Danke schön, Frau Kollegin Helmhold. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Özkan. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kenne beide und finde beide sehr nett, Frau Schwarzer und Frau Dr. Schröder. An dieser Diskussion habe ich mich nicht beteiligt.
Aber zweifellos hat die Frauenbewegung sehr viel zur Emanzipation der Frau beigetragen und vielleicht auch dazu, dass wir hier heute erfolgreich stehen können - keine Frage.
Auf diesem Weg müssen wir auch weitermachen. Aber für das Ziel, die Gleichberechtigung und Gleichstellung in allen Bereichen, vor allem auch im Arbeitsleben, zu stärken, müssen wir viel arbeiten. Das ist auch ein Auftrag, den wir als Frauenministerium hier im Lande haben.
Danke schön. - Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Özkan, Sie müssen mir noch einmal etwas erklären. Der Kollege Siebels hat gerade eine Frage zum Thema „Städtebauförderung“ gestellt. Sie haben gesagt: Wir werden entsprechend den Kürzungen des Bundes auch anteilig kürzen.
Das verstehe ich nicht ganz. Sie als Bauministerin haben doch bei der Bauministerkonferenz einen Beschluss mitgetragen, in dem es heißt:
„Die Bauministerkonferenz ist sich einig, dass eine Kürzung der Fördermittel wegen der absehbar schädlichen Wirkungen für die Entwicklung der Städte und Gemeinden nicht hinnehmbar ist.“
Warum wollen Sie dann unbedingt analog kürzen, wenn Sie doch in diesem Beschluss selbst mit Ihren Länderkollegen festgestellt haben, dass eine Kürzung eigentlich nicht hinnehmbar ist? Sie könnten die 40 Millionen Euro doch eigentlich im Haushalt stehen lassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist ganz einfach: weil das Fördersystem es so vorsieht: ein Drittel Bund, ein Drittel Land, ein Drittel Kommune.
Wir haben auf der Bauministerkonferenz darauf gedrängt, dass die ursprünglich vorgesehene Kürzung, nämlich um die Hälfte der Mittel, zurückgenommen wird. Wie wir sehen, war das auch erfolgreich.
Wir haben einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass die Kürzungen geringer ausfallen sollen als ursprünglich geplant. Dafür war es auch wert zu kämpfen. Wir haben von vornherein gesagt: Wir werden den Betrag gegenfinanzieren, den der Bund zur Verfügung stellt. Denn wir halten an diesem System fest, dass jeder anteilig finanziert und investiert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie sich erklärt, dass trotz der massiven Kürzungen bei Landeskrankenhäusern, in der Pflege, bei Menschen mit Behinderung und im Städtebau von den aktuell prognostizierten Steuermehreinnahmen in Höhe von 915 Millionen Euro nur lediglich 4,3 Millionen Euro im Sozialhaushalt ankommen und sich somit die Schieflage des Sozialhaushaltes weiter verschärft.
Danke schön, Herr Brinkmann. - Für die Landesregierung antwortet Herr Finanzminister Möllring. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Brinkmann, als Mitglied des Haushaltsausschusses wissen Sie, dass wir derzeit einen gültigen Haushalt haben, geändert durch einen Nachtragshaushalt, und die Steuerschätzung, die 914 Millionen Euro, auf die Sie gerade Bezug genommen haben, sehr viel später gekommen ist, also das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, wie können Sie eine Kürzung in Höhe von 30 Millionen Euro in der Behindertenhilfe rechtfertigen, die dadurch entsteht, dass Sie die Tarifsteigerungen nicht in den Haushalt eingestellt haben, während die Zahl der Menschen mit Behinderung ständig wächst und die UN-Behindertenrechtskonvention eine Neuausrichtung und keine Kürzung in der Behindertenpolitik des Landes verlangt?
Es gibt die Eingliederungshilfe; die ist mit 1,5 Milliarden Euro festgelegt. Das sind durchlaufende Posten, die wir aus Bundesmitteln weitergeben. An diesen Leistungen, die den Behinderten erreichen, ist kein bisschen gekürzt worden.
Die Erhöhung der Zahl der Behinderten wird mit 2 % berücksichtigt. Die 2 % zahlen wir im nächsten Jahr auch aus.
sonal- und Sachkosten, die jedes Jahr dazukommen - ich betone es noch einmal: sie kommen jedes Jahr zusätzlich dazu -, werden wir für das nächste Jahr aussetzen.
Lassen Sie mich aber eines ergänzen. In den vergangenen Jahren hat es geringere Tarifabschlüsse gegeben. Die lagen auch mal bei 1 % oder 0,5 %. Wir haben dann aber bei denen nicht gekürzt und gesagt, wir zahlen die 2 % nicht aus.
Natürlich muss jeder ein Stück dazu beitragen. Wir haben uns das sehr genau angesehen und gesagt: Es sind Rücklagen gebildet worden - vielleicht hat das nicht jeder gemacht -, und es ist gerechtfertigt, wenn wir in einer solchen schwierigen Haushaltssituation sind, und man kann erwarten, dass von diesen Rücklagen ein Stück weit für ein Jahr eingesetzt wird.
Die nächste Frage stellt nicht Herr Kollege Schwarz - er steht nicht bei mir auf der Liste -, sondern Frau Kollegin Leuschner von der SPDFraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie beurteilt die Landesregierung die massiven Widerstände gegen die von Ihnen geplante Kommunalisierung der Nichtsesshaftenhilfe nach dem Änderungsgesetz zum SGB XII?
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Leuschner. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Özkan das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist im Einvernehmen mit allen Beteiligten so beschlossen worden. Ich kenne keine anderen Aussagen.
(Beifall bei der CDU - Uwe Schwarz [SPD]: Das ist doch noch gar nicht beschlossen! Das ist ein Referenten- entwurf in der Anhörung!)
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in Auslandsprojekten in der Jugendhilfe, aber auch bei Jugendfreizeiten, von denen wir im Sozialausschuss gehört haben: Wo und wie sieht sich die Landesregierung in der Jugendhilfe als überörtlicher Träger noch verantwortlich?