Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, man muss bei all dem ein bisschen aufpassen, dass man nicht den Eindruck erweckt, dass eine Behörde wie die Düngebehörde nicht ordentlich arbeiten würde. Ich finde, das ist ganz wichtig dabei. Das ist das Vertrauen, das wir alle in die Düngebehörde setzen. Das ist das Vertrauen, das wir in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen. Dabei ist es zunächst einmal völlig unerheblich, ob sie in der Fachaufsicht des Landwirtschaftsministeriums oder des Umweltministeriums steht. Das ändert an der qualitativ hochwertigen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nichts.
Es ist auch nicht das erste Mal und nicht der einzige Fall, dass sich die Fachaufsicht, die Genehmigung und die Kontrolle sozusagen in einer Struktur befinden. Das ist z. B. auch beim LBEG so, aber auch in vielen anderen Bereichen.
Insofern dürfen wir meiner Meinung nach eines nicht machen: Wenn wir wollen, dass sich etwas verbessert - das ist das gemeinsame Anliegen der Landwirtschaftsministerin, von mir, der übrigen Mitglieder der Landesregierung und des Parlaments hier -, dann müssen wir Vertrauen in diejenigen setzen, die diese Aufgaben erbringen. Das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Düngebehörde.
Deswegen sollten wir Schluss damit machen, Misstrauen zu säen, sondern sollten Vertrauen in die Arbeit dieser Behörde setzen. Dann sollten wir zusehen, dass wir große Fortschritte machen. Ich glaube, dass uns das gemeinsam gelingen kann.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen der sogenann
ten Energiewende bzw. den Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und den festgestellten Nährstoffüberschüssen?
(Helge Limburg [GRÜNE]: Ich dachte, die gibt es nicht! Sie haben vor zwei Monaten gesagt, es gibt keine Prob- leme!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich gibt es einen Zusammenhang zwischen den erneuerbaren Energien und dem Nährstoffanfall, den wir jetzt haben. Alle die Dinge, die jetzt aufgenommen werden, werden durch das Düngegesetz geregelt. Natürlich gibt es Nährstoffe im Kreislauf. Den Zusammenhang hat es aber im Übrigen auch schon vorher gegeben.
Es gibt also einen Zusammenhang. Dieser Zusammenhang besteht in Form der Meldefristen und der Wirtschaftsdüngerlieferscheine. Auch im Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien ist anhand dieses neuen Düngegesetzes alles sehr gut geregelt.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen in den letzten Jahren ergriffen, um die Wasserqualität des Grund- und Oberflächenwassers letzten Endes zu verbessern?
Für die Beantwortung dieser Frage nehme ich tatsächlich einen Zettel mit, da ich in den letzten Jahren nicht so aktiv dabei war.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat 1993 mit Einführung der Wasserentnahmegebühr das sogenannte Kooperationsmodell ins Leben gerufen. Jährlich stellt das MU rund 18 Millionen Euro zur Verfügung, um in etwa 375 Trinkwassergewinnungsgebieten eine grundwasserschutzorientierte Beratung zu fördern.
Rund 12 Millionen Euro werden für Maßnahmen zum Gewässerschutz eingesetzt, die von landwirtschaftlichen Betrieben vor Ort umgesetzt werden.
Begleitend dazu erfolgt eine gezielte Beratung zum Gewässerschutz. Das sind noch einmal 6 Millionen Euro jährlich.
Seit 2010 wird auch in der Kulisse Wasserrahmenrichtlinie Gewässerschutzberatung angeboten. Das sind rund 3 Millionen Euro im Jahr.
Zu nennen sind an dieser Stelle außerdem Modell- und Pilotprojekte. ML und MU haben ein gemeinsames Projekt, das dreiteilige Verbundprojekt Wirtschaftsdüngermanagement Niedersachsen, in dem die Anforderungen der abgebenden Regionen, der zertifizierten Logistik und der aufnehmenden Regionen aufeinander abgestimmt sind, um optimiert den Nährstoffkreislauf mit Praxisbetrieben voranzubringen.
Wichtigste Maßnahme aber ist an dieser Stelle die konsequente Umsetzung unserer Düngeverordnung inklusive der Umsetzung der darin enthaltenen Länderermächtigung, also auch der Überprüfung der Anforderungen und auch der Sanktionierung bei Verstößen gegen das geltende Düngerecht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, welche Maßnahmen plant das Land Niedersachsen zukünftig, um die Wasserqualität von Oberflächen- und Grundwasser zu verbessern?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die größte Maßnahme ist, das Düngegesetz umzusetzen bzw. darauf zu achten, dass die Betriebe dieses Gesetz umsetzen. Weitere Maßnahmen, von denen ich heute schon ein paar Mal gesprochen habe, sind die nach § 13 Abs. 6 und 2. Das sind in unseren Augen wirklich gute Maßnahmen, um das Problem der Nährstoffproblematik in Niedersachsen in den Griff zu kriegen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung, inwieweit die Düngebehörde über effiziente und wirksame Kontrollen die düngerechtlichen Anforderungen kontrollieren kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Düngebehörde inklusive des Prüfdienstes, den wir haben, wurde 2017 personell verstärkt. Die Düngebehörde wird mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen wirksam und sehr zielgerichtet die Einhaltung des Düngerechts in Niedersachsen überwachen. Zur Schaffung der notwendigen Transparenz der Nährstoffströme wird mein Haus in Abstimmung mit dem Umweltministerium zusätzlich die Länderermächtigung - § 13 Abs. 6 - flächendeckend umsetzen. Damit wird die Düngebehörde die Voraussetzungen besitzen, zielgerichtet die Betriebe zu kontrollieren, bei denen die Datenlage einen möglichen Verstoß vermuten lässt. Dies verbessert auch die Wirksamkeit der Vorortkontrollen.
gebote werden vom Land, der Landwirtschaftskammer und/oder der Düngebehörde für die Landwirte in Bezug auf die Umstellung durch die neue Düngeverordnung angeboten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen und Beratungen. Ich möchte die große Kampagne nennen, die letzten Herbst in Bezug auf das Inkrafttreten des neuen Düngegesetzes stattgefunden hat. In den Monaten Juli bis November 2017 sind folgende recht umfassende Veranstaltungen durchgeführt worden: Es gab sechs zentrale Großveranstaltungen der Landwirtschaftskammer mit mindestens 1 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Ferner gab es 50 dezentrale Veranstaltungen der Bezirksstellen. Dort haben 7 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesessen. Mindestens zwölf Versammlungen von Landvolkkreisverbänden hat es gegeben mit 2 000 Teilnehmern und zwölf Großveranstaltungen von Beratungsringen mit nochmals 2 000 Teilnehmern.
Bei diesen Veranstaltungen waren beratend nicht nur die Fachbereiche der Landwirtschaftskammer, sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Düngebehörde und aus unserem Haus tätig.
Es gibt weitere Veranstaltungen, die vor Ort, in der Fläche angeboten wurden. Es haben nachgefragt Genossenschaften, privater Landhandel und Beratungsringe, die ich schon genannt habe. Der Bedarf an Beratung war im vergangenen Jahr natürlich riesengroß. Es gab viele Unsicherheiten und deshalb auch viele Beratungen. Diese Beratungen werden wir natürlich weiterhin anbieten müssen, und wir wollen sie auch anbieten, um den Betrieben Klarheit zu geben, wie sie dieses neue Gesetz umsetzen müssen und sollen und dann hoffentlich auch umsetzen werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, was hat die Landesregierung bisher in Ihrer Amtszeit getan bzw. was gedenkt sie in Zukunft zu tun, um eine bessere Verteilung der Wirtschaftsdünger im Land zu erreichen und zu fördern?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir arbeiten gefühlt seit Amtsantritt, also seit dem 22. November, an diesem Thema in unendlich vielen Runden Tischen, die es übrigens auch vorher schon gab. Dieses neue Düngegesetz macht deutlich, wo Überschüsse sind und wo Bedarf ist. Das neue Düngejahr ist ja auch erst am 30. Juni zu Ende. Es wird sich dann zeigen, wie die Nährstoffe zu verteilen sind. Es wird an innovativen Ideen gearbeitet - übrigens auch in den Regionen vor Ort, die selber für sich dieses Problem erkannt haben und versuchen, in den Regionen Wirtschaftsdünger aufzubereiten, zu separieren und eben nicht unbedingt zu verteilen.
Weiter arbeiten wir in vielen Beratungen daran, dass Ackerbauregionen - ich nenne einmal Südniedersachsen - auch die Bereitschaft haben, den anfallenden Wirtschaftsdünger aus anderen Regionen aufzunehmen.