Anna Schlosser-Keichel
Sitzungen
16/4
16/15
16/17
16/18
16/23
16/27
16/35
16/36
16/47
16/61
16/64
16/74
16/75
16/77
16/79
16/85
16/86
16/90
16/97
16/100
16/102
16/112
16/117
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Beratung über ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz stehen wir vor einer Aufgabe, die wir lieber in der Hand des Bundesgesetzgebers gesehen hätten. Aber die Zuständigkeitsfrage ist mit der Föderalismusreform abschließend geregelt. Und so begrüßen wir es, dass es immerhin gelungen ist, zwölf der Bundesländer und das Bundesjustizministerium an einen Tisch zu bekommen, um einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Damit geht eine jahrzehntelange Diskussion darüber zu Ende, ob und wie die in verschiedenen Gesetzen und Einzelbestimmungen verstreuten Bestimmungen zum Untersuchungshaftvollzug umfassend gesetzlich zu regeln sind.
Hier liegt uns nun der Entwurf für ein in sich geschlossenes und detailliertes Regelwerk zum Voll
zug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein vor, das nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern auch eine ganze Reihe von konkreten Verbesserungen für die Untersuchungsgefangenen mit sich bringt.
Natürlich geht es bei der Untersuchungshaft in erster Linie darum, ein geordnetes Strafverfahren zu gewährleisten. Aber über allem - es ist bereits genannt worden - steht auch die Unschuldsvermutung. Deshalb gilt unser Anspruch an einen humanen Justizvollzug in besonderem Maße für die Untersuchungshaft.
So wird in dem Gesetzentwurf das Recht auf Unterbringung in Einzelhafträumen festgeschrieben. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Einzelfällen.
Die Besuchszeiten sollen wesentlich ausgedehnt, der Kontakt der Gefangenen zu ihren Angehörigen nicht nur ermöglicht, sondern darüber hinaus durch die JVA aktiv gefördert werden. Außerdem ist die Anstalt verpflichtet, die Untersuchungsgefangenen bei der Lösung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen, also Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Besondere Bedeutung kommt dabei externen Organisationen, Beratungsstellen und Behörden zu, dies auch, um die Untersuchungshaft möglicherweise zu vermeiden, indem zum Beispiel durch die Vermittlung einer Wohnung Fluchtgefahr als Haftgrund ausgeräumt wird.
Positiv ist auch - das ist bereits genannt worden -, dass für jugendliche Untersuchungsgefangene eigene Regeln gelten, die den Standards entsprechen, die wir im Jugendstrafvollzugsgesetz festgelegt haben. Jugendliche können auch künftig an den vielfältigen Maßnahmen des regulären Jugendvollzugs teilnehmen.
Auch erwachsene Untersuchungsgefangene sollen verstärkt Zugang zur Arbeit und Bildungsmöglichkeiten haben. Das bedeutet allerdings, dass die Trennung zwischen Straf- und Untersuchungsgefangenen nicht in der Unterbringung, aber während der Arbeitszeit erheblich gelockert wird.
Eine weitere wesentliche Verbesserung und eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist: Untersuchungsgefangene erhalten künftig das gleiche Arbeitsentgelt wie Strafgefangene, und diejenigen, die keine Beschäftigung haben und deren Sozialhilfeantrag noch nicht beschieden ist, werden künftig einen Anspruch auf Taschengeld haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Punkt im Gesetzentwurf, der mir etwas Bauchschmerzen bereitet, ist der § 3, in dem die Zuständigkeiten geregelt sind. Danach hat das Gericht anders als heute keine Zuständigkeit mehr für vollzugliche Belange. Heute ordnet der Richter die Maßnahmen an, die eine schwerwiegende Beschränkung von Persönlichkeitsrechten bedeuten, wie zu Beispiel die gemeinsame Unterbringung mit anderen Gefangenen, Beschränkungen beim Postverkehr oder auch Fesselungen. Nun soll diese Entscheidung auf die JVA verlagert werden. Das mag zur Vereinfachung und Beschleunigung von vollzuglichen Entscheidungen führen, wie es in der Begründung zum Gesetz heißt, und auch die Gerichte entlasten; ich weiß, wie die Situation dort ist. Natürlich kann der Gefangene immer noch im Zweifelsfall gegen eine konkrete Entscheidung gerichtlich vorgehen. Dennoch, mein Unbehagen bleibt angesichts dieser, wie ich finde, doch einschneidenden Kompetenzverlagerung. Ich denke, wir werden uns im Ausschuss mit dieser Frage noch näher befassen müssen und dazu sicherlich auch externen Sachverstand hören. Ich will mich da auch gern eines Besseren belehren lassen. Vielleicht lasse ich mich auch zu sehr von meinem Bauchgefühl leiten.
Ich bin insgesamt gespannt auf die Beratungen und die Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss und danke Ihnen für heute für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hintergrund unserer Debatte ist der schon geschilderte Beschluss des ECOFIN, der den EU-Mitgliedstaaten nach langer und sehr kontroverser Diskussion Anfang März 2009 die Möglichkeit eröffnet hat, ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf bestimmte ,,arbeitsintensive Dienstleistungen“ anzuwenden, zum Beispiel auf Dienstleistungen und Reparaturen im Privatbereich, auf Friseurleistungen, auch auf die Reparatur von Fahrrädern und Schuhen. Man fragt sich manchmal, wie solche Prioritäten zustande kommen.
Auch Dienstleistungen im Gaststättengewerbe sollen künftig mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden können, wovon sich die Befürworter sinkende Preise in der Gastronomie, dadurch mehr Gäste und in der Folge insgesamt Umsatzsteigerungen versprechen.
Nun muss man ganz deutlich sagen, dass der Beschluss des ECOFIN den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit zwar eröffnet, aber dies keineswegs als Empfehlung zu lesen ist. Im Gegenteil.
Da heißt es nämlich - ich zitiere -:
,,Der Rat erkennt an, dass ermäßigte Mehrwertsteuersätze sich je nach den Umständen positiv oder negativ auf die Wirtschaft auswirken können, sodass ein Mitgliedstaat immer auch effizientere alternative Lösungen erwägen sollte, bevor er sich für die Anwendung von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen entscheidet.“
Das ist Teil dieses Beschlusses.
In neun Mitgliedstaaten sind die Ermäßigungen, über die wir heute sprechen, bereits einige Jahre lang erprobt worden. Die EU-Kommission hat dem
Parlament über die Erfahrungen damit berichtet und mitgeteilt, dass - noch ein Zitat - „günstige Auswirkungen einer derartigen Ermäßigung auf die Beschäftigungssituation und auf die Schattenwirtschaft nicht eindeutig nachweisbar“ sind.
Auch die Bundesregierung stellte im Oktober 2007 in einem umfangreichen Bericht fest, dass die Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes - noch ein letztes Zitat - „nicht immer im vollen Umfang und in keinem Fall auf Dauer an Verbraucher weitergegeben wird“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kubicki, die Hoffnung, dass sich diese Steuersenkung positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken wird, ist auf jeden Fall mit einem riesengroßen Fragezeichen zu versehen. Garantiert und ganz sicher wären dagegen Steuerausfälle in Milliardenhöhe in der Bundesrepublik. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir uns die eigentlich nicht leisten können.
In der Diskussion wird die Sorge deutlich, es könnten sich Wettbewerbsnachteile ergeben, wenn Nachbarstaaten für den Gastronomiebereich oder kleine Handwerksbetriebe den Beschluss anwenden und die Mehrwertsteuer senken, Deutschland jedoch nicht. Das Argument hat insbesondere der bayrische Ministerpräsident mit Blick auf die Konkurrenz in seinen Nachbarländern Österreich und Schweiz eingebracht. Ich denke, dass diese Gefahr für Schleswig-Holstein so nicht besteht. Unser direktes Nachbarland Dänemark ist mit einem Steuersatz von 25 % in diesem Punkt keine Konkurrenz. Dänemark hat zudem bereits angekündigt, den ECOFIN-Beschluss nicht anzuwenden wie Deutschland das auch zu Protokoll gegeben hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne Zweifel besteht Handlungsbedarf - der Kollege hat schon auf unsere Beratungen in der Vergangenheit hingewiesen -, das Konglomerat der Umsatzsteuervorschriften insgesamt zu durchforsten. Der Begriff „Güter des Grundbedarfs“, für die der Gesetzgeber 1968 zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums einen reduzierten Mehrwertsteuersatz bestimmt hat, hat sich im Lauf der vergangenen 40 Jahre in der Tat verändert. Da haben sich Positionen überholt und könnten entfallen, müssten vielleicht entfallen, andere müssten nach der heutigen Lebenswirklichkeit in die Liste der Ermäßigungen aufgenommen werden. Außerdem sollten wir zu einer möglichst weitgehenden Harmonisierung auf EU-Ebene kommen.
Wir haben die Landesregierung mit Landtagsbeschluss vom Dezember 2005 aufgefordert, diese grundlegende Diskussion auf Bundesebene zu führen. Sie wird auch geführt. In diesem Gesamtkontext mag man dann auch die besonders arbeitsintensiven Dienstleistungen betrachten und gegebenenfalls neu bewerten, aber - wie gesagt - in der Gesamtbearbeitung des Problems Mehrwertsteuerrecht.
Heute nur punktuelle Änderungen auf den Weg zu bringen und damit den Flickenteppich der Ausnahmetatbestände im Umsatzsteuerrecht noch weiter zu vergrößern, das lehnen wir ab.
Wir sind aber gern zu einer Ausschussüberweisung bereit, wenn die Antragsteller dies wünschen.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, um aufzuklären, wer denn nun da war und wer was gesagt hat oder auch nicht. Ich habe für die SPD-Fraktion an dieser Veranstaltung teilgenommen und habe natürlich Herrn Kollegen Schröder unterrichtet über die Diskussion, die nicht wir Landtagsabgeordnete geführt haben. Weder ich noch Herr Harms haben sich in die Diskussion eingemischt. Die Diskussion ist vielmehr von den Kommunalpolitikern, insbesondere aus Schleswig-Flensburg und Nordfriesland geführt worden,
von den Wirtschaftsvertretern und von den Personen des Podiums, insbesondere von Herrn Maurus und vom dänischen Transportminister, dessen Namen ich momentan nicht parat habe. Die Idee der Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die die anstehenden Maßnahmen koordinieren könnte, ist rundum positiv aufgenommen worden, von Herrn Maurus vielleicht sogar noch positiver als vom dänischen Transportminister, der dieser Idee letztlich auch nähergetreten ist. Allerdings war man sich einig - so habe ich das zumindest wahrgenommen -, dass es kein bürokratisches und unbewegliches Konstrukt werden darf.
Ich denke, im Ausschuss zu beraten, wie man das schnell bewerkstelligen kann, ist eine gute Idee.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in unserem Antrag, der die Grundlage für die Beschlussvorlage liefert, nicht beschrieben, was wir nicht wollen. Da gibt es in der Tat Unterschiede in der Sicht der Koalitionsparteien. Wir beschreiben, was wir gemeinsam wollen, worauf wir im Umgang mit Kindern setzen, die Probleme haben und uns deshalb Probleme machen, und mit Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
Wir zeigen auf, was in Schleswig-Holstein bereits gute Praxis, aber zum Teil noch ausbaufähig ist. Sie finden in dieser Aufzählung, die der Herr Ausschussvorsitzende vorgetragen hat, exakt auch die Punkte, die die Oppositionsparteien im Ursprungsantrag selbst als Maßnahmen zur Vorbeugung und als Reaktion auf Jugendgewaltkriminalität vorschlagen, und wir haben diese Forderungen komplett aufgenommen. Wir setzen wie Sie zuallererst auf Familienhilfen, auf Schulsozialarbeit und Integration, denn wir wissen, dass Jugendliche, die uns heute als Intensivtäter begegnen, oft schon in sehr
jungen Jahren durch Regelverstöße aufgefallen sind.
Wir haben in Schleswig-Holstein ein außerordentlich differenziertes Angebot an Jugendhilfeeinrichtungen. Es gibt inzwischen gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Jugendhilfe. Das war lange Zeit nicht selbstverständlich. Hier sind aus den Fehlern der Vergangenheit Konsequenzen gezogen worden und es sind Konsequenzen gezogen worden aus Erkenntnissen der Studie über das Modellprojekt, das in Lübeck und Dithmarschen durchgeführt worden ist.
Die Sachbearbeitung in einer Hand und die Kooperation der verschiedenen Dienste und Dienststellen bietet die Voraussetzung, dass problematische Jugendliche nicht aus dem Blickfeld geraten und mit den Folgen ihrer Tat unmittelbar und schnell konfrontiert werden. Es ist gut, dass seit der ersten Lesung auch im Bereich Lübeck das „vorrangige Jugendverfahren“ Anwendung findet. Denn wir wissen, dass die schnelle und konsequente Reaktion das A und O im Umgang mit straffälligen Jugendlichen ist. Das ist auch unser Ansatz und auch der wichtigste Ansatz für die Zukunft.
Mit unserem Jugendstrafvollzugsgesetz haben wir den Rahmen für die Resozialisierung von jugendlichen Straftätern geschaffen, für einen Vollzug, in dem Ausbildung, Sport, der partnerschaftliche Umgang miteinander in der Gruppe und - falls nötig Therapieangebote im Mittelpunkt stehen. Der Haushalt 2009/2010 beweist, dass wir mit der Umsetzung dieses Gesetzes ernst machen, indem wir ganz erhebliche Mittel für die personellen und investiven Erfordernisse zur Verfügung stellen.
Wir haben also in der Tat weitreichende Möglichkeiten, der Jugendkriminalität zu begegnen, präventive und repressive. Jugendkriminalität bleibt dennoch eine tägliche Herausforderung für Jugendhilfe und Justiz, Polizei und Schule und für uns Politiker. Das will ich gern auch eingestehen.
Aber die Veränderungen der letzten Jahre zeigen, dass sich etwas bewegt, dass alle Beteiligten für mehr Kooperation und neue Entwicklungen offen sind. Ich denke - das ist nur ein Beispiel - an einen Vortrag des Vertreters eines Jugendhilfeträgers im Rahmen der Diskussion um das Jugendstrafvoll
zugsgesetz, der im Ausschuss seine Vorstellungen über neue Formen der Jugendhilfe und auch des Jugendvollzugs für jugendliche Gewaltstraftäter eingebracht hat. Diese Diskussion würden wir gern in Ruhe und Sachlichkeit führen und nicht aufgeregt vor dem Hintergrund von aktuellen Gewalttaten, wie sie bedauerlicherweise wieder vor wenigen Tagen in Neumünster stattgefunden haben. Ich denke, dass das der Problematik auch nicht gerecht würde.
Wir diskutieren also gern über die Weiterentwicklung, aber was wir nicht brauchen und nicht wollen, ist eine Verschärfung des Jugendstrafrechts.
Auch wenn Sie diese Formulierung im Antrag vermissen, wiederhole ich sie für die SPD-Fraktion gern. Ich habe das bereits in der ersten Lesung, im Ausschuss und in diversen Veranstaltungen gesagt, Herr Kubicki. Die Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss, in der die Fachleute aus Justizvollzug, aus Richter- und Anwaltschaft, aus Jugendhilfe und Wissenschaft in wirklich beeindruckender Einigkeit einer Strafverschärfung eine Absage erteilt haben, unterstreicht diese Position.
Es wäre fatal, wenn über die Diskussion über unser Abstimmungsverhalten oder über die mangelnde Klarheit, was die Ablehnung angeht, der Eindruck oder schlimmer noch das Signal entstehen würde, im Schleswig-Holsteinischen Landtag gebe es eine Mehrheit für die Verschärfung des Jugendstrafrechts. Das ist nicht der Fall.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kubicki, ich möchte auf Ihren Vorwurf antworten, wir würden durch die Blume von Verschärfungen sprechen. Das ist absolut nicht der Fall. Die Forderung nach frühzeitiger und verbindlicher Intervention stammt zum Beispiel aus der von mir genannten Studie zum Modellprojekt in Dithmarschen/Lübeck, in der eben festgestellt worden ist, dass das Kind oft in den Brunnen fällt, weil zu lange weggesehen und verharmlost wird, weil die Eltern allein gelassen werden, weil zu lange Zuständigkeiten geprüft werden, weil schließlich diverse Dienststellen befasst sind und weil der Jugendliche im Zuge dieser Verfahren aus den Augen gerät. Dass man hierauf reagiert hat, habe ich in meiner Rede deutlich gemacht. Man hat nunmehr die Jugendsachbearbeiter, man hat die Bearbeitung aus einer Hand. - Das wollten wir unter Ziffer 3 sagen. Im zweiten Satz dieser Ziffer wird ausdrücklich ausgeführt: Das bestehende differenzierte Angebot für Kinder und Jugendliche ist auszunutzen.
Schleswig-Holstein ist das Land der Jugendhilfeeinrichtungen. Wir haben hier wesentlich mehr Jugendhilfeeinrichtungen, als zur Betreuung von Jugendlichen aus Schleswig-Holstein erforderlich wären. Vielmehr werden hier Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Es gibt hier eine so breite Angebotspalette, dass man wirklich für jedes Kind, für das eine Behandlung und Betreuung gesucht wird, einen Platz hat; nur ist dieser oftmals nicht zu finden.
Aus dieser Studie hat sich dann auch ergeben, dass eine Clearingstelle - ich glaube, sie heißt jetzt Beratungsstelle - eingerichtet worden ist, sodass in problematischen Fällen die Jugendämter, das Ministerium und die Betroffenen nach der geeigneten Einrichtung suchen, die in der Lage ist, auf die spezielle Problemlage einzugehen und eine intensive und umfassende Betreuung sicherzustellen.
Auch dafür, dass wir die Angebote weiterentwickeln wollen, habe ich ein Beispiel genannt. Dazu sollte man sich noch einmal das Konzept des Kinder- und Jugendhilfeverbundes anschauen, in dem nicht nur dargestellt wird, dass man auch Vollzug in freien Formen erproben könnte, sondern in der auch deutlich gemacht wird, dass man eine intensive Betreuung für besonders problematische Jugendliche andenken sollte, von denen es in Schleswig-Holstein nur ganz wenige gibt, sodass man das gegebenenfalls länderübergreifend machen müsste. Darüber würden wir uns gern unterhalten. Ich mei
ne damit keine geschlossene Einrichtung, von der Herr Lehnert immer spricht.
- Eine Eins-zu-eins-Betreuung! Lassen Sie uns das weiter beraten, und lassen Sie uns dieses Projekt des Kinder- und Jugendhilfeverbundes einmal ansehen. Dies ist keine geschlossene Einrichtung wie die in Hamburg, die übrigens wegen Erfolglosigkeit jetzt wieder geschlossen worden ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Föderalismusreform I ist nicht nur die Verantwortung für das Heimrecht und den Ladenschluss, für die Besoldung der Landesbeamten und den Strafvollzug auf die Länder übergegangen. Bestandteil dieses Pakets war auch die „Stärkung der regionalen Steuerautonomie“, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Konkret: Die Länder haben seit dem 1. Januar 2007 die „Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer“. Wie sich das im Einzelnen gesetzlich darstellt, ist von meinen beiden Vorrednern bereits beschrieben worden. Ich erspare mir und Ihnen, das so kurz vor der Mittagszeit zu wiederholen.
Festzustellen ist: Bisher hat nur das Land Berlin die Möglichkeit zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 1 Prozentpunkt auf 4,5 % genutzt. Uns, also das Land Schleswig-Holstein, hat die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im April 2008 angesichts unserer prekären Haushaltssituation unmissverständlich auf diese Möglichkeit der Einnahmeverbesserung hingewiesen. Die Kommission nennt Mehreinnahmen für Schleswig-Holstein von 70 Millionen € jährlich. Der Finanzminister hat mit 60 Millionen € gerechnet. Diese Zahlen müssen wir wohl noch überprüfen. Aber das ist die Größenordnung.
Ich bin der Meinung, wir müssen diese Gelegenheit nutzen. Die Leidenschaft, mit der der Kollege Koch dieses Vorhaben ablehnt, kann ich nicht so recht nachvollziehen. Denn CDU und SPD haben in schöner Eintracht im Bundestag gerade diese Voraussetzungen geschaffen. Für welche Bundesländer, wenn nicht für das Not leidende SchleswigHolstein, soll diese Möglichkeit eigentlich geschaffen worden sein?
Nun weiß ich, mit Steuererhöhungen macht man sich keine Freunde. Aber ich bin überzeugt, in diesem konkreten Fall wäre sie zu verantworten. Die letzte Erhöhung der Grunderwerbsteuer hat 1997, also vor mehr als zehn Jahren, stattgefunden, damals von 2 % auf 3,5 %. Bei der deutlichen Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 um 3 Prozentpunkte - Sie erinnern sich - ist der Grunderwerb mit Ausnahme der Nebenkosten absolut verschont geblieben, im Gegensatz zu fast allen anderen Lebensbereichen; die waren betroffen.
Ein dritter Punkt - das hat Frau Heinold wiederholt gesagt -: In der Gesamtfinanzierung eines Einfamilienhauses von 150.000 € - ich habe in den Immobilienteil meiner örtlichen Tageszeitung geguckt oder von 40.000 € für ein Baugrundstück sind Mehrkosten von 1.500 € beziehungsweise 400 € für das Grundstück, die sich durch diese Steuererhöhung ergeben würden, mit Sicherheit abzudecken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere mich daran, dass es in dem Neubaugebiet, in dem wir wohnen, einen „Running Gag“ gab, nämlich bei der Finanzierung des Häuschens müsse auf jeden Fall für die Frau eine Traumküche und ein bescheidener Mittelklassewagen für den Mann übrig bleiben. Ich bin mir sicher, dass heute die Spielräume enger geworden sind; das ist klar. Aber an Mehrkosten von 1.500 € oder von 2.000 €, wenn wir von Kieler Zahlen ausgehen, wird die Finanzierung eines Einfamilienhauses nicht scheitern.
Wenn sie doch an diesem relativ geringen Betrag scheitern würde, ist die Finanzierung so eng gestrickt, dass sich vielleicht die Beteiligten überlegen sollten, die Finger von dem Projekt zu lassen.
Ja, bitte!
er eine Finanzierung gibt, weil sie keinen realen Gegenwert hat?
- Ich habe mir zu Zeiten, als noch irgendwelche steuerlichen Eigenheimförderungen möglich waren, Aufstellungen über Finanzierungen zu Gemüte geführt. Ich weiß, dass auch die Grunderwerbsteuer in die Gesamtfinanzierung in der Regel über die Bausparkasse oder Bank einfließt.
- Doch, doch, das ist auf jeden Fall in der Gesamtfinanzierung enthalten.
Bitte lassen Sie mich weiter ausführen. In einem Punkt möchte ich der Antragstellerin, also Frau Heinold, widersprechen. Was wir keinesfalls wollen, ist eine Kopplung der Steuereinnahmen mit bestimmten Vorhaben,
etwa mit dem Ausbau der Kinderbetreuung. Das findet sich im Gesetzentwurf auch nicht, aber es prägt ja heute die Diskussion. Unsere Bedenken sind, dass wir, wenn wir uns die Entwicklung der Grunderwerbsteuereinnahmen über eine Reihe von Haushaltsjahren ansehen, feststellen müssen, dass die Einnahmen sehr stark schwanken. Eine Zweckbindung würde die Gefahr mit sich bringen, dass zu finanzierende Projekte in Probleme geraten, wenn die Einnahmen sich nicht wie erwartet entwickeln. Also keine Zweckbindung!
Ich komme zum Schluss. Ich möchte noch einmal betonen: Ohne Not wird hier keiner in diesem Landtag, auch wir nicht, für eine Steuererhöhung plädieren. Aber Schleswig-Holstein befindet sich in einer finanziellen Notlage. Das wird doch heute auch keiner bestreiten. Deshalb müssen wir alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, vor allem, wenn wir an die Solidarität der anderen Bundesländer appellieren. Wir selbst erwarten das Gleiche ja auch von den Kommunen, wenn es darum geht, die Höhe der Hebesätze festzusetzen. Ich hoffe, dass wir uns doch noch im Finanzausschuss kurzfristig auf eine gemeinsame Linie verständigen können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir wissen, dass Sport im Strafvollzug weit mehr ist als Freizeitgestaltung, wobei eine sinnvolle und gesundheitsfördernde Gestaltung der Freizeit im engen Gefängnisalltag ein Wert an sich ist. Aber Sport ist darüber hinaus ein geeigneter Weg, Defizite in der Persönlichkeitsstruktur eines Gefangenen zu erkennen, Zugang zu ihm und Ansätze für die Behandlung für die Resozialisierung zu finden. Des Weiteren kann Sport Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung für die Zeit nach der Haft geben. Insbesondere bei jugendlichen Strafgefangenen ist die eigene Körpererfahrung oft mit dem Erleben von Gewalt verbunden. Hier kann Sport ansetzen, um zu einem respektvolleren Umgang mit dem eigenen Körper und mit dem Gegenüber zu kommen. Das ist ja auch das Erfolgsrezept der sogenannten Trainingscamps in der Jugendhilfe, zum Beispiel Kannenberg.
Nicht von ungefähr haben wir deshalb im Jugendstrafvollzugsgesetz den Anspruch auf mindestens zwei Stunden Sport wöchentlich festgeschrieben. In der Gesetzesbegründung sind viele Argumente genannt, die übrigens auch für die meisten erwachsenen Gefangenen gelten: Sport wirkt nicht nur dem Bewegungsmangel, dem Stress in der Enge der JVA entgegen, sondern vermittelt auch einen angemessenen Umgang mit Erfolg und Misserfolg. Sport stärkt das Selbstvertrauen, fördert die Teamfähigkeit. Sport trägt insgesamt zu einem gewaltfreieren positiven Klima in der JVA bei. Hierauf hat ja bereits Herr Hentschel hingewiesen. Das
gilt sowohl für die Beziehungen zwischen den einzelnen Gefangenen als auch zwischen den Gefangenen und den Bediensteten, mit denen sie Sport treiben.
- Das wäre eine Möglichkeit, aber es gibt ja bereits die Sportgruppe.
Der Sport ist aus dem Strafvollzug nicht wegzudenken. Es gibt schon heute eine große Bandbreite von Angeboten in unseren Justizvollzugsanstalten und in der Jugendanstalt. Das zeigt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Weber vom September 2007. Aber es gibt unbestreitbar auch Defizite. Das größte Problem, die räumliche Enge und die für einen ambitionierten Sportbetrieb hinderliche Mehrfachnutzung der Räume, nämlich neben dem Sport auch als Besucherund Andachtsraum beziehungsweise als Freistundenhöfe, wird in den nächsten Jahren durch den Bau der Sporthallen in Neumünster und mittelfristig auch in Kiel ganz wesentlich entschärft. Das ist auch dringend notwendig. Aber nicht nur Hallen, sondern auch fachkundig ausgebildete Übungsleiter müssen zur Verfügung stehen. Sporthallen, die leer stehen, weil Anleitung und Aufsicht fehlt, werden zu Fehlinvestitionen. Auch deshalb ist im Justizvollzug kein Raum für Personaleinsparungen.
Der Minister hat in der bereits genannten Antwort auf die Kleine Anfrage angemerkt, dass er das ehrenamtliche Engagement für sportliche Aktivitäten in den JVA weiter fördern will und dass er Kooperationen mit örtlichen Sportvereinen anstrebt. Beides begrüßen wir sehr. Wenn Gefangene mit einer entsprechenden Lockerungseignung, wie in Schleswig-Holstein praktiziert, draußen in Vereinen mittrainieren, ist das beste Integration, die auch ein Stück weit gegen die Dämonisierung der Anstalt und ihrer Insassen in der Standortgemeinde wirkt.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt, dass Bedarf besteht, diese Angebote auszubauen. Ein intensiver Dialog mit den Sportverbänden wäre sicher sehr hilfreich. Ich würde mir wünschen, dass gezielt die Sportjugend einbezogen wird, wie das ja in Hessen seit 25 Jahren passiert.
- Genau, nicht erst seit Koch. - Fazit: Wir stehen dem Anliegen, den Sport im Strafvollzug zu stärken, auch durch die Einbeziehung von externen
Fachleuten und Ehrenamtlichen, sehr positiv gegenüber. Wir sollten aber, bevor wir mit einer Landesarbeitsgemeinschaft Ernst machen, die Betroffenen anhören und sie, bevor wir sie in die Pflicht nehmen, fragen, ob es einer neuen Institution bedarf oder ob sie eine andere Art der Zusammenarbeit für sinnvoll halten. Hier bin ich ganz offen.
Wir kennen ja in den unterschiedlichsten Politikbereichen das Instrument der Arbeitsgemeinschaften und auch die positiven Impulse, die von ihnen ausgehen. Wir wissen aber auch, dass die Praktiker schon einmal über die Vielzahl der Gremien und der automatisch entstehenden Untergremien, in die sie dann ihren Sachverstand einbringen sollen, stöhnen. Wie gesagt, wir sind vollkommen offen. Was die Zielrichtung angeht, so sind wir voll auf Ihrer Seite. Über die Umsetzung würden wir gern im Ausschuss miteinander beraten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise spreche ich von dieser Stelle aus eher über Strafvollzug, über eine Klientel also, die keine große Lobby in unserer Gesellschaft hat und für die ich mich gern einsetze. Ich weiß aber, dass den Opfern von Kriminalität möglicherweise noch weniger Aufmerksamkeit und Verständnis entgegengebracht wird als Straftätern.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren viel getan, um die Situation von Kriminalitätsopfern zu verbessern, sie zu entschädigen, in Prozessen zu begleiten, die Opfer insgesamt zu stärken. Eine Vielzahl von Hilfsorganisationen sind dabei unentbehrliche Partner. Sie helfen den Opfern mit Rat und Tat, vor allem auch dadurch, dass sie das Bewusstsein der Öffentlichkeit schärfen, für die bleibende Erschütterung und Belastung, die die Opfer noch lange nach der Tat mit sich tragen. Sie helfen auch mit finanzieller Unterstützung, wenn vom Täter keine Wiedergutmachung zu erwarten ist und wenn die institutionellen Hilfen, etwa durch das Opferentschädigungsgesetz, nicht greifen.
Minister Döring hat angekündigt, dass er die Opferhilfe durch die Einrichtung einer Landesopferschutzstiftung weiter stärken will, und hat im Innen- und Rechtsausschuss erste Eckpunkte vorgelegt. Wir haben nun im Vorfeld der Haushaltsberatungen weitere Informationen abgefragt und erhalten. Vielen Dank, Herr Minister. Wir hatten einige Zahlen erbeten, die im mündlichen Vortrag sicher nicht abzuliefern waren. Wenn der Bericht in den Ausschuss geht, wäre es schön, wenn wir die Zahlen dort erhalten würden.
Die Stiftung muss eine Kapitalausstattung von 1,5 Millionen € erreichen, um überhaupt handlungsfähig zu sein. Sie soll insbesondere aus dem Aufkommen von Geldauflagen und Vermögensabschöpfungen gespeist werden, unter anderem also aus Gewinnen, die mit Frauenhandel, Zwangsprostitution und so weiter gemacht und schließlich beschlagnahmt worden sind.
- Unter anderem, habe ich gesagt. - Gelder, die heute in den allgemeinen Landeshaushalt fließen. Sie sollen so künftig wenigstens zu einem Teil direkt den Opfern, die von den kriminellen Geschäftemachern ausgebeutet worden sind, zugute kommen. Das entspricht im Übrigen den Forderungen der Hilfsorganisationen und auch der Praxis in einigen anderen Bundesländern.
Meine Fraktion unterstützt dieses Vorhaben. Wir hoffen, dass die Bedenken, die es in der Vergangenheit hinsichtlich der zweckgebundenen Verwendung dieser „Strafgelder“ gegeben hat, ausgeräumt werden können und dass es dem Minister gelingt, im Entwurf zum Doppelhaushalt 2009/2010 für die Stiftung einen tragfähigen Grundstock zu schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will gern eingestehen, dass wir in der Vergangenheit gegenüber der Idee einer Opferschutzstiftung eher skeptisch eingestellt waren. Wir hatten die Befürchtung, dass sich so eine Stiftung als Konkurrenz zu den schon jetzt im Opferschutz und in der Opferhilfe aktiven Institutionen entwickeln könnte. Konkurrenz, was die Landesförderung angeht, aber auch als Konkurrenz beim Einwerben von privaten Spenden oder Strafgeldern.
Unsere Befürchtungen sind insofern in den Hintergrund getreten, als uns verschiedene Organisationen, zuletzt die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenfachberatungsstellen und Notrufe in der Innen- und Rechtsausschusssitzung, versichert haben, dass sie eine Opferschutzstiftung nicht als Konkurrenz sehen, sondern als sinnvolle Ergänzung ihrer Arbeit und als Möglichkeit für zusätzliche, unbürokratische, flexible Hilfen für ihre Klientel.
- Ich habe Sie nicht verstanden. - Aber auch mit Einschränkungen, zum Beispiel nur, wenn die Zusammenarbeit funktioniert. Das ist auch unser Anliegen. Deshalb freuen wir uns, hoffen und erwarten, dass - wie der Minister berichtet hat - nicht nur jetzt in der Vorbereitungsphase, sondern auch in der Umsetzung, also im Kuratorium oder im Stiftungsrat, diese Organisationen mit ihrer Kompetenz und Erfahrung beteiligt werden.
Wir erwarten, dass das breite Spektrum der jetzt tätigen Einrichtungen mit einbezogen wird, natürlich der Weiße Ring, den wir außerordentlich hoch schätzen und dem wir von dieser Stelle für seine Arbeit danken,
aber auch Institutionen, die sich auf besondere Arbeitsschwerpunkte der Opferhilfe - häusliche Gewalt, Zwangsprostitution, Menschen mit Migrationshintergrund - spezialisiert haben. Auch die müssen gleichberechtigt beteiligt werden.
Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden die weitere Vorbereitung der neuen Stiftung mit großem Interesse positiv begleiten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht haben Sie es selbst schon erfahren - als Patientin oder auch als Angehöriger -, dass Minuten zu Stunden werden können, wenn man auf den Rettungsdienst oder den Notarzt warten muss. Bis zum 1. Januar 2007 hat es im Kreis Schleswig-Flensburg akzeptable Einsatzzeiten gegeben, da niedergelassene Kappelner Ärztinnen und Ärzte den einzigen Notarztstandort in Schleswig ergänzt haben. Heute sind sie nur noch für den Kassenärztlichen Notdienst, nicht mehr für die Begleitung des Rettungsdienstes zuständig. Das - es ist schon geschildert worden - reißt ganz erhebliche Lücken in die notärztliche Versorgung im Bereich Angeln, trotz der funktionierenden Kooperationen - wenn auch durch die örtlichen Verhältnisse eingeschränkt - mit dem Nachbarkreis Rendsburg-Eckernförde beziehungsweise mit der Stadt Flensburg.
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat in einem Gutachten die aktuelle Situation überprüfen lassen, und das Ergebnis macht ganz dringenden Handlungsbedarf deutlich. Danach sind weite Bereiche der Region Angeln nach einer Alarmierung innerhalb von 20 Minuten durch einen Notarzt nicht erreichbar. So habe ich das im Protokoll des Gesundheitsausschusses nachgelesen. In Teilbereichen rund um Gelting wartet man 30 Minuten und länger. Oder noch andere Zahlen aus diesem Gutachten und den Beratungen des Gesundheitsausschusses: Danach erreichte der Notarzt bei circa 1.000 Einsätzen in Angeln den Einsatzort innerhalb von 12 Minuten, also innerhalb der Frist, die wir den Rettungswagen gesetzlich vorgegeben haben. Aber in rund 350 Fällen dauerte das bis zu 20 Minuten und in 400 Fällen bis zu 30 Minuten, in Einzelfällen sogar ganz erheblich länger. Das geht nicht, das ist nicht zu akzeptieren, auch wenn wir davon ausgehen können, dass Rettungssanitäter in der Regel innerhalb der Zwölfminutenfrist erste Hilfe leisten können. Aber auch wir Laien wissen, dass bei bestimmten Notfallbildern - bei Herzinfarkt oder schweren Unfällen - der Arzt unentbehrlich ist. Nach einem Herzkreislaufstillstand sinkt die Überlebensrate pro Minute um 10 %. Jeder von uns weiß, wie wichtig eine blitzschnelle ärztliche Erstversorgung nach einem Schlaganfall, vor allem auch mit Blick auf eine erfolgreiche Rehabilitation, ist.
Es muss also ein zweiter Notarztstandort im Kreis Schleswig-Flensburg eingerichtet werden, um die Versorgung in Angeln sicherzustellen.
Das Problem - das ist hier schon geschildert worden - ist, dass die Krankenkassen die Kostenübernahme anerkennen müssen. Das muss ausgehandelt werden. Es geht hier um 360.000 bis 400.000 € - so ist es mir berichtet worden. Die Verhandlungen zwischen Kreis und Kassen gestalten sich schwierig. Auch das ist schon angesprochen worden. Wie mir Kommunalpolitiker berichten, stellen sich die Kassen auf den Standpunkt, sie dürften diese zusätzlichen Kosten nur übernehmen, wenn sie dazu gesetzlich verpflichtet werden. So ist auch der Wunsch des Landrats verständlich, der sich durch diese Gesetzesinitiative, wie sie der SSW eingebracht hat, eine bessere Verhandlungsposition gegenüber den Krankenkassen verspricht.
Ich stehe einer Gesetzesänderung dennoch skeptisch gegenüber. Die Frage der Konnexität ist für mich nicht geklärt. Das müssen wir im Ausschuss einmal ernstlich ansprechen. Außerdem frage ich mich: Warum reicht die gegebene Gesetzeslage für eine gute Versorgung in anderen Landesteilen aus
mit Ausnahme von Pinneberg, wie ich heute gehört habe -,
warum soll diese in Angeln angeblich an fehlenden Gesetzesvorschriften scheitern? Das verstehe ich nicht, und das werden wir im Ausschuss besprechen müssen.
- Ja, aber haben wir in den anderen Landesteilen andere Krankenkassen?
Den Krankenkassen müsste auch einmal klargemacht werden - das möchte ich heute auch deutlich sagen-, dass sich eine verbesserte notärztliche Versorgung langfristig auch für sie auszahlt, nämlich durch schnellere und erfolgreichere Rehabilitation, die künftige Kosten spart, und durch die Vermeidung von Invalidität.
Ich setze deshalb auf weitere Gespräche. Ich habe mich zusammen mit Holger Astrup sehr frühzeitig bemüht, zu einer Lösung beizutragen, und freue mich, dass der Staatssekretär der Sozialministerin bereit ist, sich in die Gespräche zwischen Kreis und Kassen einzuschalten, falls das von den Beteiligten gewünscht wird. Ich wünsche bei diesen Verhandlungen viel Erfolg.
Dann werden wir im Ausschuss weiter bereden müssen, wie sich diese Gespräche auswirken.
Den Vorschlag, den Standort Kappeln gesetzlich festzulegen, finde ich eher abenteuerlich. Ich habe selbst die Margarethen-Klinik in Kappeln als möglichen Standort genannt, weil dort zurzeit einiges an Änderungen ansteht, und so finde ich als Laie jedenfalls, dass sie sich gut als Notarztstation einfügen würde. Aber ich bin davon überzeugt, dass die Entscheidung über den Standort vor Ort und von den Fachleuten getroffen werden muss. Das ist nichts, was wir gesetzlich regeln müssen und können.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Zu bedenken ist zudem, dass in dem genannten Gutachten ein Standort Kappeln nicht gerade erste Priorität hat. Es gibt auch Angebote aus anderen Gemein
den, die Infrastruktur der dortigen Rettungswachen zu nutzen. Es gibt aber nicht das übliche Gerangel der Gemeinden um den Standort. Einig sind sich alle, dass - egal, an welchem Ort - ein zusätzlicher Notarzt kommen muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Sozialausschuss sollten wir weiter darüber beraten, wie wir diese Forderung am wirkungsvollsten unterstützen können. Die Krankenkassen sind aufgefordert, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben.
Wir bitten die Landesregierung, die anstehenden Verhandlungen positiv und mit Nachdruck zu begleiten. - Vielen Dank für Ihre Geduld.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Jahressteuergesetz 2007 hat der Bundestag beschlossen, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden. Zur Vermeidung von Härten sollen lediglich Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten berücksichtigt werden. Wir haben uns auch hier im Landtag mit diesem Thema befasst. Meine Fraktion hat seinerzeit diese Entscheidung mitgetragen, weil sie in ein Gesamtpaket von Steuerentlastungen und dem Abbau verschiedener Subventionen eingebunden war.
Aber wir hatten schon damals unsere Bauchschmerzen damit, vor allem mit Blick darauf, dass in unserem Flächenland viele Menschen gezwungen sind, weite Strecken zu fahren, um zu ihrem Arbeitsplatz
zu gelangen und weil wir von unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein hohes Maß an Mobilität und Flexibilität erwarten. Herr Kollege Sauter hat das beschrieben.
Inzwischen hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Fahrten zur Arbeit unvermeidbar und deshalb als Werbungskosten anzuerkennen und steuerlich zu berücksichtigen sind, ganz eindeutig. Ich bin überzeugt davon, dass das Bundesverfassungsgericht diese Einschätzung bestätigen wird. Unser Appell mit diesem Antrag ist, dass wir diese höchstrichterliche Entscheidung, die in den nächsten Monaten zu erwarten ist, gar nicht erst abwarten.
- Ich werde das noch weiter begründen, bitte schön. - Wir sollten den Bundesgesetzgeber auffordern, umgehend die Kritik und die Zielvorgabe des Bundesfinanzhofs aufzuarbeiten. Meiner Meinung nach führt kein Weg daran vorbei. In dieselbe Richtung und das hat nichts mit Wahlkampf zu tun - geht übrigens ein Beschluss des Arbeitskreises Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion aus dem März - in der Presse nachzulesen.
Unser Ziel ist natürlich, die Steuerzahler, die durch die steigenden Treibstoffpreise ohnehin gebeutelt sind, jetzt auch kurzfristig im Sinne dieses BFH-Urteils angemessen zu entlasten. Dabei ist uns sehr wohl bewusst, dass wir damit diejenigen, die einen Ausgleich der gestiegenen Preise am nötigsten hätten, nicht erreichen: die Geringverdiener und das Heer der 400-€-Arbeitskräfte, die kaum oder gar keine Einkommensteuer bezahlen und deshalb von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten auch nicht profitieren können. Aber für sie einen Ausgleich zu finden und zu schaffen, ist ein anders Kapitel, das wir durch das Steuerrecht nicht regeln können.
Uns geht es mit der Forderung, Herr Kubicki, nun schnell zu reagieren und nicht weiter abzuwarten, auch darum, den gewaltigen Verwaltungsaufwand, der durch die derzeitige steuerrechtliche Hängepartie verursacht ist, zu beenden. Wie Sie wissen, ergeht jeder einzelne Steuerbescheid hinsichtlich der Anerkennung beziehungsweise Nichtanerkennung der ersten 20 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorläufig. Das heißt, dass er irgendwann geändert und endgültig erteilt werden muss. Auch wenn es in Zeiten der EDV nicht nötig ist, dazu jede Steuererklärung noch einmal in die Hand zu nehmen, bedeutet es
doch einen enormen Arbeitsaufwand und auch Kosten. Das ist nicht zu vergessen.
Dazu häufen sich in den Finanzämtern jetzt schon und trotz der Vorläufigkeitsvermerke, die die Steuerbescheide übrigens nicht gerade übersichtlicher machen, Rückfragen, Beschwerden und Einsprüche, vor allem in den Fällen, in denen es wegen der vorab eingetragenen Lohnsteuerfreibeträge zu Steuernachforderungen kommt. Also auch hier mehr Arbeit und Kosten, die wir uns sparen sollten. Das sind zwei wichtige Gründe, das Verfahren schon jetzt in Gang zu bringen.
Ich weiß natürlich, dass das negative Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben wird. Minister Wiegard hat im Finanzausschuss den Betrag von 30 bis 40 Millionen € genannt. Das ist ein Problem, das ist keine Kleinigkeit, aber das kann und darf uns nicht davon abhalten, Steuergesetze nachzubessern, wenn wir erkennen, dass sie verfassungsrechtlich problematisch sind. Ich denke, daran führt kein Weg vorbei.
Ein Teil dieser Mindereinnahmen könnte durch die Absenkung des Kilometersatzes aufgefangen werden - wie Sie es genannt haben -, der zurzeit 30 ct beträgt. Es ist ein Rechenexempel, welcher Betrag wirklich nötig ist, um die tatsächlichen Fahrtkosten angemessen steuerlich zu berücksichtigen. Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet an dieser Frage. Ich habe auf den Beschluss von März des Jahres verwiesen. Unser Antrag, unsere Formulierung schließt eine mögliche Änderung des Kilometersatzes ja nicht aus, falls diese Berechnungen einen Spielraum ergeben.
Eine volle Kompensation, also eine volle Entlastung des Landeshaushalts, ist meiner Meinung nach aber durch diese Neuberechnung nicht möglich, wenn man bedenkt, wie alt dieser 30-ct-Satz inzwischen ist und wie die Preise gestiegen sind. Aber die Rechnung ist es wert. Dann sollte man auf jeden Fall gegebenenfalls nachbessern.
Eine volle Kompensation ist sicherlich nicht möglich, wenn wir uns an die Vorgabe des Gerichts halten wollen, wonach unvermeidliche Ausgaben wie zum Beispiel die Fahrtkosten als Werbungskosten steuerlich zu berücksichtigen sind. Deswegen können wir Ihrem Antrag, Frau Heinold, nicht zustimmen.
Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut mir leid, aber ich muss wiederholen, was ich in meinem ersten Redebeitrag gesagt habe.
Zum Stichwort Abkassieren! Auch der Herr Minister hat dargestellt, dass es ein kompliziertes Verfahren war. Es ist nicht nur der eine Beschluss gefasst worden, Fahrtkosten nicht mehr als Werbungskosten anzuerkennen, sondern es war ein Paket mit Geben und Nehmen. Es hätte Alternativen gegeben, aber die Entscheidung ist so gefallen, wie sie gefallen ist. Wir hatten Bauchschmerzen, ob wir dem als Flächenland zustimmen können; die verfassungsrechtlichen Gedanken sind ein anderer Punkt.
Der Beschluss war, dass Fahrtkosten überhaupt keine Werbungskosten mehr darstellen und das ist vom Gericht kritisiert worden. Das Gericht sagt: Alles, was nötig und angemessen ist, um den Beruf auszuüben, also auch die Fahrten, sind Werbungskosten und insofern müssen sie steuerlich berücksichtigt werden. Wir können - das ist zwar eben gesagt worden - nicht beliebig auf 10 ct zurückgehen, wenn berechnet wird, dass man einen Betrag von ungefähr 30 ct braucht. Ich sagte es bereits in meinem Redebeitrag: Aufgrund eines Beschlusses der SPD-Bundestagsfraktion werden nun Berechnungen vorgenommen.
Ich habe es eben schon gesagt: Ich glaube nicht, dass wir mit diesen 30 ct auskommen. Denn sowohl die Anschaffungskosten als auch die Benzinpreise sind gestiegen. Also, die 30 ct kann man überprüfen. Ich bin bespannt, was dabei herauskommt.
Nun komme ich zu unserem Antrag. In unserem Antrag sprechen wir nur davon, dass wir die Einschränkungen zurücknehmen. Eingeschränkt ist also nur die Strecke, nicht aber der Betrag. Wenn al
so als Ergebnis herauskommt, dass 25 ct ausreichen, dann können wir dem mit unserem Antrag entsprechen. Ich bin allerdings nicht optimistisch, dass die Aufwendungen niedriger als 30 % sind.
- Natürlich wissen wir, was wir wollen. Wir legen Wert darauf, dass die Steuergesetze so geändert werden, dass sie verfassungsgemäß sind, dass also die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in angemessener Höhe und natürlich vom ersten Kilometer an berücksichtigt werden.
Wir möchten den Antrag nicht im Ausschuss diskutieren, weil es an der Zeit ist, eine Änderung vorzunehmen. Erstens sollen die Leute das Geld bekommen und zweitens soll der Verwaltungsaufwand, der mit diesen vorläufigen Bescheiden, mit den vielen Einsprüchen und den vielen Stundungen zusammenhängt, ein Ende haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde hat bei mir den Eindruck erweckt, man hoffe, mit einigen zusätzlichen Steuerfahndern das Problem der Steuerhinterziehung zu verhindern. Ich meine, so einfach ist es nicht, und auch die Antragstellerin, Frau Anke Spoorendonk, hat in ihrem Beitrag betont, dass das Problem sehr vielschichtiger ist. Meiner Meinung nach wären wir nicht gut beraten, das Heil jetzt allein in einem Ausbau der Steuerfahndung zu suchen.
Wir brauchen insgesamt eine gut ausgestattete Steuerverwaltung, die Steuerfahndung für die harten Fälle - so nenne ich sie mal - und auch Betriebsprüfer, die in akzeptablen Intervallen bei den Firmen auftauchen, mit denen man also rechnen muss. Selbstverständlich brauchen wir auch einen Innendienst, der die Zeit hat, bei der Bearbeitung der
Steuererklärungen grundlegende Plausibilitätsprüfungen anzustellen. So könnte man zum Beispiel die Kapitaleinkünfte von Großverdienern, die unter dem Sparerfreibetrag liegen, überprüfen, wie das in den vorliegenden Fällen offensichtlich nicht geschehen ist. Der Innendienst muss auch die Zeit haben, bei Mehrergebnissen, die die Fahnder, die Betriebsprüfer, bei der Betriebsprüfung ermittelt haben, den Betrag zeitnah festzusetzen und auch beizutreiben. Wie bei allen Rechtsbrechern muss auch bei den Steuersündern die Strafe auf dem Fuße folgen.
Anke Spoorendonk hat beklagt, dass die Zahl der Steuerfahnder in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Der Ehrlichkeit halber muss man aber dazusagen, dass zu dem Zeitpunkt, als über 100 Fahnder beschäftigt waren, die Fahndungsstellen eine Sonderaktion durchführten. Dabei ging es um die sogenannten Bankenfälle. In den Jahren 2001 bis 2004 waren 27.000 Datensätze zu überprüfen. Ich erinnere mich, dass auch aus dem Innendienst Personal in die Steuerfahndung abgezogen worden ist. Deswegen war damals auch nicht der reguläre Personalbestand zu verzeichnen.
Ich denke auch, dass wir in der Gesamtschau der Steuerverwaltung nicht so übel ausschauen, wie oft getan wird. Die Antwort der Landesregierung auf Anfragen der FDP und des SSW machen deutlich, dass bei der Ausstattung der Steuerverwaltung Wünsche offen bleiben. Das Personal-Soll und das Personal-Ist stimmen nicht überein. Aber man muss ehrlicherweise auch zugeben, dass das Personal aufgewachsen ist. Das ist bei der finanziellen Lage in unseren Verwaltungen keine Selbstverständlichkeit. Es hat keine Personaleinsparungen gegeben, mit einer Ausnahme, die ich gern zugestehen will: Wir haben es zugelassen, dass im Doppelhaushalt 2007/2008 die Zahl der Ausbildungsplätze nicht unerheblich zurückgefahren worden ist. Ich halte das nach wie vor für einen Fehler.
Auch Kollege Neugebauer. Wir sind der Meinung, dass diese Frage bei den Beratungen über den Doppelhaushalt 2009/2010 wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden muss.
Ich will noch zwei Punkte ansprechen, die in der aktuellen Diskussion eine Rolle spielen. Das eine ist die Forderung nach Steuervereinfachung. Insoweit verweise ich auf unseren Zehn-Punkte-Katalog, den wir in der letzten Legislaturperiode vorgelegt haben, den wir über unsere Bundesparteitage auch in Richtung Berlin auf den Weg gebracht haben; dort allerdings harren unsere Vorschläge nun der Umsetzung. Ich würde jedem zustimmen, der sagt, es bestehe Handlungsbedarf. Ich glaube allerdings nicht, dass Steuerhinterzieher vom Schlage eines Herrn Zumwinkel davon zu beeindrucken sind, denke aber, dass ein überschaubareres, ein als gerechter empfundenes Steuerrecht den „Volkssport“ Steuerhinterziehung, dem, wenn man der Presse oder Umfragen glauben darf, 60 % unserer Bundesbürger anhängen, eindämmen könnte. Ich bin davon überzeugt, dass dies im Sinne der Steuerehrlichkeit Wirkung zeigen würde.
Die zweite Forderung ist jene nach der Verschärfung des Strafrechts. Diese Forderung kam auch aus meiner Partei. Dem kann ich gar nichts abgewinnen. Ich bin der Meinung, dass das geltende Recht ausreichend ist, dass es aber konsequent angewendet werden muss und dass Deals, die aus der Portokasse bezahlt werden können, einfach nicht zu akzeptieren sind.
Dabei ist nicht die Rede von Geldstrafen. Auch diese haben natürlich ihren Platz. Ich denke, dass man gerade Menschen mit einer solchen kriminellen Energie und Geldgier, die ziemlich alles tun würden, um ihr Vermögen am Fiskus vorbeizuschleusen, mit einer ordentlichen Geldstrafe erheblich treffen könnte. Diese müsste allerdings eine Größenordnung haben, die nicht aus der Portokasse zu bezahlen ist.
Es ist schon darauf hingewiesen worden: Laut Gesetz beträgt die Höchststrafe zehn Jahre Gefängnis. Das ist schon eine Menge. Im Vergleich dazu muss man einmal in die Bilanz der Steuerfahnder schauen. Für das Jahr 2006 wird berichtet, dass 2.800 Steuerstrafverfahren durchgeführt wurden. Daraus haben sich 26 Jahre Freiheitsstrafe ergeben. Jeder kann sich ausrechnen, wie oft tatsächlich eine Freiheitsstrafe verhängt worden ist, und man kann sich auch ausrechnen, wie oft annähernd die Höchststrafe verhängt worden ist, nämlich niemals. Ich finde, insoweit besteht Handlungsspielraum auch für die Gerichte. Eine Debatte um eine Erhöhung der Höchststrafe auf 15 Jahre ist nach meiner Auffassung eine Geisterdebatte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist zu hoffen, dass sich mit dem Pulverdampf der Wahlkämpfe auch die Lautstärke der Stammtische senkt, an denen über den Umgang mit straffälligen Kindern und Jugendlichen diskutiert wird.
Die wirklichen Fachleute, Vertreter des Strafvollzuges und der Polizei ebenso wie Richter und Soziologen, haben ohnehin auch in den vergangenen stürmischen Wochen in bemerkenswerter Übereinstimmung deutlich gemacht, dass längere und härtere Strafen die zweifellos vorhandenen Probleme auch nicht im Ansatz lösen können.
Das war und das ist auch unsere Position, die wir, die SPD-Fraktion, in der Koalition vertreten. Mit uns wird es keine Verschärfung des Jugendstrafrechtes geben
und, um auf Herrn Lehnert zu antworten, auch keine geschlossenen Erziehungsheime. Kinder, so auffällig sie auch sein mögen, sind ein Fall für die Jugendhilfe und nicht für die Justiz.
Für ausländische kriminelle Jugendliche, um einen weiteren Diskussionspunkt aufzugreifen, gibt es bereits die Möglichkeit der Abschiebung. Und was den martialischen Ruf nach dem Warnschussarrest angeht: Wir haben in Moltsfelde eine gut belegte Jugendarrestanstalt. Die derzeit 33 Plätze werden völlig unabhängig von der aktuellen Diskussion demnächst um 24 Plätze erweitert. Dazu muss man wissen, dass ein Jugendarrest auf manchen Ersttäter und Mitläufer durchaus wie der berühmte „Schuss vor den Bug“ wirken und zum Nachdenken anregen kann. Für „Rädelsführer“ dagegen - das ist die Per
sonengruppe, die uns die Probleme macht, die mit großer Gewalt vorgeht - stellt der Arrest sozusagen einen Ritterschlag dar, auf den man stolz verweisen kann. Also ist auch das Thema Arrest differenziert zu betrachten.
Um noch eines deutlich zu machen: Wir dulden keine Gewalt, nicht im öffentlichen Bereich und im Übrigen - ich erinnere an die Diskussion über die Wegweisung - auch nicht im privaten Bereich der Familie, wo viele der Jugendlichen, über die wir heute sprechen, ihre ersten und prägenden Gewalterfahrungen gemacht haben.
Wir sind uns einig, Herr Lehnert, auch Jugendliche und Heranwachsende müssen die Folgen ihrer Tat spüren, müssen unmittelbar, schnell vor dem Richter stehen. Sie sollen die Strafe noch direkt mit ihrem Tun in Verbindung bringen können. Deshalb muss das Vorrangige Jugendverfahren, das als „Flensburger Modell“ bundesweit Beachtung gefunden hat, das inzwischen auch ausdehnt worden ist und gute Erfolge zeigt, in ganz Schleswig-Holstein angewendet werden.
Wir müssen im Ausschuss ernsthaft darüber beraten, welche unerklärlichen Widerstände es in gewissen Landesteilen dagegen noch gibt und wie sie schnellstens auszuräumen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten auch künftig den Richterinnen und Richtern die Entscheidung überlassen, ob sie Heranwachsende nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen oder ob sie zum Beispiel einen 19-jährigen als so unreif einschätzen, dass Erziehungsmaßnahmen, die im Jugendstrafvollzug ja im Vordergrund stehen, den größeren Erfolg versprechen. Da, wie gesagt, verlasse ich mich auf die Entscheidungen der Richterinnen und Richter. Der Jugendstrafvollzug ist ja kein Knast light. Der Jugendstrafvollzug hat viel differenziertere, für die Betroffenen oft auch ungleich anstrengendere Möglichkeiten, an ihrer Resozialisierung zu arbeiten. Deshalb ist es in bestimmten Fällen sicherlich die bessere Wahl. Über das Jugendstrafvollzugsgesetz haben wir hier im Dezember in aller Ausführlichkeit gesprochen. Wir haben damit das Handwerkszeug, um den fortschrittlichen und auf Resozialisierung ausgerichteten Jugendstrafvollzug auch weiter zu verbessern.
Das Gesetz ermöglicht auch neue Entwicklungen, etwa den im vorliegenden Antrag genannten Vollzug in freien Formen. Das Übergangsmanagement neu zu organisieren, die Schritte nach dem Strafvollzug in die Freiheit, das wird die große Herausforderung für den Strafvollzug in den nächsten Jahren sein. Wir werden auch unseren finanziellen Beitrag zur Umsetzung des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes leisten.
In erster Linie aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss es darum gehen, aktiv zu werden, bevor das Kind in den kriminellen Brunnen gefallen ist, wie es der Kollege Puls kürzlich ausgedrückt hat. Wir wissen, dass der Grund für den Ausbruch von Gewalttätigkeit oft berufliche Perspektivlosigkeit, Randständigkeit und soziale Verwahrlosung ist. Wir brauchen deshalb Schulen, die gerechte Bildung und damit gerechte Berufschancen sichern. Unsere laufende Schulreform ist sicherlich ein wichtiger Beitrag dazu.
Wir brauchen eine funktionierende Jugendhilfe für überforderte Eltern und für gefährdete Kinder und Jugendliche. Die kostet Geld. Und wir brauchen die gute Zusammenarbeit aller Akteure, Schule, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, damit dann im Ernstfall nicht aus Ersttätern Intensivtäter werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die nötigen Investitionen in diesen Bereichen Schule, Bildung, Jugendhilfe sind nicht nur sozial angemessen, sondern langfristig allemal wirtschaftlicher als der Reparaturbetrieb, den wir uns im Arrest und im Strafvollzug leisten.
Ich sage das mit Blick auf unsere eigenen Haushaltsberatungen, aber auch in Richtung der Kreise und kreisfreien Städte, der Jugendhilfeträger.
Ich beantrage auch die Überweisung an den Innenund Rechtsausschuss und möchte jetzt schon anregen, im Rahmen dieser Beratung auch die in der Pressemitteilung der Landesregierung vom 25. Januar genannten Konzepte und Präventionsprojekte vorzustellen, gegebenenfalls auch andere Projekte, die sich in der Fläche entwickelt haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einem ganzen Jahr intensiver Diskussion über das erste Jugendstrafvollzugsgesetz für Schleswig-Holstein in der Fachöffentlichkeit und hier im Parlament, in den Ausschüssen steht nun der im Juni von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Abstimmung. Die SPD-Fraktion hätte gern an einigen Punkten Klarstellungen angebracht beziehungsweise einige Formulierungen aus der Begründung zum Gesetzentwurf der besseren Klarheit wegen in den Gesetzestext übernommen. Dar
auf konnten wir uns mit unserem Koalitionspartner leider nicht einigen.
Wir geben dennoch uneingeschränkt unsere Zustimmung zu diesem Gesetz. Es setzt an bei der in Schleswig-Holstein seit Jahren geübten Praxis eines fortschrittlichen, auf Bildung und Erziehung orientierten Jugendstrafvollzugs. Das Gesetz ist offen für neue Formen des Strafvollzugs und für die Einbeziehung von freien Trägern, von Ehrenamtlichen, auch für die Einbeziehung der Eltern. Es nimmt natürlich die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts auf. Es war unsere Aufgabe, diese zu erfüllen.
Ziel des Jugendstrafvollzugs ist die Eingliederung in die Gesellschaft. Ich bin auch nach den Diskussionen im Rahmen der Anhörungen der letzten Monate nicht der Meinung, dass dies konterkariert würde dadurch, dass dem Vollzug daneben die Aufgabe zugewiesen wird, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.
Alleiniges Ziel des Jugendstrafvollzugs ist die Resozialisierung, und zwar durch Erziehung und Ausbildung, durch Therapien und Beratung, durch Kontakte mit den Angehörigen, die verstärkt werden sollen, durch sinnvolle Freizeitgestaltung und insbesondere auch durch das Zusammenleben der jungen Gefangenen in Wohngruppen. Dies alles ist durch dieses Gesetz abgesichert beziehungsweise auf den Weg gebracht.
Wie Sie wissen, steht den jungen Gefangenen schon heute ein breites Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten und Beratung zur Verfügung. Der Ausbau einer sozialtherapeutischen Abteilung wird heute Gesetz. Auch was die Betreuung in Wohngruppen angeht, sind wir auf einem guten Weg. Die Jugendanstalt Schleswig präsentiert sich geradezu als Vorzeigeanstalt. In Neumünster allerdings ist bei den jetzigen baulichen Gegebenheiten ein Wohngruppenvollzug nicht möglich. Da besteht dringender Handlungsbedarf. Denn nach dem heute zu verabschiedenden Gesetz sind die Gefangenen grundsätzlich in Wohngruppen unterzubringen, wenn sie dazu geeignet sind, so wie es uns das Bundesverfassungsgericht vorgibt.
Auch die Einbeziehung von externen Fachleuten ist Praxis im schleswig-holsteinischen Jugendvollzug. Schon heute gehen 10 % der Nettoausgaben für den Strafvollzug an außervollzugliche Dritte. Diese Zusammenarbeit bekommt mit dem Gesetz eine neue Verbindlichkeit und Qualität. Wir wollten allerdings nicht so weit gehen, wie es in den Anträgen, die uns vorliegen, vorgesehen ist, den freien Trä
gern im Rahmen der Subsidiarität Aufgaben des Vollzugs umfassend zu übertragen. Wir fürchten auch ein bisschen den Einstieg in die Privatisierung. Aber die gute Praxis, Externe in die Anstalten zu holen, wollen wir auf jeden Fall beibehalten und ausbauen.
Wichtig ist für uns auch, die Eltern mit ins Boot zu bekommen. Die Zusammenarbeit mit ihnen ist im Gesetz vorgesehen. Wir hätten uns da zum Beispiel bei der Vollzugsplanung eine etwas verbindlichere Formulierung gewünscht. Wir wissen aber auch, dass viele der Eltern dieser Jugendlichen, die oft „rundum verwahrlost“, wie es ein Mitarbeiter in einer Justizvollzugsanstalt beschrieben hat, im Vollzug landen, dem Vollzugsziel oft nicht eben förderlich sind. Da muss man schon differenzieren. Aber wenn sie sich für ihre Kinder engagieren, sollten sie, wie die Jugendhilfe, die oft schon im Vorfeld beteiligt ist, bei der Vollzugsplanung, im Vollzug und vor allem beim Übergang in die Freiheit aktiv mitwirken und dazu auch aufgefordert werden.
Breiten Raum in der Diskussion - Herr Wadephul hat es schon angesprochen - hat die Frage „geschlossener Vollzug/offener Vollzug/Vollzug in freien Formen“ eingenommen. Es gibt gewichtige Stimmen, die fordern, den offenen Vollzug als Regelvollzug einzurichten. Diese Forderung findet sich auch in den vorliegenden Anträgen. Im Gesetz sind geschlossener und offener Vollzug gleichrangig genannt. Die Jugendlichen sollen allerdings nur im offenen Vollzug untergebracht werden, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen und wenn verantwortet werden kann zu erproben, dass sie nicht - ich sage es einmal ganz flapsig - abhauen beziehungsweise neue Straftaten begehen.
Ich bin der Meinung, das ist eine akzeptable Hürde, die die Anstaltsleitung, die ihre Pappenheimer ja kennt, verantwortlich abschätzen muss und abschätzen kann. Dabei ist zu bedenken - auch darauf hat Herr Wadephul schon hingewiesen -, dass die Verurteiltenrate in Schleswig-Holstein außerordentlich niedrig ist. Hier wird nicht so schnell die Freiheitsstrafe verhängt. Wer in Schleswig oder Neumünster einsitzt, hat in der Regel schon eine solide kriminelle Karriere oder schwere Gewalttaten hinter sich.
Im Übrigen - auch darauf ist hinzuweisen - ist in keinem anderen Bundesland vorgesehen, den offenen Vollzug als Regelvollzug einzurichten. Ich will dennoch wiederholen, was ich schon bei der ersten Lesung dieses Gesetzes gesagt habe: Die Quote offener/geschlossener Vollzug muss verbessert werden. 3 % im offenen Vollzug in Schleswig-Holstein sind zu niedrig. Vor allem zur Vorbereitung der
Entlassung muss der offene Vollzug stärker eingesetzt werden. Aber den offenen Vollzug als Regelvollzug festzuschreiben, das ginge vollkommen an der Realität vorbei. Wenn wir bedenken, dass die zehn Plätze, die wir in Schleswig zur Verfügung haben, regelmäßig nicht einmal zur Hälfte besetzt sind, dann kann man solche Wolkenkuckucksheime nicht in das Gesetz schreiben.
Was den Vollzug in freien Formen angeht, da gibt es in der Tat sehr interessante Projekte in anderen Bundesländern. In unserem Gesetz wird diese Form zwar nicht direkt genannt - allerdings in der Begründung -, aber über § 15, Vollzugslockerungen, besteht jede Möglichkeit, in diese Richtung zu gehen. Ich weiß, dass es freie Träger gibt, die großes Interesse daran haben. Wir werden diese Entwicklung positiv begleiten. Ich bin sicher, dass das auch vom Ministerium her so gesehen wird. „Vollzug in freien Formen“, das klingt ja in manchen Ohren ein bisschen nach „Kuschelpädagogik“. Wer sich diese Projekte in Baden-Württemberg und andere einmal hat präsentieren lassen, der versteht, das ist knallharter Vollzug, der eine hohe Disziplin und große Einsicht von den Jugendlichen fordert. Auch dafür sind nur wenige Jugendliche geeignet. Das haben die Träger, die in Schleswig-Holstein infrage kommen, auch bestätigt beziehungsweise sie weisen darauf hin, dass eine solche Einrichtung von schleswig-holsteinischen Gefangenen nicht ausgefüllt werden kann und möglicherweise eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern nötig wäre.
Ein weiterer Schwerpunkt der zurückliegenden Diskussionen war das Thema Entlassungsvorbereitungen. Auch dies findet sich in den Anträgen. Unbestritten sind die ersten Wochen nach der Haftentlassung maßgeblich dafür, ob der Alltag ohne weitere Straftaten bewältigt werden kann. Deshalb müssen für diesen Zeitraum die Weichen rechtzeitig gestellt werden. Die Entlassungsvorbereitungen setzen bereits bei Haftbeginn ein, zum Beispiel mit den Überlegungen hinsichtlich einer Ausbildung. Der Vollzugsplan muss Angaben enthalten über Maßnahmen zur Vorbereitung von Entlassung, Eingliederung und Nachsorge. Allein deshalb ist es wichtig, dass die außervollzuglichen Träger und Behörden - Jugendamt, Bewährungshilfe und ganz wichtig die Arbeitsagentur - bei der Vollzugsplanung beteiligt werden. Dies ist im Gesetz geregelt.
Sinnvoll ist natürlich, zur Vorbereitung auf die Entlassung den Vollzug zu lockern, auch das sieht das Gesetz vor, oder, wo das möglich ist, aus dem offe
nen Vollzug heraus zu entlassen. Im Gesetz besteht dafür großer Raum. Die Umsetzung dieses Übergangsmanagements ist, denke ich, die große Herausforderung für den Justizvollzug in den nächsten Jahren. Wir wissen, alle Ausbildungsmaßnahmen im Vollzug - wir tun da viel und setzen viel Geld dafür ein - sind vergebliche Liebesmüh, wenn der junge Mann am Tag der Entlassung ohne Job und ohne Wohnung fast zwangsläufig sofort in seine alte Szene abtaucht.
Der diesjährige Jugendgerichtstag hat diese Situation unter dem Tagungsthema „Fordern, Fördern, Fallenlassen“ zusammengefasst. Ich bin davon überzeugt, dass das vorliegende Gesetz das notwendige Handwerkszeug bietet, diesen Kreislauf zu durchbrechen.
Es ist nun umzusetzen. Das ist die Aufgabe des Justizvollzugs, das ist aber auch eine Aufforderung an dieses Haus, zum Beispiel an den Finanzausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lasse mich nicht oft zu einem Dreiminutenbeitrag hinreißen. Der Redebeitrag des Kollegen Hentschel hat mich jedoch herausgefordert. Ich finde es sehr bedauerlich, dass diese Diskussion, die in der Tat schon ein Jahr lang und im Vorfeld des Regie
rungsentwurfs in der Fachöffentlichkeit, in meiner Fraktion, in meinem Arbeitskreis und auf allen Ebenen sehr engagiert und durchaus strittig geführt wurde, so einen Zungenschlag bekommt. Das finde ich sehr bedauerlich.
Zum Verfahren: Auch mich hat der Vorwurf der schriftlich Angehörten getroffen, wir hätten im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine mündliche Anhörung vorgesehen. Daraufhin habe ich den Ablaufplan angesehen und festgestellt, dass nicht ein Ausschusstermin verschlampt worden ist. Ich bin kein Ausschussmitglied. Alles war immer im Zeitrahmen auf der Tagesordnung. Es ist gehandelt worden. Es wurde beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, die auch ausgewertet wurde. In der Sitzung, in der dieses Thema auf der Tagesordnung stand und in der die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung vorlagen, wurde kein Antrag von den Grünen gestellt, noch eine mündliche Anhörung anzuschließen. Es war keine Zeit. Wir haben heute den Termin. Dieser Vorwurf ist also nicht gerechtfertigt.
Zu dem Vorwurf der Schäbigkeit: Auch ich zitiere gern Herrn Ostendorf. Mit ihm haben wir uns in der Fraktion auch beraten. Wenn Sie ihn zitieren, dann müssten Sie bemerken, dass er ausdrücklich und schriftlich festgestellt hat, dass die Befürchtung, dass es zu einem Wettlauf der Schäbigkeiten kommen würde, durch diesen Gesetzentwurf nicht eingetreten ist. Ich finde das, was hier abläuft, wirklich sehr bedauerlich.
Nun zu den drei Kleinigkeiten, die Sie nennen, zu den Paketen: Natürlich haben auch wir uns darüber unterhalten. Es hat darüber durchaus strittige Diskussionen gegeben. Schließlich hat uns überzeugt, dass von den Fachleuten vor Ort gesagt wird, dass dies die Einflugschneise für Drogen sei. Das hat uns überzeugt, das sind die Fachleute. Außerdem ist uns berichtet worden, dass das Plätzchenpaket von der Oma nicht mehr der große Renner ist, sondern dass die Leute einkaufen. Man kann anders entscheiden, aber das, was wir machen, ist keine Schäbigkeit.
Zu Neumünster habe ich deutlich gesagt, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Das geht so nicht weiter, 23 Stunden Einschluss gehen nicht. Der Herr Minister und der Herr Staatssekretär haben im Finanzausschuss berichtet, dass hier jetzt mit drei neuen Stellen Abhilfe geschaffen wird. In Neumünster ist viel zu machen. Das geht so nicht, das ist klar.
Die Ausbildung ist im Gesetz geregelt, sie kann in der Anstalt durchgeführt werden, das ist vorgesehen. Unser Ziel muss jedoch sein, dass die jungen Leute dann, wenn sie aus der Anstalt gehen, draußen einen Ausbildungsplatz haben. Wenn es aber nicht anders geht, dann können sie ihre Ausbildung in der Anstalt fortsetzen.
Insgesamt ist das Gesetzeswerk sehr offen. Man kann viel machen, man kann damit arbeiten. Wir als Parlamentarier werden zusammen mit dem Ministerium sehen, dass die Möglichkeiten, die das Gesetz gibt, auch ausgeschöpft werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 1983 beträgt der ermäßigte Umsatzsteuersatz, ursprünglich zur steuerlichen Schonung des soziokulturellen Existenzminimums für Güter des Grundbedarfs eingeführt, unverändert 7 %. Allerdings hat sich im Laufe der Jahre die Liste der begünstigten Güter und Leistungen zu einem mit Logik nicht mehr nachvollziehbaren Konglomerat entwickelt. Zitate aus diesem Umsatzsteuergesetz, wonach Hundefutter, Blumenzwiebeln und die Fahrt mit dem Skilift steuerbegünstigt sind, die Babywindel aber ein voll zu versteuerndes Luxusgut ist, machen sich immer gut in den Glossen von Tages
zeitungen und auch in der einen oder anderen Landtagsdebatte.
Es muss eine Bereinigung geben. Darin stimme ich Ihrem Antrag eindeutig zu. Wir haben das aber schon wiederholt, auch in diesem Haus, festgestellt. Ich verweise auf die Drucksache 16/395 vom November 2005, mit der dieser Landtag die Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz und ihrer Wirksamkeit fordert. Es wird auch immer geprüft, auch in Berlin, aber es ist eben schwer, ein eindeutiges Ergebnis und eine richtige Einigung zu erzielen.
Ich bin mit dem Antrag der Grünen einer Meinung, grundsätzlich den ermäßigten Mehrwertsteuersatz beizubehalten. Ich widerspreche hier dem Herrn Finanzminister und dem Kollegen Sauter, die über andere Lösungen nachdenken. Ganz abgesehen davon, dass auf Bundesebene - auch das ist schon gesagt worden - derzeit kein Raum für diese Überlegungen ist. Im Berliner Koalitionsvertrag ist ganz klar vereinbart, dass für diese Legislaturperiode der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % erhalten bleibt. Ich bin darüber hinaus davon überzeugt, dass wir auch künftig eine Umsatzsteuervergünstigung für Grundlebensmittel brauchen.
Dabei geht es mir nicht in erster Linie um die Ärmsten der Armen. Für Sozialhilfeempfänger, für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II kann man in der Tat den Wegfall der Steuervergünstigung ohne Frage durch die Erhöhung der Regelsätze zielgerichtet ausgleichen. Ich denke aber zum Beispiel an Rentner, die - dazu gibt es Erhebungen - 80 % ihrer Einkünfte für Güter ausgeben, die der 7 %-igen Mehrwertsteuer unterliegen.
Ich denke an Menschen mit sehr geringem Einkommen, die heute gerade so eben von ihrer Arbeit leben können. Sie können den Wegfall nicht einfach wegstecken, es sei denn, wir erweitern für diesen Personenkreis die ergänzenden Hilfeleistungen. Das kann keiner von uns ernsthaft anstreben. Wir wollen doch - Stichwort: Mindestlohn - immer mehr Menschen so stellen, dass sie eben nicht auf ergänzende Hilfen des Staates angewiesen sind.
Sehr kritisch sehe ich in dem Antrag den Vorschlag, die Warenliste, für die der ermäßigte Steu
ersatz künftig gelten soll, zu ergänzen. Ich will gar nicht bestreiten, dass sich seit dem Jahr 1968 - da ist diese Liste erstmals aufgestellt worden - der Begriff der Güter des Grundbedarfs verändert hat und das eine oder andere Lebensmittel oder meinetwegen auch die immer wieder zitierten Babywindeln neu aufgenommen werden könnten. Im Prinzip bin ich aber der Meinung, dass wir keinerlei neue Ausnahmetatbestände schaffen sollten. Wir haben uns in diesem Haus intensiv mit möglichen strukturellen Änderungen der Umsatzsteuer befasst. Wir haben diskutiert, ob es eine Ermäßigung für Medikamente geben soll und sind damals zu der Auffassung gekommen, dass es mehr als zweifelhaft ist, ob die Entlastung dort ankommt, wo wir sie haben wollen, nämlich bei den Beitragszahlern.
Auf Bundesebene wurde in diesem Frühjahr diskutiert, ob für sogenannte arbeitsintensive Dienstleistungen - also bestimmte Handwerkerleistungen künftig der ermäßigte Steuersatz gelten soll. Auch dort hat man mit Blick auf EU-weite Experimente erkannt, dass die Weitergabe der steuerlichen Ermäßigung an die Verbraucher von staatlicher Seite nicht sichergestellt werden kann. Das Gleiche ergeben die Gutachten, die Herr Sauter vorgetragen hat.
Man ist im Zusammenhang mit den arbeitsintensiven Dienstleistungen darüber hinaus zu der Erkenntnis gekommen, dass die Ziele, die man im Auge hatte - Schaffung von Arbeitsplätzen, Bekämpfung der Schwarzarbeit - nicht durch eine Ermäßigung der Mehrwertsteuer, sondern besser mit anderen Instrumenten zu fördern ist.
Aus diesem Grunde kann ich auch dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, insoweit Sie fordern, bei der Überarbeitung der Warenliste soziale, kulturelle und ökologische Aspekte zugrunde zu legen.
Ich komme zu den letzten beiden Sätzen. - In diesem Raster kann man beinahe alles unterbringen. Das ist viel zu weit gefasst. Ich bin der Meinung, man sollte den Blick auf soziale Gründe legen.
Wir sollten ganz eindeutig endlich dazu kommen, nicht alle wünschenswerten politischen Ziele sprich: Klima - über das Steuerrecht verwirklichen zu wollen. Der viel zitierten und von allen gewünschten Steuervereinfachung dient dieser Weg jeden Fall nicht. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe Herrn Stritzl recht. Wir erfüllen mit dieser Arbeit an dem schleswig-holsteinischen Jugendstrafvollzugsgesetz eine eher ungeliebte Aufgabe. Ebenso wie das Bundesverfassungsgericht im Mai 2006 haben wir immer gefordert, dass der Jugendstrafvollzug gesetzlich geregelt werden muss. Dieser Landtag hat in seltener Einmütigkeit aber deutlich gemacht, dass dies in der Zuständigkeit des Bundes liege und entsprechend geschehen solle. Das ist nun anders gekommen. Es lohnt nicht, über verschüttete Milch zu klagen. Immerhin ist es gelungen, der befürchteten Kleinstaaterei im Strafvollzug entgegenzuwirken. Der uns vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich eng an dem vom Herrn Minister genannten Zehn-Länder-Vorschlag, in dem die schleswig-holsteinische Handschrift ganz deutlich erkennbar ist. Herr Minister Döring, auch von meiner Seite, Ihnen und Ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern ein ausdrückliches Dankeschön!
Das Bundesverfassungsgericht gibt sehr konkret das Ziel und die Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs vor. Es macht deutlich, dass auch und gerade im Strafvollzug den Besonderheiten der Jugendphase und der meist noch starken Einbindung und Abhängigkeit Jugendlicher von ihrem Umfeld Rechnung getragen werden muss. Das Urteil bestätigt über weite Strecken das in Schleswig-Holstein bereits praktizierte und bewährte Prinzip eines auf Erziehung, Bildung und Resozialisierung gerichteten „Behandlungsvollzuges“. Ich will gern die Differenzierung zwischen Resozialisierung und Sozialisierung unterstreichen.
In vielen Punkten müssen wir also in dem vorliegenden Gesetzentwurf keine neuen Wege beschreiten. Hier sind wir im Vergleich zu anderen Bundesländern gut davor. Dies gilt etwa für das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung in Einzelhafträumen. Diese sind ein Rückzugs- und auch ein Schutzraum vor Gewalttätigkeiten zwischen den Gefangenen. Dass es eine endgültige und absolute Sicherheit nicht gibt, daran hat uns die gestrige Ge
richtsverhandlung wieder erinnert. Dennoch denke ich, dass wir gute Voraussetzungen geschaffen haben.
Gut davor sind wir auch, was die Forderung nach überschaubaren Wohngruppen betrifft. Diese sind eine gute Schule für Rücksichtnahme, soziales Lernen und gemeinsame Freizeitgestaltung.
Dass das Gesetz die Gefangenen zur Mitwirkung und insbesondere auch zur Teilnahme an Freizeitangeboten verpflichtet und dass auch die Anstalten geeignete Angebote vorzuhalten haben, finde auch ich gut. Ich will nicht den alten Spruch vom „Müßiggang ist aller Laster Anfang“ bemühen, aber ganz falsch ist dieser Spruch sicherlich nicht. Die Freizeit sinnvoll zu gestalten, kann man lernen. Viele Jugendliche, die zu Hause nicht einmal gemeinsame Mahlzeiten einnehmen, geschweige denn andere gemeinsame Aktivitäten - außer vielleicht ein gemeinsames Gucken in die Glotze - erlebt haben, müssen das wohl erst lernen. Im Zweifel müssen sie dies in der Jugendstrafanstalt lernen.
Auch mit unserem Angebot an Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sind wir schon heute gut aufgestellt. Dazu enthält der Gesetzentwurf die Bestimmung - der Herr Minister hat darauf verwiesen -, dass Aus- und Weiterbildung für die jungen Strafgefangenen Vorrang vor Arbeit und sonstiger Beschäftigung haben. Auch das ist meiner Meinung nach eine gute und wichtige Klarstellung.
In anderen Bereichen - ich muss mich hier wiederholen - besteht auch in unserem Bundesland Handlungsbedarf, wenn wir den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts etwa nach verbesserten Besuchsmöglichkeiten und nach der Einrichtung einer Sozialtherapie-Abteilung entsprechen wollen. Das wird zusätzliches Personal kosten. So steht es auch in meinem Konzept. Aber wir haben uns in der Debatte der letzten Landtagstagung alle in die Hand versprochen, dass wir bereit sind, die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen zu tragen, und der heutige Applaus bestätigt diese Position des Hauses.
Was übrigens den Standort der neu einzurichtenden Therapieabteilung angeht, will ich als Wahlkreisabgeordnete einer Nachbargemeinde, in der sich Widerstand dagegen formiert, ganz deutlich sagen: Sie wäre in Schleswig bestens positioniert. Die Jugendanstalt in Schleswig hat sich zu einer bundesweit beachteten Vorzeigeeinrichtung entwickelt. Eine Therapieabteilung wird sie und die dortige Arbeit mit den jugendlichen Strafgefangenen weiter aufwerten. Eine Belastung für die Nachbarschaft kann ich beim besten Willen nicht erkennen, da
sich das Ganze innerhalb der bereits existierenden und - das möchte ich betonen - sicheren Mauer abspielen soll. Ich denke, hierfür werden wir vor Ort gemeinsam werben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hervorheben möchte ich noch die im Gesetz vorgesehene enge und verbindliche Zusammenarbeit der Anstalt mit den Eltern und mit außervollzuglichen öffentlichen und nicht öffentlichen Einrichtungen und Organisationen. Eine lange Reihe ist aufgelistet. Das bedeutet die Verpflichtung des Vollzugs zur Offenheit, das ist aber auch eine Aufforderung an Behörden und an die Bürgergesellschaft, die jungen Gefangenen in der Haft zu begleiten und ihnen danach beim schwierigen Übergang in den Alltag zu helfen.
Den ehrenamtlichen Mitarbeitern kommt dabei eine besondere Rolle zu, nicht nur niedrigschwellig, nicht nur als Gesprächspartner zur Bewältigung persönlicher Probleme, wie es im Gesetzentwurf heißt. Der Stellenwert ihrer Arbeit wird dadurch deutlich, dass sie bei grundlegenden Aufgaben wie zum Beispiel bei der Fortschreibung der Vollzugspläne mit einzubeziehen sind. Ich denke, es ist wichtig, dies einmal festzustellen. Viele Externe sind heute schon in der Jugendanstalt engagiert und mit wichtigen Aufgaben betraut. Wenn die Einbeziehung Dritter ausgeweitet werden soll, was ich begrüße, wird, so denke ich, auch die Koordination zu regeln sein, damit nicht viele Wohlmeinende doppelt oder vielleicht aneinander vorbei arbeiten, damit wirkliche Netzwerke entstehen und damit vor allem ein gutes Übergangsmanagement am Ende der Haft sichergestellt ist.
Es ist darauf verwiesen worden, dass sich dieser Entwurf der zehn Länder und der daraus entstandene Gesetzentwurf der Landesregierung seit geraumer Zeit in der öffentlichen Diskussion befinden. Die Reaktion ist durchweg und grundsätzlich zustimmend, positiv. Neben kleinen Änderungsvorschlägen vor allem praktischer Art ziehen insbesondere zwei Punkte etwas deutlichere Kritik auf sich: die Formulierung des Vollzugsziels und die Frage eines geschlossenen oder eines offenen Vollzugs. Hierzu möchte ich ganz kurz Stellung nehmen.