Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Perli, ich habe den Eindruck, wir reden jetzt aneinander vor. Dieser G-BA-Beschluss ist am 20. August getroffen worden und wird zum 1. Januar 2010 umgesetzt. Das heißt, wir müssen uns erst einmal die Begründung sehr genau angucken. Dann müssen wir in die Planungen eintreten, wie wir das, was der G-BA als Selbstverwaltungskörperschaft begründet hat, in Niedersachsen umsetzen.
Ich weiß - wir haben ja auch jetzt eine Rechtslage -, dass es gewisse Bundesländer wie beispielsweise Nordhrein-Westfalen und Hessen gibt - auch Berlin hat ja versucht, hier einen Sonderweg zu gehen -, die immer wieder überlegen, was man tun kann, damit die Kleinen die bestmögliche Versorgung bekommen. Im Moment ist es sehr schwierig, das zu entscheiden, weil es keine umfangreichen Studien gibt, die den Zusammenhang zwischen Mindestmenge und Qualität belegen. Dabei ist für mich eigentlich klar: Je erfahrener ein Arzt ist, desto höher ist für mich auch die Lebenschance eines Kindes.
Mir ist sehr daran gelegen, dass wir uns den G-BABeschluss sehr genau anschauen und dann zügig in Planungen eintreten, wie wir den von Ihnen eingangs geschilderten Zielkonflikt zwischen hoch spezialisierter Versorgung auf der einen Seite und einer möglichst familiennahen Erreichbarkeit auf der anderen Seite möglichst eng gestalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Vorbereitung auf dieses Thema habe ich gelesen, dass beispielsweise in Schweden, wo die Behandlung auf wenige Zentren begrenzt ist, die Überlebenschance von Frühgeborenen um 30 % höher ist als in Deutschland. Sind Ihnen weitere Studien dieser Art und auch Äußerungen von Neonatologen bekannt, die besagen, dass in Deutschland viel mehr Frühchen, und zwar auch mit großer Lebensqualität, überleben könnten, wenn die Behandlung nur in spezialisierten Zentren erfolgen würde?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt im europäischen Raum vergleichende Untersuchungen darüber, in welchem Umfang im Verhältnis zu den Gesamtgeburtszahlen neonatologische Einrichtungen in unterschiedlichen europäischen Ländern vorhanden sind. Wir stellen fest, dass in Deutschland eine relativ hohe Dichte gegeben ist. - Das ist der erste Punkt.
Ein zweiter Punkt. Es gibt - da haben Sie recht - Äußerungen ganz unterschiedlicher Art zu der Frage des Zusammenhangs von Qualität, Mindestmengen und Erfahrungen in Zentren auf der einen Seite und in Krankenhäusern auf der anderen Seite. Es gibt dazu verschiedene Studien und Untersuchungen. Ich habe beispielsweise eine Studie aus Baden-Württemberg gelesen. Dort wurde in einer vergleichenden Studie dargestellt, wie die Überlebenschancen von Kindern in Krankenhäusern und Zentren sind. Es wurde festgestellt, dass die Überlebenschancen bei ganz kleinen Frühchen, die unterhalb der 26. Schwangerschaftswoche geboren wurden, in Zentren signifikant höher sind als in Krankenhäusern.
Ich habe den Abschlussbericht einer Studie des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vom 14. August 2008 vorliegen.
Diese Studie hatte den Auftrag, sich auch vor dem Hintergrund der geplanten Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der Fragestellung zu beschäftigen, die Sie gerade angesprochen haben, Frau Helmhold. Der methodische Ansatz war, sich die Studien und die Schriften, die es bisher zu diesem Thema gibt, genau anzusehen. Die Studie kommt zu zwei Ergebnissen. Zum einen sagt sie - ich zitiere jetzt wörtlich -:
„Allerdings weisen die Daten in der Gesamtschau auf einen statistischen Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Ergebnisqualität bei VLBW-Kindern hin, dergestalt, dass sich bei höherer Leistungsmenge die Ergebnisqualität verbessert.“
Zum anderen zieht die Studie aber auch das Fazit, dass Aussagen über spezifische Schwellenwerte aufgrund der vorliegenden Datenlage keine sichere wissenschaftliche Basis haben. Dies resultiert natürlich zum Teil auch daraus, dass der Gemeinsame Bundesausschuss mit Wirkung vom 1. Januar 2006 überhaupt erstmals Prozess- und Strukturqualitäten festgelegt hat. Von daher ist der Zeitraum, innerhalb dessen man vergleichende Studien hätte durchführen können, vergleichsweise kurz.
Ich persönlich bin der festen Überzeugung, dass für die Versorgung der kleinen Frühchen neben einer guten Technik vor allen Dingen das Personal und damit die Erfahrung eine Rolle spielt. Dem Wort Erfahrung wohnt bereits inne, dass man Erfahrung am ehesten dadurch bekommt, dass man es mit sehr vielen Frühchen zu tun hat, denen man eine sichere Lebensgrundlage bietet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Ministerin Ross-Luttmann meine Frage bezüglich des Problems des mehrfachen Reisens bei vorzeitigen Wehen in einem Flächenland und bezüglich einer Zentralisierung der Frühgeborenenversorgung mit dem Hinweis auf die Verantwortung der Ärzte und deren Gestaltungsmöglichkeiten beantwortet hat, frage ich die Landesregierung, wo sie ihre Verantwortung sieht,
durch die entsprechenden Strukturen dafür zu sorgen, dass die angesprochene Aufgabe von den Ärzten mit möglichst hohen Erfolgschancen wahrgenommen werden kann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Flauger, eines ist doch völlig klar: Die Politik ist gefordert, die Rahmenbedingungen zu setzen, innerhalb derer die Handlungsträger entscheiden können.
Ich hatte gesagt, der erste Schritt sei die Überarbeitung der Mutterschaftsrichtlinie. Das ist Sache des Bundes. Das Zweite ist, das wir dann, wenn wir wissen, wie die Ausformulierungen des Beschlusses des G-BA aussehen, in ganz konkrete Planungen mit den Verantwortlichen vor Ort treten. Wenn wir diesen Rahmen haben, kann innerhalb dieses Rahmens selbstverständlich eine gute Betreuung sichergestellt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine kleinste Enkeltochter ist eines dieser Frühchen. Sie ist mit einem Hubschrauber in die Uniklinik geflogen worden. Ich kann nur sagen: Gott sei Dank. Ich halte es als betroffene Großmutter für wichtig, dass diese Kinder optimal versorgt werden können. Das kann nicht in einer Klinik geschehen, in der ein solcher Fall nur einmal im Monat oder vielleicht sogar nur einmal in zwei Monaten vorkommt. Ich wäre froh, wenn wir, wie es in vielen Kliniken inzwischen Fakt ist, es erreichen würden, dass die Eltern in solchen Stationen, wie sie z. B. von McDonald’s oder anderen Organisationen in den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden, bei ihren Kindern sein können, wenn solch eine Situation, wie sie hier geschildert wurde, eintritt.
Ich weiß. - Ich kann überhaupt nicht verstehen, wieso Sie von der Fraktion DIE LINKE hier einer Zentralisierung widersprechen. Ich glaube, es ist vernünftig, dass man diese Kinder - - -
- - - optimal versorgt. Ich frage die Landesregierung deshalb: Wo gibt es in Niedersachsen Krankenhäuser, die gleichzeitig Mutter-Kind-Einrichtungen haben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Seeler, ich bin Ihnen für Ihre Ausführungen ausgesprochen dankbar, weil Sie von der persönlichen Betroffenheit her genau den Punkt aufgreifen, um den es tatsächlich geht: Wie können wir es schaffen, die bestmögliche Versorgung dieser kleinen Wesen sicherzustellen?
Ich hatte eingangs ja mehrfach ausgeführt, dass dafür die technische Ausstattung und das medizinische Personal ganz entscheidend sind. Den Zielkonflikt zwischen Zentralisierung und einer familiennahen Erreichbarkeit werden wir letzten Endes nicht in jedem Einzelfall zufriedenstellend auflösen können.
Frau Seeler, es gibt einige Kliniken, in denen das Angebot besteht, dass die Mütter bei ihren kleinen Kindern untergebracht werden. Wir werden über diese Frage, wie ich glaube, noch weiter sprechen können. Ich hatte ausgeführt, dass die Krankenkassen dann, wenn es notwendig ist, dass die Mütter bei ihren Kindern bleiben, dafür auch die Kosten übernehmen. Natürlich werden nicht die Kosten für reine Besuchsfahrten getragen; im Falle einer Notwendigkeit werden sie allerdings getra
gen. Es werden auch die Fahrtkosten getragen, wenn es notwendig ist. Das ergibt sich zum einen aus dem SGB V - das ist das Gesetz, das sich mit der Leistungspflicht der Krankenkassen beschäftigt - und zum anderen aus dem Sozialgesetzbuch, wenn die Mütter und Väter nicht über ausreichendes Einkommen verfügen und die vorrangige Leistungspflicht der Krankenkassen nicht eintritt.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich stelle fest, es ist 10.30 Uhr. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
15. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/1495 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1541 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1545
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drs. 16/1495, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 42. Sitzung am 26. August 2009 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Ausschussempfehlungen aus der Drs. 16/1495, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.
Der Petent, Herr Rothstein, war 25 Jahre lang als freiberuflicher Bauingenieur für die Straßenbauverwaltung Niedersachsen tätig und hat seit 1998 zunehmend Unregelmäßigkeiten zulasten der Steuerzahler bei der Aufzeichnung und Abrechnung von Baumaßnahmen festgestellt.
Trotz seiner am Beispiel der B 444, Ortsdurchfahrt Nettlingen - das ist bei Hildesheim -, präzise dokumentieren Abrechnungsfehler - wie mehrheitlich nicht korrekte Aufmaße, zu beanstandende Lieferscheine und zu beanstandende Nachweise - kam es während seiner Tätigkeit zu keiner Aufklärung. Er hatte den Eindruck, dass die Vorgesetzten und die eingeschaltete Innenrevision des Wirtschaftsministeriums die Abrechnungsfehler zulasten der Landes- und Bundeskasse nicht ernst nahmen oder gar verschleiern wollten.
Obwohl aufgrund der Interventionen des Petenten beim Bundesverkehrsministerium im September 2007 bereits über 5 500 Euro von der ausführenden Baufirma zurückgefordert werden konnten, enthielt die mir im März 2008 übersandte erste Stellungnahme des Ministeriums Vorhaltungen gegenüber dem Petenten, Herrn Rothstein.