Und wir haben dargelegt, dass wir nach dem Verfahren „Bring your own device“ natürlich auch Sorge dafür tragen möchten, dass in Schule jede Schülerin und jeder Schüler ein entsprechendes digitales Endgerät hat und nutzen kann, damit das Lernen mit digitalen Medien selbstverständlich Eingang in den Unterricht findet, nicht ersetzend, sondern ergänzend zu den vorhandenen Formaten.
Die einzelnen Schritte, Frau Kollegin, finden Sie im Masterplan auf den Seiten 78 bis 80, hinterlegt mit einem Zeitplan, und für die Bereiche, wo Mittel zur Verfügung stehen, auch hinterlegt mit einem Volumen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte noch einmal auf das Thema IT-Sicherheit zurückkommen. Herr Minister Pistorius hat vorhin auf Nachfrage des Kollegen Oetjen sinngemäß ausgeführt, dass Sicherheitslücken in der IT notwendig und offensichtlich auch wünschenswert seien, damit Schnüffelsoftware aufgespielt werden kann.
Vor diesem Hintergrund frage ich: Anhand welcher Kriterien werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung - wenn sie Sicherheitslücken in der IT entdecken - entscheiden können, ob sie diese Lücken in der konkreten Situation möglichst schließen wollen oder ob sie sie bewusst offenhalten, damit man dort später vielleicht Spähsoftware aufspielen kann? Was sind die Kriterien, die sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem auch den Polizistinnen und Polizisten, an die Seite stellen, wie sie mit solchen aufgedeckten Sicherheitslücken umgehen können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Limburg, mitnichten habe ich gesagt, ich wünsche mir Sicherheitslücken. Ich habe nur gesagt, dass wir - wenn wir Trojaner aufspielen wollen, um etwas auszuspähen - entweder Sicherheitslücken brauchen oder welche schaffen müssen oder uns Zugänge über gesetzliche Regelungen verschaffen müssen. Auf welche Art und Weise am Ende auch immer! Das ist der einzige Punkt, den ich genannt habe.
Im Übrigen entscheiden nicht einzelne Polizistinnen oder Polizisten oder Mitarbeiter einzelner Behörden, welcher Staatstrojaner unter Ausnutzung welcher Lücke tatsächlich eingesetzt wird oder was mit der Lücke geschieht. Das wird auf anderen Ebenen entschieden.
Frau Präsidentin! Da es mir nicht gelungen ist, den Zeitplan, von dem der Kultusminister behauptet hatte, er sei auf den Seiten 78 und 79 enthalten, zu entdecken, frage ich ganz konkret: Bis wann soll der leistungsstarke Netzanschluss an allen Schulen erfolgt sein und damit auch gewährleistet sein, dass eine Bildungscloud erreichbar ist, die im Übrigen wann am Start und erreichbar sein soll?
Die Antwort ist gegeben, Herr Kollege Försterling. Aber Sie haben jetzt die Gelegenheit, Ihre zweite Zusatzfrage - - -
Völlig richtig. Es war auch nach der Bildungscloud gefragt worden. Dafür gilt ebenfalls das Jahr 2021.
Frau Präsidentin! Eine Nachfrage zum Projekt Robonatives: Was kostet die Anschaffung eines sensitiven Roboters?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, Herr Minister Althusmann, dass Sie in der Antwort auf die Ausgangsfrage beschrieben haben, dass mit der Digitalagentur sozusagen eine neue Infrastruktur geschaffen werden soll, wobei man ja durchaus den Eindruck gewinnen kann, dass damit Doppelstrukturen geschaffen werden, frage ich Sie: Ich welchem Verhältnis bzw. mit welcher Abgrenzung zueinander werden die Digitalagentur, die neu geschaffenen digitalen Hubs, das Innovationszentrum, die Start-up-Zentren - da gibt es doch verschiedenste Einrichtungen, die sich mit den Themen Digitalisierung und neue Technologien beschäftigen - in Zukunft miteinander arbeiten?
Gerne beantworte ich auch diese Frage. Die Digitalagentur hat die Bündelungsfunktion. Sie soll nicht die Aufgaben derjenigen neu übernehmen, die das schon machen, z. B. von den digitalen Hubs oder den Start-up-Zentren. Wir wollen Doppelstrukturen vermeiden. Im Gegenteil! Wir wollen versuchen, die vorhandenen Beratungsangebote und Initiativen so gestalten, dass die Digitalagentur der erste Ansprechpartner ist und dass jeder, der sich an sie wendet, von ihr den richtigen Ansprechpartner benannt bekommt oder dass entsprechende Angebote und Informationen weitergeleitet werden. Gegebenenfalls kann die Digitalagentur die gewünschten Informationen direkt übersenden, sodass sich der gesamte Prozess deutlich beschleunigt.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass im Justizministerium für die Fortsetzung der Digitalisierung in der Justiz zusätzlich eine B-3-Referatsleiterstelle für den Bereich IT geschaffen wurde, frage ich die Landesregierung, wann genau diese Stelle besetzt sein wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hoffen, dass wir die Stelle so schnell wie möglich besetzen können. Die Person dafür steht aus unserer Sicht fest, weil es sich um eine sehr hervorgehobene Stelle handelt; denn, wie Sie wissen, ist gerade im Bereich der Digitalisierung die Justiz ein bisschen abgekoppelt, weil wir schon aus Gründen der Datensicherheit mit unseren eigenen Systemen arbeiten müssen. Das ist im Moment bei einem großen Spektrum an Aufgaben in einer Hand gebündelt. Wir sind im Moment dabei, die Stelle so schnell wie möglich zu besetzen.
Vielen Dank Ihnen. - Jetzt noch einmal der Kollege Belit Onay von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auch Ihre zweite Zusatzfrage!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister Althusmann, ich habe eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen zum Breitband Kompetenz Zentrum. Sie hatten erfreulicherweise dargestellt, dass die Auslastung sehr hoch ist. Vor diesem Hintergrund die Frage, ob es eine Bestandsgarantie gibt. Falls ja, bis wann gilt sie?
Ja, in der Tat, ich kann heute wirklich sagen: Wir wollen eine Bestandsgarantie aussprechen. Wir halten das Breitband Kompetenz Zentrum für ausgesprochen wichtig. Es ist in der Funktion der Umsetzung zentral. Insofern sehe ich keinerlei Anlass,
auch nur im Geringsten daran zu zweifeln. Ich glaube, wir werden es in den nächsten Jahren auf jeden Fall benötigen.
Wenn ich richtig informiert bin, befindet sich ein Teil der Mitarbeiter des Breitband Kompetenz Zentrums in Gesprächen mit Vertretern aus Bremen. Daran sehen Sie im Übrigen, dass die Aktivitäten Niedersachsens durchaus geschätzt werden. Das entspricht dem, was ich immer und immer wieder anmahne: Es bedarf in Wahrheit nicht nur eines guten Plans für Niedersachsen. Es bedarf nicht nur einer einzelnen Länderstrategie, die sich von einigen anderen Strategien abhebt. In Wahrheit brauchen wir ein länderübergreifendes Konzept. In Wahrheit brauchen wir ein Deutschlandkonzept für die Digitalisierung. Aber es wäre schon viel gewonnen, wenn zumindest die fünf norddeutschen Bundesländer kooperierten.
Wir haben vor Kurzem zusammengesessen und darüber diskutiert und debattiert, was zwischen den Bundesländern machbar und möglich ist. Sie sehen: Die Nähe zu Bremen führt dazu, dass die Kompetenzen gegenseitig wertgeschätzt werden. Von daher wird das Breitband Kompetenz Zentrum eine zentrale Funktion behalten. Ich denke, das ist eine gute Botschaft.
- Ich möchte mich nicht auf irgendwelche Zieldaten festlegen lassen. Dazu kann ich beim besten Willen nichts sagen. Ich gehe davon aus, dass in dieser Legislaturperiode alles gesichert ist. Und ich bin fest davon überzeugt, dass das Breitband Kompetenz Zentrum auch darüber hinaus bedeutsam ist.
Wir werden bis 2025 noch in den Beratungs- und Umsetzungsprozessen sein. Ich glaube, sogar nach 2025 kann man noch nicht davon ausgehen, dass Aufgaben irgendwie erledigt sind. Wer weiß, welche neuen technologischen Herausforderungen sich in den sieben Jahren bis dahin entwickeln! Eine Zielzahl ist also nicht zu nennen.
Vielen Dank Ihnen. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen für Zusatzfragen vor. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet.
Die Antworten der Landesregierung zu den Fragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Sie stehen Ihnen in