Protokoll der Sitzung vom 20.01.2011

ziert. Wenn man sich den Durchschnitt bei anderen anschaut, erkennt man, dass eher 40 g/m² normal sind, d. h. wir machen wirklich das, was für die Umwelt notwendig ist: so wenig Salz wie möglich, aber so viel Salz wie für die Gewährleistung der Sicherheit nötig.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Kollege Lies stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass wir den Beschäftigten der Straßenmeistereien hier in Niedersachsen für ihren unermüdlichen und großen Einsatz unseren großen Dank aussprechen,

(Beifall bei der SPD)

und vor dem Hintergrund, dass es oft genau sie waren, die sich die Kritik und den Ärger der Bürger wegen der Spar- und Kürzungspolitik der Landesregierung anhören mussten - dazu sprechen wir ihnen unser großes Bedauern aus -, frage ich die Landesregierung: Wie definiert die Landesregierung den Grundbedarf an Beschäftigten und Beschäftigung in den Straßenmeistereien mit, aber auch ohne den zusätzlichen Winterbedarf?

Ich meine, dass Sie in Ihrer Antwort noch nicht ausreichend auf den Winterbedarf gemäß MK 6 a und die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten eingegangen sind. Stellen Sie das bitte auch vor dem Hintergrund eines Leistungs-, Kosten- und Qualitätsvergleichs der an Privatfirmen fremdvergebenen Arbeiten mit den von den Landesbehörden selbst durchgeführten Arbeiten dar.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Bode!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Helmhold signalisierte, dass meine Antwort auf die Frage von Herrn Limburg nicht ausreichte, weil ich die Frage der Geschwindigkeitsreduzierung nicht angesprochen habe.

Wenn wir schon am unteren Ende sind, können wir den Salzeinsatz durch Geschwindigkeitsreduzierung nicht noch weiter absenken. Das versteht sich

meines Erachtens tatsächlich von selbst. Wir sind am unteren Limit, was den Salzeinsatz pro Quadratmeter angeht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Lies, wir hatten diese Diskussion auch schon im Ausschuss geführt, allerdings in nicht öffentlicher Sitzung. Damals habe ich Ihnen gesagt, Sie sollten mir den Beweis für Ihre Behauptung liefern, das Budget für die Landesstraßenbauverwaltung sei seit 2009 um 30 % abgesenkt worden. Das haben Sie bisher nicht gemacht, haben heute aber wieder von Kürzungspolitik gesprochen.

Deshalb will ich die Zahlen noch einmal nennen. Eine Kürzung um 30 % haben Sie behauptet. Wenn man das Budget der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Hinblick auf die Entwicklung der Ansätze in den Jahren 2009 bis 2011 in der Gesamtsumme vergleicht - wobei die Bundesmittel für besondere Projekte herausgerechnet sind; sie hineinzurechnen, wäre unfair, weil sich dann durch die Konjunkturpakete etwas verschieben würde -, zeigt sich, dass der Haushaltsplan 2009 einen Ansatz von 239,9 Millionen Euro vorsieht,

(Olaf Lies [SPD]: Es geht um das, was für die Dienste der Beschäftigten zur Verfügung steht!)

während der Haushaltsplan 2011 249,4 Millionen Euro vorsieht. Es ergibt sich also ein Aufwuchs des Gesamtbudgets für die Straßenbauverwaltung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte Mathe als Leistungskurs, ich konnte auch die Prozentrechnung. Das ist keine Kürzung um 30 %.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: „Konnte“ ist die Vergangenheitsform!)

- Ich beherrsche die Prozentrechung immer noch, Herr Sohn. Wir können gerne einmal ein Wettrechnen machen.

Das sind nicht die von Ihnen behaupteten Kürzungen, Herr Lies.

Wenn Sie das weiterhin behaupten, dann erwarte ich, dass Sie Belege dafür liefern. Das können Sie aber in der Tat nicht.

Zur Frage des Anforderungskataloges nach MK 6 a für den Winterdienst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach diesem Maßnahmenkatalogen wird das Anforderungsniveau für den Win

terdienst in Abhängigkeit von der Verkehrsfunktion der Straße und jeweiligen Witterungssituation - also Reifglätte, Eisglätte, Schneefall, starker und lang anhaltender Schneefall, starke Schneeverwehungen, Lawinen oder Eisregen - festgelegt. Bundes- und Landesstraßen werden danach in der Winterzeit zwischen 6 und 22 Uhr und Bundesautobahnen rund um die Uhr befahrbar gehalten.

Befahrbarkeit schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Desgleichen kann stellenweise Reif- oder Eisglätte nicht ausgeschlossen werden. Das ist die Grundlage, für die wir die Beschäftigungspotenziale in der NLStBV vorhalten bzw. durch private Dienstleister abdecken.

(Olaf Lies [SPD]: Es geht um die Fra- ge der Beschäftigung und nicht um die Annahmen! Sie haben mir nicht geantwortet!)

Herr Kollege Wenzel stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Ihre Schätzungen zur Höhe der Schäden an kommunalen Straßen und Landesstraßen auch im vergangenen Winter sehr weit von den Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände entfernt lagen und diese Frage auch in Bezug auf die Entwicklung des Haushalts Relevanz hat, würde ich von Ihnen gerne etwas genauere Auskünfte erhalten, und zwar erstens zur Höhe der Kosten für die Beseitigung der Schäden an den Straßen im vergangenen Jahr und zweitens zu diesem Jahr; denn ich glaube nicht, dass in Ihrem Haus bisher keine Schätzungen für dieses Jahr vorliegen. Ich bitte Sie, da etwas genauer zu werden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Minister Bode, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben das schon in den letzten Jahren immer nach dem Winter ermittelt und aufgeschlüs

selt. Auf die Frage nach dem letzten Winter bin ich nicht hundertprozentig vorbereitet. Ich meine, wir hatten Straßenschäden von rund 15 Millionen Euro durch den Winter gehabt, über die wir hier im Plenum öfter diskutiert haben.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wie kom- men die Gemeinden dann auf 300 bis 400 Millionen Euro?)

- Ich habe damals über die Landesstraßen, über das, was wir tatsächlich vorhalten, gesprochen. Es gibt natürlich auch Schäden an Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen, die aus Mitteln des Bundes bezahlt werden müssen. Es gibt Schäden an Gemeindestraßen und Kreisstraßen.

(Zuruf von Stefan Wenzel [GRÜNE])

Da sind wir natürlich auf die Daten der Kommunen angewiesen. Ich weiß nicht, wann und wie die Kommunen rechnen, woher Sie die Zahl heute schon haben. Ich glaube, man kann die Kosten, die den Kommunen durch die Winterschäden entstehen, nicht vorhersagen. Ich kann Ihnen aber sagen: Es werden hohe Zahlen sein.

Der Kollege Hagenah stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass der Minister hier zu Recht erklärt hat, dass die Straßenmeistereien in diesem Winter schier Übermenschliches geleistet haben,

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

er aber dennoch eingestehen musste, dass wochenlang unzumutbare Verhältnisse auf Bundesstraßen und Autobahnen waren

(Zuruf von der CDU: In Hannover!)

- auf Bundesstraßen und Autobahnen -, und vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung in der Antwort ausdrücklich auf die milden Winter in den Jahren 2004 und 2008 bezogen hat, in denen auch die Verwaltungsreform und der Personalabbau in den Straßenmeistereien stattgefunden hat,

(Jens Nacke [CDU]: Ich dachte, ihr wollt gar keine Autobahnen!)

inwieweit die Verwaltungsreformprojekte, die mit einem Abbau von Personal verbunden waren, zu

den Engpässen im Winterdienst in diesem Jahr beigetragen haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister Bode!

Sehr geehrter Herr Hagenah, ich habe ja schon darauf hingewiesen, dass wir ein unterschiedliches System haben, dass also die Autobahnmeistereien davon nicht betroffen gewesen sind. Wir haben gerade die Evaluation des Betriebsdienstes in der eigenen Straßenmeisterei des Landes durchgeführt. Im Mittelpunkt stand dabei die Abwägung, ob wir das System „Minimeisterei“ - sage ich einmal umgangssprachlich -, d. h. Grundversorgung gewährleistet durch uns, Durchführung weiterer Maßnahmen durch beauftragte Dritte, umsetzen, ob wir eine Kommunalisierung, d. h. eine kommunale Zusammenarbeit, durchführen können oder aber ob wir eine komplette Privatisierung vornehmen sollten. In der Evaluation hat sich das neue Modell entsprechend dargestellt. Von daher arbeitet es auch vernünftig.

Herr Kollege Hoppenbrock stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, da Verkehrssicherheit im Winter nicht nur mit Streusalzmengen und Lagermengen zu tun hat und die Verkehrssicherheit auf der A 2 - das habe ich erlebt, wenn ich nach Hannover gefahren bin - doch stark eingeschränkt war, weil auf der Überholspur trotz Nichträumung Lkws schneidig überholten und man das Gefühl haben konnte, dass diese Lkws nur auf der Treibachse und nicht auf allen Achsen mit Winterreifen ausgerüstet waren, frage ich die Landesregierung: Wird das Winterreifengebot auch zukünftig nur auf die Treibachse bezogen, oder wird es auch auf die Lenkachse ausgedehnt werden, und worauf muss ich mich mit meinem Pkw im nächsten Jahr einstellen, beim VW Golf Winterreifen nur auf der Vorderachse, beim BMW und Mercedes vielleicht nur auf der Hinterachse und beim Quattro alle vier Räder mit