Protokoll der Sitzung vom 25.09.2009

(Astrid Vockert [CDU]: Nein, gar nicht!)

Er wollte wissen: Erfolgt der Übergang vom 9. Schuljahrgang der IGS in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe im Wege einer Versetzung? Ich gehe davon aus, dass es keine Versetzung ist. Ich frage: Was ist es dann, und gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

(Zustimmung bei der SPD - Astrid Vo- ckert [CDU]: Das hat sie doch schon beantwortet!)

Frau Ministerin, bitte!

Ich habe sehr wohl auf diese Frage geantwortet. Ich habe auch gesagt, dass wir die entsprechende Information noch nachliefern.

Wenn hier das Thema Versetzung angesprochen wird, dann müssen wir doch einmal klarstellen, worum es dabei eigentlich geht: Es geht inhaltlich um das Anforderungsprofil für einen bestimmten Jahrgang. In der Gesamtschule wird man in den ersten zwei Jahren nicht versetzt, sondern man rückt auf. Das ist für mich eine Frage der Terminologie; das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Denn in der Gesamtschule ist es genauso von Bedeutung, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler den Kompetenzanforderungen eines Jahrgangs entsprechen muss. Wenn die Schülerin bzw. der Schüler das nicht schafft, dann rückt sie bzw. er nicht auf. Wenn sie das an einer anderen Schule nicht schaffen, dann werden sie nicht versetzt.

Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Es geht im Kern um das Anforderungsprofil

für den jeweiligen Jahrgang. Wie man das erreicht, ist eine andere Geschichte. Inhaltlich ist es wichtig, dass das in Einklang gebracht wird. Ihre Terminologie ist dabei eine Randerscheinung.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Frauke Heiligenstadt [SPD]: Nein, es geht um Schulwechsel!)

Herr Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle sogar zwei Fragen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ich in Sachen Kenntnis von schulpolitischen Details weder Herrn Borngräber noch Ihnen auch nur annähernd das Wasser reichen kann,

(Hans-Werner Schwarz [FDP]: Herrn Borngräber schon! - Björn Thümler [CDU]: Was sind das denn für Töne?)

und Sie eben scheinbar neutrale Daten und Einschätzungen zur Frage der Gesamtschulen vorgetragen haben, möchte ich die Frage stellen, ob die Information von Herrn Borngräber richtig ist, dass diese Daten aus einer Umfrage des Philologenverbandes, also eines Interessenverbandes, resultieren, ob Sie das - ohne die Quelle zu nennen - vorher gewusst haben und hier den Anschein erweckten, als ob diese Daten neutral seien.

Daran anknüpfend stelle ich die Frage, ob die mir inzwischen zugegangene Information richtig ist, dass dort gar nicht nach dem Begriff „Gesamtschule“ gefragt wurde, sondern dass dort einheitlich mit dem Begriff „Einheitsschule“ operiert worden ist und Sie das Ganze in eine Gesamtschulbewertung uminterpretiert haben. Das wäre zumindest wissenschaftlich unter aller - - - Das darf ich jetzt nicht sagen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Kanone!)

Das ist also ein bisschen daneben.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Ministerin, bitte!

Es handelt sich tatsächlich um eine Umfrage der forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statisti

sche Analysen mbH, die nach meiner Einschätzung in der Vergangenheit eigentlich eher von Sozialdemokraten beauftragt worden ist.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: In wes- sen Auftrag?)

- Ich weiß nicht, in wessen Auftrag die Umfrage durchgeführt worden ist.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Vom Philologenverband!)

- Das behaupten Sie.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das wis- sen wir! - Weitere Zurufe von der SPD und der LINKEN - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Mir liegt die Umfrage von forsa vor. Darin wurde ermittelt, dass nur eine Minderheit von 31 % aller Bundesbürger die Abschaffung des bisherigen Schulsystems - das ist das gegliederte Schulsystem - befürwortet und - es stimmt, was Sie sagen - die Einheitsschule ablehnt. Es geht ganz klar - das ist sehr deutlich gesagt worden - um die Abschaffung des bisherigen Schulsystems, des gegliederten Schulsystems. Das ist eine sehr deutliche Aussage.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP- Kreszentia Flauger [LINKE]: Manipulative Fragestellung! - Unruhe)

Herr Kollege Adler von der Fraktion DIE LINKE stellt seine zweite Zusatzfrage, aber erst, wenn etwas mehr Ruhe eingekehrt ist. Sie sollten sich noch etwas Zeit nehmen, Herr Kollege. - Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, speziell die Kultusministerin, unter Bezugnahme auf die eben von Ihnen zitierte forsa-Umfrage, in der der Begriff der Einheitsschule verwendet wird, den Sie eben auch verwendet haben: Können Sie diesen Begriff einmal von dem Begriff der Integrierten Gesamtschule abgrenzen?

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das ist ein ganz erheblicher Unterschied! - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Was ist ei- gentlich diese „Einheitsschule“?)

Frau Ministerin, bitte!

Ich habe von den Vertretern der Linken immer gehört, es geht um die eine Schule für alle. Daraus entwickelt sich die Terminologie der Einheitsschule. So wird dieser Begriff auch weitestgehend verwendet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Guter Trick! - Zuruf von der CDU: Eigentor geschossen!)

Herr Kollege Poppe stellt seine zweite Zusatzfrage.

(Heinrich Aller [SPD]: Frau Ministerin, Herr Dr. Althusmann schickt Sie in ei- ne Falle nach der anderen! - Heiter- keit bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN - Unruhe)

Herr Kollege, Sie sollten noch kurz warten, bis sich die Unruhe gelegt hat.

(Heinrich Aller [SPD]: Dem müssen Sie nicht glauben, der will nur Ihren Job! - Heiterkeit und Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Zuruf von der CDU: Dürfen wir auch mitlachen? - Anhaltende Un- ruhe)

Ich darf noch einmal um Ruhe bitten, damit der Kollege Poppe seine Frage stellen kann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

(Anhaltende Unruhe)

Herr Kollege, warten Sie bitte. - Wir haben Zeit.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um deutlich zu machen, was es mit der Frage der Versetzung nach Klasse 9 an der IGS auf sich hat, frage ich nach, ob ein Schüler, der auch ohne Versetzung, wie Sie erläutert haben, nach Klasse 9 die Voraussetzungen für den erweiterten Sekundarabschluss I erworben hat, nach dieser Klasse an der IGS auch an die Einführungsphase an ei

nem Gymnasium oder einem Fachgymnasium übergehen kann.

Frau Ministerin!

Herr Poppe, Sie wissen doch, dass derjenige Schüler und diejenige Schülerin, die nach Klasse 9 die Kompetenzen und die Ergebnisse erzielt haben, die notwendig sind, um in die Einführungsphase zu kommen, diesen Wechsel durchführen können. Das ist jetzt der Fall und wird auch zukünftig der Fall sein.

(Claus Peter Poppe [SPD]: Bis jetzt gab es das nicht!)

Frau Kollegin Heiligenstadt hat jetzt die Möglichkeit, ihre zweite Zusatzfrage zu stellen.

Um zunächst ganz kurz zu erwidern: An der IGS gab es das bis jetzt noch nicht, Frau Ministerin. Von daher ist das eine neue Information für uns.

Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der Antwort auf die Frage des Kollegen Wenzel, ob Sie möglicherweise Schulversuche genehmigen oder aber auch infolge der Vorlage eines entsprechenden pädagogischen Konzepts den integrierten Unterricht sogar bis Klasse 9 oder 10 genehmigen wollen, welche Kriterien das pädagogische Konzept erfüllen muss, damit ein integrierter Unterricht wie an der IGS Göttingen bis Klasse 10 erfolgen kann, und warum Sie z. B. den von der KGS Moringen beantragten Schulversuch ablehnen.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Ministerin!