Unabhängig davon habe ich in der vergangenen Woche entschieden - das war ja gestern das Thema -, die Jugendorganisation der AfD zum Be
obachtungsobjekt zu erklären. Dadurch kann der Verfassungsschutz diese Organisation - das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von einer „Bestrebung“ - beobachten und aufklären. Die Entscheidung ist nach intensiver Prüfung ungeachtet der Ereignisse in Chemnitz gefallen.
Nach dem Ergebnis der Prüfung durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz handelt es sich bei der Jungen Alternative um eine verfassungsfeindliche Organisation im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes.
Zu Frage 1: Polizei und Verfassungsschutz in Niedersachsen beobachten die Entwicklung der rechtsextremistischen Szene sehr genau. Die Auswertung der bisher vorliegenden Materialien zu Chemnitz dauert noch an.
Im Vorfeld zur Versammlung am 27. August in Chemnitz wurde bekannt, dass ca. 10 bis 15 Personen der rechten Szene der Region Salzgitter, Braunschweig, Goslar und Hildesheim anreisen wollten. Ob diese Anreise tatsächlich erfolgte, ist bisher nicht gesichert bekannt.
Im Rahmen der offenen Internetauswertung konnten durch die Polizei Personen der rechtsextremistischen Szene aus den Bereichen Braunschweig und Hildesheim auf Fotoaufnahmen erkannt werden, die in Chemnitz während der Versammlung am 1. September 2018 gemacht worden sein sollen.
Weiter erhielt die niedersächsische Polizei am 29. August über soziale Medien einen Hinweis, wonach eine Person auf einem angeblich in Chemnitz gefertigten Foto erkannt wurde. Zu dieser Person wurde durch die Polizei Sachsen am 5. September 2018 weitergehend mitgeteilt, dass sie als Tatverdächtiger bei einem Landfriedensbruch am 1. September 2018 in Chemnitz ermittelt werden konnte.
Weitere gesicherte Erkenntnisse, ob Rechtsextremisten aus Niedersachsen in Chemnitz an den Versammlungen teilgenommen haben und/oder an strafbaren Handlungen beteiligt waren, liegen den niedersächsischen Sicherheitsbehörden bislang nicht vor.
Zu Frage 2: Es lässt sich zunächst einmal feststellen, dass wir im Internet eine umfangreiche Mobilisierung für die Versammlung in Chemnitz beobachten konnten. Im Rahmen der Internetauswertung wurde durch die niedersächsische Polizei auf der Facebook-Seite „Schutzzone Salzgitter“ ein Beitrag vom 27. August 2018 festgestellt, der für eine Anreise zu den Versammlungen nach Chemnitz warb und mitteilte, dass die „Schutzzone Salzgitter“ nach Chemnitz fahren werde.
Weiter wurde am 3. September 2018 in einem Post auf der Facebook-Seite der Partei Die Republikaner - Kreisverband Göttingen - für eine Kundgebung am gleichen Tag in Chemnitz in unmittelbarer Nähe zum Konzert gegen Rechts „Wir sind mehr“ geworben. Darüber hinausgehende Erkenntnisse aus nachrichtendienstlichem Informationsaufkommen über Werbemaßnahmen aus der rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen sind im Vorfeld an das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen übermittelt worden.
Im Hinblick auf etwaige Finanzierungen von Aktivitäten liegen den Sicherheitsbehörden bislang keine gesicherten Informationen vor.
Zu Frage 3: Die rechtsextremistischen Großveranstaltungen in Sachsen der letzten Jahre mit Besucherzahlen von bis zu 6 000 Teilnehmern hatten eine überregionale Bedeutung und wurden auch von Personen aus Niedersachsen besucht. Eingeschränkt gilt dies ebenfalls für rechtsextremistische Musikveranstaltungen, die mit der Ankündigung namhafter Szenebands gelegentlich auch Teilnehmer aus Niedersachsen mobilisieren.
Was aber mögliche Verbindungen zwischen niedersächsischen Rechtsextremisten und Angehörigen der rechtsextremistischen Szene in Sachsen betrifft, sind den Sicherheitsbehörden weder Kennverhältnisse noch Ansätze struktureller Zusammenarbeit im Hinblick auf die Vorbereitung gemeinsamer Aktionen bekannt.
Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. - Uns liegt eine Wortmeldung für die erste Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Frau Julia Willie Hamburg, bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat scheint es so zu sein, dass wir das Thema zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal werden aufrufen müssen, weil die Erkenntnisgewinnung noch nicht komplett abgeschlossen ist.
Ich frage Sie, welchen Gruppierungen die Personen, die Sie identifizieren konnten, zuzurechnen sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Hamburg, dazu kann ich leider - besser gesagt: sollte ich - keine Angaben machen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf mehreren Fotos und Videos ist eine Neonazigruppe aus Braunschweig um Lasse R. und Pierre B. zu sehen, die auch Journalisten tätlich angreift. Können Sie diese Information bestätigen? Wissen Sie, ob es an dieser Stelle schon strafrechtliche Ermittlungen gegen diese Gruppe gibt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Oetjen, leider kann ich dazu noch keine Angaben machen, weil meines Wissens die Ermittlungen noch andauern.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, wenn Sie in öffentlicher Sitzung die Namen der Gruppierungen natürlich nicht nennen können, so möchte ich doch zumindest fragen, wie das Gefährdungspotenzial und die Gewaltbereitschaft der Personen und der Gruppierungen, denen sie angehören, einzuschätzen sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Hamburg, es geht um Mitglieder der Neonaziszene; das hatte ich gesagt. Aber es gibt keine konkreten Hinweise, wie weit die Gewaltbereitschaft geht und wo sie vorhanden ist.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! An den Demonstrationen waren die Chemnitzer Hooligangruppen Kaotic und NS-Boys beteiligt. Nach Informationen des sächsischen Innenministeriums sollen auch Hooligangruppen aus Niedersachsen an den Demonstrationen beteiligt gewesen sein. Können Sie Auskunft darüber geben, aus welchem Bereich die Fangruppen stammen oder zumindest, wie viele Personen aus dem Hooliganbereich Niedersachsens sich an den Demonstrationen beteiligt haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Oetjen, wie ich vorhin schon sagte, wissen wir, dass bestimmte Menschengruppen in bestimmten Größenordnungen anreisen wollten. Wir wissen aber nicht in jedem Einzelfall, wer tatsächlich angereist ist. Deswegen kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich gerade aus dem Munde des Innenministers hören durfte, die Junge Alternative sei rechtsextrem, möchte ich fragen, ob das nicht eine Feststellung ist, die erst am Ende der Beobachtung stehen sollte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe über die Junge Alternative und nicht über die AfD gesprochen. Die Junge Alternative wird als verfassungsfeindliche Bestrebung eingestuft, damit wir sie beobachten können. So lautet die Systematik des Gesetzes.
Das gibt mir Gelegenheit, darzulegen - wenn Sie wollen: zu wiederholen -, was wir gestern hier in aller Ausführlichkeit und Gründlichkeit dargelegt haben.