Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Althusmann! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie auf Seite 38 Ihres Masterplans an fünf Stellen Kritik am Bund äußern und Sie viele Monate Zeit hatten, sich mit Kanzleramtsminister Braun und mit Verkehrs- und Digitalminister Scheuer auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen, frage ich Sie:
Erstens. Halten Sie die Verpflichtungen in § 78 des Telekommunikationsgesetzes - Universaldienstleistungen -, die offenbar aus dem 20. Jahrhundert
Zweitens. Was sagt der Bund zu Ihrer Überlegung, parallel zum Bund ein eigenes Notifizierungsverfahren für Gigabitnetze in Brüssel durchzuführen?
Herr Abgeordneter Wenzel, wir haben, was die letzte von Ihnen gestellte Frage angeht, über ein Notifizierungsverfahren in Brüssel schon Gespräche geführt. Ich hatte Gelegenheit, auch mit Herrn Kommissionspräsidenten Juncker über diese Frage zu sprechen. Im Übrigen waren wir uns in diesem Gespräch fast einig, dass wir bestimmte Aufgreifschwellen und beihilferechtliche Regelungen auf europäischer Ebene beseitigen müssen, um die Innovationsoffensive Europas im Bereich der Digitalisierung überhaupt erst - in ganz Europa - umsetzen zu können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, auch ich habe eine Frage im europäischen Kontext. Als Sie beim Kommissionspräsidenten waren und Fragen gestellt haben, war ich bei der zuständigen Direktion, und die fachlichen Mitarbeiter sahen das ganz anders als ihr Präsident.
Vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und Rats zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa 2021 bis 2027“ vorgelegt hat, frage ich die Landesregierung deshalb: Wie sieht sie die fünf spezifischen Ziele dieses Programms konkret im Zusammenwirken mit dem „Masterplan Digitalisierung“?
Die grundsätzliche Ausrichtung der digitalen Strategie der Europäischen Kommission ist richtig. Unter anderem haben wir Teilaspekte dieser Digitalisierungsstrategie in unserem Masterplan aufgegriffen. Ob dies und die europäischen Fragen am Ende ineinandergreifen? Hierbei geht es, um nur ein Beispiel zu nennen, um den Bereich des Datenschutzes, der Datensicherheit, aber auch um das wichtige Feld der künstlichen Intelligenz. Hierzu haben wir im Masterplan festgeschrieben, dass wir Standort des DKFI werden wollen. Ansätze gibt es in Osnabrück, in Oldenburg gibt es im Rahmen des Campus-Oldenburg-Projekts einen starken Ansatz in Zusammenarbeit mit OFFIS.
Alle Zielmarken, die in diesem europäischen Programm stehen, soweit ich mich daran erinnere - ich habe das jetzt nicht parat und kann es jetzt nicht noch einmal nachlesen -, und die Zielrichtung stimmen absolut, sagt auch die Fachverwaltung. Wir wollen die Punkte, die dort aufgegriffen werden, in den weiteren Ausbau in Niedersachsen ebenfalls einfließen lassen, aber wir konzentrieren uns zunächst einmal auf das, was zeitnah bei uns umsetzbar ist. Und das ist die Infrastruktur. Insofern kann ich diese Frage nur allgemein beantworten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Althusmann, vor dem Hintergrund, dass Sie vorhin ausgeführt haben, wen Sie alles im Vorfeld beteiligt haben, frage ich Sie, ob und inwieweit Sie denn den von der Landesregierung ja gerade für die Fragen der Digitalisierung berufenen digitalRat beteiligt haben. Also: Wann haben Sie ihn eingebunden? Hat er eigene Vorschläge eingebracht? Ist er also wirklich richtig dabei gewesen, und wenn ja, wann, wie und in welchem Umfang?
Das kann ich ganz offen kommunizieren: Wir hatten eine offizielle Sitzung mit dem digitalRat in einer neuen Form der Zusammenarbeit. Wegen des genauen Datums - ich meine, es war im April - bin ich mir nicht ganz sicher. Das kann ich gerne noch einmal nachschauen. Wir haben mit allen betroffenen Personen des digitalRats zum Teil auch schon im Vorfeld über die Themen gesprochen. Im digitalRat sitzen Experten mit unterschiedlicher Expertise, von ethischen Fragen der Digitalisierung bis hin zu technischen Lösungen. Sascha Lobo ist auch drin; wir haben auch ihn gebeten.
- Lachen Sie nicht! Er hat echt kluge Ideen gehabt. Er hat wirklich gute Fragen gestellt und auch gute Anregungen gegeben.
Wir haben das in den endgültigen Plan einfließen lassen. Das ist ein Plan der Landesregierung. Der digitalRat ist ein Beratungsorgan. Wir haben am Ende nur informiert, soweit ich weiß. Eine Endabstimmung nach dem Motto: „Freigabe durch den digitalRat“ - wenn das der Hintergrund Ihrer Frage gewesen sein sollte - gab es nicht. Aber wir haben ihn in den Anfang des Aufbaus des Masterplans Digitalisierung eingebunden, durch eine offizielle Einladung, eine Sitzung und anschließend eine
Einladung zu Einzelbeiträgen, die dann zum Teil sicherlich auch eingeflossen sind. Das habe ich nicht kontrolliert, aber sie mögen eingeflossen sein. Dem Grunde nach haben wir also das Gremium verändert.
Ich gebe zu, ich hatte in der Vergangenheit etwas Skepsis gegenüber diesem digitalRat. Und die Teilnehmenden selber hatten Skepsis bezüglich der Frage: Was ist eigentlich Inhalt, und was waren bisher die Ergebnisse? Wir haben den digitalRat auf eine neue Ebene gestellt und ihn mit klaren Aufträgen versehen. Wir haben die Experten mit ihren unterschiedlichen Hintergründen gebeten, uns wissenschaftliche Gesichtspunkte anzuführen und zu übermitteln. Es ist deutlich geworden, dass man bereit ist, in diesem digitalRat weiterzuarbeiten. Insofern bleibt er ein Beratungsgremium der Landesregierung, das weiterhin zurate gezogen wird.
Ich darf vielleicht noch darauf hinweisen, dass der Bund jetzt auch gerade einen Digitalrat eingerichtet hat. In Niedersachsen sind wir - nicht nur mit Bezug auf den digitalRat - sondern auch mit Blick auf dieses Papier zumindest auf der Höhe der Zeit.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Christian Meyer, Bündnis 90/Die Grünen. Das ist Ihre zweite Frage, Herr Kollege Meyer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage noch einmal zu den EU-Förderungen, die die Kommunen bekommen. Wir haben viel darüber gehört, wann sie kommen.
Der Minister hat gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung am 4. August folgende Aussage in einem Interview gemacht: „Wenn eine Region einen Antrag auf EU-Förderung stellt, genehmigen wir das nicht mehr.“ Deshalb frage ich die gesamte Landesregierung, auch die Europaministerin und die Agrarministerin, die ja in Brüssel für mehr Breitbandfördermittel im ländlichen Raum verhandeln: Gilt diese Aussage des stellvertretenden Ministerpräsidenten, dass - wenn eine Kommune bei der EU einen Antrag auf Breitbandförderung stellt - das vom Land nicht mehr genehmigt wird? Welche Bedeutung hat dieses Interview des Ministers Althusmann vom 4. August in der HAZ?
Das ist einfach zu beantworten. Alle bestehenden Anträge, die europäische Mittel zum Gegenstand haben, werden abgearbeitet. Dann werden wir uns im Schwerpunkt auf Bundes- und Landesmittel konzentrieren, was nicht ausschließt, dass wir auch zukünftig weiterhin auf die europäischen Fördermittel zugreifen. Die Kombination aus europäischem Förderprogramm, Bundesförderprogramm, Landesförderprogramm und der kommunalen Beantragungspraxis hat aber inzwischen zu einem Kompetenzwirrwarr und Antragswirrwarr geführt, das die meisten Landräte und Kommunen vor grauenhafte Aufgaben stellt.
Von daher: Die Antragspraxis der europäischen Programme ist extrem komplex, aus meiner Sicht überbürokratisiert. Wir haben jetzt die - ich hatte es vorhin genannt - rund 2,5 Milliarden Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Die müssen wir erst einmal in die Fläche bekommen. Deswegen konzentrieren wir uns im Moment schwerpunktmäßig auf unsere eigenen originären Landesmittel bzw. die Bundesmittel.
In Bezug auf die europäischen Mittel werden wir schauen, was in der nächsten Förderperiode für diesen Bereich zur Verfügung steht. Danach werden wir uns ausrichten.
Ich sage es auch an dieser Stelle noch einmal: Der „Masterplan Digitalisierung“ ist nicht in Stein gemeißelt. Wir werden ihn kontinuierlich weiterentwickeln müssen. Auch die Einbeziehung weiterer Förderebenen wie die der Europäischen Union wird dabei eine Fragestellung sein, wenn bei uns die Gelder nicht ausreichen. Das Verfahren der Europäischen Union ist aber zu kompliziert. Von daher: Abarbeitung dessen, was jetzt vorhanden und möglich ist! Dann konzentrieren wir uns erst einmal auf unsere Mittel.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Julia Willie Hamburg, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass im „Masterplan Digitalisierung“ relativ wenig Konkretes zum Bereich Schule und Kita zu finden ist: Welche Maßnahmen im „Masterplan Digitalisierung“ befassen sich mit Schule und Kita? Mit welchen Mitteln sind sie hinterlegt, und bis wann sollen sie umgesetzt werden?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin, gelinde gesagt, etwas überrascht über die Wertung, dass im „Masterplan Digitalisierung“ relativ wenig steht, zumal wir eben schon sehr ausführlich darüber gesprochen haben, welche Maßnahmen getroffen werden sollen.
Ich will das gerne noch einmal zusammenfassen. Wir haben einen sehr klaren Stufenplan eingebaut, der lautet: Im ersten Schritt sollen über den Masterplan alle Schulen, die noch keine vernünftige Breitbandanbindung haben, eine solche erhalten. In einem zweiten Schritt findet - auch unter Hinzuziehung des Digitalpaktes des Bundes - eine Vereinbarung mit den Schulträgern statt, in deren Rahmen wir darüber reden, wie eine Ausstattung vorgenommen werden soll.
Im Masterplan steht ebenfalls klar, dass wir uns der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte intensiv widmen möchten, damit die Angebote in den Schulen gemacht werden können, damit auch dort eine entsprechende Qualifizierung stattfinden kann.
Und wir haben dargelegt, dass wir nach dem Verfahren „Bring your own device“ natürlich auch Sorge dafür tragen möchten, dass in Schule jede Schülerin und jeder Schüler ein entsprechendes digitales Endgerät hat und nutzen kann, damit das Lernen mit digitalen Medien selbstverständlich Eingang in den Unterricht findet, nicht ersetzend, sondern ergänzend zu den vorhandenen Formaten.