Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich zitiere noch einmal aus dem Atomgesetz:
„Das Bundesamt für Strahlenschutz ist zuständig für die Genehmigung der Beförderung von Kernbrennstoffen und Großquellen.“
Das ist eindeutig; die Zuständigkeit ist klar. Hier wird auch kein Benehmen hergestellt. Es besteht insofern auch überhaupt keine Möglichkeit, dass wir auf die Entscheidung direkt Einfluss nehmen können. Wir werden - ich habe es schon einmal gesagt - u. a. mit einem solchen Vorblatt um Stellungnahme aus polizeilicher Sicht gebeten. Dieses Vorblatt hatte ich damals hochgehalten und auch zitiert.
Wenn wir zur Stellungnahme aufgerufen werden, teilen wir auch den Passus, den Sie aus diesem Urteil dargestellt haben, dem Bundesamt für Strah
lenschutz mit. Ob es diese Stellungnahme dann allerdings akzeptiert, liegt ausschließlich in seiner Entscheidungsbefugnis. Das heißt, die Stellungnahme zum Termin und zur Strecke ist klar. Wir können auch Hinweise dazu geben, was aus unserer Sicht sinnvoll ist. Allerdings haben wir überhaupt keinen direkten Einfluss darauf, ob nun unseren Empfehlungen tatsächlich entsprochen wird. Da ist das Atomgesetz völlig klar. Die Verantwortung liegt hier ausschließlich beim Bundesamt für Strahlenschutz.
Herzlichen Dank, Herr Wenzel. - Die nächste Zusatzfrage für die Fraktion DIE LINKE! Frau Kollegin Flauger hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Innenminister gerade mehrfach ausgeführt hat, dass die Verantwortung für diese Transporte beim Bundesamt für Strahlenschutz liegt, dass von anderen Behörden lediglich Stellungnahmen eingeholt werden, dass die Strecken nicht von der Polizei ausgearbeitet werden, dass kein Einvernehmen und kein Benehmen hergestellt werden muss und dass die Hannoversche Allgemeine den Sprecher des Bundesamtes für Strahlenschutz, Florian Emmrich, wie folgt zitiert:
„Bei Atomtransporten komme die Empfehlung der Strecke von der Landesregierung und werde jedes Mal vom BfS ,eins zu eins’ übernommen, ,weil wir schließlich keine Hoheit über die Sicherung der Straße haben’“,
was ja impliziert, dass es da faktisch keinen Spielraum gibt, frage ich den Innenminister, ob dies so den Tatsachen entspricht oder unwahr ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, dass ich jetzt auch hier darstellen kann, dass dies unwahr ist.
Wir arbeiten die Transportstrecke nicht aus, sondern sie wird vom Antragsteller vorgegeben. Wir bekommen mit einem solchen Fax mitgeteilt:
„Anbei übersende ich Ihnen den Änderungsantrag der … vom … zum o. g. Transport mit der Bitte um Stellungnahme aus polizeilicher Sicht.“
Dann werden wir, wenn nur niedersächsische Strecke berührt ist, über die Polizeibehörden des Landes Niedersachsen eine Stellungnahme abgeben. Wenn mehrere Bundesländer betroffen sind, wird dies über KoSikern koordiniert. Dann wird zu der vorgegebenen und vorgeschlagenen Strecke eine Stellungnahme abgegeben. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist frei, ob es unsere Empfehlung umsetzt oder nicht. Zum größten Teil sind diese Empfehlungen umgesetzt worden.
- Nein, das ist falsch. Sie haben hier vorgelesen, dass der Sprecher von Herrn König behauptet hat, dass wir die Strecke ausarbeiteten. Das ist unwahr, schlichtweg unwahr.
Wir sind gebeten worden, dazu Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme geben wir ab, und die Behörde, das Bundesamt für Strahlenschutz, ist völlig frei, ob es diese Empfehlungen aufnimmt oder nicht.
Natürlich ist das Bundesamt für Strahlenschutz gut beraten, wenn es Stellungnahmen aus polizeilicher Sicht folgt. Der Punkt ist nur, wer die Verantwortung dafür hat.
Dann ist hier im Parlament die Frage gestellt worden, ob die Landesregierung verhindern kann, dass der Transport über den Hafen in Cuxhaven stattfindet oder nicht. Das war doch Kern der Anfrage. Darauf habe ich völlig wahrheitsgemäß geantwortet, dass das Innenministerium und die Landesregierung keine Entscheidungsbefugnis haben, ob dieser Transport tatsächlich über Cuxhaven stattfindet oder nicht. Die Entscheidungsbefugnis hat laut Atomgesetz - ich habe es vorgelesen - ausschließlich das Bundesamt für Strahlenschutz.
zehnten die Verantwortung hat, in einer solchen Frage nun in die Büsche schlagen will und über einen Sprecher versucht, Nebelkerzen zu werfen.
Ich rufe in Erinnerung, zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist: vor der Bundestagswahl. Man hat versucht, mithilfe des Bundesamtes für Strahlenschutz mit einem solchen Transport Politik zu machen. Damit habe ich nun wirklich meine Probleme, dass vom Bundesumweltminister - es war damals Herr Gabriel - versucht wird, über einen solchen Transport, bei dem es auch um Bürgerrechte und um Bürger geht, die vielleicht Fragen haben, Stimmung zu machen. Dies ist in dem Zitat, das Sie gerade vorgetragen haben, Frau Flauger, ganz klar dargestellt. Es ist nie gut, sich in die Büsche zu schlagen, wenn man Verantwortung hat. Dann kann man auch nie richtig entscheiden.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie müs- sen unterscheiden zwischen formaler und faktischer Befugnis!)
Danke schön, Herr Minister. - Für die Fraktion DIE LINKE stellt Herr Dr. Sohn die nächste Zusatzfrage. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir uns, glaube ich, darin einig sind, dass die Bürger dieses Landes ein Anrecht darauf haben, konsistente, also einheitliche Aussagen zu bekommen, wer denn beim Transport der gefährlichsten Gifte, die wir durch dieses Land transportieren, für was zuständig ist, aber auch vor dem Hintergrund meines zunehmenden Eindrucks, dass wir hier quasi eine Spätrezension des Buches „Der Atomstaat“ von Robert Jung im Hinblick auf die Einschränkung der Rechte demokratisch gewählter Gremien erleben
- dies gilt für den Landtag und auch für die Kommunen -, bitte ich Sie um eine weitere Stellungnahme - wobei ich die Antwort fast schon fürchte - zu einer schriftlichen Aussage des Landrates des Landkreises Peine, die er auf eine Anfrage hin im Kreistag hinsichtlich der Zuständigkeit für Atomtransporte durch seinen Landkreis gemacht hat, in der es heißt:
„Werden Transporte auf Straßen durch den Landkreis Peine geplant, müsste jeder Gefahrguttransport durch den Landkreis Peine genehmigt werden. Aus hiesiger Sicht wären ein wesentlicher Bestandteil dieser Genehmigung die Fahrwegbestimmung und die Fahrzeiten.“
Ich frage den Innenminister: Ist diese Aussage des Peiner Landrats denn nun hinsichtlich der Rechte des demokratisch gewählten Gremiums des Landkreises Peine falsch oder richtig?
Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Die atomrechtliche Genehmigung ist in diesem Zusammenhang spezieller und verdrängt die Gefahrgutverordnung. Insofern ist hier die Zuständigkeit klar: Es wird über das Bundesamt für Strahlenschutz im Prinzip genehmigt. Hier gibt es also keine Detailgenehmigung z. B. von einem Bürgermeister in Peine.
Herzlichen Dank. - Die nächste Zusatzfrage von der Fraktion DIE LINKE stellt Herr Herzog. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Schünemann immer Wert darauf gelegt hat, darauf hinzuweisen, dass bei Atomtransporten die Geheimhaltung der Route oberste Priorität hat, und vor dem Hintergrund, dass bei Castor-Transporten in einer Allgemeinverfügung, die zum Inhalt hat, Aufenthalts- und Versammlungsverbote auszusprechen, in der Presse mehrere Streckenvarianten mit mehreren Querverbindungen für den Straßentransport zwischen Dannenberg und Gorleben veröffentlicht wurden, frage ich den Innenminister: Werden diese Strecken vom BfS festgelegt, oder sind sie von Landes- und Polizeibehörden vorgegeben?
Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung haben Sie, Herr Minister Schünemann, das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier gilt das gleiche Verfahren, wie ich es gerade dargestellt habe. Vom Antragsteller wird das Ganze vorgeschlagen. Dann gibt es eine Stellungnahme von den Polizeibehörden. Die Entscheidung trifft das Bundesamt für Strahlenschutz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Sie hier eben immer gesagt haben, es gebe eine Stellungnahme der Behörden, möchte ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Sie in der Debatte im August gesagt haben, Sie hätten überhaupt nichts damit zu tun, Sie hätten überhaupt keine Einflussmöglichkeit, Sie würden nur gefragt, ob der Termin passe, nicht ob die Streckenführung irgendwie passt. Da kann ich doch nur sagen, dass Sie uns hier die Unwahrheit gesagt haben, Herr Minister.
Da können Sie hier Wolken schieben, solange Sie wollen. Wir haben nie behauptet, dass Sie entscheiden. Wir haben immer nur gefragt: Wie sind Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten? - Ich möchte, dass Sie dazu jetzt noch einmal Stellung nehmen. Ich frage Sie: Warum haben Sie hier behauptet, dass Sie mit allem überhaupt nichts zu tun hätten, wenn es in Wirklichkeit doch ganz anders ist?
Ich habe keinen Einfluss auf die Entscheidung, weil die Entscheidung ausschließlich beim Bundesamt für Strahlenschutz getroffen wird. Sie können sich vielleicht sogar daran erinnern, dass ich Ihnen diesen Zettel vorgelegt habe, dass - ich habe Ihnen das gerade noch einmal vorgelesen - wir aus polizeilicher Sicht um Stellungnahme gebeten wurden. Das habe ich auch in der Diskussionsrunde ganz klar dargelegt.