Ich möchte das Präsidium bitten, die Ministerin aufzufordern, dem Landtag jetzt darüber Auskunft zu geben, welche Funktion ihr Pressesprecher in diesem Zusammenhang hat und ob er befragt worden ist oder befragt werden wird oder nicht.
Ich erteile ebenfalls zur Geschäftsordnung dem Kollegen Dr. Althusmann von der CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Instrument der Dringlichen Anfrage ist von uns im Niedersächsischen Landtag nach wie vor beibehalten worden, damit Sie die Möglichkeit erhalten, dringliche, notwendige Fragen zu stellen. In anderen Bundesländern gibt es dieses Instrument gar nicht. Wir haben weitere Möglichkeiten über die Mündlichen Anfragen. Wir werden uns im Rahmen von Entschließungsanträgen oder wie auch immer mit solchen Themen befassen können.
Ich kann in keiner Weise erkennen, dass Ihrem Auskunftsverlangen, das verfassungsrechtlich garantiert ist, hier nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen wurde.
Ob gegebenenfalls zu Detailfragen, die Sie gerade gestellt haben - das gehört zwar nicht zur Geschäftsordnung - und die den Pressesprecher betreffen, noch nachgearbeitet und nachgereicht werden kann, das mag das Haus selber entscheiden. Ich denke, Ihrem Auskunftsverlangen wurde umfangreich gefolgt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier ankündigen, dass wir für die Mittagspause eine Sondersitzung des Kultusausschusses fordern und erwarten, dass die Frau Ministerin dort
so gut informiert ist, dass sie die Fragen beantworten kann, die hier nicht beantwortet worden sind.
Wird auf die Stellung weiterer Zusatzfragen verzichtet? - Nein. Es kommt jetzt die weitere Zusatzfrage.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin hier soeben erklärt hat, dass sie von dem Vorgang bezüglich des Disziplinarverfahrens seit Januar 2009 informiert sei, frage ich die Landesregierung: Hat der Pressesprecher des Kultusministeriums die Presse falsch informiert, als er Medienberichten zufolge darüber berichtet hat, dass die Ministerin bereits seit Weihnachten 2008 darüber informiert gewesen sei?
Der Pressesprecher des Kultusministeriums hat gesagt, soweit ihm bekannt sei, Ende Dezember 2008 oder Anfang 2009. Wir haben den Vorgang genau nachrecherchiert. Daraus ist eindeutig erkennbar: Am 22. Dezember hat das zuständige Referat den Bericht gefertigt. Das war unmittelbar vor Weihnachten. Am 6. Januar ist dieser Verwaltungsvorgang im Kultusministerium zu unserem Staatssekretär gekommen. Dann hat mich der Staatssekretär auch darüber informiert.
Frau Ministerin, Sie haben dem Landtag eben darüber berichtet, unter welchen Voraussetzungen der Dienstherr verpflichtet ist, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Liegen vor dem Hintergrund dessen, was Sie heute durch die hier im Landtag gestellten Fragen gehört haben - wenn Sie es nicht schon vorher gewusst haben -, nicht die Voraussetzungen vor, gegen den Pressesprecher ein Disziplinarverfahren einzuleiten?
Bei dem, was Sie heute hier vorgetragen haben, handelt es sich zuallererst einmal um Behauptungen. Ich werde selbstverständlich mit dem Pressesprecher über diese Behauptungen sprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie soeben ausgeführt haben, bereits seit Januar von diesen Vorgängen gewusst zu haben, frage ich Sie: Warum ist es nicht möglich gewesen, in den drei Monaten, bis der betroffene Gewerkschaftsfunktionär informiert worden ist, eine einvernehmliche Lösung herzustellen, und warum ist er nicht über die mit diesem Vorgang verbundenen Probleme frühzeitig informiert worden?
Herr Perli, gestatten Sie mir einen kleinen Hinweis zu Ihrem Rechtsverständnis. In § 18 des Niedersächsischen Disziplinargesetzes heißt es:
„Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, so hat die Disziplinarbehörde die Pflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.“
Herr Perli, das ist keine Ermessensfrage. Vielmehr besteht eine Pflicht dazu. Beamte haben Rechte und Pflichten. Diese gelten für alle. Entsprechend wird im Kultusministerium gehandelt.
Frau Ministerin, ist eine Bearbeitungszeit von drei Monaten, ohne dass mit dem Betroffenen gesprochen wird, in derartigen Fällen üblich, oder ist das in diesem besonderen Fall eher eine Ausnahme?
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Der Staats- sekretär hatte so viel zu tun, dass er nicht dazu gekommen ist!)
Erstens. Ich freue mich, dass es derartige Fälle jedenfalls während meiner Dienstzeit nicht gegeben hat.
Zweitens. Bei der Betrachtung der Dauer der Bearbeitungszeit bitte ich darauf zu achten, dass der Antrag der GEW im November gestellt wurde, dass dieser Antrag der GEW aber beispielsweise durch Herrn Brandt noch bestätigt werden musste, was