Wir haben uns als politisches Ziel 3 % Effizienzsteigerung pro Jahr gesetzt. Nehmen Sie das und zählen Sie das höchste Potential, das wir überhaupt haben, hinzu, nämlich das Sparen von Energie. Ich bin davon überzeugt, dass wir dann zwischen 40 und 60 % liegen.
Viele sagen, man könne etwa die Hälfte der heute verbrauchten Energie einsparen. Wenn Sie alles zusammennehmen und dann sagen, wir hätten keine Alternativen vorgestellt, dann weiß ich nicht, wo wir hier sind.
Ich bin sofort am Ende, Herr Präsident. Ich hatte mich eigentlich zu einer persönlichen Bemerkung gemeldet. Eigentlich wollte ich inhaltlich nichts sagen.
Herr Ritzek, als Sie die Arbeit der Studentin als Nichtuntersuchung abqualifiziert haben, habe ich die - zugegebenermaßen auch etwas unqualifizierte - Bemerkung gemacht, das sei ja nur eine Frau. Ich dachte, das wäre Ironie. Mein Chef hat mir aber einmal gesagt: Ironie - erst ab neunter Klasse. Das scheint hier nicht angekommen zu sein. Ich möchte mich dafür entschuldigen.
Vielen Dank für die Klarstellung, Herr Kollege Nabel. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/2351 federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Das ist bei zwei Enthaltungen so beschlossen.
Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/1816 (neu)
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.
Herr Präsident! Wir haben den Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW am 30. Januar 2008 überwiesen bekommen. Wir haben uns in mehreren Sitzungen mit dem Thema beschäftigt und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Zuletzt haben wir am 3. Dezember 2008 noch einmal beraten.
Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfehlen wir dem Landtag die Annahme des Antrags in der folgenden geänderten Fassung:
„1. Das derzeit geltende Jugendstrafrecht bietet weitreichende Möglichkeiten, um der Jugendkriminalität zu begegnen.
2. Die ambulanten Familienhilfen, die Schulsozialarbeit sowie die Förderung der Integration von Migranten sind geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung von Jugendgewaltkriminalität.
3. Bei Intensiv- und Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtätern ist eine frühzeitige verbindliche Intervention notwendig. Das bestehende differenzierte Angebot für die intensive und umfassende Betreuung dieser Kinder und Ju
4. Verfahren gegen straffällig gewordene Jugendliche sind schnell und konsequent einzuleiten und durchzuführen. Deshalb soll das ‚Vorrangige Jugendverfahren’ landesweit angewendet werden.“
5. Ausreichend Personal beziehungsweise eine entsprechende Förderung im Bereich des Jugendstrafvollzugs, der Bewährungshilfe und bei freien Trägern ist die Voraussetzung für die Resozialisierung von jugendlichen Straftätern und für einen geordneten Übergang von der Haft in die Freiheit. Der Schleswig-Holsteinische Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang die im Haushaltsentwurf 2009/2010 vorgenommenen Weichenstellungen.“
Eine Bemerkung zu dem Zwischenruf und einem eventuellen Ordnungsruf: Das missbilligende Kopfschütteln des Präsidiums ist - so glaube ich - gesehen worden. Insofern erübrigt sich ein Ordnungsruf.
Auf der Tribüne darf ich ganz herzlich Mitglieder des Sozialverbandes Deutschland aus dem Ortsverband Lohe-Rickelsdorf in Dithmarschen begrüßen. - Seien Sie uns ganz herzlich willkommen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jugendgewalt in Deutschland ist ein gesellschaftliches Problem, für das es keine Patentlösungen gibt. Eine Politik des Verschweigens, des Verharmlosens und der Tabuisierung würde mögliche Lösungsan
sätze allerdings verhindern. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Lebenswirklichkeit in unserem Land verändert hat. Bürger meiden aus Angst vor Jugendgewalt zunehmend öffentliche Verkehrsmittel und bestimmte Bereiche. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen.
Rechtsfreie Räume darf es in Deutschland nicht geben. Die Menschen erwarten mit Recht, dass der Staat alles daran setzt, seine Bürger entschlossen und erfolgreich vor kriminellen Übergriffen zu schützen. Vorrangig müssen alle Maßnahmen, die den Schutz potentieller Opfer von Straftaten zum Ziel haben, umgesetzt werden. Dabei ist es hilfreich, einen Blick auf die Ausgangslage zu werfen: Gefährliche und schwere Körperverletzungsdelikte bei Jugendlichen in Schleswig-Holstein sind in den letzten zehn Jahren um 100 % gestiegen. Nach Auskunft des Innenministeriums gibt es zurzeit landesweit 750 jugendliche Mehrfach- und Intensivtäter.
Die jugendlichen Täter werden immer brutaler, wie der Fall zweier Jugendlicher aus Neumünster zeigt, die unlängst den Unterricht der PestalozziSchule in Neumünster stürmten, die Lehrerin in Schach hielten und einen 13-Jährigen Schüler im Klassenraum vor allen Mitschülern so brutal misshandelten, dass er mit doppeltem Kieferbruch im Krankenhaus behandelt werden musste. Dies hat dazu geführt, dass mehrere Schulklassen nur noch bei verschlossenem Klassenraum unterrichtet werden. Außerdem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Vorfall einen Haftbefehl gegen den Haupttäter beantragt hatte, der jedoch nicht erlassen wurde. Warum dies nicht geschehen ist, sollten wir noch einmal einer eingehenden Prüfung unterziehen.
Diese Beispiele machen eindringlich deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Nur mit einem differenzierten Maßnahmenkatalog kann das Problem der Jugendgewalt aktiv angepackt werden. Damit der Staat seine Bürger wirksam vor Übergriffen schützen kann, müssen präventive und repressive Maßnahmen ergriffen werden, die sich nicht ausschließen, sondern die sich sinnvoll ergänzen. Den Blick nur auf die Prävention zu richten, ist hingegen der falsche Weg, denn es gibt keine Erfolgsgarantie; insbesondere dann nicht, wenn Betroffene und ihre Familien für vorbeugende Maßnahmen nicht zugänglich sind. Die Ursachen für Kinder- und Jugendkriminalität sind so vielfältig wie wir Menschen selbst. Dennoch sind einige immer wiederkehrende Ursachenmerkmale festzustellen, die eindeutig mit dem Milieu, in dem die Ju
Die Schwierigkeiten im Bereich der sozialen Rahmenbedingungen erklären vieles, dürfen aber nicht als pauschale Entschuldigung herangezogen werden. Für die Tat und ihre Folgen ist vor allen Dingen der Täter selbst verantwortlich. Der erfolgreichen Verhinderung von Gewaltkriminalität durch eine systematische und umfassende Präventionsarbeit kommt daher eine maßgebliche Bedeutung zu. Eine flächendeckende Fortführung bewährter Programme muss systematisch verfolgt werden. Erfolgreiche Prävention setzt allerdings voraus, dass Probleme erkannt und benannt werden. Wir müssen wissen, wo besondere Präventionsanstrengungen erforderlich sind. Die Benennung der Täter und besonders problematischer Milieus einschließlich der Herkunft darf deshalb nicht länger tabuisiert werden.
Wir müssen jugendlichen Tätern klare Grenzen setzen und durch rasche und konsequente Reaktionen den gesetzlichen Vorgaben mehr Geltung als bisher verschaffen. Die Sanktion muss der Tat auf dem Fuße folgen. Nur eine rasche und konsequente Reaktion auf die Straftat beeindruckt jugendliche Täter. Urteile müssen deshalb schnellstmöglich ergehen, um Wirkung zu erzielen. Die verhängten Sanktionen müssen spürbar sein. Eine Staatsgewalt, die auch schwere Gewaltdelikte lediglich mit Weisungen, Verwarnungen und Auflagen ahndet, weitere Reaktionen aber zumeist ausklammert, wird von vielen jugendlichen Tätern nicht ernst genommen.
Konfliktlösung ohne Gewalt müssen bestimmte jugendliche Straftäter frühzeitig lernen, nicht erst nach einer langen kriminellen Karriere. Dafür sollten wir zusammen mit Fachleuten weitere Maßnahmen diskutieren und im norddeutschen Verbund umsetzen. Insbesondere mit Hamburg gilt es, Gespräche über die Einführung von Jugendeinrichtungen offener und geschlossener Art zu führen. So erleben Jugendliche vielfach erstmals einen Alltag mit fester Struktur und Respekt vor anderen. Der Staat kann nur dann von Bürgern Zivilcourage und Einsatz fordern, wenn er selbst entschlossen genug gegen jugendliche Gewalttäter vorgeht.
Jugendliche und heranwachsende Straftäter spüren heute häufig erst nach einer Vielzahl sehr milder Sanktionen die Härte des Gesetzes. Bei Serienund Intensivtätern verfehlen die uns derzeit zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht selten ihre Wirkung. Das Instrumentarium des Jugendstrafrechts sollte deshalb zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ergänzt werden. Der Staat und die gan
ze Gesellschaft müssen gemeinsam dafür sorgen, dass aus jugendlichen Ersttätern keine Mehrfachoder Intensivtäter werden. Außerdem muss den immer schlimmer werdenden Gewaltexzessen im Bereich der Jugendkriminalität entschlossener als bisher entgegengetreten werden.
Dazu bedarf es einer ungeschönten Analyse der bestehenden Problemfelder und der Überwindung ideologischer Blockaden. Nur so können Lösungen gefunden werden, die in der Realität Bestand haben und Fehlentwicklungen beim Umgang mit jugendlichen Gewalttätern vorbeugen. Dafür bietet der vorliegende gemeinsame Antrag von CDU und SPD eine gute Arbeitsgrundlage. Die breite Zustimmung zu diesem Antrag ist ein wichtiges Signal für die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit, dass der Landtag sich des Problems der wachsenden Jugendgewaltkriminalität entschlossen annimmt und konkrete Lösungen erarbeitet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in unserem Antrag, der die Grundlage für die Beschlussvorlage liefert, nicht beschrieben, was wir nicht wollen. Da gibt es in der Tat Unterschiede in der Sicht der Koalitionsparteien. Wir beschreiben, was wir gemeinsam wollen, worauf wir im Umgang mit Kindern setzen, die Probleme haben und uns deshalb Probleme machen, und mit Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
Wir zeigen auf, was in Schleswig-Holstein bereits gute Praxis, aber zum Teil noch ausbaufähig ist. Sie finden in dieser Aufzählung, die der Herr Ausschussvorsitzende vorgetragen hat, exakt auch die Punkte, die die Oppositionsparteien im Ursprungsantrag selbst als Maßnahmen zur Vorbeugung und als Reaktion auf Jugendgewaltkriminalität vorschlagen, und wir haben diese Forderungen komplett aufgenommen. Wir setzen wie Sie zuallererst auf Familienhilfen, auf Schulsozialarbeit und Integration, denn wir wissen, dass Jugendliche, die uns heute als Intensivtäter begegnen, oft schon in sehr
Wir haben in Schleswig-Holstein ein außerordentlich differenziertes Angebot an Jugendhilfeeinrichtungen. Es gibt inzwischen gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Jugendhilfe. Das war lange Zeit nicht selbstverständlich. Hier sind aus den Fehlern der Vergangenheit Konsequenzen gezogen worden und es sind Konsequenzen gezogen worden aus Erkenntnissen der Studie über das Modellprojekt, das in Lübeck und Dithmarschen durchgeführt worden ist.
Die Sachbearbeitung in einer Hand und die Kooperation der verschiedenen Dienste und Dienststellen bietet die Voraussetzung, dass problematische Jugendliche nicht aus dem Blickfeld geraten und mit den Folgen ihrer Tat unmittelbar und schnell konfrontiert werden. Es ist gut, dass seit der ersten Lesung auch im Bereich Lübeck das „vorrangige Jugendverfahren“ Anwendung findet. Denn wir wissen, dass die schnelle und konsequente Reaktion das A und O im Umgang mit straffälligen Jugendlichen ist. Das ist auch unser Ansatz und auch der wichtigste Ansatz für die Zukunft.