Im Modul 4, Verbotenes Handeln, Straftaten und ihre Folgen, geht es um Opferrechte, Zeugenrechte, das Strafverfahren, insbesondere das Gewaltmonopol des Staats, also keine Selbstjustiz, den Ermittlungsgrundsatz und die jeweiligen Zuständigkeiten sowie einzelne Delikte.
Ende des Jahres 2016 hat der Landesverband der Volkshochschulen das Projekt evaluiert. Dabei waren die Rückmeldungen der beteiligten Volkshochschulen vor Ort bezüglich der Referentinnen und Referenten durchweg positiv. Laut acht von neun an der Evaluation teilnehmenden Volkshochschulen waren die Referentinnen und Referenten gut vorbereitet und haben die Kurse zielgruppenorientiert geleitet. Drei Volkshochschulen bewerten die
Veranstaltungsreihe als sehr gut, acht als gut und eine Volkshochschule als befriedigend. Ähnlich positiv sind die Rückmeldungen aus den Kreisen der Justiz. Fast alle Referentinnen und Referenten berichten von der guten Organisation durch die Volkshochschulen und motivierten Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern.
Besonders dankbar – das sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt – bin ich für das Engagement der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der rheinland-pfälzischen Justiz und der Volkshochschulen vor Ort, ohne die das Projekt nicht denkbar wäre. Die beiden Projektpartner ergänzen sich optimal. Das Ministerium der Justiz finanziert das Projekt, organisiert in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Volkshochschulen gemeinsam die Kurse und vermittelt die Referentinnen und Referenten aus der Justiz.
Die Erfahrung, die Infrastruktur und die didaktischen Standards des Landesverbandes der Volkshochschulen runden das Konzept ab. Das Projekt ist Bestandteil des Integrationskonzeptes der Landesregierung. Je früher wir auf Flüchtlinge zugehen, desto besser gelingt deren Integration.
Der bisherige Verlauf des Projekts ist als durchweg positiv zu bewerten, weshalb das Projekt auch noch mindestens zwei Jahre fortgesetzt werden soll.
Herr Minister, vielen Dank. Sie sagen, je früher wir auf die Flüchtlinge zugehen, desto besser. Ich gehe davon aus, dass der Rechtskundeunterricht in deutscher Sprache gehalten wird. Deshalb lautet meine Frage: Welche Sprachkenntnisse sind Voraussetzung, damit das Gelingen des Projektes auch garantiert ist?
Wir müssen davon ausgehen – so war es auch in dem Kurs, den ich besucht habe –, dass die Flüchtlinge zu diesem Zeitpunkt nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, weshalb die Kurse mithilfe von Dolmetschern durchgeführt werden.
Herr Minister, wir reden hier nicht über Verhaltensweisen, wie etwa Verkehrsregeln oder Gepflogenheiten des täglichen Lebens, sondern über Werthaltungen, die kulturell in Jahrhunderten und individuell in Jahrzehnten geprägt wurden. Solche Wertvorstellungen – das ist gesicherte
wissenschaftliche Erkenntnis – lassen sich nicht in kurzer Zeit verändern. Worauf gründen Sie ihre Hoffnung, dass ein solcher Rechtskundeunterricht dennoch zu einer erfolgreichen Integration im Bereich der Werteinstellungen beitragen kann?
Der Rechtskundeunterricht hat nicht das Ziel, irgendwelche Wertvorstellungen bei dem Einzelnen in welcher Form auch immer zu beeinflussen, sondern er hat das Ziel, den Leuten deutlich zu machen, welche Rechtsregeln es hier gibt und welche Rechte, aber auch welche Pflichten sie haben. Das muss jeder Staat tun. Das müssen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern von Anfang an gegenüber tun.
Wenn Flüchtlinge zu uns kommen, die aus einer anderen Rechtsordnung kommen, finde ich es völlig in Ordnung, wenn wir versuchen, ihnen unsere Rechtsvorstellungen zu vermitteln, damit sie wissen, woran sie sich zu halten haben. Welche Wertvorstellungen im Übrigen dann bei den Flüchtlingen vorhanden, zu vermitteln oder zu verändern sind, ist jedenfalls zunächst einmal nicht Aufgabe dieses Rechtskundeunterrichts.
Herr Minister, wie viele Teilnehmer gab es bisher in den Kursen, und wie war das Angebot im Vergleich zur Nachfrage? Sind die Kurse halb leer oder überbucht?
Soweit mir bekannt ist, sind die Kurse gut besucht. Aus dem Kopf müsste ich sagen, dass es bisher rund 2.000 Teilnehmer waren. Ich bin gern bereit, die Zahlen genauer zu verifizieren.
Ich habe eine ähnliche Frage. Hat es in der Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Schwankungen in der Nachfrage gegeben? Hat sich das langsam aufgebaut, oder ist es relativ stabil? Kann man etwas dazu sagen, oder liegen keine Erkenntnisse vor?
Die Tatsache, dass wir bereit sind, das noch zwei Jahre fortzusetzen, sagt aus, dass eine Nachfrage vorhanden ist. Sollte sich herausstellen, dass die Nachfrage irgendwann abflacht, muss man reagieren. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir aufgrund der Zahlen, die es gegeben hat, davon
aus, dass es in dieser Zeit noch die Nachfrage gibt. Ich bin besonders dankbar, dass es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die das freiwillig machen.
Sehr geehrter Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob es andere ähnliche Projekte gibt, die nicht in Verbindung mit der Volkshochschule durchgeführt werden, vielleicht von anderen Juristen, oder haben die Kurse ein Alleinstellungsmerkmal im Land?
Mir ist nicht bekannt, ob ein vergleichbares Projekt von einem anderen Träger durchgeführt wird. Insofern sind wir froh, dass wir das machen können. Wir beanspruchen nicht das Monopol. Wenn es andere auch machen, ist das gut und hilfreich.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe – Nummer 5 der Drucksache 17/2918 – betreffend, auf. Bitte, Herr Köbler.
1. Welche Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Einrichtung einer Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche?
2. Warum hat sich die Landesregierung entschieden, die Ombudsstelle beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz einzurichten?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seitens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage Nummer 5 des Abgeordneten Daniel Köbler wie folgt:
Zu Frage 1: Für uns ist die Einrichtung der Ombudsstelle auch eine Konsequenz aus der Aufarbeitung der Heimerziehung der 1950er- und 1960er-Jahre. In den Runden Tischen Heimerziehung der 50er- und 60er-Jahre und sexueller Kindesmissbrauch wurden Anforderungen für den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen formuliert, und es wurde explizit die Schaffung von Ombudsstellen vorgeschlagen.
Auch der 14. Kinder- und Jugendbericht empfiehlt, den Zugang zu Ombudsstellen zu öffnen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Bundes zur Reform des SGB VIII eröffnet in einem neuen § 9 a die Möglichkeit der Errichtung von Ombudsstellen durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die ehemaligen Heimkinder der 1950er- und 1960er-Jahre hatten mit den Folgen des Erlebten oftmals ein Leben lang zu kämpfen. Zum Glück haben wir solche Zustände wie damals lange überwunden. Um die Kinder- und Jugendhilfe stetig weiter zu verbessern, ist die Einrichtung einer Ombudsstelle ein weiterer wichtiger Baustein auf diesem Weg.
Meine Damen und Herren, wir wollen Übergriffe, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch schon im Ansatz verhindern; denn das, was sich im vergangenen Jahrhundert ereignet hat, darf sich niemals mehr wiederholen.
Das Recht und die Möglichkeit eines Kindes, seine Stimme zu erheben, wenn etwas gegen seinen Willen geschieht, ist der Schlüssel zu mehr Beteiligung und oft auch ein starker Schutz gegen Misshandlung und Missbrauch. Die Ombudsstelle schafft eine Möglichkeit, diesen Kindern eine Stimme zu geben.
Zu Frage 2: Zunächst möchte ich festhalten, dass die Jugendämter in Rheinland-Pfalz sowie die in der Kinder- und Jugendhilfe Tätigen eine gute Arbeit leisten,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei ist es normal, dass es zu Konflikten kommen kann und sich junge Menschen und ihre Familien zum Beispiel nicht hinreichend beachtet oder ungerecht behandelt fühlen. Genau hier setzt die Ombudsstelle an. In einem ombudsschaftlichen Grundverständnis steht der Bürgerbeauftragte aufseiten der jungen Menschen und ihren Familien; denn es gilt zunächst einmal auch, strukturelle Machtunterschiede auszugleichen und die Familien in der Wahrnehmung ihrer
Rechte zu unterstützen. Die Ombudsstelle ist somit parteilich im Sinne der Kinder und ihrer Familien tätig.
Durch seine jahrelange Erfahrung mit Bürgeranliegen und rechtlichen Beschwerdesituationen ist der Bürgerbeauftragte genau der Richtige für die ombudschaftliche Arbeit, um als unabhängige Stelle ausgleichend tätig zu werden.