Herr Kollege Hagenah, einen Dialog machen wir hier nicht. Im Moment antwortet Herr Minister Bode. Leider können Sie keine weitere Zusatzfrage stellen. Das ist Fakt.
Herr Hagenah, wenn Sie sich einige Erklärungen des Bundesverkehrsministeriums daraufhin anschauen würden, was alles unter „Hafenhinterlandanbindung“ fällt, dann erkennen Sie, dass per Definition des Bundesverkehrsministeriums durchaus auch eine andere Hafenhinterlandanbindung gestrichen werden könnte. Es handelt sich um die Hafenhinterlandanbindung München–Rosenheim. Das wäre nicht so dramatisch.
Herr Bode, ich habe eine Nachfrage zu Ihrer Antwort auf meine Frage. - Ich soll Sie aber auf Wunsch von Frau Ursula Weisser-Roelle darauf hinweisen, dass sie nicht nur die Prozentzahlen zu ihrer ersten, sondern auch die Prozentzahlen zu ihrer zweiten Frage erbittet. - Okay.
Sie hatten im Wesentlichen auf die Zeitverläufe abgehoben. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist der JadeWeserPort schon zu SPD-Zeiten in Gang geschoben worden und von Anfang an von Ihrer ruhmreichen Regierung, von 2003 an, auch hinsichtlich der Hafenhinterlandanbindung priorisiert worden. Vor dem Hintergrund habe ich die Nachfrage, wieso es die Landesregierung anders als die Baden-Württemberger, die das meines Erachtens erst vor ungefähr zwei Jahren nicht nur mit Ankündigungen, sondern auch vertraglich in trockene Tücher gebracht haben, offensichtlich versäumt hat, diese existenzielle Hafenhinterlandanbindung im Laufe der letzten sieben Jahre in gleichem Maße vertraglich in trockene Tücher zu bekommen.
Sehr geehrter Herr Kollege Sohn, zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie die Landesregierung als „ruhmreich“ bezeichnen.
gen in die 80er-Jahre zurück, beim JadeWeserPort und den Anbindungen in die 90er-Jahre. Dort sind es also über den Daumen zehn Jahre mehr Vorlauf.
Ich vermute, Sie wollen darauf hinaus, dass es Gerüchte gibt, wonach die Finanzierungsvereinbarung etc. von Stuttgart 21 vor einer Bundesratssitzung in einer sogenannten Bundeskanzlerinnenrunde ausgehandelt worden sein soll.
Auch ich habe das gelesen. Das Problem ist: Ich kann Ihnen nicht sagen, ob es so war oder ob es nicht so war. Da ich dieser Runde leider noch nicht angehöre und damals nicht dabei war, kann ich Ihnen nicht sagen, ob tatsächlich irgendein Fünkchen Wahrheit darin ist. Es ist nun einmal so: Es gibt zehn Jahre Unterschied in der Diskussion und Planung. Das ist der entscheidende Grund.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie würde sie es angesichts des Parlamentarischen Abends der Bahn, bei dem deutlich wurde, dass 93 % der Strecken, die z. B. auch von DB Schenker Rail genutzt werden und elektrifiziert sind, bewerten, wenn der JadeWeserPort nicht elektrifiziert angebunden würde?
Meine zweite Frage angesichts der Tatsache, dass es zunächst so scheint, als käme es zu einer Etappenlösung - zunächst einmal die Realisierung der Zweigleisigkeit und in einem späteren Zeitraum die Realisierung der Elektrifizierung -: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Finanzierung der Elektrifizierung auf festen Füßen steht und nicht nur ein Versprechen ist?
Ich würde gerne noch eine dritte Frage stellen: Was passiert bei den bundesbahneigenen Strecken, z. B. bei der Strecke Oldenburg–Osnabrück, hinsichtlich Finanzierung und Ausbau bis in die Jahre 2017/2018 angesichts der Tatsache, dass sich die Realisierung der Y-Trasse sicherlich noch lange verzögert?
Ich fange einmal mit der dritten Frage an, Herr Kollege Lies. Am 1. November findet der Bahngipfel statt, bei dem wir die weitere Ausbauplanung etc. diskutieren. Ich schlage vor, dass wir Sie nach dem Bahngipfel informieren, wie die Ergebnisse und Planungen tatsächlich sind. Es ist besser, dies nach den konkreten Absprachen mit der Bahn zu machen, als vorher - ich sage einmal - ein bisschen im luftleeren Raum zu antworten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurden ja zwei weitere Fragen gestellt. Die eine Frage war, wie wir es bewerten würden, wenn nicht nach den Zeitplänen elektrifiziert angeschlossen würde. Dies wäre - ich weiß nicht genau, welche Bewertung Sie wollen - ein eklatanter Wortbruch; das muss man so sagen. Es wäre nicht nur ein eklatanter Wortbruch, sondern sogar ein Vertragsbruch. Ich werte eine schriftliche Zusage eines Bundesministeriums, unterzeichnet vom Bundesminister, als Vereinbarung, die vertraglich gilt. Wenn die Bundesregierung meinen sollte, man könne sich einfach so vertragsbrüchig zeigen, dann wäre das ein bemerkenswerter Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist die politische Bewertung.
Zu der Frage, wie man dies inhaltlich-materiell wertet: Es wäre natürlich ein deutlicher Qualitätsverlust, wenn das nicht käme. Deshalb wollen wir, dass die Elektrifizierung bei allen vertraglichen und Finanzierungsvereinbarungen, die zwischen Bund und Bahn gemacht werden - je nachdem, was am Ende, wenn es so käme, in Etappen passieren würde -, auf jeden Fall abgesichert und vertraglich zugesichert sein muss und dass sich der Bund an seine Verträge hält.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Große Koalition hatte im Jahr 2007 beschlossen, ab dem Jahr 2012 schrittweise die Rente erst ab 67 einzuführen. Die Linke lehnte und lehnt die Rente ab 67 ohne Wenn und Aber ab.
Wer früher als mit 67 Jahren in Rente gehen will, muss dafür schmerzliche Abzüge von seiner monatlichen Rente in Kauf nehmen. In diesem Jahr sollte aber laut dieser Entscheidung überprüft werden, ob es, gemessen an den arbeitsmarktpolitischen Realitäten, tatsächlich sinnvoll ist, das Renteneintrittsalter anzuheben. Die Bundesregierung hat das Ergebnis dieser Überprüfung bislang nicht bekannt gemacht. Veröffentlicht worden ist allerdings die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Große Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag über die „Beschäftigungssituation Älterer, ihre wirtschaftliche und soziale Lage und die Rente ab 67“, nachzulesen in den Bundestagsdrucksachen 17/169 und 17/2271. Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort unverblümt die ernüchternden Zahlen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage Älterer.
Nach den Angaben der Bundesregierung zur Großen Anfrage der Linksfraktion sind nur 9,4 % aller 64-jährigen Frauen und Männer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bei Frauen sind es gar nur 7 %.
Heute gehen die Menschen durchschnittlich mit 62,3 Jahren in Altersrente. Die überwiegende Mehrheit, mehr als 60 %, scheidet vor dem 65. Lebensjahr aus dem Berufsleben aus. Knapp 36 % der Frauen und Männer gehen mit 65 in den Ruhestand, oft nach Arbeitslosigkeit oder Krankheit, und nur 1 % geht nach dem 65. Lebensjahr in Rente.
Der Anteil der Menschen, die vor ihrer Rente in einem sozialversicherungspflichtigen Job waren, ist im Zeitraum von 1998 bis 2008 von 29 % auf 18 % gesunken. Das ist eine dramatische Entwicklung. Sie hat bewirkt - so jedenfalls die Darstellung der Bundesregierung -, dass heute die Hälfte aller neuen Rentnerinnen und Rentner sogenannte Abschläge, also Rentenkürzungen, hinnehmen muss - durchschnittlich 115 Euro monatlich, und das ein Leben lang. Zum Vergleich: Im Jahr 1998 waren etwas mehr als 1 % von entsprechenden Abschlägen betroffen, die wiederum durchschnittlich 49 Euro pro Monat betrugen.
Mit der Rente ab 67 will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 insgesamt um 0,5 Prozentpunkte geringer ausfallen. Das wiederum sind 0,25 Prozentpunkte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wer durchschnittlich verdient, würde also nicht einmal 7 Euro monatlich weniger Rentenbeitrag bezahlen und muss dafür aber zwei Jahre länger arbeiten. Das, meine Damen und Herren, ist nach Auffassung der Linksfraktion ein miserables Geschäft.
Ob die Rente auch bei steigender Lebenserwartung finanzierbar bleibt und das Rentenalter von 65 Jahren beibehalten werden kann, ist keineswegs allein eine Frage des demografischen Verhältnisses von Jung zu Alt, so eine sehr verbreitete Expertenmeinung. Viel wichtiger seien danach das Verhältnis von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zu Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern, die Entwicklung der Produktivität sowie der Löhne und nicht zuletzt der sofortige Stopp der staatlichen Subventionierung der privaten Altersvorsorge.
Daher ist nach Auffassung der Linksfraktion der Ausbau der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung einer soliden und solidarischen Finanzierung der Alterssicherung.
Alle Erwerbstätigen sollten unter Wahrung des Bestandsschutzes zukünftig in die solidarische Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden.
1. Welche Konsequenzen zieht sie auf der Grundlage der von der Bundesregierung jetzt in der Antwort auf die Große Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag bekannt gemachten Fakten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage älterer Frauen und Männer für den Fortbestand der von der Großen Koalition im Jahr 2007 beschlossenen Rente ab 67?
2. Wie wird sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat bei dem Projekt Rente ab 67 zur Wehr setzen?
3. Hält die Landesregierung an der von ihr auf der sogenannten Sparklausur im Januar 2010 angekündigten schrittweisen Anhebung des Pensionseintrittsalters für Landesbeamtinnen und Landesbeamte auf 67 Jahre und der damit einhergehenden faktischen Pensionskürzungen angesichts der vor Kurzem wirksam gewordenen Abschaffung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld fest?
Vielen Dank. - Das Wort hat für die Landesregierung Frau Ministerin Özkan. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte!
Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Alterssicherungssystem ist auf Dauer nicht überlebensfähig, wenn die Ausgaben deutlich stärker steigen als die Einnahmen. Die demografische Entwicklung und die Veränderungen in der Arbeitswelt bewirken dies aber in der Rentenversicherung.