Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schröder-Ehlers, ich habe vorhin versucht, den Nachweis zu erbringen, auf welche Studien sich meine Mitarbeiter berufen haben. Sie bekommen sie natürlich auch. Das ist gar kein Problem.

Meine Fachleute kommen zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Rußpartikelfilter - ich wiederhole mich - diese positiven Wirkungen für die Bekämpfung von Stickoxiden nicht haben.

Frau Kollegin Schröder-Ehlers stellt eine weitere Zusatzfrage.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Er hat die erste ja schon nicht beantwortet!)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir konnten den Zeitungen entnehmen, dass Herr Sander mittlerweile Verkehrsexperte ist und zu der Erkenntnis gelangt ist, dass eine grüne Welle zu weiteren Schadstoffeinsparungen in Hannover führen würde. Vor dem Hintergrund, dass 95 % aller Lichtsignalanlagen in Hannover bereits rechnergesteuert und in einen umfangreichen Verbund einbezogen worden sind, frage ich Herrn Minister Sander, welche Verkehre er denn zukünftig anhalten möchte.

Wir sind uns doch über Folgendes einig: Wenn an einer Kreuzung eine Richtung die grüne Welle hat, dann führt das automatisch dazu, dass der kreuzende Verkehr anhalten muss. Daher würde ich gern wissen, wem Sie zumuten wollen, bei Rot zu halten.

Herr Minister Sander, bitte!

(Zurufe)

- Der Herr Minister antwortet. Ein Dialog des gesamten Plenums mit ihm findet nicht statt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schröder-Ehlers, zunächst

einmal ist Ihre Annahme falsch, dass ich ein Experte für Verkehrstechnik bin.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn Sie durch Hannover fahren - ich lade Sie gerne dazu ein, falls Sie heute Abend noch hier sein werden; wir können das aber auch am Nachmittag am helllichten Tage machen -, wenn sie die Vahrenwalder Straße oder auch die Hildesheimer Straße entlang fahren, dann werden Sie erleben - Sie können das gar nicht verpassen -, dass Sie vor jeder Ampel halten müssen. Wenn Sie von der grünen Welle reden, dann müssen Sie auch auf die Verkehrsexperten hören. Sie müssen sich insbesondere ein Gutachten zu Gemüte führen. Das haben wir der Stadt auch empfohlen. Wir sind schließlich auch Dienstleister für die Stadt, weil wir für die Bürger da sind.

Die Deutsche Umweltstiftung hat in einem Gutachten die positiven Wirkungen der grünen Welle herausgestellt. Eine grüne Welle würde dazu führen, dass in Hannover die Kraftfahrzeuge im Stadtverkehr rund 23 % weniger Sprit verbrauchen würden. Ein geringerer Spritverbrauch wiederum - das ist eine ganz einfache Rechnung - führt zu weniger Emissionen. So einfach ist das.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Bäumer von der CDU-Fraktion.

(Unruhe)

- Vorher möchte ich aber darum bitten, dass Ruhe im Plenarsaal einkehrt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Warum erging die fachliche Weisung an die Hauptstadt Hannover erst jetzt?

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bäumer, Sie kennen die Diskussion im Landtag über die Sinnhaftigkeit der Umweltzone und darüber, wie sie im Augenblick gestaltet ist. Wir haben auch mit dem Umweltde

zernenten Diskussionen darüber geführt. Dabei haben wir aber festgestellt, dass nichts drin ist.

Als dann die Entscheidung nahte, die gelbe Plakette herauszunehmen, gab es unterschiedliche Bemühungen - auch der Wirtschaft -, den Übergangszeitraum zu verlängern. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Es geht nicht nur um die Stadt Hannover. Herr Kollege Schostok, deshalb ist die Berechnung mit Vorsicht zu genießen. Wollen Sie Fahrzeuge aus dem Umland anders bewerten als die in der Stadt gemeldeten Fahrzeuge? Das wird es mit uns nicht geben. Daher war es wichtig, dass wir jetzt eingeschritten sind.

In Niedersachsen gibt es nur zwei Umweltzonen, aber acht Luftreinhaltepläne. Hannover hat sich für diesen entschieden. Das ist kommunale Verwaltung.

(Zuruf)

- Die zweite ist in Osnabrück. - Alle anderen haben andere Maßnahmen ergriffen. Diese Maßnahme erschien uns nicht verhältnismäßig.

Hinzu kommt, dass es bei dem Luftreinhalteplan um eine europäische Richtlinie geht. Sie ist in deutsches Recht umgesetzt worden. Das Bundesumweltministerium bemüht sich derzeit darum, diesen Flickenteppich einzelner Ausnahmeregelungen und dergleichen mehr zu verändern und zu einer einheitlichen Regelung zu gelangen. Dies ist im Interesse der Umwelt, das ist im Interesse der Autofahrer, und das ist im Interesse der Wirtschaft. Dies voraussehend, war es höchste Zeit, einzugreifen und nicht eine unverhältnismäßige Erschwernis hinzukommen zu lassen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Kollege Limburg stellt eine weitere Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat vorhin die rechtlichen Möglichkeiten angesprochen. Der Presse war bereits zu entnehmen, dass einige Bürgerinnen und Bürger in Hannover erwägen, gerichtlich gegen diesen Erlass vorzugehen. Ich frage die Landesregierung vor diesem Hintergrund: Welche Konsequenzen wird sie ziehen, wenn im Klageweg das Verwaltungsgericht Hannover - wie bereits im Jahr 2009 - auch in diesem Fall zugunsten der Umweltzone entscheiden wird? Welche Konsequenzen wird die

Landesregierung aus einem solchen Gerichtsurteil ziehen?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war davon auszugehen, dass das passiert, insbesondere nachdem die Deutsche Umwelthilfe die Menschen sogar noch dazu aufgefordert hat und angeboten hat, sie kostenlos zu vertreten. Das ist eine ganz neue Vorgehensweise, die aber nicht zu beanstanden ist. Wir würden es zur Kenntnis nehmen, wenn das so käme. Wir würden das dann prüfen und dann weitersehen. Aber das ist eine rein hypothetische Frage. Es lohnt sich nicht, darüber nachzudenken.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Würden Sie sich daran halten?)

Frau Kollegin Reichwaldt von der Fraktion DIE LINKE stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Sander, wie kommentieren Sie vor dem Hintergrund Ihrer Weisung an die Stadt Hannover Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“?

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine ganz interessante Frage. Sie wissen, dass es die Möglichkeit gibt, dass der Bund Aufgaben auf die Länder und die Länder Aufgaben auf die Kommunen übertragen. Eine solche Übertragung ist rechtlich ein ganz normaler Vorgang. Davon hat man in diesem Fall Gebrauch gemacht. Das habe ich Ihnen gestern schon einmal erklärt. Diese Landesregierung ist kommunal

freundlich und hat im Rahmen der Verwaltungsreform darüber nachgedacht, welche Aufgaben sie auf die Kommunen übertragen kann, insbesondere dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Kommunen aufgrund ihrer Kenntnisse der Örtlichkeit manchmal besser als das Land in der Lage sind, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Bei der Stadt Hannover kann man über die Frage der Nähe reden. Wir haben uns damals so entschieden, und dabei bleiben wir erst einmal, solange wir davon ausgehen können, dass die Maßnahmen, die ergriffen werden, verhältnismäßig sind.

(Zustimmung von Karl-Heinrich Lang- specht [CDU])

Herr Kollege Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Umweltminister Sander ist in seiner Antwort ja massiv zurückgerudert. Er hat festgestellt, dass er Fahrzeuge mit gelber Plakette nicht mehr generell in die Landeshauptstadt hineinlassen will, so wie er es bisher kommuniziert hat. Er hat in seiner Antwort dargestellt, man müsse nur die Ausnahmeregelung bezogen auf die Euro-3-DieselFahrzeuge mit Partikelfilter korrigieren, die zusätzliche NO2-Emissionen verursachen.

Herr Minister Sander, ich frage Sie vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen: Wie soll das bitte schön administriert werden? Wir haben gehört, dass 10 % der in der Region zugelassenen Kraftfahrzeuge Euro-3-Diesel-Fahrzeuge sind, aber dass nach Aussagen von Fachleuten und Gutachtern nur bei 0,88 % überhaupt die Gefahr besteht, dass durch die Nachrüstung von Partikelfiltern NO2 zusätzlich entweicht. Soll jetzt also jeweils nach technischer Prüfung von den Kfz-Werkstätten oder Gutachtern entschieden werden, ob ein Euro-3Diesel-Fahrzeug noch unter die Ausnahmeregelung fällt oder einer, der aufgrund eines vorhandenen Partikelfilters eindeutig weniger NO2 ausstößt, in die Umweltzone hineinfahren kann? Wie soll das geregelt werden?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Sander, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagenah, ich habe bereits in meinen Eingangsausführungen deutlich gemacht, dass uns die Stadt gestern mitgeteilt hat, dass sie den Erlass umsetzen will

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Mit neuen Aufklebern?)

und mit dem Land in eine Diskussion darüber eintreten will, wie das am unbürokratischsten möglich ist. Das werden wir mit der Stadt erörtern.