Zum Dritten muss man eingangs sagen: Es reicht nicht aus, ein paar Versatzstücke aus Polizeimagazinen einfach per „Copy and Paste“ in einen Antrag zu kopieren. Daraus wird kein substanzieller Antrag zu dem wirklich wichtigen Thema der Internetkriminalität.
Von den verschiedenen Rednern hier ist schon richtig dargestellt worden: Wir haben ein neues Problem, ein neues Kriminalitätsfeld mit der Internetkriminalität. Dieses Problem ist auch wirklich nicht einfach zu lösen, weil das Internet schlicht und ergreifend die nationalen Grenzen sprengt. Das sind ähnlich große oder schwierige Probleme, wie wir sie auch mit internationalen Kapitalmärkten oder anderen globalen Phänomenen haben. Wir kommen einfach sehr schnell an die Grenzen nationalstaatlicher Regelungen. Wir brauchen einfach bessere, effektive internationale Rechtshilfeersuchensverfahren, und wir brauchen eine bessere internationale Zusammenarbeit in dieser Frage.
Solche Anträge, wie Sie sie hier heute vorgelegt haben, machen jedenfalls keine Freude, weil Sie darin schlicht und ergreifend sehr viele Allgemein
plätze beschreiben, ohne einen wirklich konkreten Inhalt vorzulegen. Das sind Formelkompromisse, ohne einen einzigen konkreten Hinweis oder eine einzige konkrete Idee zu liefern, wie wir mit dem Problem zukünftig umgehen sollen.
Der Leser, die Leserin fragt sich doch: Was sind denn jetzt diese geeigneten Maßnahmen, die konsequent fortgeführt werden sollen? Was sind geeignete Maßnahmen, um die Bekämpfung der widerlichen Kinderpornografie zu verbessern? Wie soll die bessere internationale Zusammenarbeit auf Staatsebene erreicht werden? Das müssen Sie doch konkret unterfüttern, das können Sie nicht so allgemein in einen Antrag schreiben.
In diesem Antrag steht wirklich nichts Konkretes. Es ist ein Ärgernis, ihn lesen zu müssen; das will ich Ihnen wirklich sagen. Der Antrag ist schlicht und ergreifend der Tatsache geschuldet, dass wir momentan auf Bundesebene eine schwarz-gelbe Koalition haben, die sich in wichtigen Fragen der Kriminalitätsbekämpfung nicht einigen kann. Das ist auch nicht weiter schlimm, es ist ganz normal für Koalitionen, dass man sich streitet, aber dann soll man nicht einen inhaltsleeren Antrag mit Formelkompromissen hier vorlegen.
Die entscheidenden Fragen zur Sicherheitspolitik, die wir momentan in der Bundesrepublik diskutieren, sind doch: Wie soll das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aussehen? Brauchen wir überhaupt ein neues Gesetz? Was soll in dieses Gesetz geschrieben werden? Auf welche Daten dürfen die Behörden zugreifen? Wie lange sollen Daten gespeichert werden? Mit diesen Fragen müsste man sich auseinandersetzen. Darüber gibt es einen großen Streit in der Koalition, und man weiß nicht so ganz genau, was dieses neue Gesetz beinhalten soll. Wenn Sie konkret schreiben, was Sie zukünftig erwarten, kann sich auch die Opposition dazu verhalten. Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage, die Herr Schünemann ja auch immer wieder stellt: Brauchen wir eine OnlineDurchsuchung für die Länderpolizeien? Herr Schünemann möchte das gerne, die FDP und natürlich auch die Grünen sehen das hochgradig kritisch, weil das BKA diese Kompetenz schon hat. Diese Kompetenzen brauchen wir nicht. Solche Forderungen soll man entweder in einen solchen Antrag schreiben oder darauf verzichten. Dann kann man sich politisch dazu verhalten. Dann haben wir in diesem Hause eine Auseinandersetzung zu konkreten Themen.
Bei der dritten Auseinandersetzung, die wir momentan führen, geht es um die Frage: Wie können wir widerliche Kinderpornografie wirksam bekämpfen? Reicht die Stoppschild-Aktion, die Frau von der Leyen damals eingeführt hat, oder müssen wir löschen statt sperren? Was ist das sinnvollere Verfahren?
Das sind die konkreten Auseinandersetzungen, die wir führen müssten. Das wären auch interessante und spannende Debatten. Solche inhaltsleeren Anträge sollten Sie sich wirklich sparen.
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: Und zu so einem inhalts- leeren Antrag haben Sie jetzt fünf Mi- nuten geredet!)
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Wer im Internet die Kontozugangsdaten anderer ausspioniert und Konten plündert, wer mit Trojanern und Viren fremde Computersysteme vorsätzlich schädigt, macht sich strafbar. Besonders abscheuliche Verbrechen begeht, wer Kinder sexuell missbraucht, Kinderpornografie erstellt und im Internet verbreitet oder sich verschafft. Ich bin sicher, dass alle Fraktionen hier im Landtag diese grausamen Vergehen an Seele und Körper von Kindern bekämpfen wollen.
CDU und FDP haben uns nun einen Antrag vorgelegt mit dem Titel „Internetkriminalität konsequent bekämpfen!“ Eine schöne Überschrift. Ich habe mir den Beschlussteil dieses Antrags mehrfach durchgelesen, die Begründung natürlich auch. Ich habe mich dann allerdings gefragt: Was soll denn nun in der Substanz beschlossen werden?
Unter den Punkten 1 und 2 bitten Sie die Landesregierung, geeignete Maßnahmen fortzuführen oder zu ergreifen, unter 3. bitten Sie um ein Hinwirken auf bessere internationale Zusammenarbeit. Aber zu nichts von alledem sagen Sie, was Sie damit konkret eigentlich meinen. Wie soll man zu so etwas Unbestimmtem eigentlich Ja oder Nein sagen?
Der letzte Punkt ist noch der greifbarste. Sie wollen die Aus- und Fortbildung von Polizei und Staats
anwaltschaft im Bereich Internetkriminalität fortführen und neuen Entscheidungsformen anpassen. Sie meinen vermutlich Erscheinungsformen. Das ist zu begrüßen, aber das nützt nur dann etwas, wenn die so Geschulten dann auch Zeit haben, Kriminalität im Internet zu verfolgen und zu bekämpfen. Also müssten Sie das Personal aufstocken. Davon lese ich aber in Ihrem Antrag überhaupt nichts.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist offensichtlich mit der heißen Nadel gestrickt. Er ist überhaupt nicht beratungsreif, und eine Debatte dazu auf diesem Konkretisierungsstand ist Zeitverschwendung.
(Zustimmung bei der LINKEN - Klaus- Peter Bachmann [SPD]: Wir machen daraus einen ordentlichen Antrag!)
Ziehen Sie diesen Nullnummernantrag zurück, und schreiben Sie einen besseren. Machen Sie es aber auch besser als beim letzten politischen Anlauf zu diesem Thema im Bundestag. Das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz musste ja 2009 im Wahlkampf ganz populistisch durch den Bundestag gepeitscht werden. Sie erinnern sich: das Gesetz, das das Sperren von Internetseiten mit Kinderpornografie vorsah, dem CDU/CSU und leider auch die SPD zustimmten, mit dem Ursula von der Leyen sich den Titel „Zensursula“ erwarb, das der Bundespräsident am 17. Februar unterschrieben hat und zu dem am gleichen Tag das Bundesinnenministerium das BKA per Dienstanweisung aufforderte, das Gesetz nicht umzusetzen.
Eines sage ich an die Adresse von Schwarz-Gelb: Wenn die Exekutive einfach geltendes Recht aussetzt, hat das mit Rechtssicherheit und konsequenter Gewaltenteilung nichts zu tun.
Inhaltlich zeigt sich in dieser Anweisung aber wohl die Einsicht, dass das Gesetz unnütz ist. Jeder Zehnjährige kann diese Sperren nämlich in Sekunden umgehen. Kinderpornografie gehört gelöscht und nicht verschleiert.
Wie werden Sie sich eigentlich verhalten, wenn sich die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström mit ihrem Richtlinienentwurf durchsetzt, der u. a. genau diese unsinnigen Sperren wieder vorsieht?
Meine Damen und Herren, bei diesem wichtigen Thema sind Schnellschussaktionen ohne hinreichende Sachkenntnis im Bund, im Land und im Europäischen Parlament sinnlos. Denken Sie noch einmal gründlich nach! Nehmen Sie einen neuen, einen qualifizierten Anlauf auf allen parlamentarischen Ebenen - auch hier! Wahrscheinlich werden wir es aber selbst in die Hand nehmen müssen. Ich kündige für meine Fraktion schon einmal einen Änderungsantrag an.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Internetkriminalität - das ist gerade schon ausgeführt worden - ist ein neues und durchaus auch schwieriges Feld, das es zu bekämpfen und zu beackern gilt. Unsere Instrumente, die wir bislang haben, tun sich auf diesem neuen Feld der Kriminalität schwer. Trotzdem haben gerade wir von CDU und FDP hier im Niedersächsischen Landtag dieses Thema bereits sehr aktiv vorangebracht. Ich möchte Sie daran erinnern, dass am 1. August 2009 die Zentralstelle beim Landeskriminalamt mit 20 Mitarbeitern eingerichtet wurde und dass wir ferner zusätzliche Dienstposten für die Betreuung der Ermittlungs- und Auswirkungssoftware geschaffen haben. Das heißt: Vieles von dem, was der Kollege Krogmann hier angesprochen hat, entspricht nicht den Tatsachen. Leider hat er sich überhaupt nicht über die aktuelle Sachlage informiert.
Ich gehe davon aus, dass wir uns im Innenausschuss einmal über die Fachkommissariate und darüber informieren lassen werden, wie es mit der Polizeiakademie funktioniert, wozu Sie hier ja unrichtige Aussagen gemacht haben. Ich glaube, dass Sie dann erfahren werden, dass auf diesem Gebiet sehr viel mehr passiert, als Sie hier gerade dargestellt haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Auch wenn schon viel passiert, ist es aus meiner Sicht trotzdem wichtig, die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei, aber auch der Staatsanwaltschaften weiter fortzubilden und deren Kompe
tenzen im Bereich der Internetkriminalität weiter zu erhöhen. Das muss aus Sicht der FDP in Zukunft ein Schwerpunkt sein.
Das Thema Kinderpornografie ist hier bereits angesprochen worden. Ich glaube, wir alle hier in diesem Hause sind uns darin einig, dass es abscheulich ist, Kinder in dieser Art und Weise zu verunglimpfen und ihnen solches Leid anzutun. Meines Erachtens müssen wir versuchen, die Kinderpornografie mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Ich halte es auch für richtig, dass wir, wie gerade auch schon der Kollege Briese gesagt hat, darauf achten müssen, dass die betreffenden Internetseiten tatsächlich gelöscht werden; denn die Internetsperren, die in der Vergangenheit eingeführt wurden, können von einem findigen Nutzer - wenn auch nicht immer leicht - umgangen werden. Deswegen ist es wichtig, dass wir nicht nur Zensur üben, sondern die betreffenden Seiten tatsächlich aus dem Netz löschen. Auf diese Weise kann die Kinderpornografie sinnvoller und konsequenter bekämpft werden.
Darüber hinaus ist es notwendig, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Internetkriminalität zu verstärken. Wir diskutieren darüber ja auch im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag, dessen erster Entwurf völlig an der Realität vorbeiging. Wir sehen aber, dass wir mit diesem Problem länderübergreifend umgehen müssen; denn eine Internetseite kann nicht nur in Europa, sondern auf der ganzen Welt angeklickt werden. Wenn wir uns in der internationalen Gemeinschaft nicht aktiv um einen gemeinsamen Weg und um eine gemeinsam abgestimmte Handlungsmaxime zur Bekämpfung der Internetkriminalität bemühen, dann werden wir nicht erfolgreich sein. Deshalb müssen wir darauf unseren ganz besonderen Fokus legen.
rungsfraktionen ist schon deshalb sehr hilfreich, weil er mir Gelegenheit gibt, hier im Parlament darzustellen, was wir im Bereich der Bekämpfung der Internetkriminalität schon alles auf den Weg gebracht haben. Das, was der Kollege Krogmann hier gerade dargestellt hat, entspricht nun wirklich nicht den Tatsachen.
- Ja, Sie können aber erst einmal hören, was der Minister dazu zu sagen hat, wie wir unsere Maßnahmen aufgebaut haben. Danach können Sie - das ist richtig - darüber diskutieren. Die Fakten müssen Sie aber zunächst einmal zur Kenntnis nehmen.
Um Internetkriminalität besser bekämpfen zu können, haben wir im Landeskriminalamt eine Zentralstelle eingerichtet, um gezielt Fachleute zusammenzuholen und um erfolgreich zu sein. Hier geht es zum einen um die Bekämpfung von Kinderpornografie. Zum anderen treiben uns aber die organisierten Angriffe auf Computernetze genauso um, wie wir sie in einigen Ländern schon erlebt haben. Insofern müssen wir hier auf jeden Fall Fachkompetenz zusammenholen.
Wir waren mit die ersten, die eine anlassunabhängige Recherche im Internet neben dem BKA eingerichtet haben. Auch diese Mitarbeiter sind in dieser Zentralstelle mit untergebracht, sodass wir diese Kompetenzen gebündelt haben. Genauso wichtig aber ist, dass wir auch vor Ort Kompetenzen haben. Deshalb haben wir in allen Bereichen zur Sicherung von Beweismitteln aus Datensätzen oder von Datenträgern Datenverarbeitungsgruppen eingerichtet - nicht nur im Landeskriminalamt oder in den zentralen Kriminalinspektionen, sondern auch auf der Polizeiinspektionsebene.