieben - ohne Arbeitsmöglichkeit, ohne eine vernünftige Unterstützung, ohne all das, was wir hier für selbstverständlich halten.
Ich glaube, wir sollten noch einmal darüber nachdenken und uns informieren, was dort wirklich los ist. Vielleicht ist es ja möglich, dass einige von uns einfach einmal hinfahren und sich vor Ort informieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich selbst bin Besitzerin eines denkmalgeschützten Gebäudes in Hamburg. Wenn ich an all die Bestimmungen denke, die bei diesem Gebäude sowohl äußerlich als auch im Inneren zu beachten sind, dann frage ich mich: Was bleibt nach einem Umbau von dem Oesterlen-Bau eigentlich noch übrig? Alles, was dieses Haus innerlich und äußerlich bestimmt, wird weggerissen - bis auf zwei Mauern, und die werden auch noch durchlöchert. Mehr bleibt nicht. Für mich hat das mit Denkmalschutz nichts mehr zu tun.
Der Landtag muss seinen Aufgaben gerecht werden, dafür sind wir als Abgeordnete gewählt. Er muss auch ausreichend Platz zur Verfügung stellen sowohl für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesem Hause arbeiten, als auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer und natürlich für die Journalisten dort oben. Das ist eigentlich nur mit einem wirklichen Neubau vernünftig zu gestalten, und deswegen bin ich auch für den Neubau.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange mit einem Zitat an:
„Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung. Sie geht so sehr jeglicher anderen voran, dass ich weder glaube, sie begründen zu müssen noch zu sollen. Ich kann nicht verstehen, dass man mit ihr bis heute so wenig sich abgegeben hat. Sie zu begründen, hätte etwas Ungeheuerliches angesichts des Ungeheuerlichen, das sich zutrug.
Dass man aber die Forderung und was sie an Fragen aufwirft, so wenig sich bewusst macht, zeigt, dass das Ungeheuerliche nicht in die Menschen eingedrungen ist, Symptom dessen, dass die Möglichkeit der Wiederholung, was den Bewusstseins- und Unbewusstseinsstand der Menschen anlangt, fortbesteht. Jede Debatte über Erziehungsideale ist nichtig und gleichgültig diesem einen gegenüber, dass Auschwitz nicht sich wiederhole.“
Bis hierhin waren das die Worte des großen deutschen Philosophen Theodor Adorno. Sie stehen am Anfang seines berühmten Rundfunkvortrags
mit dem Titel „Erziehung nach Auschwitz“, gesendet vor bald 44 Jahren.
Ich habe Adornos Worte gewählt, weil sie und der gesamte Text „Erziehung nach Auschwitz“ bis heute - mit ihren Kernaussagen - Gültigkeit haben. Adorno fordert, dass durch Erziehung und Aufklärung das Mindeste getan werden muss, damit sich die Grausamkeiten des Nationalsozialismus nicht wiederholen.
Der heute in der zweiten Beratung auf der Tagesordnung stehende Antrag der Linken zur „Angemessenen Würdigung des 8. Mai 1945 als Tag der Befreiung in Niedersachsen“ fordert nichts anderes. Wenn wir dem 8. Mai 1945 als Tag der Befreiung auch in Niedersachsen einen höheren Stellenwert einräumen würden, folgen wir einer sehr verbreiteten Akzeptanz dieses Tages. Der 8. Mai ist ein Tag, bei dem die Erinnerung und das Gedenken der meisten Menschen zwar auch mit Trauer und Verzweiflung verbunden sind, vor allem aber ist der 8. Mai ein Datum, das symbolhaft für das Ende des Leidens steht, für die Befreiung vom Nationalsozialismus und damit für das Aufflammen neuer Hoffnung!
Erinnern und Gedenken bleiben auf immer wichtig, weil nur befreit sein kann, wer sich der Unfreiheit bewusst bleibt bzw. über sie aufgeklärt wird. Meine Fraktion findet deshalb den Antrag gut und nachvollziehbar, und es ist ausgesprochen schade, dass es hier zu keinem alle Parteien übergreifenden Konsens kommen wird.
Natürlich gibt es - ich hatte das in meiner Januarrede erwähnt - andere Termine, die mit dem Ende des Nationalsozialismus verbunden sind. Aber was spricht gegen einen Gedenktag, den wir hier im Landtag öffentlich jeweils am 8. Mai begehen und mit dem wir nach außen ein Zeichen setzen würden? Was spricht dagegen, Schülerinnen und Schülern in diesem Zusammenhang mehr Wissen über das Thema und mehr Behandlung mit dem Thema zuzumuten? - Ich warne erneut davor, ein Datum, das immer noch zur jüngsten deutschen Geschichte gehört, zu vernachlässigen - gar zu vergessen -, nur weil wir bald keine Zeitzeugen mehr haben werden. Aus diesem Grund ist es sogar unsere Pflicht, das Gedenken zu manifestieren!
Der Antrag der Linken fordert keinen „Feiertag“. Das Wort fiel von CDU-Seite im Kultusausschuss. Er fordert einen Gedenktag - eine angemessene Würdigung im Allgemeinen sowie eine angemessene Aufklärungsarbeit in unseren Schulen im
Besonderen. Warum CDU und FDP diesem Antrag nicht zustimmen werden, ist mir deswegen, ehrlich gesagt, schleierhaft. Die Forderung nach einer Wiedereinrichtung der Landeszentrale für politische Bildung - eine Forderung, die Sie von CDU und FDP nicht unterstützen wollen -, hätte sicherlich bei einer gemeinsamen Bearbeitung aus diesem Antrag gestrichen werden können. Leider waren Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, dazu nicht bereit. Sie lehnen den Antrag doch nur deshalb ab, weil er von den Linken kommt. Doch auch die Linken sind eine demokratisch in den Landtag gewählte Partei.
Zum Schluss möchte ich noch einmal Adorno zitieren: „Allgemeine Aufklärung, die ein geistiges, kulturelles und gesellschaftliches Klima schafft, das eine Wiederholung nicht zulässt, ein Klima also, in dem die Motive, die zu dem Grauen geführt haben, einigermaßen bewusst werden“ - das fordert Adorno in seiner „Erziehung nach Auschwitz“. Eine angemessene Würdigung des 8. Mai 1945 als Tag der Befreiung in Niedersachsen könnte dazu beitragen. Schade, dass Sie von CDU und FDP die Größe dazu nicht haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, inwieweit ist das öffentliche Schulwesen aus Sicht der Landesregierung eigentlich noch konkurrenzfähig gegenüber den Angeboten von privaten und kirchlichen Trägern? Denn diese Träger haben die Möglichkeit, kleinere Klassen, ein gebundenes Ganztagsangebot und die Dreizügigkeit anzubieten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich für die Rede von Herrn Sohn bedanken. Die Zahl der Menschen, die den 8. Mai 1945, den Tag unserer Befreiung vom nationalsozialistischen Terrorregime, bewusst miterlebt haben, wird unaufhaltsam kleiner. Bald wird es keine Zeitzeugen dieses bedeutenden Tages und der vorangegangen Zeit des Kriegs- und Vernichtungshorrors mehr geben und damit niemanden, der aus eigener Erfahrung von dieser Zeit erzählen kann. Aber der Tod der Betroffenen darf nicht zum Verschwinden der Erinnerung selbst führen.
Vor mittlerweile fast 25 Jahren hat der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner berühmten Rede den 8. Mai 1945 zum Tag der Befreiung deklariert und appelliert, der Wahrheit ins Auge zu schauen. Die Wahrheit ist die deutsche Geschichte zur Zeit der Hitlerdiktatur - einer Zeit, die so unvergleichlich geprägt war von einem unfassbar unmenschlichen Ausmaß an Gewalt und Hass. Der von der Linken eingebrachte Antrag, der die angemessene Würdigung des 8. Mai als Tag der Befreiung in Niedersachsen fordert, beruft sich u. a. auf diese Rede von Weizsäcker, die damals ein Umdenken in Gang setzte, das wichtig, richtig und notwendig war, ein deutsches Schuldbewusstsein zu formen und zu fördern, das das Erinnern zum Kern hat - so lautete der Tenor der Rede -; denn nur wer sich erinnert und wem das Unheil bewusst wird, kann auf Versöhnung hoffen. Das üble Wort von der Vergangenheitsbewältigung hat seither keine Konjunktur mehr im öffentlichpolitischen Diskurs. Das ist Weizsäcker zu verdanken.
Die Notwendigkeit einer Würdigung des 8. Mai 1945 im Weizsäckerschen Sinne ist nach Auffassung meiner Fraktion wichtig und findet vielerorts auch statt. In Niedersachsen finden allerdings aufgrund der besonderen geschichtlichen Situation schon vor dem 8. Mai jährlich zwei zentrale Gedenkveranstaltungen statt, nämlich eine Gedenkveranstaltung in Bergen-Belsen am Internationalen Holocausttag, dem 27. Januar, und eine zweite Gedenkfeier findet am 15. April, dem Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen, statt. Dazu sind nicht nur ehemalige Gefangene des KZ und ihre Angehörigen, die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sondern auch Schulklassen
beteiligen sich an der Veranstaltung und gestalten sie mit. Ob eine dritte Veranstaltung nur drei Wochen später dann noch die nötige Aufmerksamkeit erlangt, ist zweifelhaft. Eine Überlegung wäre allerdings, ob wir hier im Landtag am 8. Mai eine angemessene Form des Gedenkens finden.
Zustimmung meiner Fraktion findet Nr. 3 Ihres Antrages, in dem Sie fordern, dass die Bedeutung dieses Tages in den Schulen besser vermittelt wird. Nicht selten begegnen mir und meinen Parteikolleginnen und -kollegen junge Menschen, die mit dem 8. Mai 1945 wenig bis nichts anfangen können. Das ist erschreckend und muss verändert werden. In allen Klassenstufen der Sekundarstufe mit Projekten, Wettbewerben, Ausstellungen und Ähnlichem dem 8. Mai als Erinnerungs- und Gedenktag mehr Raum zu geben, finde ich deshalb richtig, vorausgesetzt, der Zusammenhang zwischen diesem Datum, dem Ende der Weimarer Republik, der Machtergreifung Hitlers, des Nationalsozialismus und des Krieges wird dabei durchleuchtet und plausibel gemacht.
Auf offene Ohren stößt dieser Antragspunkt bei mir auch da, wo es um die Wiedereinsetzung der Landeszentrale für politische Bildung geht. Der Beschluss der CDU/FDP-geführten Landesregierung, die Landeszentrale aus fadenscheinigen Gründen abzuschaffen, ist und bleibt fatal.
Kein anderes Bundesland hat übrigens einen ähnlichen Fehler begangen.
Die Nr. 4 des Antrags der Linken enthält einen Passus, der mir aufgrund seiner ideologischen Einfärbung Kopfschmerzen bereitet. Wer will, dass als Hauptursache für die begangenen Massenverbrechen an der Menschheit der Expansionsdrang führender Kräfte des deutschen Kapitals genannt und vermittelt wird, handelt aus meiner Sicht historisch fahrlässig. Hier wird die Vielschichtigkeit deutscher Schuld am Möglichwerden des Holocaust zugunsten einer rein ideologischen Sichtweise ignoriert. Richtig ist, dass die Verstrickungen von Unternehmen und Unternehmern mit dem NS-System aufgezeigt werden müssen und deren Schuld benannt werden muss. Sie allerdings als Hauptursache für die Massenverbrechen zu benennen, ist nicht korrekt. Richtig und wichtig ist, weiterhin den Jugendlichen zu vermitteln, dass das Widerstandsrecht aus gutem Grunde in unserer Verfassung verankert ist, weil es immer wieder Situationen geben kann, in denen die Demokratie
nur durch massiven Widerstand gerettet werden kann.
Wir stimmen also in vielem, aber nicht in allem mit dem Antrag der Linken überein. Ich meine, es wäre gut, wenn wir entweder im Ausschuss oder, wenn das nicht gelingt, als Fraktion einen Änderungsantrag dazu stellen würden.
Ich danke Ihnen.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der riesenhaften Demonstrationen gegen ein Abitur nach zwölf Jahren an IGSen frage ich Sie: Welche IGS hat sich eigentlich für ein Abitur nach zwölf Jahren ausgesprochen?
Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie haben die Frage von Herrn Lies leider nicht beantwortet. Ich stelle eine andere Frage. Vorhin ist schon danach gefragt worden. Was ist los, wenn sich eine IGS entscheidet, die Fachleistungsdifferenzierung auf den 9. Schuljahrgang zu verschieben? Was passiert dann in den Klassen bis zur 10. bzw. 12. Jahr
gangsstufe? Wie viele Wochenstunden haben die Schülerinnen und Schüler dann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine kleinste Enkeltochter ist eines dieser Frühchen. Sie ist mit einem Hubschrauber in die Uniklinik geflogen worden. Ich kann nur sagen: Gott sei Dank. Ich halte es als betroffene Großmutter für wichtig, dass diese Kinder optimal versorgt werden können. Das kann nicht in einer Klinik geschehen, in der ein solcher Fall nur einmal im Monat oder vielleicht sogar nur einmal in zwei Monaten vorkommt. Ich wäre froh, wenn wir, wie es in vielen Kliniken inzwischen Fakt ist, es erreichen würden, dass die Eltern in solchen Stationen, wie sie z. B. von McDonald’s oder anderen Organisationen in den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden, bei ihren Kindern sein können, wenn solch eine Situation, wie sie hier geschildert wurde, eintritt.
Ich weiß. - Ich kann überhaupt nicht verstehen, wieso Sie von der Fraktion DIE LINKE hier einer Zentralisierung widersprechen. Ich glaube, es ist vernünftig, dass man diese Kinder - - -
- - - optimal versorgt. Ich frage die Landesregierung deshalb: Wo gibt es in Niedersachsen Krankenhäuser, die gleichzeitig Mutter-Kind-Einrichtungen haben?
Frau Ministerin, wie hoch ist der kommunale Anteil beim Ausbau der Krippenplätze? Geplant war ja einmal, dass er 5 % betragen soll. Wie hoch ist er denn jetzt tatsächlich?
Guten Morgen, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In jedem Bundesland gibt es Regelungen, die es ehrenamtlich leitenden Funktionären der Öffentlichen-Dienst-Gewerkschaften ermöglichen, für die Dauer ihrer Wahlperiode gemäß § 123 a des Beamtenrechtsrahmengesetzes ganz oder zum Teil freigestellt zu werden. Dies war bisher auch in Niedersachsen gängige Praxis.
Die Landesregierung hatte der GEW mehrfach die Zuweisung ihres Landesvorsitzenden Eberhard Brandt vom Land an die GEW genehmigt, auch mit Rückwirkung. Ein entsprechender Antrag vom November 2008 der GEW auf Freistellung - rechtlich: Zuweisung des Vorsitzenden an die GEW - wurde im März 2009 von der Landesschulbehörde abgelehnt. Diese Ablehnung erfolgte völlig überraschend. Die GEW und die Schulleiterin der Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule mussten bis zur Ablehnung davon ausgehen, dass der Antrag, wie in der Vergangenheit, genehmigt werden würde. Vor der Ablehnung gab es keinerlei Rücksprache mit der GEW. Die Rechtslage galt unverändert.
Über bestehende Vorwürfe oder Irritationen wurde der betroffene Beamte, Herr Eberhard Brandt, von der Schulbehörde allerdings nicht informiert. Auch die Schulleiterin erfuhr nichts darüber. Gespräche wurden nicht geführt. Den Betroffenen wurden Vorwürfe erst am 21. April angekündigt, als ihnen von der Landesschulbehörde die Einleitung eines Disziplinarverfahrens mitgeteilt wurde.
Der HAZ ist zu entnehmen, dass dagegen mehrere Journalisten darüber im Vorwege informiert waren. Wörtlich ist der HAZ vom 23. April 2009 zu entnehmen:
„Das Pikante: Die Medien wussten davon schon eher. Bereits Wochen zuvor waren die Informationen zum
angeblichen ‚Schulschwänzer’ Brandt mehreren Journalisten angeboten worden. Am Montag hatte schließlich der Focus unter Berufung auf interne Unterlagen darüber berichtet.“
Die Vorwürfe gegen Eberhard Brandt lösen sich jetzt immer mehr in Luft auf. Die Landesschulbehörde hat am 5. Mai 2009 den Mitte März von Herrn Brandt gestellten Antrag auf Teilzeit rückwirkend zum 1. Februar 2009 genehmigt. Damit ist der GEW-Vorsitzende von seiner Unterrichtsverpflichtung in diesem Schuljahr befreit. Diesen Sachverhalt hätte das Kultusministerium schon vor Monaten vor dem Hintergrund der üblichen langjährigen Freistellungspraxis so entscheiden können. Dabei wusste die Kultusministerin Medienberichten zufolge seit Weihnachten 2008, dass es Klärungsbedarf gab.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie erklärt die Landesregierung, dass Personalakten unbefugten Dritten zugänglich gemacht wurden?
2. Hat es entgegen der fachlichen Beurteilung der zuständigen Behörden eine Weisung des Kultusministeriums zur Eröffnung des Disziplinarverfahrens gegen Herrn Brandt gegeben?
3. Warum und mit welcher Begründung ist die Landesregierung im März 2009 von der bisher langjährigen üblichen Praxis für die Freistellung von leitenden Gewerkschaftsfunktionären abgewichen?
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass an Grundschulen kleine Klassen zusammengelegt werden sollen. Können Sie uns bitte sagen, an welchen Schulen das eigentlich nötig ist? Dies müssten Sie ja schon jetzt wissen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin im Augenblick hocherfreut, weil ich nicht erwartet habe, dass sich meine Vorrednerinnen und mein Vorredner so positiv zu diesem Gesetzentwurf und dem Antrag der Grünen äußern würden.
Ich hoffe, dass es uns gelingt, im Ausschuss vernünftige Regelungen zu finden.
Es ist schon gesagt worden, dass uns die UNKonvention sozusagen zwingt, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, und dass die Konvention auch verlangt, dass die Menschen mit Behinderungen an unseren regulären allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden. Aus meiner Sicht ist das auch gut so. Es gibt inzwischen sehr vielfältige wissenschaftliche Untersuchungen,
wie z. B. die von Professor Wocken aus Hamburg, die belegen, dass die Förderschulen Kinder dümmer machen, als sie wirklich sind, und dass die Leistungen umso schlechter sind, je früher die Kinder auf eine Förderschule gehen; denn, so Wocken, Schüler wachsen mit den Ansprüchen, die man an sie stellt. Der Professor plädiert deswegen dafür, alle Kinder auf dieselbe Schule zu schicken. Er sagt, sie lernen doch am besten voneinander.
Auch die Zeit führt in einem Artikel vom 23. Dezember aus, dass Vergleiche zwischen Integrationsklassen und normalen Regelschulklassen keine nennenswerten Leistungsunterschiede aufzeigen.
Doch, meine Damen und Herren - an der Stelle werden meine Gedanken durch einen kleinen Wermutstropfen getrübt -, was macht eigentlich unsere Kultusministerin? - Sie hat sich - so kann man zumindest den Presseverlautbarungen entnehmen - gleich gegen einen solchen Gesetzentwurf gestellt, und das, obwohl die UN-Konvention auch von Niedersachsen unterzeichnet worden ist. Ich hoffe, dass das, was in der Presse steht, nicht stimmt und dass Sie das hier gleich richtigstellen werden.
Wir brauchen doch nur über unsere Landesgrenze hinauszuschauen, um zu sehen, wie Integration wirklich gut funktioniert. Wer einmal im Ausland war - und sei es nur in Dänemark -, der weiß, wie sehr wir bei der Inklusion unserer Kinder hinterherhinken. Das, was dort selbstverständlich ist, ruft bei uns immer noch Erstaunen hervor. Das ist übrigens nicht nur im Bereich der allgemeinbildenden Schulen der Fall, sondern im täglichen Umgang. Ich nenne Ihnen hierfür ein Beispiel aus Dänemark, das ich selbst gesehen habe. Dort gibt es in den Häfen Vorrichtungen, mit denen Rollstuhl fahrende Kinder oder Erwachsene auf die Segelboote gehievt werden, damit sie segeln können. So etwas habe ich bei uns in Deutschland noch nirgendwo gesehen. Es hat mich wirklich beeindruckt, wie man dort Integration auch außerhalb der Schule verwirklicht.
Auch im Schulwesen sind die Dänen wie auch viele andere Staaten uns weit voraus. Es ist dort selbstverständlich, dass alle Kinder auf eine gemeinsame Schule gehen. Selbstverständlich werden die dafür benötigten Einrichtungen, z. B. für
stark schwerhörige Kinder, an den Schulen installiert. Allerdings geschieht dies - das ist eine kleine Einschränkung - nicht an jeder Schule, sondern es gibt dort allgemeinbildende Schulen, die sich auf bestimmte Behinderungen, wie hier z. B. auf schwerhörige Kinder, spezialisiert haben. Diese Schulen sind allerdings noch in für die Kinder erreichbarer Nähe.
Wenn man mit Lehrkräften aus anderen Staaten spricht, dann sind diese immer nur erstaunt und fassungslos, z. B. wenn wir ihnen von unseren Schulen für Lernhilfe erzählen. In anderen Staaten ist es nämlich längst selbstverständlich, diese Kinder nicht auszusondern, sondern natürlich an allgemeinbildenden Schulen zu fördern.
Natürlich bedeutet jede Form von Integration, dass der Unterricht anders gestaltet werden muss als heute, dass z. B. starrer Frontalunterricht abgelöst werden muss zugunsten von flexiblen und unterschiedlichen Unterrichtseinheiten für die verschiedenen Leistungsniveaus. Das, was bei uns an vielen Grundschulen zwar tatsächlich schon heute Praxis ist, ist insbesondere bei den weiterführenden Schulen oft nicht mehr vorstellbar. Aus meiner Sicht ist es genauso unsinnig, Kinder mit Sprachschwierigkeiten in spezielle Klassen zusammenzufassen, wo sie nur falsches Sprechen hören, anstatt sie in unseren regulären Grundschulklassen zu integrieren, wo sie von den anderen Kindern das richtige Sprechen lernen könnten. Sprachheilklassen und Sprachheilschulen gehören aus meiner Sicht einfach nur noch abgeschafft, und zwar sofort!
Es gibt auch keine finanziellen Gründe, diese Forderung abzulehnen. Ich hoffe, dass wir hierüber in Kürze zu einer Einigung gelangen und damit auch einen kleinen Schritt weiter, hin zu einer gleichberechtigten Gesellschaft, kommen.
Viel schwieriger ist es, Kinder mit Problemen in der emotionalen und sozialen Entwicklung effektiv zu fördern, weil die Probleme dieser Kinder sehr, sehr vielfältig sind. Wie absurd es allerdings ist, Kinder mit starken Verhaltensauffälligkeiten in einer Schu
le zusammenzufassen, muss wohl nicht weiter erläutert werden. Ich weiß zwar, dass man diese Kinder nicht einfach integrieren kann, weil manche so stark beeinträchtigt sind, dass sie zum Teil sogar einzeln unterrichtet und betreut werden müssten. Aber auch diese intensive Betreuung könnte an allgemeinbildenden Schulen stattfinden, die entsprechend eingerichtet sind. Wie schon vorher erläutert, bedeutet dies allerdings, dass man die Schulen anders organisieren muss und dass man in der Ausgestaltung von Klassengrößen oder auch des Unterrichts viel flexibler sein muss. Natürlich gehört auch dazu, dass Sonderschulpädagogen, Sozialpädagogen und andere Hilfskräfte an unseren Schulen teilhaben können.
Ich teile nicht die Auffassung der Grünen, dass nur die Weiterqualifizierung von Lehrkräften Geld kosten würde. Ich glaube, wir bräuchten ohnehin mehr Kräfte an unseren Schulen, wenn wir dies tun würden.
Deutschland und Niedersachsen sind doch nicht ärmer als Dänemark, Schweden oder andere Staaten. Wir sind nur noch nicht ganz so demokratisch, dass Inklusion für uns ganz selbstverständlich wäre. Außerdem werden - wie in dem Gesetzentwurf und dem Antrag beschrieben - durch die Auflösung von Förderschulen viele ausgebildete Lehrkräfte frei, die dann an den allgemeinbildenden Schulen unterrichten könnten. Deshalb sind der Gesetzentwurf und der Antrag der Grünen richtig und wichtig.
Ob allerdings alle Formulierungen so korrekt sind und dem Gewollten tatsächlich entsprechen, muss noch genauer untersucht werden. So habe ich ganz persönlich Probleme damit, dass man bei Gesamtschulen und Ganztagsschulen keine Beschränkung bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern zulassen will, bei den anderen Schulen hingegen schon; denn dies könnte zu einer überproportional hohen Zahl solcher Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen und damit zu ungewollten neuen Problemen führen. Dies müsste noch genauer besprochen werden. Wenn allerdings die Zahl der Gesamtschulen in der nahen Zukunft tatsächlich zunimmt, wie wir von der SPD hoffen, dann löst sich das Problem von allein.
Ich habe noch ein weiteres Problem und finde dies sehr diskussionswürdig, nämlich die Formulierung des § 4. Dort schreiben die Grünen:
„Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen..., sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden,“
- nun kommt es -
„wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann.“
Was soll das heißen? Wer entscheidet, ob dem individuellen Förderbedarf entsprochen werden kann? Die Eltern, die Schulbehörde oder die Schule? - Ich glaube, dass eine Sollbestimmung wie vorher reicht und dass dieser Wenn-Satz deshalb schlicht und ergreifend gestrichen werden kann. Doch ich meine, über solche Einzelheiten sollten wir im Ausschuss diskutieren; denn hier liegt der Teufel wirklich im Detail.
In einer Anhörung - diese ist ja von den Regierungsfraktionen Gott sei Dank schon zugesagt worden - sollten wir nicht nur deutsche Experten, sondern auch ausländische Experten hören und uns dortige Beispiele vorstellen lassen. Von den praktischen Beispielen anderer Staaten könnten wir nämlich wirklich lernen und feststellen, wie differenziert dort auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Kinder eingegangen wird.
Ich hoffe, dass es tatsächlich gelingt, ein vernünftiges Gesetz auf den Weg zu bringen, das dafür sorgt, dass wir bei der Inklusion und Integration von benachteiligten Kindern weiter vorankommen.
Herr Präsident! Frau Körtner, das stimmt leider nur zum Teil. Wir haben nämlich zwei staatliche Schulen, verschiedene Waldorfschulen und Tagesbildungsstätten für diese Kinder. An genau diesen Schulformen zeigen sich die Probleme.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Lockerung des schulgesetzlichen Verbots, Integrierte und Kooperative Gesamtschulen zu errichten, haben zahlreiche Schulträger in Niedersachsen begonnen, ihre Schullandschaft mit dem Ziel neu zu ordnen, durch Errichtung einer Gesamtschule ein wohnortnahes vollständiges Schulangebot vorzuhalten. Mit ihren Planungen werden sie den von Initiativen der Bürgerinnen und Bürger
geäußerten Wünschen nach der Einrichtung einer solchen Schulform gerecht.
Insbesondere die guten Erfahrungen mit den pädagogischen Konzepten bestehender Integrierter Gesamtschulen zur intensiven Förderung haben Eltern sowie Schülerinnen und Schüler von den Vorzügen dieser Schulform überzeugt. Wesentlich für dieses Bildungskonzept ist die Führung der IGS als Ganztagsschule mit verpflichtenden Nachmittagsangeboten.
Wir fragen die Landesregierung:
2. Wie werden Anträge von Schulträgern beschieden, die ihre neue Gesamtschule als Ganztagsschule mit einem für Schülerinnen und Schüler verpflichtendem Angebot führen möchten?
3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass bei Befragungen alle Beteiligten - Kommunalverwaltungen, Lehrerschaft und Eltern - davon ausgegangen sind, dass eine neue IGS als Ganztagsschule mit einem ganztägigen Unterrichts-, Förder- und Freizeitangebot (§ 23 Abs. 1 NSchG) arbeitet?
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass der Erlass für die Ganztagsschulen herausgegeben worden ist, als es laut dieser Landesregierung gar keine Möglichkeit gab, Gesamtschulen zu gründen, und dass die Initiativen zur Gründung von Gesamtschulen selbstverständlich davon ausgegangen sind, dass alle neu zu gründenden Gesamtschulen Ganztagsschulen sind, weil es bei deren pädagogischem Konzept gar nicht anders geht, weil es nämlich nicht, wie bei den bestehenden Schulen, nur um Hauptschüler, nur um Realschüler oder nur um Gymnasiasten geht, sondern weil diese Schulen sozusagen von einem Gemisch von Schülerinnen und Schülern besucht werden, sodass eine Ganztagsbetreuung wirklich unabdingbar ist?