Protokoll der Sitzung vom 21.02.2001

(Wolfgang Kubicki)

Hudel zur Kenntnis gegebenen umfangreichen Pamphlet zur Frage der Versorgung:

„Besonders zu erwähnen im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen sind die privaten Versicherungen wie zum Beispiel Lebens- oder Unfallversicherungen. Versicherungsverträge enthalten nämlich für derartige Fälle eine so genannte Kriegsklausel. Das heißt, die Versicherungen leisten im Falle eines Schadens nicht. Das würde bedeuten, dass eine Eigenheimfinanzierung, die durch eine Lebensversicherung abgesichert ist, plötzlich keine Absicherung mehr darstellen würde. Diesem Umstand ist dadurch Rechnung getragen worden, dass“

- Sie haben es erklärt, Herr Kollege Maurus

„§ 63 b SVG den Bund verpflichtet, anstelle der Versicherung zu leisten.“

(Martin Kayenburg [CDU]: Ja!)

- Ja, Herr Kollege, das ist ja wunderbar.

Trotz dieser günstigen Regelung sind aber einige problematische Dinge unbedingt zu beachten:

„Der Schadensausgleich erfolgt nur in angemessenem Umfang. Es wird also nur ein üblicher Versicherungsschutz anerkannt.“

Das heißt, „normale“ Lebens- oder Unfallversicherungen in der üblichen Höhe von 100.000 oder 200.000 DM sind unproblematisch. Darüber hinausgehende sind schon problematisch.

Ich zitiere weiter:

„Von größerer Bedeutung aber ist, dass der Schadensausgleich nur den Hinterbliebenen zusteht, also nicht eine Lebensversicherung, die zugunsten der Lebensgefährtin abgeschlossen wird. Darunter fällt...“

Jetzt kommt der Vorschlag. Ich frage mich, ob wir wirklich Umgehungstatbestände hinnehmen wollen, statt ordentlich zu regeln. Der Vorschlag lautet nämlich:

„Lösung: Versicherung auf die Eltern umschreiben und mittels privatrechtlichen Vertrags zwischen den Eltern und der Lebensgefährtin den Geldfluss regeln.“

Das kann es doch wohl nicht sein. Es muss doch so sein, dass wir gerade junge Soldatinnen und Soldaten das ist in aller Regel der Fall -, die in einen Auslandseinsatz gehen, nicht verpflichten, einen solchen Umgehungstatbestand zu schaffen.

(Martin Kayenburg [CDU]: So funktioniert das nicht!)

- Ist das Unsinn? Herr Kollege Kayenburg, Sie können ja sagen, der Kollege Kubicki hat keine Ahnung; das mag ja sein. Aber dies ist eine offizielle Stellungnahme des Bundeswehr-Verbandes, die dem Kollege Maurus zugeleitet worden ist. Jetzt können Sie sagen, der Bundeswehr-Verband hat keine Ahnung.

(Martin Kayenburg [CDU]: Ja!)

- Ich stelle fest, der Kollege Kayenburg erklärt: Der Bundeswehr-Verband hat bei seiner Rechtsauskunft, die er Soldatinnen und Soldaten erteilt, keine Ahnung; das sei alles falsch. Vielleicht können wir uns das wirklich sparen.

Ich glaube aber in der Tat, dass dies der Maßstab des § 63 b SVG ist. Zu Hinterbliebenen gehören nicht Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten. Deshalb ist es notwendig, dass wir eine Regelung schaffen, durch die die Begünstigten für den Fall in den Genuss der Lebensversicherung kommen, dass derjenige, der versichert worden ist, in einem Auslandseinsatz für die Bundesrepublik Deutschland an Leib und Leben zu Schaden kommt.

(Beifall bei der F.D.P.)

Mir liegen zwei weitere Wortmeldungen nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. Zunächst hat Herr Abgeordneter Benker das Wort.

Drei kurze Bemerkungen. Erstens. Niemand hat hier behauptet, dass alles zum Besten sei.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Doch, Sie!)

Ich habe darauf hingewiesen, dass die Verbände daran arbeiten, die Situation zu verbessern. Ich habe nicht gesagt, dass es unsere Aufgabe ist, in dieser Form darüber zu diskutieren.

Zweitens. Das Zitat des Ausspruches von Scharping aus dem „Stern“, das Sie gebracht haben, ist ein Einzelzitat, von dem ich nicht weiß, in welchem Zusammenhang es steht.

Drittens. Die Kernforderungen des Deutschen Bundeswehr-Verbandes zu Auslandseinsätzen sind in Heft 12 aufgeführt, wobei die Versorgungsfrage, die Sie angesprochen haben, in dieser Erklärung nicht enthalten ist. Das ändert nichts daran, dass die Notwendigkeit besteht, im Verteidigungsausschuss und im Sozialausschuss des Bundestages darüber nachzudenken. Wenn Sie den Verhandlungskatalog des Bundes

(Hermann Benker)

wehr-Verbandes ansehen, werden Sie feststellen, dass dort alle Punkte enthalten sind. Es bedarf nicht der F.D.P., dies zu initiieren. Das läuft bereits.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Hinrichsen.

Meine Damen und Herren! Ich betone, dass wir Wert darauf gelegt haben, uns diesen Antrag anzugucken und uns darauf zu beziehen. Was die versicherungsrechtlichen Aspekte anbelangt, so weigere ich mich ehrlich gesagt -, hier tiefer einzusteigen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Einen Moment bitte! - Frau Abgeordnete Hinrichsen hat das Wort.

Wir reden hier doch über Soldaten, die sich im Auslandseinsatz befinden. Es sind Mitarbeiter, die zu versorgen und deren Ansprüche zu regeln sind. Dabei geht es nicht in erster Linie um die privatrechtliche Absicherung. Die privatrechtliche Absicherung ist wie bei jedem Bürger oder bei jeder Bürgerin in dieser Republik, ob er nun eine Lebensversicherung zur Finanzierung eines Hauses oder Ähnliches abschließt seine Privatsache. Das möchte ich ganz klar herausstellen.

Beim Abschluss von Versicherungen gehe ich doch ein gewisses Risiko ein. Wenn ich mich entscheide, Soldat zu werden, ist mir klar, dass ich ins Ausland gehe. Möglicherweise gibt es auch andere Berufe, die ein ähnlich hohes Risiko haben und bei denen es ähnliche Ausschlussklauseln zum Beispiel bei den Lebensversicherungen gibt.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Können Sie mir erklären, warum die Ehefrau einbezogen wer- den soll, die Lebensgefährtin aber nicht?)

- Vielleicht sollte man im Versicherungsrecht einmal darüber nachdenken, wie man das regelt. Wie gesagt, ich bin nicht bereit, über diese Frage zu diskutieren. Es geht um die Auslandseinsätze von Bundeswehrsoldaten und darum, dass ihre Versorgung und die ihrer Hinterbliebenen zu regeln ist. Dass die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte möglicherweise im

Sinne des Gesetzes noch nicht dazugehört, liegt daran, dass wir im Grundgesetz einen besonderen Schutz der Ehe und Familie und damit für die Ehefrau eingebaut haben.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Sauber! Da müsst ihr applaudieren!)

Ich finde es total schwierig, diese Diskussion auf fünf verschiedenen Ebenen zu führen. Es ist sinnvoller, da anzufangen, wo wir zuständig sind.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Unruhe)

Meine Bitte um etwas mehr Ruhe gilt auch für die „Schlingelbank“ dort hinten.

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Maurus.

Herr Kollege Kubicki, es war mir klar, dass Sie nach diesen Reden noch einmal zur Ehrenrettung Ihrer Fraktion ans Rednerpult gehen werden.

(Beifall der Abgeordneten Jutta Schümann [SPD] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Kollege Benker hat bereits deutlich gemacht, dass die Versorgung der Soldaten durchaus angemessen und ausgewogen ist, dass es aber sicherlich noch Verbesserungsvorschläge gibt und dass diese Verbesserungsvorschläge vom Deutschen BundeswehrVerband eingebracht worden sind.

Da Sie nicht vollständig zitiert haben, will ich das hier ein Stück ergänzen. Da heißt es in dem Satz vor Ihrem Zitat:

„Besonders zu erwähnen im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen sind die privaten Versicherungen wie zum Beispiel Lebens- oder Unfallversicherungen.“

- Dann kommt der Hinweis auf die Kriegsklausel