Diese Belastung liegt weit über den Grenzwerten. Der Grenzwert beispielsweise in Deutschland beträgt 400 mg.
Es sind auch schon Todesfälle von Kindern bekannt geworden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, wie der Abteilungsleiter des Innenministeriums in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestages erklären kann, dass die Roma ja für Gurken- und Gemüseanbau bekannt sind und sich dann mit Gurken- und Gemüseanbau auf diesen Böden selbstständig machen können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass die kosovarische Regierung reagiert. Ich hatte bereits dargestellt, dass es Mittel der EU gibt, um Umsiedlungen vorzunehmen, gerade aus dem ersten Lager, das Sie genannt haben. Dieses erste Lager wird in Kürze geschlossen, und es wird eine Umsiedlung in Wohnungen stattfinden. Das ist ganz wichtig und ist ein Musterbeispiel dafür, dass man sofort reagiert und dass Mittel für eine angemessene Unterbringung zur Verfügung gestellt werden.
Zu den Äußerungen kann ich nichts sagen. Ich gehe natürlich davon aus, dass Gemüseanbau nur dort stattfindet, wo es unbedenklich ist.
Herr Präsident! Herr Minister Schünemann, ich muss Sie noch einmal fragen; denn Ihre Ausführungen zu den Verantwortlichkeiten im Fall Saiti/Ernst in Rotenburg sind schlichtweg erbärmlich.
Ja. - Was anderes als ein Verschiebebahnhof sind die gegenseitigen Verweise zwischen Ausländerbehörde, Härtefallkommission und Innenministerium? Mir geht es um Pflichten und Versäumnisse in diesem Fall. Ich sage: Abschiebetermin. Ich sage: Vorsitzendenentscheidung. Ich sage: ärztliches Gutachten. Ich sage: fehlende Sprachkenntnisse. - Da werden gegenseitige Vorwürfe ständig im Raum hin und her geworfen. Warum nehmen Sie Ihre Verantwortung in diesem Fall nicht endlich wahr?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie als Frage formuliert haben, ob meine Antwort erbärmlich war, kann ich Ihnen antworten, dass sie nicht erbärmlich war, weil sie nämlich genau das wiedergibt, was in unserem Ausländerrecht steht und welche Möglichkeiten es gibt. Genau diese Vorschriften sind befolgt und abgearbeitet worden. Wir haben uns den Fall auch genau angeschaut.
Zur Entscheidung der Härtefallkommission ist zu sagen, dass der Abschiebetermin schon bekannt gegeben worden ist und erst anschließend die Petition eingereicht worden ist.
- Das ist nun einmal die Verordnung, die auch in anderen Bundesländern gilt. Stellen Sie sich vor, Sie könnten jedes Mal die Härtefallkommission anrufen, wenn der Abschiebetermin feststeht. Auch
bei der Familie, die seit vielen Jahren hier ist, ist es so. Das heißt, sie hätte sehr viel früher die Möglichkeit gehabt, die Härtefallkommission anzurufen. Aber wenn der Abschiebetermin naht und verkündet worden ist, wann die Familie ausreisen muss und abgeschoben werden soll, dann kann die Härtefallkommission nicht mehr reagieren. Sonst wäre das Ausländerrecht überhaupt nicht mehr umsetzbar; das ist völlig klar. Auch in allen anderen Bundesländern ist das ganz eindeutig. Sonst bräuchte man nämlich gar kein Ausländerrecht mehr. Wenn man das nicht genau so regeln würde, dann könnten alle hier bleiben.
Hier ist in allen Punkten richtig gehandelt worden, und es gibt in keiner Weise irgendwelche Zuschiebereien. Zuständig ist die Ausländerbehörde beim Landkreis Rotenburg. Sie hat korrekt gehandelt. Es ist eine Petition eingereicht worden. Die Vorsitzende hat korrekt gehandelt, als sie diesen Härtefall nicht angenommen hat. Das ist dann weitergeleitet worden. Insofern sind diese Roma-Flüchtlinge weiterhin ausreisepflichtig und sie werden, wenn nicht gesundheitliche Gründe dagegen sprechen, in den Kosovo abgeschoben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass sich Deutschland zur Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat, stelle ich Ihnen die Frage, inwieweit das Innenministerium bei seinen Entscheidungen über die Aufenthaltserlaubnisse für langfristig Geduldete das Kindeswohl als ausschlaggebenden Faktor einbezieht. Ich meine, es kann nicht immer nur um das gehen, was Sie vorhin ausgeführt haben. Es befördert nämlich nicht unbedingt das Kindeswohl, wenn Familien getrennt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat festgestellt, dass die Menschenrechtskonvention in allen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland eingehalten wird. An den Gesetzen gibt es keinen Änderungsbedarf. Dies ist auch im Vorfeld dargestellt worden.
Wenn Sie genau zugehört hätten - ich bin Herrn Humke-Focks sehr dankbar dafür, dass er darum gebeten hat, dass ich im Detail darstelle, welche Pläne ich bei der Innenministerkonferenz verfolge -, hätten Sie mitbekommen, dass ich schon gesagt habe, dass die Eltern so lange hier in Niedersachsen bleiben können, wie die Kinder oder Jugendlichen nicht volljährig sind. Aber wenn man volljährig ist, dann ist man natürlich für sich selbst verantwortlich. Darüber gibt es doch überhaupt keine Diskussion: Wenn man mit 18 Jahren aus Niedersachsen weggeht und wenn man ins Ausland geht, in die USA oder andere Länder, dann gehen die Eltern auch nicht zwangsläufig mit. Das heißt, wenn man volljährig ist, ist man volljährig. Dass man deshalb dort den Schnitt macht, ist meiner Ansicht nach sehr gut nachvollziehbar. Wenn das tatsächlich Gesetz wird, sind die Belange der Kinder und Jugendlichen vollumfänglich gewahrt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung mit Bezug auf die Äußerungen des Ministers zur Änderung des Aufenthaltsrechts für integrierte Jugendliche, welche Schritte konkret geplant sind und wann Sie hoffen, dass diese Gesetzesänderung in Kraft tritt.
Ich habe den Gesetzentwurf bereits im Jahr 2007 im Bundesrat eingebracht. Diese Regelung ist zwar durchaus unterstützt, aber noch nicht in das Gesetz aufgenommen worden. Wir haben jetzt im
- Ende November ist die Innenministerkonferenz. Dann wird das Thema wieder auf der Tagesordnung stehen. Die Gespräche sind schon sehr weit gediehen. Ich bin durchaus zuversichtlich, dass diese Initiative auch von den SPD-Ländern unterstützt wird. Die Innenministerkonferenz muss ja immer einstimmig entscheiden, damit sie etwas erreichen kann. Wenn auch Bremen diese Forderung in seinen Forderungskatalog aufgenommen hat, dann ist das schon einmal ein gutes Zeichen. Manchmal muss man Initiativen eben häufiger einbringen.
Ich bin recht optimistisch, dass wir in der Innenministerkonferenz jetzt einen entsprechenden Beschluss hinbekommen. Dann muss das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Wenn man optimistisch ist, kann man wahrscheinlich im zweiten Quartal 2011 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes rechnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, vor dem Hintergrund, dass ich den Eindruck habe, dass Sie mit Zahlen nicht ganz ehrlich umgehen
bzw. Sachverhalte herunterspielen, frage ich Sie, ob Sie darüber informiert sind, dass vor einiger Zeit 52 Personen abgeschoben werden sollten, von denen allerdings nur wenige abgeschoben wurden, weil sich andere Menschen um sie gekümmert haben, sodass die Abschiebung nicht erfolgen konnte, und dass schon wieder 100 Personen zur Abschiebung vorgesehen sind.
- Okay, wenn Sie den Eindruck haben, dann wäre ich froh, wenn Sie gleich sagen würden, dass der Eindruck widerlegt worden ist. - Die Zahlen, die ich hier genannt habe, sind offizielle Zahlen, die nicht zu diskutieren sind; denn sie entsprechen genau der Realität. Ich kann sie noch einmal vorlesen. Abschiebungen im Jahr 2010. Roma-Flüchtlinge 2007: 1, 2008: 4.
- Das weiß ich. Aber die Frage haben Sie erst jetzt gestellt. Sie haben suggeriert, ich würde hier falsche Zahlen darstellen. Wenn die Frage gestellt worden ist - - -