Protokoll der Sitzung vom 29.04.2015

Das war aber nicht entsprechend eingerechnet. Es gab Faktoren zum Beispiel für Kindererziehung. Es gibt natürlich auch andere Konstellationen, zum Beispiel die Konstellation, Kinder zu erziehen, wodurch sich große Verzögerungen im Studienablauf ergeben können. Es gibt auch die Möglichkeit, dass sich Studierende gesellschaftlich engagieren. Vor dem Hintergrund haben diese Studienkonten den Studierenden letztlich noch einmal einen Klotz ans Bein gebunden, die, warum auch immer, lange für ihr Studium gebraucht haben, vielleicht weil sie mit den Anforderungen nicht so gut zurechtgekommen sind und die entsprechenden Unterstützungssysteme noch nicht da waren.

Die Abschaffung der Studienkonten ist ein Schritt, den wir gemacht haben. Ich halte das für einen richtigen Schritt, weil sich dadurch auch neue Möglichkeiten des Teilzeitstudiums eröffnen. Wir müssen in RheinlandPfalz nicht extra Teilzeitstudiengänge konzipieren. Wir müssen nur schauen, dass wir in den Studienordnungen einen flexiblen Verlauf ermöglichen. Wir müssen schauen, dass wir die Abschaffung der Studienkonten hinbekommen haben. Dadurch gibt es auch die Möglichkeit, Teilzeit zu studieren, was bundesweit ein Thema ist und hochschulpolitisch diskutiert wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte noch auf die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte eingehen. Ich muss entschieden zurückweisen, was hier in Richtung „was ist mehr oder weniger wert“ angeklungen ist. Wir sagen, es gibt eine Gleichwertigkeit der allgemeinen Bildung.

Es gibt eine Gleichwertigkeit des Abiturs mit der dualen Ausbildung. Wir sind diejenigen, die sagen, die Gleichwertigkeit ist da. Dann ist es auch der konsequente Schritt, dass wir für diejenigen, die den beruflichen Weg und nicht den schulischen Weg über das Abitur gehen, die Hochschulen aufmachen und ihnen ein Studium ermöglichen.

Es wird auch noch einmal ein Thema werden, wie die Hochschulen mit dieser vielfältiger werdenden Klientel und mit den Leuten umgehen, die unterschiedliche Wege zurückgelegt haben. Wir haben in den Hochschulen gute Projekte. Die Hochschulen haben sich auf den Weg gemacht und sind sehr ansprechbar dafür, wenn wir mit ihnen darüber reden wollen, wie wir das weiterentwickeln können.

Es ist weder konsistent noch fair, auf der einen Seite so zu tun, als würden uns die einen weniger wert als die anderen sein, und auf der anderen Seite so zu tun, als müssten wir den Hochschulzugang wieder ein bisschen schließen, weil viel zu viele Leute hingehen. Insofern möchte ich das zurückweisen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ein besonderes Augenmerk verdient auch die soziale Infrastruktur. Wenn die Zahl der Studierenden wächst, brauchen wir einen Ausbau. Die 1.400 neuen Wohnheimplätze sind auf der Habenseite zu verbuchen. Wir müssen auch sagen, in den dynamischen Wachstumsregionen, in den Städten, ist die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum und die Bezahlbarkeit der Mieten ein großes Thema. Dieses müssen wir weiter in Blick behalten.

Wir müssen auf der kommunalen Ebene gegensteuern. Auf der Bundesebene hätte ich mir mutigere Schritte gewünscht, wenn es darum geht, entsprechende Instrumente auf kommunaler Ebene zu ermöglichen. Wir müssen aber auch hochschulpolitisch weiter darauf schauen, dass nicht der Studienort zum sozialen NC wird, weil die Mieten und Lebenshaltungskosten für gleichwertige Lebensverhältnisse wichtig sind.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Blick darauf schließen, dass wir einen differenzierten Blick auf die Hochschulen brauchen. Wir brauchen die Hochschulen zur Bewältigung der großen Zukunftsherausforderungen. Der Klimawandel wurde schon erwähnt. Wie schaffen wir es, unsere Gesellschaft fit zu machen, damit es gelingt, dass die Gesellschaft älter wird und die Menschen gut leben? Wir brauchen die Hochschulen für gute soziale, kulturelle und ökonomische Entwicklungen. Heutzutage kann kein wichtiges gesellschaftliches Problem mehr ohne den Beitrag der Forschung gelöst werden.

Deswegen brauchen wir eine gesellschaftlich wirksame Wissenschaft, die sich entsprechend einmischt und sich der Fragen annimmt. Wir brauchen aber natürlich auch eine Wissenschaftspolitik, die Vielfalt ermöglicht, Freiräume schafft und die Freiheit der Forschung, der Lehre und des Studiums entsprechend hochhält.

Wenn wir diese Balance hinbekommen, dann werden wir weitere Schritte in Richtung Wissenschaftsland Rheinland-Pfalz gehen. Wir werden mit dem Erreichten eine gute Grundlage haben, um weiter nach vorne zu gehen. Das ist auch das, was die Wissenschaft ausmacht, nämlich immer nach vorne zu schauen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4929 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4952 – zustimmen möchte, den bitte

ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Änderung der Artikel 82, 83 und 135) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4732 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 16/4946 –

Das Wort hat die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Raue.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ihren Worten ist nur wenig hinzuzufügen. Wir haben diesen Gesetzentwurf in der 92. Plenarsitzung vom 18. März 2015 in erster Beratung behandelt und ihn an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner gestrigen 41. Sitzung behandelt. Die Beschlussempfehlung lautet einstimmig: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten zwischen den Fraktionen vereinbart. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Pörksen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da es sich um eine Grundredezeit handelt, kann ich auch etwas kürzer reden. Seit der Einbringung des gemeinsamen Antrages zur Änderung der Verfassung hat eine Ausschussberatung stattgefunden. Wir haben es gerade eben gehört. In der Ausschussberatung sind keine neuen Argumente, die für oder gegen den Gesetzentwurf sprechen, vorgebracht worden, sodass wir heute und morgen den Gesetzentwurf entsprechend beschließen können.

Nur damit diejenigen, die heute hier sitzen und den Gesetzentwurf nicht kennen, wissen, worum es geht, einige wenige Sätze: Es geht darum, dass wir bei den Vorüberlegungen zum Wahltermin im nächsten Jahr festgestellt haben, dass wir wahrscheinlich in die Ferien kommen würden.

(Vizepräsidentin Frau Schleicher-Rothmund übernimmt den Vorsitz)

Das ist ein sehr ungünstiger Wahltermin, wenn man die Wahlbeteiligung erhöhen und nicht weiter herabsinken lassen will. Deswegen sind Überlegungen angestellt worden, die Frist zwischen Beginn der Möglichkeit zu wählen und unserem Tag der Konstituierung – das sollte der 18. Mai bleiben – um einen Monat zu verlängern, dazu aber auch die Frist etwas zu verlängern, innerhalb derer das Parlament nach dem Wahltag zusammentreten soll, und sind deswegen zum 57. Monat und den 75 Tagen gekommen.

Gleichzeitig soll die Verfassung dahin gehend geändert werden, dass diejenigen Gruppierungen und Parteien, deren Listen bei der entscheidenden Sitzung des Wahlausschusses abgelehnt worden sind, bereits vor dem Wahltag ans Gericht gehen können, um die Verfassungsgemäßheit der Entscheidung überprüfen zu lassen. Auch das ist eine Entscheidung, die der Bund bereits ähnlich getroffen hat. Diese beiden Dinge sollen durch eine Änderung der Verfassung ermöglicht werden. Dazu bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Herr Bracht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten in zweiter Lesung die Änderung der Landesverfassung. Wie Herr Kollege Pörksen dargestellt hat, geht es dabei im Wesentlichen um zwei Sachverhalte, zum einen um die Frage der Verbesserung des Rechtsschutzes politischer Vereinigungen im Vorfeld von Wahlen und zum anderen um eine Flexibilisierung der Festlegung des Tages der Landtagswahl und der Konstituierung des Landtages.

Nachdem der Innenminister vorgeprescht war und einen Wahltermin im April vorgeschlagen hatte, sind wir zwischen den Fraktionen auf unseren Vorschlag hin übereingekommen, die Verfassung zu ändern, damit ein Wahltermin vor den Osterferien möglich wird. Deshalb soll die Verfassung flexibilisiert werden. Die Frist soll etwas verlängert werden.

Wir halten das für sinnvoll und notwendig, damit die Wahl vor den Osterferien stattfinden kann, damit eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erreicht wird, zum Beispiel auch dadurch, dass dann mit hoher Sicherheit am 13. März gemeinsam mit Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gewählt werden kann. Wir glauben, das ermöglicht eine höhere Wahlbeteiligung, als wenn die Wahl in den Osterferien stattfindet.

Deshalb freuen wir uns, dass wir gegen den Vorschlag der Regierung in den Fraktionen übereingekommen sind, zu einer Veränderung zu kommen. Es ist auch gut, dass die Regierung dann gesagt hat, wir gehen den Weg mit.

Der zweite Punkt ist die Verbesserung des Rechtsschutzes politischer Vereinigungen im Vorfeld von Wahlen. Wie Herr Kollege Pörksen schon dargelegt hat – deshalb führe ich es nicht weiter aus –, geht es darum, dass vom Wahlausschuss abgelehnte Wählervereinigungen die Möglichkeit erhalten sollen, dies noch vor der Wahl beim Verfassungsgericht überprüfen zu lassen, damit die Wahl dann auf gesicherter Grundlage stattfinden kann und nicht erst im Nachhinein unter Umständen eine Korrektur stattfindet. Das ist bisher keine gute Lösung. Deshalb wollen wir auch das ändern.

Wir freuen uns darüber, dass wir ein Einvernehmen erreicht haben. Es muss dann in der Folge wohl in Kürze noch eine einfachgesetzliche Regelung vorgenommen werden. Ich denke, das werden wir in der nächsten Plenarsitzung in erster Beratung machen, damit die Dinge vor der Sommerpause alle auf die Reihe gebracht sind und der Termin von der Regierung abschließend auf den 13. März festgelegt werden kann.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Morgen werden wir dann – ich denke, ohne Aussprache – die dritte Lesung und die Verabschiedung vornehmen können.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Abg. Frau Elsner, SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Wiechmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Meine beiden Vorredner haben es schon erwähnt: Alle Fraktionen werden heute und morgen in diesem Parlament gemeinsam eine Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz beschließen. Damit wollen und werden wir die Möglichkeit eröffnen, zusammen mit Baden-Württemberg und SachsenAnhalt im kommenden Jahr sozusagen einen Superwahltag zu kreieren und zu organisieren.

Wir GRÜNE begrüßen diesen Superwahltag sehr, weil ein solcher Tag natürlich auch die Chance birgt, die Wählerinnen und Wähler stärker zu mobilisieren und die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Ein gemeinsamer Wahltermin mit möglicherweise sogar zwei anderen Bundesländern hat bundesweit eine größere Strahlkraft und wird deshalb zu einer höheren Wahlbeteiligung führen. Davon gehen wir aus. Das muss und soll unser aller Ziel sein.

Deswegen haben wir uns mit der SPD und der CDU darauf geeinigt, eine solche Verfassungsänderung zu beschließen. Die zentralen Aspekte, die in unserer Verfassung geändert werden müssen, haben meine beiden Kollegen eben gerade erwähnt. Mir bleibt deshalb nur, herzlich zu danken für die konstruktiven gemeinsamen

Beratungen und auch dafür, dass wir diesen Weg heute und morgen gemeinsam gehen können.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung spricht Herr Professor Robbers.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung begrüßt es sehr, dass heute eine fraktionsübergreifende Initiative zur Änderung der Landesverfassung in den Landtag eingebracht und abschließend beraten werden soll.