Protokoll der Sitzung vom 28.09.2011

spannende Debatte dazu führen, aber verbeißen Sie sich nicht in Ihr Modell, weil es realistischerweise nicht umsetzbar sein wird.

Ich mache das an einem Punkt fest: Sie sprechen von einer Verdoppelung der Mittel für 160 Kommunen insgesamt. Sie brauchen sich nur die 160 am höchsten verschuldeten Städte in Nordrhein

Westfalen anzuschauen, um zu sehen: Das Geld wird nicht reichen, um den Haushaltsausgleich herbeizuführen.

(Bodo Löttgen [CDU]: 160 bestimmt nicht!)

Sie müssen ein Vielfaches haben. Deshalb bitte ich sehr darum, im Blick zu haben, dass unser Konzept das Ziel hat, denjenigen, denen es am dreckigsten geht und die jetzt schon unter der Wasseroberfläche sind, Hilfe zukommen zu lassen, sodass sie überleben können. Das muss unser Ziel sein.

Folgendes kommt mir in der gesamten Diskussion zu kurz: Einige sind unterwegs und reden von Strangulierung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Landesregierung und der Landtag etwas beschließen werden, was eine Kommune stranguliert. Das wird es nicht geben.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

So individuell die Probleme bei der Konsolidierung sind, so individuell muss die Lösung auf jede einzelne Kommune gemünzt sein. Eines muss uns allen wichtig sein: Wir müssen diese Kommunen aus dem Diktat des Nothaushaltsrechts befreien.

Denn es ist ein Beitrag zu kommunaler Demokratie, dass die, die in den Räten sitzen und die eigentlich dafür gewählt sind, die Geschicke der Städte wieder selbst lenken dürfen. Das allein stellt schon einen Wert an sich dar, bei dem wir uns einigen sollten.

Herr Minister.

Keine Zwischenfragen.

(Bodo Löttgen [CDU]: Ja!)

Kein Aufbau eines Popanzes, keine Modelle wie eine Monstranz vor sich hertragen, nur um etwas anderes vorlegen zu können, um aus parteipolitischen Gründen anschließend nicht zustimmen zu müssen?

(Manfred Palmen [CDU]: Sie machen doch genau das Gleiche!)

Ich fordere Sie wirklich auf: Wir haben in bilateralen Gesprächen, bevor wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben, Einigkeit darüber gehabt, wie drängend das Problem ist. Junkernheinrich und Lenk haben in vielem recht, auch in diesem Punkt: Es ist „nicht mehr 5 vor 12, sondern eher 10 nach 2.“

Das muss uns einen. Wir müssen dieses Problem angehen. Aber Ihr Konzept taugt dazu nicht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat ihre Redezeit um 7:07 Minuten überzogen. – Nun liegt mir für die Fraktion der FDP eine weitere Wortmeldung vom Kollegen Abruszat vor.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Engel hat für die FDP-Fraktion zu Recht ausgeführt: Dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, die Grundsatzausrichtung wird begrüßt. Aber der Teufel steckt bekanntlich – auch hier – im Detail. Deswegen erlaube ich mir, noch folgende zusätzliche Anmerkungen zu machen, die wir, Herr Minister Jäger, dann auch im Verfahren diskutieren müssen.

Erstens. Was heißt „Pflicht zur Haushaltskonsolidierung“ für die Kommunen? Das bedeutet, dass wir alles berücksichtigen müssen, was die Kommunalfinanzen vor Ort ausmacht. Wenn aber keine Konzernbilanzen vorgelegt werden können, dann müssen auch die Konsolidierungspotenziale der kommunalen Beteiligungen mit auf das Tapet, meine Damen und Herren. Die müssen genutzt werden. Das gehört zu einer Gesamtbilanz dazu.

(Beifall von der FDP)

Herr Kollege Abruszat.

Zweitens. Für uns ist ein Beauftragter, wie er im Gesetzentwurf steht, ein Beauftragter für die Kommunen bei Pflichtverstößen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Kein Kann, sondern ein Muss! Das muss obligatorisch sein. Wer zusätzliches Geld bekommt, der muss auch obligat mit einem Beauftragten der Kommunalaufsicht zusammenarbeiten. Ein Muss und nicht ein Kann!

Das erinnert mich an das Zitat von Truman Capote, der mal zu Recht gesagt hat: Disziplin ist der wichtigste Teil des Erfolges. – Das gilt auch für die Kommunalfinanzen. Deswegen brauchen wir an dieser Stelle diesen zentralen Schlüssel des Beauftragten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, schließlich müssen wir als Gesetzgeber schon sehr Obacht geben, dass die Verfassungsgemäßheit eines Gesetzes auch stets im Blick bleibt. Höhlt die pflichtige Teilnahme der Kommunen am Stärkungspakt die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbst

verwaltung aus? Und weiter: Ist die vorgesehene Solidaritätsumlage für abundante Kommunen – die wir, wie Sie verstehen, sehr kritisch sehen – mit dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht überhaupt vereinbar und verfassungsrechtlich haltbar?

Herr Kollege.

Meine Damen und Herren, das alles sind Fragen, die wir sehr sorgfältig und sehr intensiv diskutieren werden. Ich freue mich auf die Anhörung. Sparen ist eine Tugend. Und damit muss Disziplin einhergehen. Ich freue mich auf die weiteren Debatten. – Ganz herzlichen Dank.

Herr Abruszat, wir haben zweimal versucht, Sie zu unterbrechen. Wir wollten nicht unhöflich sein. Die Frage ist, ob Sie eine Zwischenfrage, jetzt: eine Endfrage des Kollegen Sagel zulassen.

Leider ist meine Redezeit zu Ende. Dabei lasse ich Fragen von Herrn Sagel immer gerne zu. Also: Wenn ich das noch darf, mache ich das.

Ja, sicher dürfen Sie das.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Der ist vergnü- gungssüchtig, der Herr Abruszat!)

Es ist sehr nett, Herr Kollege Abruszat, dass Sie meine Frage zulassen. – Sie haben gerade einen meiner Lieblingsautoren, Truman Capote, zitiert, was Pflicht und Aufgabe ist. Sie haben am Anfang Ihrer Rede sehr deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf in die richtige Richtung geht. Mich würde interessieren, ob das so zu verstehen ist, dass Sie diesen Gesetzentwurf in diesem Parlament nicht scheitern lassen und sich für die Auszahlung von 350 Millionen € an die Kommunen aussprechen werden.

Ich bedanke mich zunächst für diese Frage, Herr Kollege Sagel, weil sie mir Gelegenheit gibt, noch einmal darzulegen – über meine bisherige Redezeit hinaus –, warum wir mit diesem Gesetzentwurf sehr konstruktiv umgehen: weil wir nämlich deutlich machen wollen, wie wichtig uns dieses Thema der Kommunalfinanzen ist, und weil wir auch deutlich machen wollen, dass wir die Frage der Hilfen – Sie haben die 350 Millionen € angesprochen, die wir grundsätzlich auch nie negiert haben – für wichtig erachten.

Ob und inwieweit wir konkret diesem Gesetzentwurf zustimmen, das ist eine Frage des Gebotes der Sorgfalt in der politischen Arbeit. Das wird nicht aus der Hüfte geschossen. Dafür gibt es Anhörungen, dafür gibt es weitere Lesungen. Das werden wir – sicherlich auch in zähem Ringen – miteinander, mit der Regierungskoalition und mit allen anderen hier im Hause, diskutieren.

Insofern, meine Damen und Herren, freue ich mich auf die weiteren Beratungen. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Herr Abruszat, ich will hier jetzt keine Verwirrung stiften, aber doch darauf hinweisen, dass Sie wegen der Überziehung der Redezeit der Landesregierung noch Redezeit haben. Nur um das klarzustellen! Wenn alles gesagt ist, ist das auch gut.

Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Frau Demirel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will jetzt keine zweite lange Rede halten, aber einiges auf unseren Kommunal- und Innenminister Herrn Jäger erwidern, der in der Presse schon mehrmals geäußert hat: HSK haben wir schon. Wir schaffen ja nichts Neues. Es sind die alten Regeln, in denen wir uns bewegen. – Ich möchte klarstellen, dass es schon etwas anderes ist, wenn eine Kommune in fünf gleichmäßigen Schritten Jahr für Jahr den Ausgleich schaffen muss. Wir wissen alle, wie es um die HSKKommunen steht. Wir wissen auch um die Lücken im HSK. So schön, wie Sie ihre Konsolidierungshilfen gerade hier geredet haben, ist es nicht, Herr Minister. Es ist nicht der Erhalt des Status Quo, sondern es ist eine Verschlechterung der Situation für die Kommunen.

Da sich die Minderheitsregierung hier die ganze Zeit mit der Erhöhung der Mittel an die Kommunen rühmt, beispielsweise mit dem Wegfall der Befrachtung, der Wiederbeteiligung an den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer oder der positiven Änderung von § 76 GO, möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie noch immer eine Minderheitsregierung sind und diese Veränderungen nicht alleine durchgesetzt haben. Bei diesen Veränderungen war die Fraktion Die Linke immer mit dabei. Das ist unsere Linie: Für alles, was in die positive Richtung, in die richtige Richtung für die Bürgerinnen und Bürger und für die Kommunen geht, sind wir zu haben, und da sind wir zu Gesprächen bereit.

Aber dafür, dass Sie ein neoliberales Programm à la IWF auflegen und die Kommunen mit dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, wirklich foltern,

(Armin Laschet [CDU]: Sie sind für alles zu haben!)

haben Sie andere Bündnispartner in diesem Hause. Dafür bietet sich in letzter Zeit die FDP-Fraktion an, aber auch die CDU-Fraktion. In dem Punkt haben Sie Schnittmengen. Mit denen können Sie das gemeinsam machen, nicht mit der Linken.

Entschuldigen Sie, Frau Demirel. Würden Sie eine – das trifft offensichtlich auch für diesen Fall zu – Endfrage des Kollegen Herter beantworten?

Ja.

Liebe Frau Kollegin Demirel, herzlichen Dank. Sie haben dankenswerterweise daran erinnert, dass Sie als Linke-Fraktion nicht nur bei den Änderungen des GFG entsprechende Voten abgegeben haben, sondern auch bei der Änderung des § 76 GO. § 76 Gemeindeordnung legt als Regelzeit – als Regelkonsolidierungszeit, wenn man so will – zehn Jahre fest. Das Konsolidierungshilfegesetz, das hier gerade diskutiert wird, legt als Regelzeitraum für die Konsolidierung zehn Jahre fest.

Würden Sie mir den Unterschied erklären, warum Sie der einen Zehnjahresfrist zustimmen und der anderen Zehnjahresfrist nicht zustimmen?