Nun zu dem Zwischenruf: Bei den Kontrollen wurden z. B. Vermummungsgegenstände, Elektroschocker, Baseballschläger, Hammer, Teppichmesser sowie ca. 2 kg Pyrotechnik festgestellt.
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Gute Zwi- schenfrage, Frau Flauger! - Zuruf von der CDU: Frau Flauger, Ihre Freun- de!)
Bereits zu Beginn des Aufzugs haben sich einige Versammlungsteilnehmer mit Kapuzen, Dreieckstüchern sowie Sonnenbrillen vermummt. Nach § 17 a Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) vom 24. Juli 1953 ist es verboten, an Veranstaltungen unter freiem Himmel in einer Aufmachung teilzunehmen, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu behindern. Die Missachtung dieses Verbots stellt gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 2 Versammlungsgesetz
eine Straftat dar, zu deren Verfolgung die Polizei aufgrund des Legalitätsprinzips verpflichtet ist. Dementsprechend wurden diese Vermummungen durch die Polizei konsequent unterbunden und nach Aufforderung durch die Versammlungsleiterin auch abgelegt.
Kurz danach versuchten erneut drei Personen, sich zu vermummen. Daraufhin wurde der Aufzug kurzfristig angehalten, bis auch diese Personen die Vermummung abgelegt hatten.
Im Verlauf des Aufzugs kam es zu einem späteren Zeitpunkt durch zwei Personen erneut zu entsprechenden Handlungen. Aus Rücksicht auf die laufende Veranstaltung wurde auf eine sofortige polizeiliche Reaktion verzichtet. Insbesondere wurden Maßnahmen gegen die Personen zur Feststellung der Identität zwecks Einleitung von Strafverfahren erst nach Beendigung der Abschlusskundgebung getroffen.
Nach Stellungnahme der Polizeidirektion Göttingen haben sich nach eingehender Überprüfung des Einsatzverlaufs keine Hinweise darauf ergeben, dass Personen der rechten Szene Film- oder Fotoaufnahmen gefertigt haben. Entgegen der der Fragestellung zugrunde liegenden Behauptung wurde die Einsatzleitung auch nicht auf einen entsprechenden Vorgang aufmerksam gemacht.
Ansonsten hätte die Polizei unter Beachtung der rechtlichen Befugnisse Anordnungen zum Untersagen des Filmens oder Fotografierens getroffen bzw. - - -
(Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist Quatsch! - Zuruf von der CDU: Was soll das denn nun? - Helge Limburg [GRÜNE]: Ich selbst habe es oft ge- nug erlebt, dass ich fotografiert wor- den bin und die Polizei in Niedersach- sen sich geweigert hat! - Beifall bei der LINKEN)
Herr Kollege, ich darf Sie darauf hinweisen: Wenn Sie Stellung nehmen wollen, dann können Sie dies von hier vorne aus machen. Aber Zwischenrufe, vor allen Dingen in dieser Qualität, lasse ich nicht zu!
Ansonsten hätte die Polizei unter Beachtung der rechtlichen Befugnisse Anordnungen zum Untersagen des Filmens oder Fotografierens getroffen bzw. die Sicherstellung entsprechender Film- oder Fotokameras vorgenommen. Im Verlaufe der Veranstaltung wurden lediglich zwei Mitarbeiter der örtlichen Medien festgestellt, die aus dem Aufzug heraus ein Objekt fotografierten, dessen Eigentümer als Angehöriger der rechten Szene bekannt ist. - So weit zur Beantwortung.
Zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich dem Abgeordneten Humke-Focks von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Eine Nachfrage, die sich direkt auf Ihre Antwort bezieht - damit ich die Polizeidirektion richtig zitiere, Herr Althusmann, muss ich das Zitat ablesen -: Welche der u. a. in der Presseinformation der Polizeidirektion Northeim/Osterode vom 19. Januar 2008 - auch Sie zitierten gerade daraus - bei den Vorkontrollen festgestellten Gegenstände wie „Feuerwerkskörper, ein Dachdeckerhammer, ein Baseballschläger, ein Elektroschocker, ein Chaku, Pfefferspray und Sturmhauben“, die in Pkws und Bussen gefunden worden sind, können Sie tatsächlich vor dem Hintergrund zweifelsfrei der linken, antifaschistischen Szene zuordnen, dass die Polizei einem Aktiven der ver.di-Jugend dieses Potpourri an Sachen vorgelegt und ihn anschließend gefragt habe, was ihm davon denn gehöre?
Herr Sohn hat mir gerade die Fragestellung noch einmal erläutert. Wenn ich sie jetzt richtig verstanden habe, wollte man mich fragen, ob es richtig ist
- ob es sein könnte, dass man diese Gegenstände - Elektroschocker, Teppichmesser u. a. - untergejubelt hat.
Wissen Sie, wenn man Busse durchsucht, dann sind die Personen normalerweise auf ihren Plätzen, und dann kann man relativ genau sehen, wer was mitgeführt hat. Fest steht, dass bei einer Demonstration, die von einer Bundestagsabgeordneten der Linken angemeldet worden war, diese Gegenstände - Elektroschocker - mitgeführt werden sollten. Da kann ich nur sagen, dass die Polizei völlig richtig gehandelt hat.
Wenn man friedlich demonstrieren will, ist mir nicht einsichtig, dass man Hämmer, Teppichmesser, Baseballschläger oder einen Elektroschocker mitführen will. Die Szene ist ja bekannt. Wenn 350 Gewaltbereite dabei sind, dann ist es richtig, dass wir Kontrollstellen einrichten, damit nicht so etwas passiert, wie wir es z. B. am 1. Mai in Hamburg erlebt haben. So etwas möchte ich nicht erleben. Die Polizei hat hier hervorragende Arbeit geleistet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, was tun Sie, um einen Vorfall in Ihrem Verantwortungsbereich auszuschließen, wie er - Sie haben es eben erwähnt - in Zusammenhang mit dem 1. Mai in Pinneberg, also in Schleswig-Holstein, passiert ist, wo Neonazis einen Zug übernommen haben - man kann das nicht anders sagen als so -, d. h. sich der Lautsprecheranlage bemächtigt haben und in diesem Nahverkehrszug dann verkündet haben, dies seit jetzt nur noch ein Zug für Deutsche, nicht deutsch aussehenden Personen den Zugang zum Zug verwehrt und über die Lautsprecheranlage verkündet haben, bei der nächsten Station werde für Ausländer ein Güterwaggon angehängt? Was tun Sie, um solche Vorfälle zu verhindern?
Es geht um einen Nahverkehrszug. Dafür ist die Bundespolizei zuständig. Sie können sicher sein, dass auch die Bundespolizei, wenn sie so etwas mitbekommt, sofort eingreift. Es ist doch überhaupt keine Frage, dass das nicht akzeptiert wird. Die Zuständigkeit ist hier aber klar bei der Bundespolizei gegeben. Insofern kann ich mich natürlich zu diesem Fall nicht konkret äußern. Aber Sie können sicher sein, dass so etwas nicht akzeptiert wird.
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, aus welchem Grund musste am 30. Oktober 2007 die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Thorsten Heise sowie Michael und Annett Müller ermitteln, während die Landesregierung diese zentrale Aufgabe im Kampf gegen Neonazis mit ihrem Innenministerium nicht leistete?
Im föderalen Staat gibt es klare Zuständigkeiten. Das war ein Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamtes. Deshalb war die Zuständigkeit völlig klar. Wir sind darüber ständig informiert, aber die Zuständigkeit war klar. Insofern waren wir gar nicht in der Lage, einzugreifen.
Herr Präsident! Herr Minister, bei einer Durchsuchung des Hauses des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der NPD, Heise, sind vor einigen Monaten offenbar Schusswaffen und auch Kriegswaffen gefunden worden. Ich frage Sie: Um was für Funde hat es sich im Einzelnen gehandelt, und gibt es auch Erkenntnisse darüber, dass Mitglieder der NPD oder der rechtsextremen Szene in Südniedersachsen über ähnliche Waffen verfügen?
Das ist ein Fall des Bundeskriminalamts, ein laufendes Verfahren. Auf die Erkenntnisse, was da genau gefunden worden ist, kann ich jetzt nicht Bezug nehmen. Das ist, wie gesagt, auch Sache des - - -
- Ja, aber im laufenden Verfahren ist es durchaus so, dass man Einzelheiten nicht nennt, um das Verfahren nicht in irgendeiner Weise zu stören. Ich glaube, das sollten Sie auch wissen, vielleicht aus irgendwelchen Erfahrungen.
(Zustimmung bei der CDU - Zurufe von der LINKEN - Dr. Bernd Althus- mann [CDU]: Vollständige Überwa- chung hat es nur im Sozialismus ge- geben!)
Ansonsten habe ich gerade einen Fall aus dem Südharz geschildert, in dem auch Waffen gefunden worden sind. Darüber hinaus sind mir zum jetzigen Zeitpunkt keine Funde bekannt. Wenn dies der Fall ist, würde ich es nachtragen.
Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Herr Schünemann, wo, wenn nicht - angesichts der vielen rechtsextremistischen Vorkommnisse - im Südharz, sehen Sie einen Schwerpunkt des Rechtsex