Protokoll der Sitzung vom 01.03.2018

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Seine zweite und damit letzte Zusatzfrage stellt nun Herr Kollege Pancescu. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann hat vorhin zwar etwas gesagt, aber so ganz verstanden habe ich das nicht, weil die Antwort sehr, sehr gemischt war. Vor diesem Hintergrund frage ich: Sollen die zusätzlichen Stellen im MW zur Digitalisierung auch die Breitbandförderung im Bereich des ML koordinieren, und ist das mit den EU-Vorgaben einer klaren und einheitlichen Ressortverantwortung für die Zahlstellen für den ELER vereinbar?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Es antwortet Herr Wirtschaftsminister Dr. Althusmann. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht letztendlich um die Förderstrukturen, die es ja auch beim Landwirtschaftsministerium gibt, und um die Frage der Beratungsfunktion. Die Ämter für regionale Landesentwicklung sollen weiter die Breitbandförderprojekte, die aus dem ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums - und der GAK - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur des Küstenschutzes“ - gefördert wurden, abwickeln, und zwar bis zum erfolgreichen Abschluss, einschließlich des Verwendungsnachweises.

Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, Programme, die in ein übergreifendes fachliches Gesamtkonzept wie beim ELER und bei dem GAKRahmenplan eingebunden sind, in andere Hände zu überführen. Das erforderliche fachliche Knowhow müsste dann arbeitsintensiv aufgebaut werden. Das bedeutet: Die vorhandenen Aufgaben bleiben zunächst an ihren Stellen bestehen.

Es bleibt aber Ziel der Landesregierung, die operative Breitbandförderung und Beratung im Rahmen künftiger Förderprogramme im MW zu koordinieren, um die Zahl der Ansprechpartner und der Antragsteller zu reduzieren und die Förderprojekte für alle Beteiligten leichter handhabbar zu machen. Zurzeit ist der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Herr Muhle, auf Staatssekretärsebene dabei, mit den Fachressorts über eine ressortspezifische Abgrenzung zu sprechen: Wie können die Förderstränge so gebündelt werden, dass es nicht so viele Ansprechpartner gibt?

Ist damit Ihre Frage beantwortet?

(Dragos Pancescu [GRÜNE]: Ob das jetzt die Vereinbarung- - -)

- Okay. Sie ist beantwortet.

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Janssen-Kucz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage zu den Zuständigkeiten. Wenn wir jetzt zwei Landesbeauftragte haben, eine Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe und eine Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, möchte ich gerne wissen, wer zukünftig die Federführung bei dieser Gesamtzuständigkeit für Heimatvertriebene und Spätaussiedler innehat. Ist es das Innenministerium oder das Wissenschaftsministerium? Das ist mir bei den Ausführungen nicht klar geworden. Mir geht es um das fachlich zuständige Ministerium.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Christian Grascha [FDP])

Vielen Dank, Frau Kollegin.

(Minister Björn Thümler begibt sich zum Re- depult)

Es antwortet Herr Ministerpräsident Weil. Bitte!

(Helge Limburg [GRÜNE]: Oh, Herr Ministerpräsident Thümler! - Weitere Zurufe)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es freut mich, dass mein Erscheinen Ihre Aufmerksamkeit hervorruft.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Die fachliche Zuständigkeit innerhalb der Landesregierung für den Bereich der Spätaussiedler und Vertriebenen liegt beim niedersächsischen Innenministerium.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ah!)

Präsidentin Dr. Gabriele Andretta

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Ich rufe die nächste Zusatzfrage auf. Herr Kollege Onay, bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Thümler. Ich beziehe mich auf die Antwort, die Sie auf die Frage der Kollegin Viehoff gegeben haben. Ihre Antwort fand ich mehr als missverständlich, gerade was die Ausführungen zu der deutschen Staatsbürgerschaft anging, weil sie zumindest den Eindruck erweckten, als handele es sich bei den deutschen Sinti und Roma nicht um deutsche Staatsbürger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich frage vor diesem Hintergrund, ob der Landesregierung bekannt und bewusst ist, dass es sich bei den deutschen Sinti und Roma nicht nur um deutsche Staatsbürger, sondern um eine anerkannte nationale Minderheit handelt, die einen besonderen Schutzstatus hat. Deshalb möchte ich Ihnen hier die Gelegenheit geben, die Frage von Frau Viehoff noch einmal neu zu bewerten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Es antwortet Herr Wissenschaftsminister Thümler. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Onay, das ist der Landesregierung selbstverständlich bekannt. Aber Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. Sind Sie gegen mehr Stellen, gegen mehr Beauftragte oder dafür,

(Anja Piel [GRÜNE]: Wir müssen uns nicht entscheiden!)

das vernünftig zu bündeln? Das machen wir. Haben Sie Vertrauen in die Landesregierung, wir sind da auf dem richtigen Weg.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Limburg.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags in § 18 b, der die Kommission für Migration und Teilhabe betrifft, der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Teilhabe ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, mit beratender Stimme an den Sitzungen dieser Kommission teilzunehmen, frage ich die Landesregierung, ob das weiterhin Frau Schröder-Köpf tun wird, ob das zukünftig Frau Westmann tun wird oder ob die Landesregierung eine Änderung der Geschäftsordnung dahin gehend befürwortet, dass beide Beauftragte der Landesregierung an den Sitzungen der Kommission für Migration und Teilhabe teilnehmen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Christian Grascha [FDP])

Vielen Dank. - Es antwortet Herr Ministerpräsident Weil.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Limburg, Sie haben die zugrunde liegende Zuständigkeitsregelung selbst zitiert. Dem ist auch nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Seine zweite und damit letzte Zusatzfrage stellt nun Herr Kollege Onay.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Thümler, ich beziehe mich nochmals auf Ihre Antwort auf die Frage der Kollegin Viehoff. Ich rufe Ihre Antwort in Erinnerung. Sie haben ausweislich des Rundblicks vom 23. Februar 2018 gesagt, dass es bei der Betreuung von Aussiedlern und Heimatvertriebenen eben nicht um die Frage von Integration geht, sondern um den Erhalt des kulturellen Eigenlebens.

Dem steht aber gegenüber, dass Herr Uwe Schünemann im Jahre 2003 in einer Pressemitteilung zur Bestellung des Landesbeauftragten gesagt hat, die Aufgabe des Landesbeauftragten sei es, besonders die Eingliederung der Heimatvertriebenen und Spätaussiedlern zu intensivieren,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ah!)

zu koordinieren, zu bündeln und damit zur Verbesserung der Integration dieser Gruppe beizutragen.

Dirk Toepffer hat in einer Pressemitteilung vom 2. Februar gesagt, die Aufgabe der Landesbeauftragten sei es ausdrücklich, zu einer Verbesserung der Integration beizutragen.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen frage ich, ob es hier nicht um Integration geht oder aber um Fragen der Integration - womit wir dann eine Integrationsbeauftragte allgemeiner Art und eine Integrationsbeauftragte spezieller Art hätten.

Vielen Dank für die Antwort.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung antwortet der Wissenschaftsminister. Herr Thümler, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Onay, was Innenminister Schünemann 2003 gesagt hat, ist 15 Jahre her. Es hat natürlich eine Entwicklung gegeben.