Um Ihre Frage weitergehend zu beantworten, das wirkt sich dann auch auf den Arbeitsmarkt aus. Wir haben in der Regel an der Rheinschiene überhaupt keine Probleme, Stellen zu besetzen. Aber es gibt Schulen im Hunsrück und in der Eifel, bei denen wir Probleme haben, Stellen zu besetzen. Deswegen sage ich, die Situation ist entspannter als in den Vorjahren, aber sie ist immer noch differenziert im Land.
Zu Ihrer Frage zur Situation in Rheinland-Pfalz. Es gab in der letzten Legislaturperiode eine bundesweite Studie, die sich damit befasst hat, wie die Vorsorge in den Ländern für den Lehrernachwuchs ist. Es gab ein herausragendes Ergebnis. Dies war, dass Rheinland-Pfalz das einzige Land war, das sich mit seinem Trend der zunehmenden Studierendenzahlen und auch seiner Ausbildungskapazität in den Seminaren von dem bundesweiten Trend ein gutes Stück weit positiv absetzen konnte, weil wir in den letzten Jahren deutlich ausgebaut haben. Andere sind an dieser Stelle viel restriktiver und werben zum Teil dafür, dass Absolventinnen und Absolventen aus Rheinland-Pfalz in ein anderes Bundesland gehen.
Ich sage noch einmal, da wir die Hochschulen nicht zugemacht, sondern ausgebildet und die Seminare weit aufgemacht haben, haben wir ein Interesse, dass die jungen Menschen eine Berufstätigkeit bekommen. Besonders schön ist es, wenn sie sie in Rheinland-Pfalz bekommen. Aber wir sind auch bereit, unseren Beitrag dazu zu leisten, dass in Rheinland-Pfalz jemand gut ausgebildet wird und dann woanders einen Arbeitsplatz bekommt, weil auch Menschen aus anderen Bundesländern zu uns kommen. Das ist völlig normal.
Man kann das im Schulbereich doch nicht völlig anders betrachten als bei jeder anderen Berufsgruppe, bei der es diese Mobilität auch gibt.
Frau Klöckner, dass die rheinland-pfälzischen Schulen konkurrenzfähig sind, mögen Sie schon daran merken, dass der Anteil der jüngeren Lehrerinnen und Lehrer in Rheinland-Pfalz der bundesweit höchste ist. Das hat zwei Gründe. Wir hatten immer einen guten Einstellungskorridor, und die jungen Menschen kommen auch gerne zu uns.
Es liegen noch Zusatzfragen von Herrn Kollegen Wilke, Frau Kollegin Dickes und Frau Kollegin Brück vor. Ich möchte dann die Rednerliste schließen, wenn Sie damit einverstanden sind.
Frau Ministerin, welche Chance auf eine Vertragsverlängerung hat eine Vertretungslehrkraft, die seit 2007 mit Zeitverträgen beschäftigt wird, dann eine erneute Verlängerung ihres Vertrages ansteht, sie dann Elternzeit beantragt, weil es persönliche Gründe mit ihrem gerade neugeborenen Kind erfordern, sie aber bereit ist, in diesem neuen Vertrag Teilzeit zu arbeiten?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wilke, Stellen im Schuldienst, Planstellen und Vertretungsverträge, werden nach festgelegten Kriterien vergeben. Das macht nicht die Ministerin, sondern das sind Eignung, Befähigung und Leistung. Es sind selbstverständlich mit den Personalvertretungen ausgehandelte Verfahren, zum Beispiel ein Bonus für Vertretungsverträge.
Alles, was ich Ihnen jetzt sagen würde, wäre völlig unzulässig. Ich weiß die Note der Betroffenen nicht. Ich weiß die Fächer nicht. Ich weiß nicht, um welche Schulart es geht. Ich weiß nicht, wie lange sie Vertretungstätigkeit gemacht hat.
Wie stellen Sie sich eigentlich vor, dass das Einstellungsgeschäft im Schulbereich läuft? – Manche Frage fällt mir schwer nachzuvollziehen. Ich sage Ihnen zu, jeden Brief, auch von allen Abgeordneten, die individuell nach Chancen von Betroffenen gefragt haben, geben wir an die Schulaufsicht.
Die schaut sich die Daten an. Selbstverständlich bekommen Sie dann von uns eine qualifizierte Antwort.
Frau Ministerin, Sie haben eben bezüglich der Mainzer Grundschule, die Sie exemplarisch für die Grundschulen in Rheinland-Pfalz für Ihre Pressekonferenz ausgewählt hatten, ausgeführt, dass sich die Schule aus freien Stücken für die Reduzierung um 12 Stunden ausgesprochen habe. Heißt das für Sie, dass die Schule gerne auf 12 Stunden Unterricht verzichtet, die ihr laut Stundentafel zustehen? Ist es an den übrigen Schulen in Rheinland-Pfalz ebenfalls in gutem Einvernehmen mit Ihnen freiwillig geschehen, dass Schulen nicht vollständig mit Unterricht versorgt sind, obwohl entsprechende Lehrkräfte vorhanden sind?
Frau Dickes, ich sage Ihnen vor allen Dingen Folgendes: Offensichtlich ist das Realitätsbewusstsein in unseren Schulen nach meinem Eindruck größer, als das bei mancher Frage aus dem Plenum der Fall ist.
Die Schulen wissen, dass das System nie und nimmer so funktionieren kann, dass jede Schule aufschreibt, was sie sich optimal wünschen würde und auch noch gerne hätte. Dies deshalb, weil das schlichtweg nicht zu bezahlen wäre. Die Schulen gehen gemeinsam mit uns so an die Sache heran, dass sie fragen: Was ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen der beste Weg? – Sie arbeiten konstruktiv mit daran, solche Lösungen zu finden. Das war auch im Fall dieser Schule so. Dafür will ich mich bei den Schulen ausdrücklich bedanken.
Frau Ministerin, können Sie sagen, wie sich die Gesamtzahl der Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren entwickelt hat?
Das kann ich selbstverständlich sagen. Wir haben einen erheblichen Anstieg in den vergangenen Jahren zu verzeichnen. Seit Anfang der 90er-Jahre haben wir ungefähr 5.000 Planstellen zusätzlich in unserem System. Wir haben diese Stellen hauptsächlich zur Verfügung gestellt, um die steigende Zahl an Schülerinnen und Schülern bewältigen sowie um zusätzliche Angebote unterbreiten zu können. Inzwischen geht die Zahl der Schülerinnen und Schüler zurück.
Wie Sie wissen und wie wir auch gleich diskutieren werden, nutzen wir diesen Schülerrückgang auch dazu, um einen erheblichen Anteil dieser Planstellen für die Verbesserung pädagogischer Rahmenbedingungen umzusetzen. Gerade wenn man die Berichterstattung in den vergangenen Tagen über die schulische Situation in Rheinland-Pfalz verfolgt, darf man wohl feststellen, dass an dieser Stelle große Fortschritte zu verzeichnen sind.
Ich rufe dann die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Daniel Köbler, Jutta Blatzheim-Roegler, Pia Schellhammer und Ulrich Steinbach (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) , Entscheidung des BAF vom 10. August 2011 bezüglich „Südumfliegung“ – Nummer 3 der Drucksache 16/225 – betreffend, auf.
1. Welche Veränderungen in der Fluglärmbelastung ergeben sich nach der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest im Abflugbereich (BR 25 C) für den Landkreis Mainz-Bingen sowie für die Städte Mainz und Bad Kreuznach?
2. In welcher Weise beabsichtigt die Landesregierung, den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Bereichen Informationen zum Anstieg der Fluglärmbelastungen mitzuteilen?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, gegen die Genehmigung der Südumfliegung zu klagen und/oder Klagen von Kommunen beziehungsweise der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen?
4. Wie bewertet die Landesregierung das Eintreten des Umweltbundesamtes vom 19. Juli 2011 für ein Nachtflugverbot und Flugverbote zu Tagesrandzeiten im Hinblick auf den Flughafen Frankfurt Rhein-Main?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die Antwort folgendermaßen geben:
Die Landesregierung hat über die Medien erfahren, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) am 10. August 2011 die sogenannte Südumfliegung genehmigt hat. Über die Medien hat sie das erfahren! Die Verordnung des BAF liegt der Landesregierung noch nicht vor. Ich habe das BAF deshalb bereits am vergangenen Donnerstag gebeten, die Rechtsverordnung zu den Flugrouten sowie ihre Entscheidungsfindung einschließlich der zugrunde liegenden Abwägungen zur Verfügung zu stellen.
Die Landesregierung hatte im Übrigen bereits am 23. März 2011 dem BAF gegenüber zu der geplanten Südumfliegung Stellung genommen und dabei auf die Kritik an der Entscheidungsfindung der Deutschen Flug
sicherung (DFS) und der Fluglärmkommission hingewiesen. Nach Auffassung der Landesregierung hat es in dem bisherigen Verfahren deutliche Abwägungsfehler gegeben.
Zu Frage 1: Durch die nunmehr vom BAF genehmigten Flugrouten werden sich insgesamt ab der Inbetriebnahme der neuen Landebahn im Oktober 2011 deutlich zunehmende Fluglärmbelastungen für die Bevölkerung von Mainz und Rheinhessen bis in den Naheraum hinein ergeben. Dies betrifft sowohl zusätzliche als auch hohe Lärmbelastungen aufgrund des Abfluges durch die genehmigte Südumfliegung bei Westwindwetterlagen. Zugleich werden die Belastungen aufgrund der erhöhten Anzahl von Anflügen bei Ostwindwetterlagen ansteigen. Davon ist neben Mainz ganz Rheinhessen betroffen.
Darüber hinaus hat die DFS im Vorgriff auf die Inbetriebnahme der neuen Landebahn die Anflugverfahren bei Betriebsrichtung 07, Ostwind, modifiziert und hierzu die Luftraumstruktur um den Frankfurter Flughafen herum erheblich verändert. Die maßgebliche Rechtsverordnung hatte das BAF bereits Anfang des Jahres 2011 mit Wirkung zum 10. März 2011 erlassen. Entscheidender Inhalt war dabei die Ausweitung des sogenannten kontrollierten Luftraums C im westlichen Bereich bis nach Bad Kreuznach, die Absenkung der unteren Luftraumgrenze auf nur noch 3.500 Fuß sowie die Verschiebung der Gegenanflugstrecken um ca. 2,8 km nach Norden bzw. 2,3 km nach Süden.
Im Ergebnis ist das durch Fluglärm betroffene Gebiet in Rheinhessen deutlich größer geworden. Darüber hinaus ist die Lärmbelastung durch erheblich niedriger fliegende Flugzeuge merklich angestiegen. Wenn man in Mainz und Rheinhessen unterwegs ist, kann man das spüren.
Zu Frage 2: Die Landesregierung hat die Bürgerinnen und Bürger bereits in einer Reihe von Veranstaltungen, so anlässlich des Fluglärmgipfels unter Beteiligung von Herrn Ministerpräsidenten Beck und Herrn Minister a. D. Hering am 4. März 2011 in Mainz, über die geplanten Veränderungen der Flugrouten und die zunehmenden Fluglärmbelastungen unterrichtet. Weitere Informationsveranstaltungen erfolgten zwischenzeitlich in Schwabenheim, Mainz-Weisenau, Mainz-Bretzenheim, Bad Münster am Stein und in Bad Kreuznach. In Kürze wird eine weitere Informationsveranstaltung zur Thematik in Wörrstadt stattfinden. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der beiden Fluglärmmessstationen in MainzWeisenau – künftig auch in Nackenheim – durch monatliche Veröffentlichungen im Internet jedermann zugänglich gemacht.
Liebe Frau Kollegin Höfken, das ist meiner Meinung nach auch ein Zeichen für die enge und gute Zusammenarbeit der beiden Ministerien zur Verbesserung der Situation der Menschen in Rheinhessen. Ich persönlich hatte auch ein Gespräch mit den Vertretern von vielen Bürgerinitiativen. Diese Thematik begegnet einem bei nahezu jedem Termin, egal ob er in Lörzweiler, Mainz, Ingelheim oder Bad Kreuznach stattfindet. So habe ich das zumindest erlebt.
Zu Frage 3: Ja, die Landesregierung hat bereits anlässlich des Fluglärmgipfels im März 2011 angekündigt, eine Klage gegen die Südumfliegung zu prüfen. Nach Vorliegen der Rechtsverordnung, die wir, wie ich eben ausgeführt habe, noch nicht haben – das empfinde ich als ein sehr unglückliches Verhalten gegenüber einer Landesregierung, wobei man auch sagen könnte, dass es sich um ein unverschämtes Verhalten handelt –, werden wir entscheiden, ob das Land selbst klagt oder ob es Klagen von Kommunen unterstützen wird. Diese Entscheidung wird davon abhängig sein, bei welchem Kläger die besten Perspektiven für eine erfolgreiche Klage bestehen.
Zu Frage 4: Die Landesregierung hat sich für ein möglichst weitgehendes Nachtflugverbot ausgesprochen. Sie hat in der Vergangenheit immer wieder gefordert, zumindest ein striktes Nachtflugverbot entsprechend der Empfehlung aus der Mediation, das heißt zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr, umzusetzen. Leider hat sich die hessische Landesregierung entschlossen, in der Nacht 17 Flüge zuzulassen und zugleich Revision gegen ein gegenteiliges Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel einzulegen. Das diesbezügliche Urteil aus Leipzig erwarten wir Anfang des kommenden Jahres.
Sehen Sie eine Chance, dass das Bundesumweltamt auch hier in das Verfahren einbezogen wird? In Berlin beim Neubau des dortigen Flughafens ist es beteiligt. Hätten wir auch hier die Chance, dass das Bundesumweltamt die Möglichkeit nutzt, auf die Deutsche Flugsicherung und das Bundesamt einzuwirken?