Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Nein, vielen Dank.

Zweitens. Es handelt sich nicht um 15 Millionen Euro, sondern um 7,4 Millionen Euro, die wir aktuell zu diskutieren haben; denn es geht nur - das ist der dritte Punkt - um die Aufgabenträger Region Hannover und ZGB, also Zweckverband Großraum Braunschweig. Denn die Landesnahverkehrsgesellschaft hat es durch wettbewerbliche Ausschreibungen und Wettbewerbsgewinne geschafft, mit dem Geld zurechtzukommen, also ein klarer Vorteil für den Wettbewerb. Vielen Dank und ein Lob an die Landesnahverkehrsgesellschaft!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Sie fordern, dass wir die Mittel zur Verfügung stellen sollen. Sie kennen das Verfahren im Rahmen der Haushaltsberatungen. Das Wirtschaftsministerium hat diese Mittel für die Haushaltsberatungen angemeldet, die 7,4 Millionen Euro, davon 1,8 Millionen Euro für den Großraum Hannover und 5,6 Millionen Euro für den Zweckverband Großraum Braunschweig. Ich möchte darauf hinweisen, dass die 1,8 Millionen Euro für den Großraum Hannover stabil geblieben sind, während beim ZGB die Ausgaben im Ergebnis auf 5,6 Millionen Euro anwachsen. Das muss man im Hinterkopf behalten. Für das nächste Haushaltsjahr sind diese Mittel also angemeldet, und sie sind jeweils auch in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen worden;

denn wir wissen, dass die vertragliche Gestaltung im Fall der Region Hannover bis 2012 und im Fall des ZGB bis 2013 besteht. Insofern macht es Sinn, sich darauf einzustellen und gleichzeitig jetzt durch eine haushaltswirksame Bewirtschaftung zu versuchen, den Aufgabenträgern am Ende weitestgehende Rechtssicherheit zur Verfügung zu stellen.

Trotzdem bleibt es dabei: Am Ende liegt es in Ihren Händen. Das höchste Recht, das Budgetrecht, ist das Recht des Parlaments. Sie werden am Ende, konkret im Dezember, über den Haushalt endgültig zu entscheiden haben. Wir haben unsere Anmeldungen gemacht. Diese werden im Rahmen der Kabinettsklausur im Juni zu beraten sein. Im September wird der Haushaltsplanentwurf im Landtag eingebracht. Am Ende hat der Landtag - und zwar ausschließlich nur der Landtag - im Dezember 2009 über den Haushaltsplanentwurf 2010 zu entscheiden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Sie bekommen zwei Minuten. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Rösler, so kann es eben nicht stehen bleiben. Das wäre tatsächlich das Aus für diese Restverbindungen, für die Sie sich jetzt noch mitverantwortlich fühlen. Die Landesnahverkehrsgesellschaft lassen Sie ja offensichtlich im Regen stehen.

(Björn Thümler [CDU]: Das ist nach- weislich falsch!)

Sie muss aus der Rücklage, die der ausgeschiedene Geschäftsführer dort hinterlassen hat, das Problem offensichtlich selbst lösen. Das wird hier bei der nächsten Beratung noch zu diskutieren sein. Aber wir können nicht auf die Entscheidung am Ende der Haushaltsplanberatungen warten. Wir müssen jetzt eine politische Aussage auch von den Regierungsfraktionen dazu erhalten bzw. vonseiten der Landesregierung nach dem Auftrag durch dieses Haus, durch seine Mehrheit; denn sonst wären die Bestellungen im ZGB, in Braunschweig, und auch in der Region Hannover nicht machbar und nicht finanzierbar, sondern könnten nur entsprechend gemindert angemeldet werden.

Das kann nicht erst im Herbst nach der Abstimmung über den Haushaltsplanentwurf entschieden werden, sondern muss jetzt entschieden werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dazu hat sich der Herr Minister zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich eben für die Landesregierung eindeutig zum Budgetrecht und zum Respekt der Landesregierung vor dem Budgetrecht des Parlaments geäußert. Eines kann ich nun nicht stehen lassen: Ihre Behauptung, die Landesnahverkehrsgesellschaft sei jetzt nur in der Lage, mit weniger Geld auszukommen, weil sie ihre Rücklagen auflöst, ist definitiv nicht richtig, sondern es sind Wettbewerbsvorteile und Wettbewerbsgewinne, die zum Tragen kommen. Das zeigt die Stärke von Wettbewerb. Das sollten Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zum gleichen Tagesordnungspunkt hat sich Herr Bachmann von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Die SPD-Fraktion verfügt noch über eine Restredezeit von 4:53 Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann den Kollegen Hagenah nur nachdrücklich unterstützen, dass es jetzt sinnvoll wäre, mit einer sofortigen Abstimmung Ihnen, Herr Dr. Rösler, den Rückhalt des Hauses zu verschaffen, auch gegenüber dem Finanzminister; denn wie soll es dann in der Praxis funktionieren, wenn das erst mit der Haushaltsberatung und -entscheidung abschließend geklärt wird? Sollen die Fahrpläne mit dem Sternchenhinweis „Zug fällt gegebenenfalls aus, wenn Geld nicht kommt.“ gedruckt werden?

(Björn Thümler [CDU]: Das wissen wir!)

Ich will deutlich machen, dass in Ihrer Fraktion vier Kollegen sitzen, die in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig die

Mittelanmeldung und die Zugbestellungen mit beschlossen haben, und zwar mit der Fußnote „Steht unter Finanzierungsvorbehalt“. Ich könnte die Kollegen auch namentlich benennen, aber Sie wissen ja, wer Mitglied in der Verbandsversammlung des ZGB ist. Mindestens die müssten uns jetzt doch unterstützen, in sofortiger Abstimmung Klarheit zu schaffen, damit diese schizophrene Situation,

(Björn Thümler [CDU]: Hier ist doch niemand schizophren!)

dass die Bestellungen unter Vorbehalt stehen und Fahrpläne unter Vorbehalt gedruckt werden, im Bereich des ZGB gar nicht erst entstehen kann.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Von Herrn Hagenah ist der Antrag auf sofortige Abstimmung gestellt worden. Die CDU-Fraktion hat allerdings über Herrn Heineking bereits deutlich gemacht, dass dies nicht gewünscht wird.

Damit wird eine Ausschussüberweisung gewünscht. Ich möchte Sie auf die Regelung in § 27 unserer Geschäftsordnung aufmerksam machen:

„Eine Überweisung gilt als beschlossen, wenn mindestens 30 Mitglieder des Landtages dafür stimmen. Der Landtag beschließt jedoch mit Mehrheit darüber, welcher Ausschuss den Gesetzentwurf behandeln soll.“

Insofern lasse ich jetzt der Form halber über diesen Antrag abstimmen. Wer für die Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind deutlich mehr als 30 Mitglieder. - Wer widerspricht dem? - Wer enthält sich? - Die Ausschussüberweisung ist beantragt worden.

Ich lasse nun über die Ausschussüberweisung abstimmen. Für beide Anträge wird vorgeschlagen, sie an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu überweisen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich teile Ihnen mit, dass Tagesordnungspunkt 40 nach Übereinkunft der Fraktionen direkt überwiesen werden soll:

Entlastung der Milchviehhalter in der aktuellen Notlage - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1202

Wird dazu das Wort gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Ausschussüberweisung.

Es wird vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist so beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 38 auf:

Erste Beratung: Nachhaltige Stärkung der Landesfinanzen statt untauglicher Schuldenbremse - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1215

Dieser Antrag wird von Herrn Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE eingebracht.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Dr. Sohn.

(Vizepräsident Dieter Möhrmann übernimmt den Vorsitz)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Einbringung dieses Antrages möchte ich auf drei Aspekte eingehen. Erstens möchte ich etwas zu den verfassungsrechtlichen Aspekten der sogenannten Schuldenbremse sagen, zweitens zu den politischen Konsequenzen dieses Plans und drittens einiges zu den Alternativen der ökonomischen Vernunft zu diesem kombinierten juristischen und finanzpolitischen Unsinn, der hier unter dem Stichwort „Schuldenbremse“ vorgeschlagen wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum ersten Punkt: Wir hatten dank der Initiative der SPD gestern eine interessante Debatte zum Thema „Neuverschuldungsverbot“. Vorgestern hatten wir einen fast noch interessanteren Vorschlag von Herrn Professor Schneider, der auch diesen Aspekt in seinem Vortrag thematisiert hat. Er hat darin - ich darf das in Erinnerung rufen -, wenn auch in gebotener wissenschaftlicher Zu

rückhaltung, die Frage aufgeworfen, ob die Beschneidung des Haushaltsrechtes de facto eine Entstaatlichung Niedersachsens bedeuten würde, weil das Haushaltsrecht - auch das Recht, Kredite aufzunehmen - eines der Wesensrechte eines Staates ist. Sie werfen uns manchmal vor, wir seien die Staatsfeinde. Ich habe vorgestern gelernt, dass Sie die Staatsfeinde sind, die die Staatlichkeit des Landes Niedersachsen gefährden.

(Beifall bei der LINKEN)

Das wäre dann - ich will das nicht weiter ausführen, das wurde vorgestern gemacht - der Verfassungsbruch Nummer eins.

Nun wissen wir alle, vor allen Dingen aus der Schulpolitik, dass Herr Wulff dazu neigt, Serientäter zu sein. Deshalb bräche er - wenn dieses Vorhaben, das noch vor der Sommerpause auf der Bundesebene durchgepeitscht werden soll - die Verfassung nicht nur an diesem Punkt, sondern er bräche sie mehrfach; denn die Entstaatlichung, die dort thematisiert wird, wirft auch die Frage auf, was aus unserer Verfassung und insbesondere aus Artikel 71 unserer Verfassung würde, wenn das so geschähe. Welchen Sinn würde es dann noch machen, dass in der Niedersächsischen Verfassung formuliert ist, dass Kredite nur unter bestimmten Bedingungen aufgenommen werden dürfen, dass sie bestimmte Rahmen - Investitionen usw. - nicht überschreiten dürfen und dass Ausnahmen nur zur Abwehr einer nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts usw. gemacht werden dürfen? - Da wird das detailliert aufgeführt. Wenn das keine Schuldenbremse ist, dann frage ich Sie: Was ist denn eine Schuldenbremse, wenn nicht dieser Artikel 71 unserer Verfassung? Die Frage ist nur: Warum wird die Schuldenbremse nicht betätigt? Man darf der Bremse doch nicht vorwerfen, es gebe nicht, wenn man sie nicht tritt! Aber genau das tun Sie.

(Beifall bei der LINKEN)