Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: In wie vielen Fällen wurden seit Abschluss des Rückführungsabkommens mit dem Kosovo aus dem Kosovo stammende Roma nach Serbien abgeschoben, und nach welchen Kriterien richtet sich die Entscheidung für eine Rückführung nach Serbien oder in das Kosovo?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir führen in das Kosovo zurück. Ansonsten liegt das nicht in unserem Erkenntnisbereich, sodass ich dazu keine Erkenntnisse geben kann. Das wird in keinem Land registriert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der UNICEF-Studie frage ich die Landesregierung: Wie viele in Deutschland bzw. Niedersachsen geborene Kinder und Jugendliche, die hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, sind nach dem im April 2010 mit der kosovarischen Regierung geschlossenen Rückführungsabkommen, in dem - das muss man wissen - das Kindeswohl keine Erwähnung findet, ausreisepflichtig?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem, was ich gehört habe, soll es sich um eine Familie mit drei Kindern handeln. Wir werden uns das aber noch einmal genau anschauen, sodass wir Ihnen dann die Details mitteilen können. Aber nach meinem jetzigen Erkenntnisstand ist es eine Familie mit drei Kindern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schünemann, ich habe eine konkrete Nachfrage. Vor dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention und dem damit verbundenen Vorrang des Kindeswohls möchte ich Sie bitten, Ihre gerade gemachte Ankündigung, den Umgang mit integrierten Jugendlichen Roma und Aschkali noch einmal zu überprüfen, zu konkretisieren. Einige Betroffene der Klientel, die Sie angesprochen haben - nachweislich integrierte junge Menschen -, befinden sich im Kirchenasyl. Wie wollen Sie damit umgehen? Ich bitte Sie um eine Präzisierung der Ankündigung, die Sie gerade gemacht haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich ist wichtig, dass Jugendliche, die hier schon seit vielen Jahren zur Schule gehen und für die die Prognose besteht, dass sie einen guten Abschluss machen, unabhängig von ihren Eltern ein Aufenthaltsrecht bekommen.
Oftmals leiden die Kinder darunter, dass die Eltern ihre Herkunft verschweigen, vielleicht Straftaten begangen haben und nicht daran mitwirken, dass Pässe beschafft werden können. Insofern ist es meiner Ansicht nach richtig zu sagen: Bis zum 18. Lebensjahr können sie ein Aufenthaltsrecht unabhängig von den Eltern bekommen, auch wenn nicht geklärt ist, woher sie kommen. Nach dem 18. Lebensjahr sind sie natürlich selber dafür ver
Bis zum 18. Lebensjahr würden die Eltern eine Duldung bekommen. Wenn die Kinder allerdings volljährig sind, müssen die Eltern natürlich selber dafür sorgen, dass sie ein Aufenthaltsrecht bekommen. Das heißt, sie müssen dann die Voraussetzungen erfüllen. Ansonsten müssen die Eltern rückgeführt werden. Das ist meiner Ansicht nach eine sehr sinnvolle Regelung, weil die Kinder, wenn sie hier integriert sind und hier schon eine besondere Leistung erbracht haben, nicht darunter leiden dürfen, dass die Eltern hier Probleme gemacht haben. Eine Familie muss schon als Ganzes gesehen werden. Aber wenn besondere Integrationsleistungen der Kinder vorliegen, halte ich eine solche Regelung für richtig und sinnvoll.
Ich bin deshalb ganz optimistisch, weil auch einige A-Länder, wie z. B. Bremen, gesagt haben, dass sie dies für richtig halten. Sie meinen, das auf dem Verordnungswege umsetzen zu können. Das ist aus meiner Sicht vom Ausländerrecht nicht gedeckt. Insofern ist es sinnvoll, wenn wir bei der nächsten IMK eine entsprechende Änderung des Aufenthaltsrechtes erwirken. Das ist meiner Ansicht nach ein sinnvoller Weg. Ich habe entsprechende Gespräche mit den anderen Ländern, aber auch mit dem Bundesinnenminister geführt und bin wirklich optimistisch, dass wir hier zu einer Lösung kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, ich frage Sie, ob Sie schon einmal im Kosovo gewesen sind. Ich bin mehrmals dort gewesen und habe mir auch die Situation der Roma dort angeguckt. Wer weiß, wie sie dort leben, in der Nähe eines Kraftwerkes, das giftige Stoffe in die Umgebung abgibt, in katastrophaler Armut, weil es für die Roma gar keine Möglichkeiten gibt, dort eine Arbeitsstelle zu bekommen, ohne ärztliche Versorgung, weil sie das nicht bezahlen können, der fragt sich, wie Sie eine solche Abschiebung begründen können.
Dauer in Zahlen ausdrücken. Wie viele Roma werden tatsächlich langfristig im Kosovo unterstützt, und wie viele finden eigentlich einen Arbeitsplatz? Nach meiner Information ist das nämlich fast unmöglich.
Meine Damen und Herren! Ich habe dargestellt, dass eine Delegation aus dem Innenministerium vor Ort gewesen ist und sich die Problematik angeschaut hat. Ich habe dargestellt, dass wir eben nicht einfach nur rückführen, sondern dass wir Hilfsangebote vor Ort organisieren und auch finanzieren. Diese Mittel werden bis 2011, wenn ich das richtig gehört habe, gewährt. Welche Erfolge wir haben, gerade was den Lebensunterhalt angeht, ist auch schon geschildert worden.
Es ist ja keine Massenabschiebung, wie hier immer suggeriert wird, sondern es wurden 10, 12 bis maximal 20 Roma zurückgeführt.
- Frau Polat, wenn Sie suggerieren, hier würden Massenabschiebungen vorgenommen, ist das schlichtweg nicht richtig.
Man kann sich vor Ort nun wirklich um jeden kümmern. 95 % derjenigen, die zurückgeführt werden, nehmen diese Hilfsangebote auch an. Ich finde es schon bedenklich, gerade wenn es diese Integrationsmaßnahmen gibt, dass man sie mit der Begründung ablehnt, dann bestehe vielleicht kaum noch eine Möglichkeit, wieder zurückzugehen. Das ist schwierig. Denn es ist doch wichtig, dass man nach einer Rückführung dort so schnell wie möglich Fuß fasst. Diese Hilfsangebote sollte man dann auch annehmen.
Deshalb müssen sich teilweise auch die Unterstützer, die versuchen, die Rückführung zu verhindern, wirklich fragen, ob das der richtige Weg ist.
Es ist richtig, dass es Gebiete gibt, die stark belastet sind. Es ist allerdings genauso richtig, dass
große Bemühungen unternommen werden, die Roma-Familien in Wohnungen umzusiedeln, was zum Teil auch schon gelungen ist. Es gibt Mittel der Europäischen Union, mit denen die Wohnungen gebaut werden. Man überlässt also die RomaFlüchtlinge ebenso wie die anderen Flüchtlinge nicht einfach ihrem Schicksal, sondern man weiß genau, dass man direkt vor Ort noch Unterstützung leisten muss. Genau diese Unterstützung wird u. a. mit Geld aus Niedersachsen, aber, was die Wohnungen angeht, insbesondere mit europäischen Geldern erreicht.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass sich die Sachlage in Sachsen-Anhalt so darstellt, dass dort keine Frauen mit Kindern mehr abgeschoben werden, und vor dem Hintergrund, dass in NordrheinWestfalen in vielen Fällen Folgeverfahren angesetzt werden, frage ich die Landesregierung, wie sie auf die aktuelle Vorhaltung des Bundesinnenministeriums reagiert hat, dass Niedersachsen bei Abschiebungen zu forsch sei.
Ich darf erstens darauf hinweisen, dass es keine unterschiedliche Behandlung in den Bundesländern gibt. Zweitens. Es gibt keinen Vorhalt des Bundesinnenministeriums, dass Niedersachsen zu forsch sei.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir alle ein Interesse daran haben, dass sich die Situation im Kosovo stabilisiert, und angesichts der schwierigen politischen Situation dort frage ich Sie, wie Sie zu der Einschätzung des Generalsekretärs der UN, Ban
Ki-moon, stehen, der dem Sicherheitsrat gegenüber erklärt hat, dass er bei Abschiebungen in den Kosovo eine Gefährdung der Stabilität sieht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich maße mir nicht an, in irgendeiner Weise diese Äußerungen einzuschätzen. Das ist wirklich Aufgabe des Auswärtigen Amtes, das den Gesamtüberblick hat. Als Landesinnenminister kann man sich natürlich die Informationen geben lassen. Man muss das dann aber mit den Berichten des Auswärtigen Amtes abgleichen. Das Auswärtige Amt hat letztendlich noch einmal im Juni bestätigt, dass es diese Gefährdung dort nicht sieht.
Wenn man sich die Zahlen aus Niedersachsen noch einmal genau anschaut, kann ich mir allein zahlenmäßig eine Gefährdung nicht vorstellen. Auch bei den anderen Bundesländern gibt es keine größeren Rückführungen. Insofern kann allein durch die Anzahl keine Destabilisierung stattfinden. Ich kann Ihnen die genauen Zahlen aus Niedersachsen noch einmal nennen: In 2007 wurde eine Rückführung durchgeführt, in 2008 waren es vier Rückführungen, bis zum 30. Juni 2009 waren es drei, und bis zum 30. Juni 2010 waren es 22. Aufgrund dieser Zahlen kann ich mir kaum vorstellen, dass dadurch eine Destabilisierung im Kosovo eintreten kann. Aber für mich ist das bindend, was das Auswärtige Amt zu den Einschätzungen der Flüchtlingsorganisationen und auch zu den Aussagen von Herrn Ban gesagt hat.
Ebenfalls für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Polat die nächste Zusatzfrage. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich würde gern noch einmal auf die Situation gerade in den Lagern Cesim Luc und Roma Mahalla eingehen, die eine Delegation des Innenministeriums besucht hat. Vor dem Hintergrund der Rückführungsprogramme möchte ich noch einmal feststellen, dass laut einer aktuellen Studie der University of Wales, Institute of Geography and Earth Siences - auch die Welt
gesundheitsorganisation hat das bemerkt -, 69 bis 70 % der Bodenproben aus der Roma Mahalla, wo die Roma nach der Rückführung landen, eine Bleibelastung aufweisen. In Einzelproben liegt die Belastung zum Teil bei 2 500 mg/kg.
Diese Belastung liegt weit über den Grenzwerten. Der Grenzwert beispielsweise in Deutschland beträgt 400 mg.