Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Onay, was Innenminister Schünemann 2003 gesagt hat, ist 15 Jahre her. Es hat natürlich eine Entwicklung gegeben.
Sie sollten vielleicht Ihr geschichtliches Gedächtnis bemühen und sich überlegen, wann die Welle von Spätaussiedlern nach Deutschland gekommen ist. Das war natürlich eine Integrationsfrage, die sich aber im Laufe der Jahre auch zu einer kulturellen Integrationsfrage entwickelt hat.
Dementsprechend geht es um Integration in der kulturellen Frage, weil Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler eine ganz besondere Gruppe sind, die - das sage ich noch einmal - nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes einen anderen Status hat als andere Gruppen in diesem Land. Dem ist nichts hinzuzufügen: Es handelt sich um eine besondere Statusgruppe, um die wir uns eben kümmern. Das haben wir seit 2003 intensiv gemacht, und das wird jetzt fortgesetzt.
Gehen Sie davon aus, dass die Beauftragte für Aussiedlerfragen genau an diese Tradition anknüpfen wird und mit der Integrationsbeauftragten
das Thema Integration in kulturellen, aber auch in darüber hinausgehenden Fragen im Querschnitt bearbeiten wird.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Jörg Bode für die FDP-Fraktion. Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass ich gerade eben noch einmal im Internet den Auftritt der Staatskanzlei und des Wirtschaftsministeriums und die Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung nachgelesen und dabei festgestellt habe, dass im Wirtschaftsministerium keine Koordinierungsfunktionen vorgesehen sind, aber nach der Geschäftsordnung und der Homepage der Staatskanzlei die Koordinierung der gesamten Landesregierung bei der Staatskanzlei verortet ist, habe ich eine Nachfrage zu den neuen Koordinierungsstellen für CDU-Ressorts im Wirtschaftsministerium:
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wann werden Sie die Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung in welcher Form im Hinblick auf diese neue Aufgabe im CDU-geführten Wirtschaftsministerium bezüglich der Berichte von den Ministerien an die Staatskanzlei anpassen? Sprich: Läuft der Bericht erst an das Wirtschaftsministerium und dann an die Staatskanzlei, und kommuniziert die Staatskanzlei im umgekehrten Wege nur noch über das Wirtschaftsministerium mit den anderen Häusern?
Wie ist die Konfliktlösung vorgesehen, wenn beide Häuser unterschiedliche Koordinierungsbestrebungen haben, und wie lösen Sie den Konflikt verfassungsrechtlicher Natur zur Richtlinienkompetenz in Artikel 37? Wird sie durch diese Regelung eingeschränkt?
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. Ich würde sagen, das war eine Frage zur Geschäftsordnung, und die beiden Fragen zum Konflikt werten wir als eine Frage, also zwei Fragen in toto. - Für die Landesregierung antwortet der Herr Ministerpräsident.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Bode, es ist eine in Niedersachsen und auch in anderen Ländern seit Langem gepflegte Praxis, dass der stellvertretende Ministerpräsident vom anderen Koalitionspartner gestellt wird und dort auch eine politische Koordination stattfindet. Das lässt selbstverständlich die verfassungsrechtliche Stellung des Ministerpräsidenten unberührt. Im Übrigen können Sie davon ausgehen, dass die Zusammenarbeit auf dieser Grundlage reibungslos stattfindet.
Meine Frage an die Landesregierung: Ist die Aufbauorganisation im Kultusministerium mit fünf Abteilungen völlig neu?
(Helge Limburg [GRÜNE]: Jetzt lasst doch mal den armen Kultusminister in Frieden! Keiner hat ihn kritisiert - au- ßer ihr! - Gegenruf von der SPD: Au- ßer euch! - Heiterkeit)
Die Antwort lautet: Nein. Es hat bereits in den 90er-Jahren eine fünfte Abteilung im Kultusministerium gegeben, in der übrigens auch die Zuständigkeit für die frühkindliche Bildung und Förderung verortet war. 2003 ist das ins Sozialministerium
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob und inwieweit zur heutigen Fragestunde der Landesregierung Fragen aus den Kreisen der Regierungsfraktionen bereits vorher bekannt waren oder ob sogar Fragen aus dem Kreis der Landesregierung den Regierungsfraktionen zur Verfügung gestellt worden sind, um diese heute hier zu stellen.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Vollstän- dig und wahrheitsgemäß! - Jörg Bode [FDP]: Und wie viele kommen noch?)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne dass ich Ihnen die Frage im Detail beantworten kann, können Sie davon ausgehen, dass auch in dieser Hinsicht einer in Niedersachsen seit Jahren - wahrscheinlich Jahrzehnten, und zwar von allen Parteien - gepflegten Praxis eines lebendigen Austausches zwischen der Landesregierung und den Mehrheitsfraktionen gefolgt wird. Das hat unserem Land stets sehr gut getan.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Dann hätte ich die Antwort gern im Nachhinein, Herr Ministerpräsident: Genau wie viele Fragen sind wann und durch wen vorbereitet worden? - Gegenruf Wiard Siebels [SPD])
- Bitte keine Zwiegespräche, Herr Dr. Birkner, Herr Siebels! Es fragt jetzt nur einer, und das ist der Kollege Henning von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, welche Schwerpunkte der Nachtragshaushalt 2018 für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums festlegt, insbesondere was Stellenaufwüchse in den Bereichen Inklusion und Sprachförderung angeht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Nachtragshaushalt sind für die Bereiche Inklusion und Sprachförderung drei Blöcke stellenrelevant:
Der erste Block ist das geänderte Schulgesetz, in dem eine veränderte Lösung für den Bereich Förderschulen Lernen, Sekundarbereich I, vorgesehen ist. Das macht ungefähr 177 Stellen aus.
Wie ich vorhin ausgeführt habe, sind die kwVermerke für den Bereich der Sprachförderung im allgemeinbildenden Bereich entfallen. Das sind 997 Stellen.
Für den berufsbildenden Bereich wurde der Haushaltsvermerk für Stellen für Sprachfördermaßnahmen um ein Jahr verlängert. Das sind 260 Stellen.