Protokoll der Sitzung vom 03.07.2015

Vielen Dank für die Frage. – Die Verteilung ist eigentlich

gleichmäßig. Da gibt es keine großen Ausreißer. Das ist wirklich bei allen vier Bereichen gleichmäßig. Man muss auch sagen, dass es durchaus noch dem Bedarf entspricht. Es gibt das Angebot vonseiten der Industrie- und Handelskammern, gegebenenfalls das Angebot auszuweiten, beispielsweise durch Sprechstunden oder sogar durch die Gründung von weiteren Anlaufstellen, wenn sich dies im laufenden Prozess so zeigen sollte. Ganz wichtig ist, diese Welcome Center sind wirklich ein Prozess, ein System, das sich weiterentwickeln kann. Da besteht auch die Möglichkeit, wenn in einer Region ein besonders hoher Bedarf entstünde, dass man dort noch stärker in die Fläche geht.

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Sahler-Fesel.

Schönen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, eine ganz praktische Frage: Sie sagten eben, überwiegend aus dem arabischen Sprachraum. Wissen Sie, ob an die Welcome Center Dolmetscher angebunden sind? Oder wie stellen Sie sicher, dass das auch sprachlich funktioniert?

Vielen Dank für die Frage. – In der Regel ist es so, dass die Ratsuchenden, die Fachkräfte, die den Rat und die Beratung der Welcome Center in Anspruch nehmen, ihre Dolmetscher mitbringen, damit vor Ort gedolmetscht wird. Meistens sind es Freunde oder Angehörige, die vor Ort sind. Es gibt keinen fest angestellten Dolmetscher seitens der Welcome Center.

Eine Zusatzfrage von Herrn Kollegen Kessel.

Frau Ministerin, können Sie Angaben dazu machen, welche Qualifikationen zum einen die Anfragenden aufweisen, also die Menschen, die nachgefragt haben, und zum anderen von den Unternehmen besonders gewünscht worden sind?

Vielen Dank für die Frage. – Was die Qualifikation, die Berufsausbildung angeht, sind die wirklich bunt gemischt. Ich würde fast sagen, es sind alle vertreten. Ganz besonders häufig sind Fachkräfte mit einem Abschluss Master of Higher Education dabei, was den Ingenieuren entspricht. Mehrfach hat es auch Anfragen von Köchen gegeben, die eine Ausbildung als Koch haben. Ebenfalls mehrfach hat es Anfragen von Mathematikern gegeben. Lehrer sind ebenfalls mehrfach dabei gewesen. Darüber hinaus gibt es aber auch Anfragen von Krankenpflegern, Ärzten, Tourismusfachkräften. Es geht wirklich quer durch die Bank

bei denen, die hierher kommen und Unterstützung und Rat bei den Welcome Centern suchen.

Zu den Nachfragen vonseiten der Unternehmen kann ich nicht so deutlich sagen, wo ein Schwerpunkt wäre. Da geht es auch quer durch die Bank. Da geht es häufig aber auch darum, wie wir mit diesen Fachkräften umgehen und was wir im Unternehmen berücksichtigen müssen. Es geht also eher um das gesamte Verfahren.

Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Kollegen Schlagwein.

Vielen Dank. – Die Frau Ministerin ist schon kurz darauf eingegangen. Ich möchte noch mit Blick auf die ehrenamtlich Tätigen, die sich auch an die Welcome Center wenden, die Frage stellen, inwieweit man gerade den ehrenamtlich Tätigen in der Fläche noch etwas mehr entgegenkommen kann, also hin zu einer mehr dezentralen Aufnahme dieser Initiativen vor Ort, die sehr wichtig sind.

Herzlichen Dank. – Das eine ist die Beratung der Ehrenamtlichen vor Ort in den Welcome Centern, in denen man auch Informationen und Ansatzpunkte geben kann, wie man so etwas vor Ort aufziehen kann. Der andere Punkt ist eben auch – da gibt es die Zusage der Industrie- und Handelskammern, und sie sind dazu auch bereit –, dass wir sagen, wir gehen mit dem Angebot, wenn der Bedarf vorhanden ist, noch mehr in die Fläche, weil das eben sehr, sehr positiv wirkt.

Wir haben parallel dazu nach wie vor eine Steuerungsgruppe laufen, in der auch die Vertreter der Industrie- und Handelskammern und all diejenigen, die an dem Prozess mitgewirkt haben, dabei sind. Wir wollen es weiterentwickeln. Beispielsweise wollen wir auch noch einen Schwerpunkt auf Studentinnen und Studenten legen. Dort wollen wir noch mehr in die Kooperation hineingehen. Wir suchen Partner vor Ort in den Kommunen, bei den ehrenamtlich Tätigen, um zu schauen, wie sich dieser positive Ansatz auf noch breitere Beine stellen lässt.

Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Kollegen Kessel.

Frau Ministerin, können Sie Angaben dazu machen, ob es schon über die Welcome Center zu Vermittlungen kam?

Es kam sicherlich schon zu Vermittlungen. Ich kann jetzt aber nicht konkret sagen, wie viele in Arbeit vermittelt

worden sind. Nein, eine konkrete Anzahl kann ich nicht nennen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

Danke.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Frage Nummer 6 ist zurückgezogen worden. Daher rufe ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Wolfgang Schlagwein (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN), Bedarfsgerechte Hindernisbefeuerung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz ermöglichen – Nummer 7 der Drucksache 16/5213 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Herr Dr. Braun.

1. Welche Änderungen hinsichtlich der Anforderungen an die Befeuerung von Windenergieanlagen ergeben sich aus der durch die Bundesregierung vorgelegten Änderung der Verwaltungsvorschrift?

2. Wie bewertet die Landesregierung die vorgelegte Änderung der Verwaltungsvorschrift?

3. Welchen weiteren Änderungsbedarf sieht die Landesregierung gegebenenfalls?

4. Was plant die Landesregierung künftig, um einen flächendeckenden Einsatz der bedarfsgerechten Befeuerung von Windenergieanlagen in RheinlandPfalz zu unterstützen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Lewentz.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rheinland-pfälzische Landesregierung setzt sich seit Längerem für eine bedarfsgerechte Hindernisbefeuerung von Windenergieanlagen und damit eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen unter Beachtung der erforderlichen Luftverkehrssicherheit ein. Verfolgt wird damit eine möglichst weitgehende Reduzierung möglicher Störwirkungen durch gekennzeichnete Windenergieanlagen auf die Umwelt. Auch die Akzeptanz gegenüber der Windenergie soll damit verbessert werden.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die obere Luftfahrtbehörde in Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 2012 zusammen mit der hiesigen Polizeihubschrauberstaffel und einem Unternehmen aus Rheinland-Pfalz einen Modellversuch im Bereich Wörrstadt durchgeführt hat. Dabei wurde die Befeuerung einzelner Windenergieanlagen innerhalb des Windparks vollständig abgeschaltet und das Gebiet verstärkt nachts von Polizeihubschraubern angeflogen. Bei einer Befeuerung der im Windpark außenstehenden Anlagen und geringen Abständen zwischen den befeuerten Anlagen ist der Windpark als Einheit zu erkennen, weshalb diese Befeuerung beibehalten wurde.

Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sind bei der Anpassung der Verwaltungsvorschrift berücksichtigt worden. Es gibt bereits heute in Rheinland-Pfalz einzelne Genehmigungen für Windparks, nach denen ausnahmsweise einzelne Windkraftanlagen innerhalb des Parks von der Befeuerungspflicht befreit sind. Deren Peripherie muss jedoch beleuchtet sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen werden beispielsweise Obergrenzen für die Lichtstärke neben den für die Luftverkehrssicherheit erforderlichen und bereits geregelten Untergrenzen für die Kennzeichnung von Windenergieanlagen bestimmt sowie begrenzte Abstrahlwinkel definiert.

Darüber hinaus wird die Verpflichtung zur Synchronisierung von Feuern geregelt. Außerdem werden die Anforderungen an die Hindernisbefeuerungsebenen am Turm von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 150 Meter über Grund oder Wasser neu definiert, wodurch für einen Großteil der Anlagen weniger Hindernisbefeuerungsebenen erforderlich werden. Ferner wird die Möglichkeit zur bedarfsgesteuerten aktivierten Nachtkennzeichnung eingeräumt. Des Weiteren werden die Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen an Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation angepasst.

Zu Frage 2: Die rheinland-pfälzische Landesregierung befürwortet unter Berücksichtigung der erforderlichen Luftverkehrssicherheit die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen. Deshalb ist diesbezüglich beispielsweise im Rahmen der vergangenen Sitzung des Verkehrsausschusses im Bundesrat ein positives Votum abgegeben worden.

Zu Frage 3: Nach den Ausschusssitzungen des Bundesrates soll die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, ob die bedarfsgesteuerte Aktivierung der Befeuerung von Windenergieanlagen verpflichtend eingeführt werden kann. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift soll weiterhin spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten daraufhin evaluiert werden, inwieweit durch ihre praktische Anwendung eine verminderte Störwirkung von Befeuerungsanlagen von Windenergieanlagen auf die Umwelt unter gleichzeitiger Wahrung der hohen Standards der Sicherheit im Luftverkehr in der Praxis erreicht werden konnte.

Darüber hinaus soll die Bundesregierung nach dieser Zeitspanne gebeten werden zu prüfen, inwieweit weitere technische Entwicklungen marktreif geworden sind, die unter Beibehaltung des gebotenen Sicherheitsniveaus im Luftverkehr eine weitere Verminderung der Störwirkung für die Umwelt durch Befeuerungsanlagen ermöglichen und gegebenenfalls eine erneute Anpassung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift gerechtfertigt erscheinen lassen könnten. Die Landesregierung wird diese Anträge voraussichtlich unterstützen.

Zu Frage 4: Von den mit der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen eingeräumten Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Hindernisbefeuerung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz wird die obere Luftfahrtbehörde nach Inkrafttreten selbstverständlich flächendeckend Gebrauch machen.

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Schmitt.

Herr Minister, Sie haben eben gesagt, es gäbe schon Anlagen in Rheinland-Pfalz, bei denen die Dauerbefeuerung ausgesetzt ist oder nur eine bedarfsgerechte Befeuerung vorhanden ist. Können Sie sagen, wo das ist und wie die Erfahrungen damit sind?

Die Erfahrungen sind gut. Ein Beispiel habe ich Ihnen eben genannt. Das war der Versuch, den wir mit der Hubschrauberbefliegung durchgeführt haben. Ich kann Ihnen aber gern noch Informationen zukommen lassen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.

Herr Minister, das Thema ist nicht neu. Wir hatten das vor ca. zwei Jahren einmal im Ausschuss beraten. Was hat die Landesregierung in den letzten Monaten und Jahren dafür getan, um sich dieses Themas intensiv und aktiv anzunehmen?

Ich glaube, wir sind weiter als alle anderen Bundesländer. Wir haben eigene Feldversuche durchgeführt. Ich habe sie Ihnen genannt. Wir haben versucht, dieses Thema bis in die letzte Verkehrsausschusssitzung des Bundesrats intensiv nach vorne zu tragen. Die Aufgaben liegen jetzt bei der Bundesregierung.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Hürter.

Herr Minister, gelegentlich wird über die gesundheitlichen Auswirkungen von Windenergie diskutiert. Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, inwieweit die Befeuerung bei der Bevölkerung zur Beeinträchtigung führen kann?

Mir liegen keine direkten Hinweise vor, dass es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann. Wir wollen alle, dass auch die visuellen Beeinträchtigungen soweit wie möglich zurückgenommen werden. Dem dienen diese Überlegungen. Ich habe einmal im Rhein-Hunsrück-Kreis bei einem Bürger im Wohnzimmer gesessen. Mir war als Bewohner einer Region ohne Windenergie gar nicht bewusst, wie abends die Blinklichter stören können.

Von daher halte ich es für eine sehr bürgerfreundliche Herangehensweise, diese Dinge so zu verändern, dass sie der Sicherheit im Luftverkehr absolut keinen Abbruch tun. Das muss die oberste Voraussetzung sein. Ich glaube, das ist uns allen klar. Deswegen haben wir auch mit unserer Polizeihubschrauberstaffel geschaut, wie sich die Möglichkeit auf den Luftverkehr auswirkt, nur noch den äußeren Kranz befeuert zu lassen und die Befeuerung innen aufzuheben.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Mittrücker.

Herr Minister Lewentz, da es sich bei diesem Verfahren um eine Transponderlösung handelt, ist das Luftfahrtbundesamt mit Sicherheit ganz eng beteiligt. In meiner Frage geht es um die technische Reife dieser Geschichten. Gibt es außerhalb von Rheinland-Pfalz oder Deutschland vergleichbare Modellversuche; denn nur wenn eine richtige Reife vorhanden ist, ist das einsetzbar und auch für die Luftfahrt sicher? Gibt es Erkenntnisse, die darüber hinausgehen?

Ich vermute einmal, dass es in den norddeutschen Küstenländern auch entsprechende Überlegungen gibt, wie man damit umgeht. Wir haben natürlich die Erkenntnisse unseres Versuchs auf die Bundesebene gespiegelt. Die Bundesebene muss sich am Schluss auch den internationalen Überblick verschaffen. Wir haben ganz bewusst eine Evaluierung mit eingebracht, weil die technische Entwicklung – das muss ich einem Ingenieur nicht sagen – so schnell voranschreitet, dass wir glauben, uns nach drei Jahren auch unter technischen Veränderungsprozessen diese Dinge evaluierend anschauen zu sollen; denn all das, was wir an Befremden der Bevölkerung wegnehmen