Protokoll der Sitzung vom 08.11.2012

Danke schön. Ich komme noch einmal kurz zum Stand des Verfahrens. Sie haben gesagt, dass im Rahmen der Beratungen des Jahressteuergesetzes über die entsprechenden Änderungen und den Vorstoß des Bundesrats beraten wird. Ich kann von Ihnen nicht verlangen, dass Sie prophezeien, wie diese Beratungen ausgehen. Die Beratung des Jahressteuergesetzes heißt, dass das Land versuchen wird, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um im Vermittlungssauschuss ein Ergebnis zu erzielen, dass entsprechende Änderungen vorgenommen werden.

Das ist unsere feste Prognose. Der Vermittlungsausschuss wird sich voraussichtlich am 21. November zusammenfinden und darüber beraten. Ich gehe davon aus, dass wir zu einer Verständigung kommen, da es

durch den BFH-Beschluss einen massiven Druck gibt, dieses Problem zu lösen. Alles andere wäre nicht darstellbar.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Dickes, Brigitte Hayn und Gerd Schreiner (CDU) , Zukunft der landesgeschichtlich bedeutenden Klosterruine Disibodenberg nach der Prüfung durch die Stiftungsaufsicht – Nummer 4 der Drucksache 16/1769 – betreffend, auf.

Bitte schön, Frau Hayn.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die ADD die erfolgte Rückübertragung des Disibodenberggeländes an die Familie von Racknitz-Adams?

2. Was bedeutet das Prüfergebnis für die Zukunft des Disibodenbergs?

3. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das weitere Vorgehen der Landesregierung und die Frage der rechtmäßigen Verwendung von Fördermitteln?

4. Warum hat die Landesregierung die kommunalen Vertreter bisher nicht über das Prüfergebnis informiert, obwohl sie mehrfach öffentlich von diesen Mitwirkung und Zukunftskonzepte gefordert hat?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Schumacher.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Dickes, Brigitte Hayn und Gerd Schreiner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Vorbemerkung: Gegenstand der Prüfung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist die Rechtsfrage, ob der notarielle Kaufvertrag im Jahr 1997, in dem das Grundstück, auf dem sich heute das Besucherzentrum befindet, von der Familie von Racknitz an die Scivias-Stiftung verkauft wurde, rechtsfehlerhaft oder rechtsfehlerfrei zustande gekommen ist. Nur um dieses Grundstück geht es.

Das Gelände der Klosterruine Disibodenberg ist seit 1989 im Eigentum der privaten Scivias-Stiftung und von diesem Grundstücksgeschäft nicht betroffen.

Zu Frage 1: Die Stiftungsaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat dem Vorstand der Disibodenberger Scivias-Stiftung mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 mitgeteilt, dass es für den Rückübertragungsvertrag vom 9. Dezember 2011 an einer rechtlichen Grundlage fehlt und daher unverzüglich der vorherige Rechtszustand wiederherzustellen ist. Vor Erlass einer eventuell notwendig werdenden stiftungsaufsichtsrechtlichen Anordnung hat der Vorstand der Scivias-Stiftung Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15. November 2012. Das ist nächste Woche.

Zu Frage 2: Das Prüfergebnis hat zunächst für die Zukunft des Disibodenbergs keine Relevanz, da es die Klosterruine nicht betrifft. Die Klosterruine war und ist öffentlich zugänglich und in einem baulich guten Zustand.

Für den Betrieb des Besucherzentrums hat dieses Prüfergebnis ebenfalls keine unmittelbaren Folgen, übrigens ebenso wenig, wie die grundbuchrechtliche Rückübertragung im März 2012 keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Betrieb des Besucherzentrums hatte; denn die Familie von Racknitz-Adams stellt seitdem als Eigentümerin des Grundstücks der Scivias-Stiftung das Grundstück einschließlich des Besucherzentrums kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung.

Dies soll nach Auskunft der Scivias-Stiftung bis auf Weiteres so erfolgen.

Dass die Rückübertragung des Grundstücks keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Besucherzentrum hatte, erkennt man auch daran, dass es der Stiftung in diesem Jahr gelungen ist, das Besucherzentrum zumindest an den touristisch relevanten Tagen seit Spätsommer bis zum Ende der diesjährigen Saison zu öffnen.

Zu Frage 3: Ziel der Landesregierung ist es, zusammen mit den örtlichen Kommunen den touristischen Betrieb auf eine dauerhaft bessere finanzielle, personelle und organisatorische Basis zu stellen. Dazu bedarf es aus Sicht der Landesregierung der Trennung des Eigentums am Disibodenberg vom touristischen Betrieb. Die private Scivias-Stiftung ist dazu bereit. Es gilt nun, die Bedingungen dafür zu vereinbaren.

Zu diesen Bedingungen gehört auch die Möglichkeit der Nutzung des Besucherzentrums für einen neuen Betreiber.

Zur Frage der rechtmäßigen Verwendung von Fördermitteln hat die Prüfung des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, die ich jetzt referiere, ergeben, dass die zehnjährige Zweckbindungsfrist abgelaufen ist. Das kann man auch nachvollziehen, 1997, 2007, 2012.

Der Auflage, dass die Klosterruine sowie das Besucherzentrum für die Dauer von mindestens 30 Jahren der

Öffentlichkeit zugänglich sein müssen, wurde bislang dergestalt Rechnung getragen, dass nach Auskunft der Scivias-Stiftung die Klosterruine zu jeder Zeit uneingeschränkt zugänglich war.

Was das Besucherzentrum angeht, so stellt die Familie von Racknitz-Adams der Scivias-Stiftung das Besucherzentrum kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung. So wird laut Scivias-Stiftung die Betreuung von Gästen sowie die Beaufsichtigung der Exponate derzeit zumindest – wie erläutert – an touristisch relevanten Tagen durch ehrenamtliche Helfer sichergestellt.

Eine Öffnung an diesen Tagen erscheint zur Erfüllung der Auflagen im Hinblick auf deren weite Formulierung ausreichend.

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung wird darauf hinwirken, dass auch im Rahmen der zukünftigen konzeptionellen Weiterentwicklung, den Disibodenberg betreffend, ein hinreichender Zugang für die Öffentlichkeit gewährleistet wird. Die Fördergelder wurden zweckentsprechend verwendet.

Zu Frage 4: Es handelt sich um ein Verfahren, das durch das Votum der ADD nicht abgeschlossen ist. Der Vorstand der Scivias-Stiftung hat – wie ich ausgeführt habe – bis zum 15. November 2012 Gelegenheit zur Stellungnahme.

Wann mit einer endgültigen rechtskräftigen Entscheidung zu rechnen ist, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Das Kulturministerium ist sich jedoch mit Bürgermeister Kehl einig, dass die Nutzung des Besucherzentrums durch einen potenziellen neuen Betreiber eine wichtige Grundlage für ein zukunftsfähiges touristisches Konzept am Disibodenberg darstellt.

Für das nächste Gespräch mit den Verantwortlichen rund um den Disibodenberg, Eigentümern, Stiftung, Kommunen, Freundeskreis, Förderverein, haben wir den Termin einige Male verschieben müssen. Es ist schwer, alle zu einem Termin zusammenzurufen. Ich wollte den Termin nicht ministeriell diktieren. Also wir sprechen jetzt am 17. Dezember 2012, 10:00 Uhr, am eckigen Tisch weiter.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Weiner.

Herr Staatssekretär, Sie haben zu Frage 3 ausgeführt, dass die Förderbescheide beinhalten, dass die Klosterruine und das Besucherzentrum mindestens 30 Jahre der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen, also noch rund weitere 15 Jahre.

Wie wird die Landesregierung dies inklusive Parkplätze und Zuwegung für die Zukunft sicherstellen?

Ich habe erklärt, dass wir uns zum nächsten Gespräch zusammenfinden werden. Das letzte hat in einer sehr sachlichen Atmosphäre stattgefunden. Sie wissen auch, dass es mit den Beteiligten schwierig ist, vor allem, wenn sie an einem Tisch zusammen sind, egal, ob der rund oder eckig ist. Aber wir werden weiter daran arbeiten.

Die Erklärung des damals für die Förderung zuständigen Wirtschaftsministeriums, noch zu einer anderen Regierungszeit und unterschrieben von Herrn Staatssekretär Ernst Eggers, den wahrscheinlich nur noch die Älteren wie ich hier kennen, beinhaltet nicht die Frage der Parkplätze usw., die Sie angesprochen haben.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dickes.

Herr Staatssekretär, ich komme auf die Frage des Herrn Kollegen Weiner zurück. Er hat von den 30 Jahren gesprochen, in denen eine Öffnung des Besucherzentrums stattfinden soll. Wenn es, wie vom Vorstand gewollt, dazu kommt – Sie haben schon dezent davon gesprochen –, dass Ende der kommenden Saison, also Ende Oktober 2013, nach dem Willen des derzeitigen Vorstands das Besucherzentrum geschlossen wird, wären dann aus Ihrer Sicht die Auflagen noch erfüllt, die es seinerzeit gab? Würde das die Zustimmung der Landesregierung finden, oder wäre es ein Grund, von Nichterfüllung der Auflagen zu sprechen, wenn das Besucherzentrum nicht mehr geöffnet wäre?

Was–wäre–wenn–Fragen sind beliebt, und es ist ein Genuss, sie zu beantworten. Aber ich möchte mich jetzt nicht darauf einlassen.

Ich gehe davon aus, dass es zu der Situation, die Sie beschrieben haben, nicht kommt.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Sehr gut!)

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

Herr Kollege Bracht zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU beantragt die Aussprache der Mündlichen

Anfrage Nummer 2 der Abgeordneten Dr. Norbert Mittrücker und Christian Baldauf zum Thema „Ausbau der Stromnetze in Rheinland-Pfalz“.

Frau Kollegin Schleicher-Rothmund.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion beantragt die Aussprache zu der Mündlichen Anfrage Nummer 1, Einhaltung des Nachtflugverbots am Flughafen Frankfurt und die Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz betreffend.

Herr Wiechmann, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Aussprache zu der Mündlichen Anfrage Nummer 3 des Abgeordneten Ulrich Steinbach: Zukunft und Reform der Erbschaftsteuer.