Herr Präsident! Herr Kollege Dürr, wir wollen jetzt klare Fakten haben. Deshalb haben wir die Studie
in Auftrag gegeben. Damit können wir zumindest genau vergleichen, inwieweit von 1995 bis 2000 Gewalt gegen Polizeibeamte ausgeübt worden ist. Hierzu liegen Daten vor, zumindest für den Bereich der Polizeibeamten, die bis zu sieben Tage dienstunfähig waren. Insofern wäre es im Moment zu früh, etwas dazu zu sagen, wie sich das Problem gesamtgesellschaftlich entwickelt hat. Zu der PKS habe ich schon einiges gesagt. Ich meine, dass wir die Ergebnisse abwarten sollten. Spätestens im Dezember kann ich Ihnen detaillierte Informationen zumindest in Bezug auf den Vergleich „sieben Tage Dienstunfähigkeit“ geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in ihrer Antwort darauf hingewiesen, dass Gewalt gegen Polizeibeamte häufig nicht isoliert vorkommt, sondern in Kombination mit anderen Straftaten.
Ich möchte deshalb die Frage stellen: Gibt es schon heute Erkenntnisse darüber, dass eine Kombination aus häuslicher Gewalt als Grunddelikt und Gewalt gegen Polizeibeamte besonders häufig vorkommt?
Herr Präsident! Herr Dr. Biester, die häusliche Gewalt ist ein Bereich, der erst seit einiger Zeit strafrechtlich verfolgt wird. Man weiß aus der Praxis, dass es vorkommt, dass dann, wenn sich zunächst zwei Familienmitglieder streiten und dann die Polizeibeamten vor Ort sind, die Gewalt von beiden sich plötzlich gegen die Polizeibeamten richtet. Wir werden auch untersuchen, wie häufig so etwas vorkommt. Aber dass so etwas vorkommt, kann ich schon jetzt bestätigen.
Herr Präsident! Welche konkreten Fallbeispiele von Gewalt gegen Polizeibeamte sind der Landesregierung bekannt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Widerstandshandlungen kommen in der gesamten Bandbreite vor. Zum Beispiel kommt das im Demonstrationsgeschehen vor, wenn Polizeibeamte einen Platzverweis erteilen und sich die entsprechende Person dann widersetzt oder die Hand gegen die Polizeibeamten erhebt. Das geht bis dahin, dass körperliche Gewalt angewendet wird. Ein anderer Punkt ist die häusliche Gewalt, wie ich es dargestellt habe. Insofern ist eine Fülle von Straftaten und Delikten zu untersuchen. Welche es im Detail sind und in welcher Quantität und Qualität sie gegen Polizeibeamte ausgeführt werden, werden wir nach der Studie genau feststellen können.
Zwischen 1995 und 2000 gab es ein Phänomen: In dieser Zeit hatten wir das Gefühl, dass mehr Gewalt gegen Polizeibeamte angewandt wird. Als die Zahlen vorgelegt wurden, mussten wir das allerdings etwas relativieren. Wenn die Studie vorliegt, wird es sehr interessant sein, zu schauen, ob die Zahlen bis 2009 gegenüber dem Zeitraum 1995 bis 2000 angestiegen sind. Diese Zahlen müssen wir jetzt abwarten.
dass es ganz wichtig ist, dass Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte geahndet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wenn tatsächlich zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Beamten und Beamtinnen gegenüber den Tätern bestehen, werden sie dann derzeit bei der Durchsetzung dieser Ansprüche vor Gericht unterstützt? Wenn ja: Wie sieht diese Unterstützung aus?
Jeder Einzelfall wird zurzeit geprüft. In der Regel wird Rechtsschutz gewährt. Es wird auch eine erste Prognose gestellt, ob das zum Erfolg führen kann oder nicht. Aber in der Regel wird dann auch Rechtsschutz gewährt. Es gibt weitergehende Forderungen der Gewerkschaft. Das werden wir dann im Gesamtpaket untersuchen und überlegen, ob wir das Angebot noch ausweiten müssen.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Hat die Landesregierung schon jetzt Anhaltspunkte dafür, bei welcher Art von öffentlichen Veranstaltungen die Gewalt gegen Vollzugsbeamte besonders gestiegen ist, beispielsweise bei Sportveranstaltungen, bei Demonstrationen von Rechtsradikalen oder Gegendemonstrationen von Linksradikalen oder bei originären Demonstrationen von Linksradikalen? Gibt es dazu schon Erkenntnisse?
Das Problem der Gewalt gegen Polizeibeamte kann nicht nur auf einige wenige Ereignisse reduziert werden. Sie findet im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt statt - das habe ich schon dar
gestellt -, bei Auseinandersetzungen zwischen Rechten und Linken auf Demonstrationen, auch bei Sportveranstaltungen, insbesondere im Bereich Fußball. Es ist ja auch ein Phänomen, dass das fast ausschließlich im Bereich Fußball stattfindet. In anderen Sportbereichen gibt es diese Problematik nicht in diesem Ausmaß. Auch im Bereich des alltäglichen Lebens wird zum Teil Gewalt gegen Polizeibeamte ausgeübt, z. B. bei Identitätsfeststellungen. Insofern kann man das nicht auf einige wenige Bereiche reduzieren.
Für Aussagen, inwieweit in bestimmten Bereichen qualitativ und quantitativ ein besonderer Anstieg zu verzeichnen ist, müssen wir die Studie abwarten. Aber man kann schon jetzt sagen, dass es im alltäglichen Leben eines Polizeibeamten oder einer Polizeibeamtin zu solchen Übergriffen kommt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion lehnt jegliche Gewalt gegen Polizeibeamte und damit Vollstreckungsbeamte aufs Schärfste ab, und zwar nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch verbale Angriffe. Ich möchte den Fokus nicht nur auf die Gewalttaten, sondern auch auf deren Ursachen lenken, und frage die Landesregierung vor diesem Hintergrund: Wie reagieren andere Bundesländer auf dieses Phänomen? Gibt es in unserer Landesregierung zwischen den einzelnen Häusern Abstimmungen in diesem Bereich? Herr Kollege Bachmann hat vorhin ja schon einige Ursachen wie fehlende Integration, fehlende Bildungschancen usw. angesprochen.
Auch diese Fragen sollen im Rahmen der Studie mit untersucht werden. Wenn Sie mich fragen, was die anderen Bundesländer machen, kann ich nur sagen, dass wir in der Innenministerkonferenz angeboten haben, die Studie nicht nur für Niedersachsen durchzuführen, sondern dass sich die anderen Bundesländer daran beteiligen können.
Es soll ein entsprechendes Schreiben an alle Innenminister und Innensenatoren versandt werden. Man hat sich aber nicht darauf geeinigt, diese Studie bundesweit durchzuführen. Insofern ist es richtig, dass wir relativ schnell Ergebnisse bekommen. Es wäre schwierig, wenn wir noch zwei Jahre warten würden. Wenn sich noch zwei oder drei andere Länder daran beteiligen, könnten zumindest bis zur Herbst-IMK die ersten Ergebnisse vorliegen und könnten wir schon Schlüsse daraus ziehen. Das ist auch so vorgesehen. Insofern werden wir vom Kriminologischen Forschungsinstitut auch Erkenntnisse darüber bekommen, welches insgesamt die Ursachen sind.
Es ist aber bekannt - um das zu erfahren, muss man sich nicht erst lange Gutachten anschauen -, dass es auch im familiären Umfeld, im Bereich der Familie, im Bereich der Schule, gerade bei Kindern, zu mehr Gewalt gekommen ist. Insofern ist der Prävention ein sehr hoher Stellenwert beizumessen. Präventionsmaßnahmen haben wir schon in der Vergangenheit ergriffen und gerade in der letzten Zeit noch weiter ausgedehnt. Es gibt verschiedene Programme gerade des Landespräventionsrates. Der Deutsche Präventionstag hat erst vor wenigen Tagen stattgefunden. Wenn Sie dort gewesen sind, konnten Sie auch sehen, mit wie viel Engagement die einzelnen Institutionen und die Kommunen dabei sind, um diesem Phänomen Herr zu werden. Das ist wirklich faszinierend.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung die Frage meines Kollegen Victor Perli nicht beantwortet hat, formuliere ich sie noch einmal neu mit der Bitte um ein klares Ja oder Nein:
Teilt die Landesregierung meine Auffassung, dass es Abgeordnete dieses Landtages vermeiden sollten, im Vorfeld von Demonstrationen diese Demonstrationen als „Krawall“ zu bezeichnen bzw. Aufrufe zu diesen Demonstrationen als „Aufruf zu Krawall“ zu bezeichnen, damit gar nicht erst das Risiko eingegangen wird, dass durch solche Formulierungen eine selbsterfüllende Prophezeiung
(Beifall bei der LINKEN - Björn Thüm- ler [CDU]: Ach so ist das! Jetzt habe ich das verstanden! - Weitere Zurufe - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist nicht bekannt - ich werde es noch einmal nachlesen; aber ich bin mir ganz sicher -, dass diese Seite zu Gewalt bei Demonstrationen aufgerufen hat.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte von der Landesregierung wissen, ob es im Rahmen der Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten, also bei Delikten wie Körperverletzung, auch zu Sachbeschädigungen gekommen ist. Ich denke an Polizeifahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände der Polizei. Hat die Landesregierung hierüber Kenntnisse?