Sie wollen trotz aller ökologischen Lippenbekenntnisse alles so lassen, wie es ist. Sie wollen zurückfahren, Sie wollen streichen. Formeln wie „Nicht verschärfen“, „Nicht hinausgehen“, „Keine Verschärfung der Anforderungen bei Anlagen zulassen“, „Immissionsschutz und wasserrechtliche Regelungen nicht verschärfen“, „Das bisher geltende Bewilligungsrecht und alte Rechte fortbestehen lassen“, „Gewässerrandstreifen nicht einführen“, „Kein Vorkaufsrecht zugunsten des Naturschutzes“ zeigen Ihre wahren Absichten, Herr Thiele: Sie wollen verhindern, verzögern und zerreden. Sie wollen keinen Umweltschutz.
Die sogenannte gute fachliche Praxis, die Sie auf dem Level von 2002 einfrieren wollen, ist in der Praxis löcherig wie ein Schweizer Käse. Wenn es „gute fachliche Praxis“ ist, im C-Gebiet, dem sensibelsten des Biosphärenreservats Elbtalaue, Genmais anzubauen, wenn die gute fachliche Praxis erlaubt, dass die zunehmende und schleichende Verseuchung der Böden mit Schwermetallen
stattfindet, wenn der Grundwasserpegel durch zu starke Wasserentnahme zur Beregung sinkt und die Nitrateinträge im Trinkwasser ankommen, dann ist die gute fachliche Praxis eben nicht gut und dann muss sie nachgebessert werden.
- Es ist in der Tat unglaublich. Ich bin auch immer wieder gerührt, wenn ich höre, wie Sie Ihre Sonntagsreden in der Praxis überholen. - Es hapert offensichtlich an der Umsetzung und vor allen Dingen an der entsprechenden Überprüfung. Das interessiert Sie wenig. Sie wollen keine Weiterentwicklung bei Kriterien. Sie machen im Grunde genommen eine Umweltpolitik wie die drei berühmten Affen: Nichts hören, nichts sehen; nur hapert es leider mit dem Nicht-Plappern.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, der Gipfel allerdings ist, dass Sie die Eingriffs- und Ausgleichsregelungen in Ihrem Sinne flexibler gestalten wollen. Das, was Sie machen wollen, ist ein schlichtes Herauskaufen aus Auflagen, die wir unbedingt brauchen - Auflagen, die beispielsweise bei Anlagenneubauten verbindlich durchgeführt werden müssen und aus denen man sich nicht durch Geld herauskaufen kann.
Meine Kreistagskollegin Karin Bertholdes-Sandrock - inzwischen auch eingetroffen - sagt mir im Kreistag bei solchen Debatten immer: Warum müssen wir Deutsche eigentlich immer alles 200prozentig machen? Ich will Ihnen Folgendes sagen: Wir müssen es 400-prozentig machen. Warum? - Weil wir einen ökologischen Rucksack tragen, der 400 % über dem Wert liegt, der für die Umwelt verträglich ist.
Wenn wir da angekommen sind, dann machen wir vernünftige Umweltpolitik. So klingt das immer nur in Sonntagsreden schön.
Meine Damen und Herren, Fazit: Wir haben hier einen weiteren Beweis Ihrer verkorksten Umwelt- und Naturschutzpolitik. In Sonntagsreden sind Sie hui, in der Praxis pfui!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erleben hier ein Stück Fundamentalopposition gegen die Pläne der Bundesregierung von CDU und SPD. Die UGB-Pläne bestehen schon seit Anfang der 80er-Jahre. 1997 gab es einen Entwurf einer unabhängigen Sachverständigenkommission, den sich damals auch die Ministerin Merkel zu Eigen gemacht hat. Mit der Föderalismusreform I war dann grundsätzlich der Weg frei, und der Koalitionsvertrag von CDU und SPD hat das noch einmal bekräftigt.
Seitdem der erste Entwurf auf dem Tisch lag, ist aber viel geschehen. Seitdem haben wir den IPCC-Bericht, die Artenschutzkonferenz, eine neue Wasserrahmenrichtlinie, den Emissionshandel und viele andere Umweltregelungen. Der Anspruch, den ein solches Gesetzgebungsvorhaben erfüllen muss, ist heute ein anderer als vor 10 bis 15 Jahren. Es muss ein fortschrittliches Umweltrecht werden, Herr Thiele, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. Heute wissen wir um die gefährdete Balance des Ökosystems. Heute wissen wir um die Folgen des Klimawandels. Heute wissen wir um die Gefahr durch Trinkwasserverschmutzung und Bodenerosion.
Deshalb muss ein zukunftsweisendes Umweltgesetzbuch Pflöcke einschlagen für eine neue, verschärfte Definition von guter fachlicher Praxis in der Landwirtschaft. Im Kern wissen das auch Sie, Herr Thiele. Sie kennen sich so gut in der Materie aus, dass Sie wissen, dass wir an dieser Stelle Verschärfung brauchen, ganz klar.
Wir brauchen die integrierte Vorhabengenehmigung. Im Naturschutz müssen wir Sorge tragen, dass man sich von den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen nicht freikaufen kann.
Meine Damen und Herren, Sie haben das Projekt Umweltgesetzbuch gründlich missverstanden. Es geht nicht um Abbau und Rückbau. Es geht darum, angesichts der Herausforderungen, vor denen wir stehen, Mut zu beweisen und Chancen zu nutzen. Es geht um Orientierung. Es geht um eine Bündelung des Fachrechtes, um Verständlichkeit für den Leser, um eine Bündelung all dessen, was im Umweltrecht heute auf der Tagesordnung steht in einem Buch. Aber es geht ganz sicher nicht um Abweichung oder Aufweichung. Es geht auch nicht um den Abbau des Umweltrechts, wie es heute in
Wir bedauern außerordentlich, dass es nicht zu einer wirklich substanziellen Beratung in den Fachausschüssen gekommen ist. Es hätte sich wirklich gelohnt, hier tiefer einzusteigen und zu gucken, wo das, was Sie wollen, heute im Gesetz eigentlich so berührt ist, wie Sie das hier beschreiben.
Ich glaube, wenn man eine zukunftsfähige Landwirtschaft will, dann muss man sich auf diese Diskussion einlassen. Sie selber wissen, dass beispielsweise der Nitratgehalt des Trinkwassers in Niedersachsen ansteigt. Das ist doch ein Signal. Darauf muss man reagieren. Dann kann man nicht sagen: Wir machen so weiter. - Auch Sie wissen, dass man die Folgen oft erst mit 10 oder 15 Jahren Verspätung im Trinkwasser messen kann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da der Kollege Thiele schon viele wichtige inhaltliche Punkte angesprochen hat, kann ich es vergleichsweise kurz machen.
Herr Kollege Meyer, wenn es noch einer Begründung bedurft hätte, warum es so wichtig ist, dass wir heute diesen Antrag beschließen, dann war es Ihre Rede.
Wir räumen hier sozusagen eine weitere sozialdemokratische Baustelle auf, wenn ich das so sagen darf. Es ist ja der ehemalige Landtagskollege Herr Gabriel, der in Berlin, jedenfalls was das UGB betrifft, zurzeit ein ziemliches Trauerspiel aufführt.
Wie kann man es als Erfolg feiern, wenn es ein Bundesumweltminister über Monate - man könnte fast sagen: Jahre - nicht hinbekommt, im Bundeskabinett für den Referentenentwurf aus seinem
Herr Kollege Meyer, Sie haben selbst zugegeben, dass es Verbesserungsbedarf gibt. Da sind wir uns einig. Vielleicht gibt es sogar inhaltliche Punkte, bei denen wir uns ein Stück weit näher kommen können. Aber gerade weil es beim UGB Verbesserungsbedarf gibt, ist es aus meiner Sicht so verdammt wichtig, dass sich der Niedersächsische Landtag hier einmischt und in dieser Frage klar positioniert.
Wir haben es an den Reden der Kollegen gemerkt: Es geht vor allen Dingen um das Thema „Vertrauen in die Landwirtschaft“. Man merkt an der Stimmung, dass das Vertrauen in unsere landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer in den Fraktionen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Es bringt - um das deutlich zu sagen - am Ende sehr wenig, die Landwirte immer mehr in die Knie zu zwingen. Am Ende werden die - das kann ich ein Stück weit verstehen - nur noch Naturschutz nach Vorschrift machen. Viele der Dinge, die die Landwirte heute freiwillig tun, werden dann hinten herunterfallen. Die Ideologie „Man braucht nur hinreichend dicke Gesetzbücher, dann wird es mit der Umwelt schon gut werden“ sollte eigentlich eine von gestern sein.
Beim Thema Gewässerrandstreifen hat es im Referentenentwurf des BMU jetzt eine Änderung gegeben. Vorher war von 10 m die Rede. Jetzt ist das auf 5 m gekürzt worden. Man stellt sich schon die Frage nach der inhaltlichen Begründung, wenn man beliebig einmal 10 m und einmal 5 m nehmen kann. Das macht jedenfalls für mich wenig Sinn. Herr Thiele hat sehr deutlich gesagt, dass einer solchen Ideologie viele Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche zum Opfer fallen würden. Das können wir uns als Niedersachsen meines Erachtens nicht erlauben.
Das Gleiche gilt im Übrigen für das Thema „Vorkaufsrecht zugunsten des Naturschutzes“. Wir brauchen die Flächen in der Produktion. Die Ideologie, die dahintersteckt, dass die Landwirtschaft aus den Flächen heraus muss, führt am Ende nicht zu gutem Naturschutz. Das will ich unterstreichen.
Mein vorletzter Punkt ist die Gleichrangigkeit von Ausgleich und Ersatzgeldzahlung. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Das ist auch eine finanzielle Frage. Aber Sie werden am Ende nicht viel für den Naturschutz erreichen, nur weil Sie besonders viel Fläche in Ihren Büchern ausgewiesen haben. Sie werden am Ende für den Naturschutz viel erreichen, wenn er qualitativ gut ist. Darauf müssten wir uns in diesem Haus doch mit Sinn und Verstand einigen können.
Ziel eines Umweltgesetzbuches ist - das ist vollkommen richtig - ein einheitlicher Rechtsrahmen. Ich habe zurzeit - um das deutlich zu sagen - nicht das Gefühl, dass der jetzige Entwurf, den wir natürlich gerne weiter kritisch prüfen, dieser Idee gerecht wird. Insofern ist das, was in unserem Antrag deutlich zum Ausdruck kommt - dass wir keine Verschärfung wollen, die für den Natur- und Umweltschutz am Ende nichts bringt -, richtig. Ich erinnere nur daran, dass Landwirte heute schon Cross compliance machen, dass es heute schon eine Düngeverordnung und eine Pflanzenschutzverordnung gibt. Lassen Sie uns Natur- und Umweltschutz mit den Menschen in der Fläche und nicht gegen sie machen! Dabei kommt am Ende für die Natur etwas Besseres heraus.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt, dass sich die Regierungsfraktionen eines so wichtigen Themas schon vor einer Länderabstimmung angenommen haben und die klaren Positionen des Landes auch gegenüber den Kollegen in Berlin zum Ausdruck gebracht haben.
Denn dieses Gesetz hat grundlegende Folgen für die zukünftige Entwicklung der gesamten Wirtschaft. Hier und heute haben wir speziell über die Landwirtschaft gesprochen. Aber im Agrarland Nummer eins der Bundesrepublik Deutschland muss es doch auch in Ihrem Interesse liegen, dass wir über Dinge sprechen, die die Bewirtschaftung unserer Flächen in der Zukunft betreffen.
Daher kann ich nur noch einmal das unterstützen, was Herr Thiele und Herr Kollege Dürr gesagt haben. Wir stehen voll hinter den einzelnen Punkten. Nehmen Sie nur das Beispiel der veränderten Abstandsregelung von 5 m. Wenn Sie die im Landkreis Cuxhaven und in Stade anwenden, dann gibt es in dieser Kulturlandschaft, auf die wir stolz sind, keinen Obstbau mehr. Dann wird der Obstbau eingestellt.