Es geht darum, dass in der Mixtur eines breiten Angebots, bedingt durch die Lehrerausbildung, die Konzentration möglicherweise durch Arbeitsteilung und durch bewusste Schwerpunktsetzung in einigen Forschungsbereichen gesucht werden muss, die letzten Endes allen Lehrerausbildungsgängen zugute kommen kann. Dies ist nicht einfach zu erreichen.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung darum gebeten, dass der Wissenschaftsrat dies überprüfen möge, da ein solcher Umstrukturierungsprozess, der im Dialog mit der Hochschule stattfinden muss, mit der Autorität und der Kompetenz, die diese Institution hat, sicherlich leichter zu realisieren ist.
Sie haben bei der Beantwortung mehrerer Fragen darauf hingewiesen, dass ein neues Konzept entworfen wird, wie das, was vom Wissenschaftsrat gefordert wird, verwirklicht werden kann. Wann können wir damit rechnen, dass dieses Konzept veröffentlicht wird?
Meine Hinweise bezüglich eines Vorschlags der Landesregierung beziehen sich auf die Lehrerausbildung. Es ist sicherlich vernünftig, Vorschläge für die Weiterentwicklung der Hochschule, die im Dialog und im Gespräch erarbeitet werden, erst dann vorzulegen, wenn die Entscheidung über die Konzeption der Lehrerausbildung im Land Rheinland-Pfalz getroffen ist, weil man sonst Strukturen in der Hochschule schafft, die möglicherweise mit ihrer Aufgabe, eine starke Stellung in der Lehrerausbildung zu haben, nicht mehr kompatibel ist.
Das hängt davon ab, wann das Parlament die entsprechenden Entscheidungen in Bezug auf die Lehrerausbildung getroffen hat.
Herr Minister, in Koblenz wird hinter vorgehaltener Hand darüber diskutiert, zwei Standorte hätten doch sowieso keinen Sinn. Warum versucht man nicht, eine eigene Universität Koblenz zu errichten? Wie bewerten Sie diese Äußerungen im Zusammenhang mit dem, was Sie uns soeben über Profilbildung und ein neues und zukunftsfähiges Angebot an den beiden verschiedenen Standorten ausgeführt haben?
Herr Wiechmann, ich bitte um Verständnis. Das geht über die Fragestellung hinaus, wenn es auch eine sehr
interessante und wichtige Frage ist. Aber die Fragestellung befasste sich mit der personellen Ausstattung für die Lehramtsstudiengänge.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Günter Rösch (SPD), Ambulante Pflegedienste – Nummer 7 der Drucksache 14/659 – betreffend, auf.
1. Was sind aus Sicht der Landesregierung die Hauptgründe für die angespannte Finanzlage vieler Sozialstationen und auch privater Pflegedienste in Rheinland-Pfalz?
2. Welches Ergebnis erbrachten die jetzt abgeschlossenen Verhandlungen zwischen den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und den Verbänden der privaten und ambulanten Leistungsanbieter?
4. Welche Ziele verfolgt die von der Landesregierung initiierte Projektgruppe „Sozialstationen in Rheinland-Pfalz“?
Zu Frage 1: Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege hatte Anfang des vergangenen Jahres darüber informiert, dass sich nach einer Verbandsumfrage mindestens 30 % der rheinland-pfälzischen Sozialstationen – AHZ – in einer finanziellen Situation befänden, die Anlass zu großer Sorge gebe. Als Ursachen nannte die LIGA der Spitzenverbände im Wesentlichen die Höhe der Vergütung für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege (SGB V) und für die Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung (SGB XI).
In verschiedenen Gesprächen, die Staatssekretär Dr. Auernheimer mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und den Kostenträgern führte, wurde deutlich, dass eine Gesamtanalyse erforderlich ist, um Lösungen zu erarbeiten. Es wurde aber auch deutlich, dass Einzelfälle nicht verallgemeinert werden können.
Zu Frage 2: Zu Beginn dieses Jahres treten Ergebnisse der Gespräche zwischen der LIGA der Spitzenverbände und den Kostenträgern in Kraft, die am 30. November des vergangenen Jahres vereinbart worden sind. Dies ist im Wesentlichen eine Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wonach besonders die Hausbesuchspauschale, die bisher auf zweimal pro Tag begrenzt war, auf bis zu dreimal täglich gewährt werden kann. Das ist der wesentliche Teil dieser Vergütungsvereinbarung. Darüber hinaus sind einige Pauschalen vereinheitlicht worden.
Ein weiterer wesentlicher Teil der im November 2001 erzielten Verhandlungsergebnisse ist eine Gebührenvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach SGB XI, wonach die Leistungen der Grundpflege um 5 % erhöht werden. Darüber hinaus wurden auch einige Pauschalen angepasst und vereinheitlicht.
Insgesamt tragen diese Vereinbarung und die beiden genannten Hauptpunkte dazu bei, dass sich das Vergütungsniveau um etwa 5 % erhöht. Das ist aber nicht bei allen Sozialstationen völlig gleich, weil es in dieser Vergütungsvereinbarung auch umsatzabhängige Komponenten gibt, die sich bei verschiedenen Sozialstationen verschieden auswirken können. Im Durchschnitt werden aber die Defizite, die in den belasteten Sozialstationen nach Aussage der LIGA bei etwa 30 %, also etwa 70.000 Euro pro Sozialstation liegen, ausgeglichen.
Zu Frage 3: Wir waren an diesem Verhandlungsergebnis indirekt beteiligt, also gewissermaßen als beteiligte Beobachter und als Unterstützer.
Wir beurteilen dieses Landesergebnis als positiv. Es übertrifft die Erwartungen, die zu Beginn der Verhandlungen an ein Ergebnis gerichtet werden konnten.
In Frage 4 wird nach der Projektgruppe „Sozialstationen in Rheinland-Pfalz“ gefragt. Ich bin Dr. Auernheimer dankbar, dass er diese Projektgruppe leitet. An ihr sind die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Kostenträger beteiligt. Bis zum Sommer dieses Jahres wird eine Bestandsaufnahme gemacht werden, was nach einer Vielzahl von Jahren, in denen wir Erfahrung mit dem rheinland-pfälzischen Pflegehilfengesetz gesammelt haben, sicherlich richtig und notwendig ist. Darüber hinaus wird aber auch in der Projektgruppe darüber nachgedacht, und es werden Vorschläge dazu gemacht werden, wie das System der ambulanten Pflege in Rheinland-Pfalz weiterentwickelt und zeitgemäß verbessert werden kann, wie möglicherweise auch die Rechtsprechung in diese Überlegung einbezogen wird, die das Verhältnis von privaten Trägern und freigemeinnützigen Trägern immer wieder auf einen Prüfstand stellt.
Herr Minister Gerster, ist Bestandteil der nun getroffenen Vereinbarung, dass in Zukunft die Vergütungen laufend angepasst werden, damit nicht noch einmal eine solche Situation entstehen kann?
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist eine Option auf regelmäßige Anpassung vereinbart worden. Es ist aber kein Automatismus. Es muss immer wieder neu verhandelt werden. Die Verhandlungspartner haben aber gemeinsam anerkannt, dass es einen regelmäßigen Anpassungsbedarf gibt.
Herr Minister, ich komme zunächst zur Besetzung der Projektgruppe. Sie sagten eben, dass neben den Kostenträgern und den Einrichtungen auch die Kommunen vertreten sind. Wie und durch wen erfolgte die Besetzung?
In der stationären Pflege wird die Qualitätssicherung der Pflege diskutiert. Inwieweit fließen Überlegungen auch in die Arbeit dieser Projektgruppe im Hinblick auf die Umsetzung von Standards, was den Einsatz qualifizierten Personals anbelangt, ein?
Ich beginne mit der zweiten Frage. Sie beziehen sich auf die Bundesgesetzgebung. Das ist ein völlig eigener Vorgang, den wir damit bewusst nicht vermengen wollen. Zum Teil sind es auch verschiedene Träger und verschiedene Kostenstrukturen. Zum Beispiel ist die Sozialhilfe bei der stationären Versorgung nach wie vor ein ganz wichtiger Bestandteil, während dies in der ambulanten Versorgung weniger der Fall ist. Das wird von uns in dieser Projektgruppe nicht mitbehandelt.
Zu Ihrer ersten Frage, welche Teilnehmer namentlich welche Bänke repräsentieren, Frau Abgeordnete Thelen, kann ich leider nichts sagen. Aber wir sind gerne bereit, das nachzureichen.
Als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüße ich Mitglieder der SPD-Ortsvereine Engkirchen und Morbach. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rudolf Franzmann (SPD), Situation im Partnerland Ruanda nach dem Ausbruch des Vulkans Nyiragongo im Kongo – Nummer 8 der Drucksache 14/659 – betreffend, auf und erteile Herrn Abgeordneten Franzmann das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der von mir im Vorspann getroffenen Fes tstellungen frage ich die Landesregierung:
2. Welche aktuellen Hilfsmaßnahmen sind vonseiten der Bundesregierung geplant bzw. veranlasst, welche von Rheinland-Pfalz?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Franzmann wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Die aktuelle Situation stellt sich zurzeit folgendermaßen dar: Die Flüchtlinge, die auf breiter Front in das Gebiet zwischen Ruhengeri und Gisenyi direkt nach dem Ausbruch des Vulkans Nyiragongo eingewandert sind, sind derzeit in großer Anzahl wieder nach Goma zurückgekehrt. Die ruandische Regierung hat in Ruhengeri und Gisenyi zwei Flüchtlingslager eingerichtet. Dort halten sich zurzeit ungefähr 8.000 bis 10.000 Personen auf.
Darüber hinaus halten sich noch zahlreiche Flüchtlinge im Umland, das heißt in Feld und Busch, auf, über deren Anzahl keine exakten Angaben gemacht werden können.
Im Straßenkinderprojekt ABADAHOGORA in Gisenyi halten sich noch sehr viele Flüchtlingskinder auf. Das Koordinationsbüro ist derzeit dabei, deren genaue Anzahl und ihre Bedürfnisse festzustellen.