Sehen Sie eine Chance, dass das Bundesumweltamt auch hier in das Verfahren einbezogen wird? In Berlin beim Neubau des dortigen Flughafens ist es beteiligt. Hätten wir auch hier die Chance, dass das Bundesumweltamt die Möglichkeit nutzt, auf die Deutsche Flugsicherung und das Bundesamt einzuwirken?
Wenn dieses der Bundesregierung zugeordnete Bundesamt in unserem Sinn mithelfen würde, was sicherlich auch seiner Aufgabenstellung entsprechen würde, würden wir uns sehr freuen. Ich kann keiner Entscheidung der Bundesregierung vorgreifen. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir das Bundesumweltamt an der Stelle jedenfalls entlang seiner Aufgabenstellung an unserer Seite hätten.
Wie bewertet die Landesregierung die gesundheitlichen Mehrbelastungen, die jetzt auf die Menschen in Rheinhessen durch die Südumfliegung zukommen?
Liebe Frau Abgeordnete Schellhammer, ich persönlich wohne im Mittelrheintal und weiß, was Lärm mit Menschen macht. Ich nenne als Stichwort den Bahnlärm. Ich denke, das ist für viele Menschen – sie drücken es uns auch gegenüber aus – eine sehr schwierige Belastung. Diese geht bis hin zu gesundheitlichen Belastungen. Ich möchte noch einen weiteren Aspekt anfügen. Damit ist auch eine massive Immobilienentwertung verbunden, was die Menschen auch umtreibt. Die getroffenen Entscheidungen sind absolut gegen die Menschen in Rheinhessen, Mainz bis in den Naheraum gerichtet.
Herr Minister, wäre es aus Sicht der Landesregierung möglich, das Startverfahren so anzupassen, dass man viel schneller eine große Höhe gewinnt und damit letztendlich einen geringeren Lärm verursacht?
Ich denke schon, dass das möglich ist. Dieses Verfahren gibt es an anderen Flughäfen. Man hat technische Möglichkeiten zum Beispiel im Großraum London, der sicherlich nicht kleiner als die Rhein-Main-Region ist. Ich denke schon, dass dies möglich ist. Wir hoffen, das in den weiteren Gesprächen klarmachen zu können.
Wir wissen, dass die mangelhafte Regelung auf Bundesebene ein Grundproblem ist, die Bürgerinnen und Bürger nicht schützt und die Regierung eine entsprechende Initiative im Bundesrat gestartet hat. Wie ist Ihre Einschätzung bezüglich der Initiative, und wo wird diese derzeit angehalten und blockiert?
Wir haben in einigen Ausschüssen durchaus Unterstützung erfahren, wie zum Beispiel in den Ausschüssen für
Umwelt und Gesundheit, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Es hängt im Moment im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundesrats. Wir haben keine Verbündeten in ausreichender Anzahl gefunden. Insbesondere die B-Regierungen haben nicht mitgemacht.
Beabsichtigt die Landesregierung, weitere Messstellen zu installieren bzw. Kommunen zu unterstützen, die noch Messstationen haben möchten?
Herr Minister, noch einmal die Frage nach den möglichen Auswirkungen eines Erfolgs der Klage der Hessischen Landesregierung. Ist es zutreffend, dass das Nachtflugverbot über der Region Rheinhessen gefährdet ist, wenn die Klage der Hessischen Landesregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich sein sollte?
Ich will nicht hoffen, dass die Hessische Landesregierung in Leipzig obsiegt. Das würde bedeuten, dass Lärmbelästigung nachts festgeschrieben ist. Möglicherweise würde die Hessische Landesregierung dies interpretieren, man könnte noch mehr Flugverkehr nachts zulassen. Das wäre für die Rhein-Main-Region absolut schrecklich.
Wie beurteilen Sie das derzeitige Verfahren zur Festsetzung von Flugrouten? Wir haben zur Kenntnis nehmen
müssen, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Verordnung haben und auch in das eigentliche Verfahren nicht eingebunden waren. Wie müsste ein entsprechend angemessenes Bürgerbeteiligungsverfahren zur Festlegung von Flugrouten aussehen?
Herr Abgeordneter und Fraktionsvorsitzender Hering, lieber Vorgänger im Amt und desjenigen, der für Verkehr zuständig war, das wäre die Möglichkeit, die Fragestunde auszuweiten, weil ich Ihnen einen längeren Vortrag halten könnte. Ich glaube, wir sind alle der gleichen Meinung. Sie haben die Stichworte genannt.
1. Es ist ein unmöglicher Umgang einer Bundesbehörde mit einer Landesregierung. Ich kann das nicht akzeptieren.
2. Ich komme zur Frage der Bürgerbeteiligung. Durch diese Entscheidung werden die Bürgerinnen und Bürger belastet. Wir haben viele öffentliche Veranstaltungen durchgeführt, in denen wir über die Dinge informieren, die wir kennen. Wir sind noch nicht einmal in der Fluglärmkommission mit einer Mitgliedschaft ausgestattet. Wir haben dort Gaststatus. Das ist übrigens eine Regelung ebenfalls der Landesregierung in Wiesbaden. Wir haben keine Mitsprachemöglichkeit. Insofern können wir nur darüber informieren, was wir zur Kenntnis bekommen. Ich will es am Beispiel der Südumfliegung noch einmal sagen, das ich nur als empörend empfinden kann. Ich als Vertreter der Landesregierung und Sie alle im Raum als Abgeordnete werden in der Sache gefragt. Dann gibt es eine Entscheidung, die in der letzten Woche über die Presse bekanntgegeben wird. Ich muss einen Brief an den Herrn Präsidenten dieser Bundesaufsichtsbehörde schreiben, um zu bitten, dass eine Landesregierung informiert wird.
Wir haben eine Woche nach der Entscheidung Plenum. Ich kann Ihnen immer noch nichts sagen. Wie soll ich das einschätzen? Ich schätze das so ein, wie ich es beschrieben habe.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) , Bezuschussung Schlosshotel Bad Bergzabern – Nummer 4 der Drucksache 16/225 – betreffend, auf.
1. Liegt der Landesregierung die baufachliche Bewertung der Maßnahme Schlosshotel Bad Bergzabern zwischenzeitlich vor und gegebenenfalls zu welchem Ergebnis hinsichtlich einer Wertung und der Höhe der Kosten der Maßnahme kommt die ADD?
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Maßnahme Schlosshotel Bad Bergzabern und ist die Höhe der zuschussfähigen Kosten inzwischen ermittelt worden? Wenn ja, durch wen und in welcher Höhe?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fragen eins und zwei werde ich zusammenhängend beantworten. Die baufachliche Bewertung liegt zwischenzeitlich vor. Die ADD hat die vorläufigen Kostenmaßnahme Bad Bergzaberner Hof mit 6.152.250,09 Euro netto – Stand Kostenanschlag Februar 2011 – ermittelt. Die nicht berücksichtigungsfähigen Grunderwerbskosten in Höhe von 572.000 Euro sind darin nicht enthalten.
Die Wertung erfolgt durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur als Bewilligungsbehörde für Städtebaufördermittel. Die Bewilligungsbehörde hat das Ergebnis der baufachlichen Bewertung mit dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz erörtert und ist im Zuge der Wertung unter Beachtung der berechtigten Feststellung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass 5,5 Millionen Euro berücksichtigungsfähig sind.
Die vorläufige Kostenerstattungsbetragsberechnung führt unter Beachtung der nach den Feststellungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz erzielbaren jährlichen Pachteinnahmen und den bei Pachtobjekten üblichen jährlichen Ausgabenansätzen, wie Bewirtschaftungskosten, zu einem Kostenerstattungsbetrag von 3,445 Millionen Euro. Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Bei einer Förderung von 90 % ergibt sich zunächst ein vorläufiger Zuwendungsbetrag von 3,1 Millionen Euro.
Des Weiteren ist eine Förderung der Aufwendungen für die Vorfinanzierung der bislang noch nicht bewilligten Fördermittel in Höhe von 90 % vorgesehen. Auch dies soll Gegenstand des anstehenden Abstimmungsgespräches mit der Stadt sein.
Die Bewilligungsbehörde hat die Absicht, die Grundlagen und die Beträge zunächst mit der Stadt Bad Bergzabern zu erörtern, um ihr Gelegenheit zu geben, sich vor der Erteilung des Zuwendungsbescheids zu äußern.
Dies ist bei einem solchen Verfahrensstand im Interesse des Zuwendungsempfängers üblich und notwendig.
Den Vertretern der Stadt und der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern war deshalb unmittelbar nach dem Gespräch beim Rechnungshof Rheinland-Pfalz zeitnah ein Abstimmungsgespräch über die beabsichtigte Förderung und das weitere Verfahren angeboten worden. Leider sind zwei angebotene Termine, nämlich der 7. Juli 2011 und der 4. August 2011, von den kommunalen Vertretern abgesagt worden. Für Ende August, nämlich den 30. August 2011, wurde nunmehr erneut ein Gesprächstermin vereinbart.
Pardon. Ich möchte noch etwas ergänzen. Bei dieser Vorgehensweise können der Stadt – das ist für die Stadt sehr interessant – unter Beachtung der Feststellung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz kurzfristig weitere Fördermittel bereitgestellt werden. Ich habe eben gesagt, dass wir die Vorfinanzierungssumme zu 90 % fördern wollen. Wenn wir zueinanderfinden – davon gehe ich aus –, können wir weitere Fördermittel bereitstellen. Die von der Stadt auf der Grundlage der geschlossenen Verträge erzielbaren Einnahmen insbesondere aus Verkaufserlösen und Mieteinnahmen sind nach förderrechtlichen Bestimmungen unabdingbare Bestandteile der Gesamtfinanzierung.
Über die durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz aufgezeigten Möglichkeiten kann die Stadt ihre Einnahmensituation deutlich verbessern.
Das Land hat in der Vergangenheit die Stadt Bad Bergzabern bei vielen Förderprojekten unterstützt. Das Land steht der Stadt auch bei künftigen Projekten, die der weiteren Entwicklung der Innenstadt von Bad Bergzabern dienen, hilfreich zur Seite. Insbesondere über das neue Programm „Historische Stadtbereiche“ werden seit 2010 Fördermittel bereitgestellt.