Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

Herr Hafke, die Abschaffung der Studiengebühren ist ein riesiger Erfolg dieser Landesregierung. Es ist sehr gut, dass uns das hier gelungen ist;

(Beifall von der SPD)

denn es wird vielen Personen die Hochschulen öffnen, die unter Ihrer Regierungszeit nicht an die Hochschulen gekommen wären.

(Ralf Witzel [FDP]: Sie haben auch eine ei- gene Meinung zu dem Thema!)

Da Sie auf der anderen Seite immer wieder den Fachkräftemangel beklagen, müssten Sie eigentlich langsam einmal umdenken und erfreut darüber sein, dass die Studiengebühren in NordrheinWestfalen abgeschafft worden sind.

Zu Ihrer Frage: Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass sich autonome Hochschulen auch in irgendeiner Form selbst verwalten. Ich weiß überhaupt nicht, welchen Hintergrund diese Frage hat. Trotzdem wird der Diskussionsprozess offen sein. Aber es gibt doch bestimmte Basics, die man nicht hinterfragen kann. Dass eine Hochschule in irgendeiner Form verwaltet werden muss, ist selbstverständlich. Wie soll man es denn sonst machen?

Die zweite und letzte Nachfrage von Herrn Hauser.

Frau Ministerin, ich versuche es jetzt andersherum: Wenn dieser offene Dialogprozess abgeschlossen ist, wird es dann eine hinreichende, nachvollziehbare und für das gegebenenfalls vorgesehene Gesetzgebungsverfahren auch notwendige Dokumentation geben, aus der wir ersehen können, wer welchen Vorschlag zur Veränderung des Gesetzes gemacht hat?

Sehr geehrter Herr Hauser, ich habe Ihnen eben die Liste der vielen Personen vorgelesen, mit denen wir jetzt in einen Dialog eintreten, wer alles beteiligt ist. Ich kann Ihnen einfach nicht von jedem dieser Gespräche, die zum Teil auch schon gelaufen sind, ein Wortprotokoll vorlegen.

Natürlich wird das, was in diesem Dialogprozess jetzt läuft, in die Eckpunkte einfließen, die wir dann vorlegen. Dann wird es einen ganz normalen Gesetzentwurf geben. Über diesen Gesetzentwurf wird im Landtag diskutiert werden. Dann werden alle noch einmal Vorschläge machen können. Das ist das normale Prozedere, wenn es um Gesetzesverfahren in diesem Landtag geht. Das wird dann alles ausführlich dokumentiert werden.

Die zweite und damit letzte Nachfrage von Herrn Solf.

Frau Ministerin Schulze, nachdem Sie mir eben sagen mussten, dass Sie und Ihr Haus nicht in der Lage sind, diese Gespräche zu protokollieren, möchte ich fragen: Ist Ihnen bekannt, dass die Rektoren darüber so ungehalten sind, dass sie jetzt selbst Protokolle erstellen und diese herumschicken?

(Beifall von der CDU)

Herr Solf, mir ist wichtig, dass in diesem Diskussionsprozess wirklich ein offenes Wort geführt wird und dass nicht jeder, der dort etwas sagt, befürchten muss, dass er sich am Ende vor dem Parlament dafür verantworten muss.

Es soll ein offener Diskussionsprozess sein. Das ist ein Unterschied zu Ihrer Politik, die Sie in den fünf Jahren vorher gemacht haben. Ich kann verstehen, dass Sie das ärgert. Aber ein offener Diskussionsprozess muss auch wirklich offen sein und darf nicht etwas hinterrücks dazu führen, dass man doch nicht offen miteinander sprechen kann.

Herr Dr. Brinkmeier, Ihre zweite und letzte Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Ministerin, sind Sie bereit, auf die Forderungen der Landesrektorenkonferenzen einzugehen, vor der Erstellung eines Referentenentwurfes zur Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes zwingend eine externe wissenschaftliche Evaluation vorzuschalten, deren Ergebnisse dann auch allgemein öffentlich bekannt gemacht werden?

Herr Brinkmeier, wir haben einen Prozess vorgeschlagen, in dem wir eine Reihe von Dialogen führen werden. Wir werden dann mit Expertinnen und Experten von außen in Workshops einsteigen und in diesen Workshops die Evaluation gemeinsam mit Externen vornehmen. Das alles zusammenzutragen, das ist der Weg, den ich vorgeschlagen habe und den wir gehen werden.

Zweite und letzte Nachfrage von Frau Birkhahn.

Frau Ministerin, Sie haben jetzt sehr deutlich gemacht, dass Sie – unerwartet dominant – auf diesem offenen Dialogprozess beharren. Wenn Sie Ihre Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner ernst nehmen, dann müssen Sie sie auch für diese neue Gesprächsform öffnen, zumal Sie wissen, dass Ihre Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner sehr strukturierte Vorgehensweisen erwarten. Von daher möchte ich Sie fragen, auf welche Art und Weise Sie festgestellt haben, dass Ihre Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner mit diesem offenen Dialogverfahren auch zielführend zufriedengestellt sind?

Frau Birkhahn, das haben Sie genau richtig verstanden: Ich beharre auf einem offenen Dialogprozess, weil ich es wichtig

finde, die Expertinnen und Experten, die Menschen, die an den Hochschulen aktiv sind, die sich mit den Hochschulen auseinandersetzen, auch wirklich einzubeziehen.

Dieser Dialogprozess läuft derzeit. Und er läuft sehr erfolgreich. Es kommt eine ganze Reihe von Vorschlägen auf den Tisch. Ich hatte zum Beispiel schon spannende Gespräche mit den Vorsitzenden der Hochschulräte, die deutliche Veränderungen an dem Gesetz eingefordert haben. Es gibt eine ganze Reihe wirklich spannender Anregungen und Vorschläge, die in einem anderen Prozess sicherlich nicht alle auf den Tisch gekommen wären. Deswegen werden wir diesen Prozess weiterführen, ja.

Die nächste Nachfrage kommt von Herrn Kaiser.

Frau Ministerin, wir sind alle sehr gespannt, wie nach diesem offenen Dialog in einem wenig transparenten System plötzlich die Schlussfolgerungen auf uns herunterrasseln und wie man die dann parlamentarisch begleiten soll. Ob das sehr spannend wird oder ob das eine trockene Veranstaltung wird, werden wir sehen.

Was passiert, wenn innerhalb dieses offenen Dialoges gegenteilige Meinungen zu dem, was Sie vielleicht denken, kundgetan werden? Das, was Sie denken, bleibt ja offen. Das ist auch der Unterschied zu Frau Löhrmann, die relativ konkrete Vorstellungen hatte, was eine solche Bildungskonferenz soll, und die Diskussionsprozesse sehr strukturiert geleitet hat, sodass das Ergebnis auch für alle transparent war.

Die Frage ist: Wie werden Sie uns als parlamentarische Entscheider über Ihre später im Gesetzgebungsverfahren abweichende Meinungen informieren? Wie ist das mit der Transparenz? Wie soll dieser offene Dialog an uns als Parlamentarier, die wir das Gesetz zu verabschieden haben, herangetragen werden? Nachfrage dazu: Könnten Sie vielleicht drei, vier Stichwörter dazu nennen?

Herr Kaiser, könnten Sie sich bitte auf eine Frage konzentrieren?

Okay. Ich nehme das an, Frau Präsidentin.

Zuerst antwortet jetzt für die Landesregierung Frau Löhrmann.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da jetzt mehrfach ein Vergleich zum Vorgehen in der Bildungskonferenz gezogen wurde, erlaube ich

mir, von mir aus etwas dazu zu sagen. Ich möchte deutlich machen, dass der Versuch, aus dem einen Prozess etwas abzuleiten, um das Vorgehen der Kollegin Schulze zu diskreditieren, überhaupt nicht funktionieren kann.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Ich kann die Kollegin Schulze nur davor warnen, von sich aus vor dem Prozess zu sagen: Das ist das Ergebnis. – Das ist ja das, was Herr Witzel und andere versucht haben mir zu unterstellen: als hätte ich durch mein Agieren in der Bildungskonferenz versucht, die gesamte Konferenz für ein Ergebnis zu instrumentalisieren, das vorher festgestanden habe. Im Grunde widerlegen und widersprechen Sie sich jetzt mit dem, was Sie zum Teil versucht haben, mir vorzuwerfen, und wollen vor diesem Hintergrund der Kollegin Schulze etwas abverlangen, was sie aus meiner Sicht zu Recht gar nicht tut.

(Zuruf von Michael Solf [CDU])

Ich will auch noch auf die Frage eingehen. – Herr Kaiser, ein Dialog lebt davon, dass es gegenteilige Meinungen gibt. Das ist auch in diesem Prozess so. Natürlich steht die Meinung des Landes-ASten-Treffen oft diametral der Meinung entgegen, die vom Hochschullehrerverband vertreten wird. Das gehört zu einem Dialogprozess dazu, und es belebt ihn auch ungemein.

Die Transparenz bei einem Gesetzesverfahren ist durch seine Abläufe im Landtag vorgegeben. Wir werden einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser Gesetzentwurf wird im Landtag dreimal diskutiert werden. Dazwischen gibt es ein Anhörungsverfahren, in dem alle Bedenken, alle Vorschläge noch einmal vorgebracht werden können. Also: Für Gesetzesverfahren gibt es hier im Landtag klare Regeln.

(Klaus Kaiser [CDU]: Danke!)

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Wiedon hat eine zweite und letzte Frage. Bitte schön.

Ich will nur kurz sagen, dass der Vergleich mit der Bildungskonferenz von Herrn Klocke gezogen worden ist, nicht von uns.

Meine Frage im Nachgang zu meiner ersten Frage: Ich gehe also davon aus, dass die Friedrich-EbertStiftung auch im organisatorischen Bereich nicht in diese Gespräche involviert war?

Herr Wiedon, ich musste mich gerade noch einmal versichern. Ich sehe nicht, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung in diesen Dialog

prozess zum Hochschulrecht einbezogen wäre oder daran beteiligt ist. Weder inhaltlich noch organisatorisch sind Stiftungen an dem Dialog zum Hochschulrecht beteiligt.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Laschet mit seiner nächsten Frage, bitte.

Sie haben eben noch einmal deutlich gemacht, dass sich Ihre Art der Politik und der Amtsführung von der Ihres Vorgängers, Prof. Andreas Pinkwart, unterscheidet. Das haben wir heute die ganze Stunde auch gemerkt.

(Heiterkeit)

Vor dem Hintergrund dessen, was Frau Löhrmann hierzu beigetragen hat, habe ich eine Nachfrage. Sie haben gerade gesagt, dass man da unterschiedliche Ideen austauscht. Wenn ich die Kollegen hier richtig verstanden habe, dann haben wir alle in diesem Dialog den Versuch gemacht, wenigstens von der einen Seite, also Ihrer, zu hören, was Ihre Idee ist – eine Idee, nicht sieben oder acht Ideen.

Was sagen Sie den Leuten denn? Sie sind ja nicht nur da, um das aufzunehmen, sondern Sie sagen, dass ein Dialog geführt wird. Also müssen Sie ja eine eigene Idee haben. Aber wie kann diese Idee in ein Ergebnis münden, wenn Sie sich keine Notizen machen? Das ist doch ein Unterschied zu der Vorgehensweise von Frau Löhrmann. Wir haben eine umfassende Dokumentation über die Bildungskonferenz. Und Sie sagen, dass Sie sich nicht einmal Notizen von dem machen, was die vortragen. Ich verstehe wirklich nicht, wie Sie uns am Ende des Prozesses das Ergebnis hier im Landtag präsentieren wollen.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Herr Laschet, da kann ich Sie beruhigen: Das Ergebnis, das der Landtag am Ende auf jeden Fall haben wird, ist ein Gesetzentwurf, den wir dann hier diskutieren werden. Natürlich machen wir uns Notizen. Es wurde gefragt, ob es Protokolle dieses Dialoggespräches gibt. Es gibt keine Protokolle, weil es ein offener Dialog sein soll.

(Lachen von der CDU und von der FDP)