Wenn die Landesregierung diesen Meinungsbildungsprozess abgeschlossen hat, wird sie den Gesetzentwurf der Landesregierung dem Landtag zuleiten.
Dass die Landesregierung – dem greife ich jetzt nicht vor; das ist auch durch die Fragestellung der Kollegin Pieper gedeckt, denn sie fragt nur nach der Benennung von Streitpunkten und nicht nach der jetzt schon zu präsentierenden Lösung – hier eine Verbesserung gegenüber dem Status quo vorhat, das können Sie dem Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 entnehmen. Im Einzelplan meines Hauses sind nämlich erstmals Stellen vorgesehen für Klassengrößen in Schulen der Sekundarstufe I, die sich dem Auftrag „Inklusion“ stellen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächste hat sich Frau Kollegin Schmitz von der FDP-Fraktion gemeldet.
Sehr geehrte Frau Ministerin, inwieweit planen Sie, Qualitätsstandards für die Umsetzung der Inklusion an allgemeinen Schulen zu definieren und verbindlich zu machen?
Sehr geehrte Kollegin Schmitz, ich werde mich jetzt häufig wiederholen müssen, weil Sie offenbar alle danach fragen – das können Sie auch tun –, was genau die Landesregierung vorlegt. Dieser Beratungsprozess dauert an. Das ist auch normal. Deswegen kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt auf diese Frage keine Antwort geben.
Ich habe noch eine Nachfrage. Es ist bekannt, dass es ein Problem mit den Kommunen in der Frage gibt, ob das Konnexitätsprinzip hier gilt oder nicht. Sehen Sie da schon Licht am Horizont? Ist abzusehen, dass eine Einigung erzielt werden kann?
Frau Kollegin Pieper, ich habe eben in der Plenardebatte deutlich gemacht, dass wir intensivste Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt haben – auch ich persönlich –, dass wir ein Verfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Innenministeriums, des Finanzministeriums und der Staatskanzlei eingeleitet haben, dass diese Gespräche bisher jedoch nicht zu einer Annäherung der Positionen geführt haben.
Die Kommunen haben, weil man nicht im Streit bleiben wollte und wir vom Grundsatz her ja ein gutes Miteinander mit den Kommunen haben, dann vorgeschlagen, ob nicht eine Arbeitsgruppe aus kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern der Landesregierung gebildet werden soll zu Fragen der Schülerfahrtkosten, der Räumlichkeiten, der Lehr- und Lernmittel und dem schulischen Assistenzpersonal.
Das Kabinett hat im November, nachdem dieser Vorschlag im Raum stand, entschieden, dass es dazu bereit ist, obwohl das zu einer Verzögerung führen würde. Die Kommunen haben dann aber kurz vor Weihnachten einen Rückzieher gemacht und gesagt, sie wollten diese Arbeitsgruppe nicht. Das ist der letzte Stand.
Gleichwohl habe ich in der Debatte eben deutlich gemacht, dass die Tür zu Gesprächen immer offensteht, wir uns Gesprächen selbstverständlich nicht verweigern. Diese Situation darf aber nicht dazu führen, dass wir nicht am Gesetz weiterarbeiten können, denn andere Interessen, nicht zuletzt die der Behindertenverbände und die der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die auf dieses Gesetz warten, dürfen nicht hintangestellt werden.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe noch eine zweite Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann, weil ich es für legitim halte, dass das Parlament bei einem der zentralen Regierungsvorhaben in ihrem Politikbereich bei Auskünften nicht nur an der Oberfläche bleiben, sondern im Detail nachfragen möchte.
Auch mich interessieren Ausstattungsstandards. Kollege Abruszat hatte Sie ja eben schon zu Klassengrößen befragt. Ich habe eine etwas andere Fragestellung. Meine Frage lautet: Welche Höchstzahl für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gedenken Sie in einer Klasse einer allgemeinen Schule festzulegen, damit die aus Ihrer Sicht notwendige Unterrichtsqualität gegeben ist?
Sehr geehrter Herr Witzel, das ist ein erweiterter Versuch, jetzt eine Festlegung herbeizuführen, die noch nicht vollzogen ist. Insofern fällt das unter die Kategorie der Fragen, zu denen der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist.
Ich kann Sie aber ermuntern, Folgendes zu tun: Vielleicht sehen Sie sich einmal Schulen an, die schon inklusiv arbeiten, wie die heute ausgezeichnete Kettelerschule oder wie eine mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnete Grundschule in Ratingen. Dort findet gelebte Praxis mit den derzeitigen Rahmenbedingungen statt.
Gerade für die Grundschule legt diese Landesregierung erstmals zusätzliche Stellen fest. Von vielen Schulen wird mir signalisiert, dass es ihnen wichtig ist, flexible Budgets zu bekommen, und es nicht zwingend darum geht, von oben die Klassengröße genau festzulegen, weil manche Schulen lieber zwei Lehrkräfte in einer etwas größeren Gruppe einsetzen möchten, ohne dabei die Flexibilität zu verlieren, in einer anderen, vielleicht kleineren Gruppe nur eine Lehrkraft einzusetzen. Also: Flexiblere Angebote sind erwünscht. All das wird die Landesregierung abwägen und berücksichtigen, bevor sie dem Parlament einen Gesetzentwurf zuleitet.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nun hat sich Frau Abgeordnete Gebauer von der FDP-Fraktion gemeldet.
Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich nehme Bezug auf die Kompetenzzentren, in denen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung hervorragende Präventionsarbeit geleistet wird. Der Begriff „Prävention“ taucht aber im bisherigen Referentenentwurf nicht auf. Könnten Sie in diesem Zusammenhang erläutern, warum die Kompetenzzentren so zeitnah abgeschafft werden sollen, wenn der Begriff „Prävention“ in den jetzigen gesetzlichen Planungen offensichtlich gar nicht genannt wird?
Frau Gebauer, Sie sprechen einen Bereich an, der in der Tat noch mal erhöhte Aufmerksamkeit erfahren wird, weil der Schulversuch, den die Vorgängerregierung zu den Kompetenzzentren durchgeführt hat, begrenzt ist und ein Auslaufen festgestellt ist. Es gäbe auch viel dazu zu sagen, unter welchen Bedingungen und warum es diesen Schulversuch gegeben hat und warum er immer wieder ausgeweitet worden ist, obwohl es damals keine genaue Vorstellung dafür gab. Aber darum geht es mir gar nicht.
Wir werden überlegen müssen, wie wir die unterschiedlichen Zielsetzungen, die mit den Kompetenzzentren verbunden waren, und wie wir die daraus entstandene Ausgestaltung – sie war ja nicht einheitlich, das ist auch Sinn eines Schulversuchs – mit ihren verschiedenen Akzenten in schulrechtliche Regelungen überführen. Das Werning-Gutachten, das wir zur Auswertung des Schulversuchs erarbeitet und veröffentlich haben, gibt uns dazu wertvolle Hinweise.
Die Zielsetzung der Landesregierung dabei ist, die Kultur des Behaltens, die einige Kompetenzzentren entwickelt haben, und auch die gegebenen Vernet
Strukturen zu erhalten, die in der klassischen Mentalität verbleiben, dass Kinder mit speziellem Bedarf nicht in einer allgemeinen Schule lernen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, bei der Festlegung der Eingangsklassen teilen die Kommunen die angemeldeten Schülerinnen und Schüler zu. Wie ist der Stand der Überlegungen, die Inklusion bei der Festlegung dieser Eingangsklassen zu berücksichtigen? Wird es da einen Korridor geben? Wird es einen anderen Teiler geben? Wie kann man dieser besonderen Situation Rechnung tragen?
Frau Kollegin Birkhahn, auch dazu wird die Landesregierung innerhalb der Ressortabstimmung prüfen, ob sie bei der Festlegung im jetzigen Referentenentwurf bleibt, erstmals eine Deckelung der Lerngruppen von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf vorzusehen, oder ob sie daran Korrekturen vornimmt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 9 beantwortet.
Wie will die Schulministerin die vielfältigen ungeklärten Aspekte einer qualitativen Umsetzung der Inklusion im weiteren Vorgehen ausgestalten?
Mit dem von der rot-grünen Mehrheit im Landtag beschlossenen Antrag „Zusammen lernen – zusammenwachsen, Eckpunkte für den Weg zur inklusiven Schule in NRW“ wurde die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die „Umsetzung eines grundsätzlichen Rechtsanspruchs auf Unterricht in der allgemei
nen Schule auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – beginnend mit den Klassen 1 und 5 ab dem Schuljahr 2013/14“ beinhalten sollte. Dies deckte sich auch mit Ankündigungen von Vertretern der Koalitionsfraktionen. Im September 2012 wurde ein vom Kabinett beschlossener Referentenentwurf des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Inklusion „Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechts- änderungsgesetz)“ offiziell vorgestellt. In der Folge wurde eine Vielzahl von Aspekten des Entwurfs von Eltern und Lehrerverbänden, von kommunalen Spitzenverbänden, Oppositionsfraktionen im Landtag und von – oftmals auch sozialdemokratischen und grünen – Kommunalpolitikern massiv kritisiert. Unmittelbar vor Weihnachten hat die Schulministerin verdeutlicht, dass ein grundsätzlicher Rechtsanspruch nicht zum Schuljahr 2013/2014 in Kraft treten werde. Die Ministerin erklärte in einer Pressemitteilung am 21. Dezember 2012: „Bei dieser Generationenaufgabe geht die Landesregierung sorgfältig vor und bindet alle Beteiligten in den Prozess ein. Das Verfahren ist dialogisch angelegt.“
Der Eindruck eines dialogischen und sorgfältigen Vorgehens scheint jedoch nicht sehr weit verbreitet zu sein. Die Erklärungen der Ministerin, wonach die Inklusion nicht konnexitätsrelevant sei, wird von Kommunalvertretern und Lehrerverbänden scharf kritisiert. Die Ministerin hingegen erklärte, dass die Kommunen „erst mal den Nachweis erbringen (müssten), dass tatsächlich Mehrkosten entstehen.“ Neben ungeklärten Fragen der Kostenübernahme hat das bisherige Vorgehen der Ministerin eine Vielzahl weiterer Fragen offengelassen, deren Klärung für eine qualitative Umsetzung der Inklusion unerlässlich ist. Es besteht eine große Rechtsunsicherheit, klare Ressourcenplanungen liegen nicht vor. Unzureichend sind auch notwendige Vorgaben zur räumlichen Ausstattung oder zur Sachmittelausstattung. Auch zur Größe der Lerngruppen und der Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in diesen Lerngruppen liegen keine expliziten Vorgaben vor. Aspekte der Schülerfahrkosten, der Integrationshelfer oder multiprofessioneller Unterstützung sind umstritten. Wie die notwendige Anzahl an Sonderpädagogen sichergestellt werden kann, ist trotz der von Rot-Grün eingeleiteten Weiterbildung nicht absehbar. Der geplante Aufwuchs an Fortbildungsmitteln wird nicht ausreichen.
Gleichzeitig haben der Referentenentwurf sowie der Entwurf einer Verordnung verdeutlicht, dass Rot-Grün offenkundig nicht nur willens ist, die Kompetenzzentren zeitnah abzuschaffen, sondern ebenfalls zeitnah eine massive Schließungswelle von Förderschulen erzwingen will. Die Erklärung, wonach Eltern zukünftig Förderschulen werden wählen können, wird für viele
Förderschwerpunkte wohnortnah nicht mehr gelten. Bereits heute zeigen darüber hinaus Rückmeldungen aus Kommunen, dass die Schulverwaltung offenbar bereits auf Schließungen von Förderschulen hinwirkt. Wie gleichzeitig die Schwerpunktschulen eine wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichten, erziehen und fördern sollen, ist ebenfalls nicht hinreichend geklärt. Welche Strukturen bei einem grundsätzlichen Rechtsanspruch vor Ort verbindlich vorhanden zu sein haben, welche zumutbaren Entfernungen gelten, wie ein vertretbarer Aufwand definiert wird und welche personellen und sächlichen Voraussetzungen verbindlich sein sollen, ist für Eltern, Schulen und Kommunen von entscheidender Bedeutung.
Offenkundig kann allein die Verschiebung der Einführung eines grundsätzlichen Rechtsanspruches die Vielzahl ungeklärter qualitativer und organisatorischer Fragen nicht beheben.
Daher muss die Ministerin Auskunft erteilen, wie sie die vielfältigen genannten Problemfelder im weiteren Vorgehen klären bzw. beheben will.
Wie will die Schulministerin die vielfältigen ungeklärten Aspekte einer qualitativen Umsetzung der Inklusion im weiteren Vorgehen ausgestalten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Gebauer, auch Ihnen danke ich für Ihre Frage, obwohl man jetzt schon feststellen kann: „Alle guten Dinge sind drei“; denn nicht nur die Überschriften weisen ähnliche Szenarien auf, sondern das betrifft auch den Inhalt. Aber ich erläutere Ihnen gerne zum dritten Mal den Weg zur inklusiven Schule, den wir in Nordrhein-Westfalen gehen wollen.
Die Landesregierung wird, wie heute Morgen dargelegt und eben noch einmal bekräftigt, ihren Gesetzentwurf jetzt regierungsintern abstimmen – die sogenannte Ressortabstimmung. Dieser Prozess ist eingeleitet. Die Regierung wird dann ihre Meinungsbildung abschließen, einen Kabinettsbe
schluss fassen und diesen dem Landtag übermitteln. Er wird alle Aspekte berücksichtigen, die in der Mündlichen Anfrage angesprochen sind, sie noch mal abwägen – natürlich auch zur Finanzierung und zu den Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag werden wir es zügig umsetzen – ich selbst, soweit mein Haus dafür zuständig ist. Es müssen die heutige Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung überarbeitet und ein neues System der Stellenzuweisung etabliert werden. Da