Protokoll der Sitzung vom 19.04.2018

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die vierte Zusatzfrage der FDP wird von dem Kollegen Försterling gestellt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kann die Landesregierung zusagen, dass alle Kommunen, deren Beitragsausfälle die erhöhten Personalkostenerstattungen übersteigen, Geld vom Land bekommen, um die Differenz auszugleichen?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Försterling. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weise eingangs noch einmal darauf hin, dass wir mit der jetzigen Regelung, die wir im KiTaG hinterlegt haben, den Konnexitätsanspruch bereits mehr als erfüllen. Ich sage noch einmal die Zahlen: Bei ungefähr 52 % wäre der Fall der Konnexität eingetreten, dass wir Einnahmeverluste durch entsprechende Weiterleitungen ausgleichen. Wir liegen im

ersten Anlauf bereits bei 55 %, aufwachsend zu 58 %.

Vor dem Hintergrund, dass es natürlich unser Bestreben ist, keine Kommune im Regen stehen zu lassen - auch das ist hier mehrfach ausgeführt worden -, diskutieren wir darüber hinaus über einen Härtefallfonds und werden mit den Kommunen darüber verhandeln, wie etwaige weitere Lücken sinnvoll geschlossen werden können. Insbesondere kann man sich im Nachgang anschauen, ob irgendwo noch Unwuchten und Ungerechtigkeiten entstanden sind. Das konkrete Ergebnis bleibt aber den weiteren Verhandlungen vorbehalten.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Björn Försterling [FDP]: Sie sagen also nicht zu, allen Kommunen die Differenz auszugleichen!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die vierte Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt die Kollegin Hamburg. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Kostensteigerungen hat die Landesregierung in ihren bisherigen Kalkulationen für eine Zunahme der Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen und eine Zunahme der Inanspruchnahme von Kitaplätzen in den Kommunen allgemein einberechnet? Wie viel Geld kalkuliert sie also für Mehrausgaben ein, die sich aus einer stärkeren Nutzung von Kitaplätzen und insbesondere Ganztagsplätzen ergeben?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sowohl der Ausbau von Ganztagsplätzen als auch der Aufwuchs der Zahlungen, die wir in Höhe von 55 Punkten vornehmen wollen, unterliegen einem dynamischen Prozess. Die konkreten Prozentzahlen suchen wir gleich heraus. Ich meine, bei den 55 Punkten gehen wir von einer jährlichen Steigerung um 1,5 % aus. Die Zahl zu den Ganztagsplätzen reichen wir gleich nach.

Danke schön, Herr Minister Tonne. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Wenzel. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kultusminister, vor dem Hintergrund der zu erwartenden Nachfragesteigerung infolge der Gebührenfreiheit, einer möglicherweise stärkeren Inanspruchnahme von Betreuungszeiten, eines möglichen früheren Wechsels von Tagespflegeangeboten in den Kitabereich und eines Mangels an ausgebildetem Fachpersonal frage ich Sie: Gehen Sie davon aus, dass Sie im Herbst für jedes Kind den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wohnortnah erfüllen können?

Danke schön, Herr Wenzel. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hamburg, ich liefere die jetzt Zahl nach: Im anderen Fall sind es 1,3 %.

Herr Kollege Wenzel, die Antwort auf Ihre Frage: Wenn Sie sich in Niedersachsen ein bisschen umschauen, dann entdecken Sie, dass bereits jetzt an vielen Stellen, insbesondere im städtischen Bereich, die höhere Nachfrage durch das jetzige Angebot nicht gedeckt werden kann. Wir gehen natürlich davon aus, dass die Nachfrage nach der Einführung der Beitragsfreiheit noch einmal zunehmen wird. Die Steigerungsraten werden aber nicht in schwindelerregenden Höhen liegen, weil wir bereits jetzt wirklich sehr gute Betreuungsquoten in Niedersachsen haben, auch im zweiten und im ersten Kindergartenjahr.

Wir werden alles, was in unserer Macht steht, tun, um dem Bedarf im frühkindlichen Bereich nachkommen zu können. Wir haben bereits in der Debatte am gestrigen Tage und in der heutigen Aktuellen Stunde die unterschiedlichen Herausforderungen aufgelistet. Denen werden wir nachkommen, so schnell es geht.

An dieser Stelle kann man ganz ausdrücklich sagen: Auch die Kommunen in Niedersachsen leisten hier eine wirklich vorbildliche Arbeit. Wohin ich auch komme, sehe ich, welche Anstrengungen unternommen werden, um zusätzliche Plätze zu

schaffen. Das finde ich vorbildlich, weil wir dadurch unserem Ziel immer näher kommen, jedem Kind in Niedersachsen einen Platz anbieten zu können.

Wie schnell das konkret geht, hängt auch von der Situation vor Ort ab. Wir haben in ländlichen Bereichen eher eine Lücke als in städtischen. Aber wir erkennen überall die Anstrengungen und werden diese Anstrengungen landesseitig sehr intensiv mit allen unseren Mitteln unterstützen - Beitragsfreiheit, zusätzliche Plätze, zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher, flexible und pragmatische Lösungen -, um dem erwähnten Anspruch so schnell es geht gerecht werden zu können.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die fünfte Zusatzfrage für die FDP trägt der Kollege Försterling vor. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Landesregierung hier ausgeführt hat, dass der Beitragsausfall für die Kommunen auf Basis der Daten des Kindergartenjahres 2014/2015 berechnet worden ist, frage ich die Landesregierung nach dem konkreten Berechnungsweg für den zu erwartenden Beitragsausfall im Kindergartenjahr 2018/2019. Welche Faktoren wurden angesetzt, um die Datengrundlage 2014/2015 hochzurechnen?

(Beifall bei der FDP - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Gute Frage!)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Herr Minister, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zugrunde liegenden Zahlen wurden hochgerechnet auf der Grundlage des Aufwuchses an Plätzen und an Betreuungszeiten, den es in den nachfolgenden Jahren gegeben hat.

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Zu dieser Dringlichen Anfrage liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Deswegen rufe ich jetzt auf

c) Tierschutzplan oder Nutztierhaltungsstrategie? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/680

Zur Einbringung hat sich die Kollegin Staudte gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich verlese unsere Dringliche Anfrage:

Tierschutzplan oder Nutztierhaltungsstrategie?

Laut Medienberichten vom 6. April 2018 plant Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) die Umbenennung des von Gert Lindemann 2011 eingeführten „Tierschutzplans“ in eine „Nutztierhaltungsstrategie“. Die NWZ titelte „Land kippt Tierschutzplan“, die NP „Umstrittener Plan“, die NOZ „OtteKinast verabschiedet sich vom Tierschutzplan“.

Mit Pressemitteilung vom 6. April 2018 äußern sich die Fraktionen von SPD und CDU zu diesen Plänen. Sowohl in der Pressemitteilung von Dirk Toepffer (CDU) als auch in der von Karin Logemann (SPD) wird das Wort „Nutztierhaltungsstrategie“ nicht aufgegriffen. Stattdessen wird betont, dass der Tierschutzplan weiterentwickelt werden solle.

So äußert sich Dirk Toepffer zu den Plänen: „Tierschutz ist der CDU ein wichtiges Anliegen, und wir fühlen uns auch in der Zukunft dem Tierwohl verpflichtet. Daher wollen wir den Tierschutzplan mit Blick auf gesellschaftlich akzeptierte, von Tierhaltern leistbare, das Tierwohl belegbar sicherstellende und das Verbrauchervertrauen herstellende Haltungsbedingungen für Nutztiere einschließlich eines entsprechend schonenden Umgangs weiterentwickeln und nicht abschaffen. Dies muss in enger Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen erfolgen“.

Die SPD-Agrarsprecherin Karin Logemann hält es weiter für unerlässlich, den Schutzgedanken weit nach vorn zu stellen. „Tierwohl muss auch in Zukunft Priorität genießen“, sagt Logemann der NWZ.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wird an den Plänen von Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast festgehalten und der Tierschutzplan in eine Nutztierhaltungsstrategie umgewidmet?

2. Soll an Planungen der Ministerin festgehalten werden, eine Arbeitsgruppe „Folgenabschätzung und Machbarkeit“ als übergeordnete Prüfinstanz für jede tierschutzrechtliche Verbesserung einzuführen?

3. Welche Personen und Institutionen, die bisher in den Arbeitsgruppen des Tierschutzplans mitgearbeitet haben, sollen in den neuen Gremien aus welchen Gründen nicht mehr mitarbeiten?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Staudte. - Das Wort hat nun Frau Ministerin Otte-Kinast. Bitte, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich die Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantworte, möchte ich vorab Folgendes klarstellen:

Erstens. Es wird weiterhin einen Tierschutzplan geben, und zwar in Verbindung mit einer niedersächsischen Nutztierstrategie, und somit kein Entweder-oder.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Zweitens. Niedersachsen soll auch künftig Vorreiter sein, wenn es um Tierwohl und eine zukunftsfähige Nutztierhaltung geht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt.

Sehr geehrte Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen! Ich freue mich, dass Sie mit Interesse wahrgenommen haben, dass der künftige Tierschutzplan auch das Wort „Nutztierstrategie“ im Namen tragen soll - ist es doch die damals von Ihnen mitgetragene Landesregierung gewesen, die im Dezember 2016 einen Entschließungsantrag zum Tierwohl in den Bundesrat eingebracht hat mit der Forderung: Es bedarf einer nationalen Nutztierstrategie, die sich an den bestehenden Nutztierstrategien der Länder orientiert.