Die Aufgabenträger des ÖPNV - der Zweckverband Großraum Braunschweig, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen und die Region Hannover - brauchen aber, wie von meinen Vorrednern schon betont wurde, für das Jahr 2010 und die Folgejahre sofort Klarheit und Planungssicherheit für die Bestellung von Bahn- und Buslinien. Vom Zweckverband Großraum Braunschweig - dort liegt mein Wahlkreis - werden zum jetzigen Zeitpunkt für das nächste Jahr Verbindungen auf acht Strecken infrage gestellt. Bei der Nah
Wir fordern die Landesregierung auf, die Kompensationszahlung für den ÖPNV ab dem Jahre 2010 sofort verbindlich zuzusagen.
Nach dem Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzung wird ein zweiter Nachtragsetat für den niedersächsischen Landeshaushalt 2009 unabdingbar sein. Die Landesregierung sollte daher bereits im zweiten Nachtragsetat und nicht erst bei den Haushaltsdebatten zum Ende des Jahres ausdrücklich eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2010, 2011 und 2012 vorsehen. Nur so haben die Aufgabenträger - darin kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen - Planungssicherheit. Wenn diese nicht gegeben ist und wir bis zum Ende des Jahres warten, werden die Strecken - ich brauche sie nicht alle noch einmal aufzuzählen - teilweise stillgelegt. Dann werden die Takte teilweise ungünstiger, und die Mobilität der Menschen wäre überhaupt nicht mehr gewährleistet. Von daher ist es die Aufgabe, jetzt darüber zu entscheiden. Wir unterstützen den Antrag der Grünen. Wegen der Zeitknappheit plädieren auch wir für eine sofortige Abstimmung über den Antrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahre 2006 wurden die Kürzungen der Regionalisierungsmittel durch Bundesverkehrsminister Tiefensee, der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 in einem laufenden Haushaltsjahr massiv in bestehende Rechte eingegriffen hat, von der CDU/FDP-geführten Landesregierung ausgeglichen. Hierbei handelte es sich um einen Betrag von ungefähr 9 Millionen Euro. Im Jahre 2007 wurde die Kürzung entsprechend den bisherigen Anteilen auf die Aufgabenträger umgelegt. Zur Vermeidung unbilliger Härten wurden im Nachtragshaushalt 2007 des Landes Niedersachsen von CDU und FDP 30 Millionen Euro an Landesmitteln zur Kompensation für die Jahre 2008 und 2009 bereitgestellt. Mit der Aufstockung dieser Mittel für den ÖPNV um jeweils 15 Millionen Euro hat das Land Niedersachsen die erheblichen Kürzungen des Bundes, soweit dies auf Landesebene haus
Wir haben den Landeshaushalt weiterhin konsequent konsolidiert und dafür gesorgt, dass wichtige Nahverkehrsverbindungen erhalten bleiben. Damit gibt es weiterhin einen attraktiven ÖPNV vor allem in den ländlichen Regionen. Die ÖPNV-Aufgabenträger haben durch unsere Beschlüsse Planungssicherheit gehabt, um für die jeweilige Region wichtige Strecken erhalten zu können. Die von CDU und FDP geführte Landesregierung ist also ein verlässlicher Partner.
Der Bedarf an Landesmitteln für das Fahrplanangebot im Jahre 2010 beläuft sich nach Angaben der Aufgabenträger auf gut 7 Millionen Euro für die Region Hannover und den Zweckverband Großraum Braunschweig. Die LNVG wird auch im Jahre 2010 das bisherige Fahrplanangebot weiter bestellen, ohne zusätzliche Landesmittel zu beanspruchen. Da in der Jahresmitte das Fahrplanangebot für das folgende Jahr bestellt werden muss, werden wir in den kommenden Tagen verschiedene haushaltsrechtliche Möglichkeiten mit dem Ziel erörtern, den Aufgabenträgern Planungssicherheit für das nächste Jahr zu geben. Unabhängig davon gilt: Vorhandene Effizienzpotenziale z. B. durch einen stärkeren Wettbewerb müssen wir weiterhin bestmöglich ausschöpfen.
Die beiden Anträge von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in denen die Oppositionsfraktionen von einer Zweckentfremdung der Regionalisierungsmittel für Schülerbeförderung sprechen und Landesmittel in Höhe von 15 Millionen Euro fordern, um Fahrplanangebote aufrechtzuerhalten, sind inhaltlich falsch und somit abzulehnen. Eine sofortige Abstimmung lehnen wir ab.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen hat einen ausgesprochen gut ausgebauten ÖPNV und SPNV.
Das ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Landesnahverkehrsgesellschaft schon sehr früh und intelligent die Privatisierung vieler Strecken vorgenommen hat, die von der Bahn teilweise nur noch halbherzig oder gar nicht mehr betrieben wurden. Die Privatisierung hat zu einer enormen Verbesserung des Angebotes im ÖPNV und SPNV geführt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Fahrzeugmaterial verbessert und auch ein Bahnhofs- und Bushaltestellenprogramm aufgelegt. Alles dies hat in Niedersachsen zu einem Erfolg geführt, der sich sehen lassen kann.
Um diese Maßnahmen vernünftig durchführen zu können, gab es einen weitreichenden Vertrag mit dem Bund über die finanzielle Unterstützung in Form der Regionalisierungsmittel. Diese wurden im Zuge der Haushaltskonsolidierung des Bundes drastisch zusammengestrichen. Das Land verlor dadurch - sogar rückwirkend - im Jahre 2006/2007 erhebliche Zuschüsse - in Höhe von 57 Millionen Euro -, die es zu kompensieren galt. Ab 2008 waren es 60 Millionen Euro, die jährlich eingespart werden mussten.
Den Aufgabenträgern wurden vom Land in den Jahren 2008 und 2009 jeweils 15 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Diese Summe wurde durch eine Bedarfsermittlung festgesetzt. Dafür haben die Aufgabenträger aber auch eine klare Bedarfsanalyse vorgenommen, wonach nur das finanziert werden sollte, was lohnend und vorrangig wichtig war.
Genau so wird Niedersachsen auch dieses Mal vorgehen. Um einen weiteren Ansatz für zukünftige Unterstützungen zu errechnen, wird eine neue Bedarfsanalyse vorbereitet, der wir die finanzielle Anforderung entnehmen können. FDP und CDU sind sehr daran interessiert, unseren ÖPNV und SPNV attraktiv weiterzuentwickeln. Im Zuge der vom Bund nach wie vor nicht zurückgenommenen Kürzungen wird das für uns in der jetzigen Wirtschaftssituation nicht einfacher.
Meine Damen und Herren, ich kann die immer wiederkehrende Anschuldigung in den Anträgen von SPD und Grünen, die Verwendung der 45aMittel für den Schülerverkehr hätten zu dem negativen Ergebnis der Kürzung durch den Bund geführt, nach wie vor nicht verstehen. Diese Behauptung ist schon im Jahre 2006 klar widerlegt worden. Diese Anschuldigung in den Anträgen der Grünen und der SPD ist schlicht falsch.
Schülertransporte werden von den Kommunen in den meisten Fällen im kombinierten Verkehr vorgenommen. Dazu werden beispielsweise mehr Fahrzeuge eingesetzt, die dann in den Stoßzeiten sowohl von Schülern als auch von Berufstätigen genutzt werden. Durch die Entzerrung der Unterrichtszeiten ab Mittag fahren die Schüler in der Regel im normalen ÖPNV. Sie sind nachweislich auch in der Verwendung der Regionalisierungsmittel vorgesehen.
Die Fahrplanangebote werden immer Mitte des Jahres für das darauffolgende Jahr bestellt. Daher ist es wichtig, dass wir schon jetzt die Ermittlung der Bedarfe vornehmen und abwägen; denn meine Damen und Herren, ohne die Ergebnisse dieser Ermittlungen macht es nicht viel Sinn, Beschlüsse zu fassen. Warten wir daher die Rückmeldungen ab und entscheiden dann!
Herr Hagenah hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön! Ihre Restredezeit beträgt 1:34 Minuten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Heineking, es ist immerhin schon ein halber Erfolg, wenn Sie aufgrund unseres Antrages sagen, dass Hannover und Braunschweig das Geld bekommen sollen. Ich empfehle allerdings dringend, noch einmal die Antwort der Landesregierung nachzulesen, was die Landesnahverkehrsgesellschaft angeht. Es ist nämlich ein Ausplünderungsversuch, wenn Sie für 2010 und die Folgejahre keine Mittel einsetzen. In der Antwort wird lediglich dargelegt, dass das bisherige Angebot grundsätzlich auch in 2010 ohne zusätzliche Mittel aufgrund von Wettbewerbsgewinnen aufrechterhalten werden kann. Ich betone das Wort „grundsätzlich“. Das sind die Feinheiten. Im nächsten Absatz ist nämlich zu lesen: Allerdings kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, ob der derzeitige Bestellumfang in den Folgejahren ohne zusätzliche Mittel finanziert werden kann. - Was heißt das? - Das heißt, dass die Landesnahverkehrsgesellschaft genötigt werden soll, ans Eingemachte, an die Rücklagen zu gehen und sozusagen auf Verschleiß gefahren wird, damit Sie Ihren Haushalt konsolidiert bekommen - und das angesichts des Gewinns, den der Finanzminister aus der Mehrwertsteuererhöhung realisiert, die
Frau König, die Regionalisierungsmittel sind doch gekürzt worden, weil Sie in die Kasse des Bundes gegriffen und daraus die Schülerbeförderung finanziert haben. Das war die Argumentation von Herrn Tiefensee, und das war die Argumentation des Finanzministers. Deswegen haben wir diese Kürzung in Höhe von über 60 Millionen Euro im Jahr zu erdulden. Deshalb gehört dieser Hinweis auch in diese Anträge hinein.
Zum gleichen Tagesordnungspunkt spricht Herr Will von der SPD-Fraktion. Es ist noch reichlich Redezeit vorhanden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau König, genau das ist das Problem: Sie haben schon in der Vergangenheit die Landesnahverkehrsgesellschaft in erster Linie dazu herangezogen, aus ihren Rücklagen diese Leistungen zu finanzieren. Das ist die Ecke, in der Sie in der Vergangenheit hauptsächlich gespart haben.
Am Umgang mit den Mehrwertsteuermitteln merkt man, welchen Stellenwert bei Ihnen Verkehrspolitik hat. Verkehrspolitik ist bei Ihnen Sparpolitik. Der Finanzminister verwaltet die Mittel, und nicht in erster Linie die Verkehrspolitiker setzen die Mittel dafür ein, wofür sie der Bundesfinanzminister eigentlich vorgesehen hat.
Das nächste Stichwort ist die Frage des Wettbewerbs. Sie wissen, weil Sie viele vertragliche Bindungen kennen, genau, dass erst 2012/2013 Verträge in einer erheblichen Größenordnung frei werden und erst danach über zusätzlichen Wettbewerb nachgedacht werden kann. Viele Klauseln in den bestehenden Verträgen schließen aus, dass auf dem Weg dahin durch zusätzlichen Wettbewerb Mittel erwirtschaftet werden können. Weil Sie das genau wissen, werden Sie die Verträge nutzen, bei denen Sie Leistungen schlicht abbestellen können. Darauf wird man sich konzentrieren. Das wird flächendeckend Niedersachsen treffen.
Was die 45a-Mittel angeht, so haben Sie diese zunächst zur Hälfte und am Ende ganz ungeniert komplett aus den Regionalisierungsmitteln finanziert. Der Bund - es war im Übrigen nicht in erster
Linie der Bundesverkehrsminister, sondern es waren die Herren Koch und Steinbrück, die daran gemeinsam heftig gearbeitet haben - hat die Einsparpotenziale natürlich dort realisiert, wo das Land die Mittel zweckentfremdet einsetzt.
Jetzt liegt mir nur noch die Wortmeldung von Herrn Minister Dr. Rösler vor. Bitte schön, ich erteile Ihnen das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme an, dass wir uns darüber einig sind, wie wichtig der öffentliche Personennahverkehr nicht nur für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen, sondern vor allem für die Menschen in unserem Lande ist. Sie alle wissen, dass die Aufgabenträger für die Betriebsleistungen die Gelder nach dem Regionalisierungsgesetz, einem Bundesgesetz, zugeteilt bekommen. Aufgrund der kurzfristigen und unerwarteten Kürzungen für die Jahre 2008 und 2009 war es den Aufgabenträgern nicht möglich, diese Kürzungen umzusetzen. Deswegen hat die Landesregierung gehandelt. Wir haben für diese beiden Jahre jeweils 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die nicht änderbaren Vertragsgestaltungen finanzieren zu können, damit vor Ort keine Leistungen abbestellt werden müssen.
Eigenverantwortliche Bewirtschaftung heißt dann aber auch, eigenverantwortlich alle Möglichkeiten zu nutzen,
um notwendige Mittel am Ende aus dem eigenen Etat zu erwirtschaften. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Diese zwei Jahre dienten dazu, den Aufgabenträgern Luft zu verschaffen, um ihre eigene Vertragsgestaltung auf Reserven zu überprüfen, und sie waren ausdrücklich nicht der Einstieg in eine dauerhafte Kompensation von wegfallenden Bundesmitteln; denn diese Kompensation kann sich ein Land wie Niedersachsen definitiv nicht leisten. Das müssen Sie den Aufgabenträgern vor Ort ehrlicherweise sagen.
Erstens. Die immer wiederkehrende Behauptung, die Regionalisierungsmittel würden für Ausgleichszahlungen für Ausbildungsverkehre zweckentfremdet, ist schlichtweg falsch.
Sie haben Sie hier mehrfach erhoben, sie wurde aber jedes Mal widerlegt. Wenn der Bund ähnlicher Auffassung wäre, dann hätte er doch bei der Änderung des Regionalisierungsgesetzes 2007 genau das unterbunden. Er hat es aber nicht getan. Wie heißt es so schön: Was nicht verboten ist, ist erlaubt! Das müssen Sie irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen.