Da gerade die Frage aufkam, was man bei der Grunderwerbsteuer noch besser machen könnte, will ich einen Vorschlag machen. Wenn man schon die Grunderwerbsteuer erhöht, was wir nicht für richtig halten, könnte man im Gegenzug darüber nachdenken, diejenigen zu entlasten, die darunter besonders leiden, weil sie zum Beispiel einkommensschwach sind und weil es an bezahlbarem Wohnraum fehlt. Man könnte also die Einnahmen oder doch zumindest einen großen Teil davon gezielt für die Förderung bezahlbaren Wohnraums verwenden. Wäre das nicht eine Idee?
- Ich halte generell nicht so viel davon. Es hat auch etwas mit Haushaltsrecht zu tun, wenn man Einnahmen
gezielt für bestimmte Aufgaben ausgibt. Es gibt ein sogenanntes Gesamtdeckungsprinzip. Alle Einnahmen werden zur Deckung aller Ausgaben genutzt. Aber ich kann Ihnen sagen: Natürlich wollen wir mehr für sozialen Wohnungsbau ausgeben, und das tun wir auch. Insofern: Ja, sicherlich wird das auch in unsere soziale Politik einfließen.
Die FDP will die Steuererhöhungen durch 60 Millionen € mehr Schulden verhindern, und das trotz einer geplanten Kürzungsorgie im sozialen Bereich, bei der dänischen Minderheit und bei der Versicherung des Landes gegen steigende Zinsen. Mehr Schulden und Risken für die kommende Generation und Kürzungen für die Schwächsten - die FDP lässt einfach andere, Blinde und Migranten, für die niedrigen Steuersätze der Häuslebauerinnen und -bauer bezahlen.
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?
Frau Kollegin von Kalben, würden Sie mir sagen, an welcher Stelle Sie mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau ausgeben?
- Aber Sie haben doch gerade auf die Frage des Kollegen Breyer gesagt, Sie geben mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau aus. Das haben Sie gerade geantwortet.
- Das stimmt. Wir geben genauso viel Geld für den sozialen Wohnungsbau aus und planen keine Kürzung in dem Bereich.
Wenn wir einen Konsolidierungshaushalt vorlegen, wie wir das gemacht haben, ist das eine sinnvolle Maßnahme. - Danke.
Ich kann Ihnen aus dem Kopf keinen Betrag für den sozialen Wohnungsbau nennen. Wir können Ihnen das gern nachher nachreichen. Ich habe jetzt den Haushaltsplan nicht vorliegen.
Die Küstenkoalition sagt ganz klar, wie sie den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität in Schleswig-Holstein erreichen will, und auch, wie sie ihn finanziert. Wir setzen Schwerpunkte in Bildung und Klimaschutz. Wir machen Einsparungen mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen auf den Alltag der Menschen möglichst gering zu halten. Wir denken beim Konsolidieren die Einnahmeseite mit.
Heute legen wir die politische Basis dafür, dass die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner auch 2014 mit ihrem Leben zufrieden sind. Die Arbeit geht nach der Weihnachtspause weiter. Danke.
(Zurufe Dr. Ralf Stegner [SPD] und Wolf- gang Kubicki [FDP] - Hans-Jörn Arp [CDU]: Du brauchst dich nicht zu entschuldigen, wenn du hier nicht redest!)
Ach, Herr Dr. Stegner. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Stegner, ich freue mich, dass Sie sich so über den Morgen freuen. Ich will mich zunächst einmal zu den einleitenden Bemerkungen zu zwei Beiträgen äußern, die Sie in Richtung FDP-Fraktion gemacht haben.
Erstens zu dem Vorwurf, dass man Ihre Form der Bekämpfung von Rechtsextremismus ablehne, weil man auf vorhandene Strukturen aufsetzen wolle. Wenn Sie unsere Haushaltsanträge gelesen hätten, hätten Sie das auch herausgefunden. Nur weil man die drei neu eingerichteten Koordinierungsstellen nicht möchte, den subtilen Vorwurf zu erheben, man wolle Rechtsextremismus nicht bekämp
Sie sollten sich bei aller Auseinandersetzung in der Sache über den Haushalt nicht auf so ein Niveau herablassen.
Zweitens zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs zur Wiedereingliederungshilfe. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit ungefähr 20 Jahren wird in diesem Landtag über diese Forderung diskutiert. In schöner Regelmäßigkeit beschließen auch sozialdemokratische Finanzpolitiker im Finanzausschuss zu den Bemerkungen des Landesrechnungshofs genau die Forderung eines solchen Prüfungsrechts. Dieser Landtag hat es sich bisher gefallen lassen, dass die Hauptbeteiligten, nämlich die Wohlfahrtsverbände, das Hereinverhandeln eines solchen Prüfungsrechts in den Landesrahmenvertrag - das wäre immer der erste Weg gewesen - abgelehnt haben. Um Ihre Frage gleich zu beantworten: Das haben die Verbände auch in der letzten Legislaturperiode wieder abgelehnt. Auch ich als damaliger Sozialminister bin mit dem Versuch gescheitert, ein solches Prüfungsrecht in den Landesrahmenvertrag hineinzuverhandeln. Jetzt versuchen wir, das kommunale Prüfrecht dahin gehend zu erweitern, dass der Landesrechnungshof diese Prüfkompetenz bekommt. Auch das ist im Übrigen mit Zustimmung der sozialdemokratischen Mitglieder des Finanzausschusses passiert. Wenn es dann ernst wird, Herr Dr. Stegner, kneifen Sie hier im Parlament und behaupten auch noch, das sei alles überflüssig und nicht nötig. Ich sage Ihnen: Sie verweigern den Menschen mit Behinderung, dass dieses System auch in Zukunft dauerhaft finanzierbar bleibt. Das ist beschämend.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?
Lieber Kollege Dr. Garg, lassen Sie mich zunächst, was den ersten Punkt angeht, feststellen, dass ich überhaupt nicht in Abrede stellen will, dass sich die FDP gegen Rechtsextremismus ein
setzt. Das war auch nicht der Kern meiner Bemerkungen. Ich habe kritisiert - dazu stehe ich -, dass Sie unsere entsprechenden Haushaltsansätze abgelehnt haben. Das habe ich kritisiert, und das Recht nehme ich mir auch raus. Punkt eins.
Punkt zwei. Ich habe nicht in Abrede gestellt, dass es in der Finanzpolitik die Auffassung von Finanzpolitikern gibt, man könne das so machen. Was ich Sie gefragt habe, ist: Hatten Sie nicht, nachdem das 20 Jahre diskutiert worden ist, eine schwarz-gelbe Mehrheit, um das hier im Landtag mit einfacher Mehrheit zu beschließen, wenn Sie das so dringlich fanden, wie Sie das hier mit Pathos vorgetragen haben? Die Antwort könnten Sie dem Hohen Haus ja noch geben. Oder hat die Opposition in der letzten Legislaturperiode entschieden, was hier im Landtag geschieht? Ich hatte es gar nicht so verstanden, dass wir so mächtig sind. Wir sind zwar gewählt worden, aber wir waren in der Opposition und Sie hatten die Mehrheit.
- Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Stegner, auf Ihre Mächtigkeit komme ich gleich noch zu sprechen im Hinblick darauf, was Sie in Berlin alles durchgesetzt haben. Ich habe gerade versucht, Ihnen zu erklären, dass der erste Weg, den auch die von Ihnen kritisierte schwarz-gelbe Landesregierung gewählt hat, der ist, in Verhandlungen mit den Wohlfahrtsverbänden ein solches Prüfungsrecht in den Landesrahmenvertrag reinzuschreiben. Das haben die Verbände der Wohlfahrtspflege auch in der vergangenen Legislaturperiode abgelehnt. Sie können sich ja einmal mit der ehemaligen Kollegin Trauernicht darüber unterhalten. Auch sie hat versucht, ein solches Prüfungsrecht in den Landesrahmenvertrag hineinzuverhandeln. Sie ist daran genauso gescheitert wir ihr Nachfolger.
Wir wollen es uns einfach nicht mehr gefallen lassen - mit „wir“ meine ich die gesamten Kolleginnen und Kollegen, auch die Ihrer Fraktion im Finanzausschuss -, dass Parlamentsbeschlüsse 20 Jahre lang schlichtweg ignoriert werden. Deswegen haben wir dieses Mal zum ersten Mal den zweiten Weg gewählt, im Übrigen mit Zustimmung Ihrer Kollegen. Dass Sie ihn nicht mitgehen wollen, finde ich ausdrücklich beschämend, Herr Dr. Stegner.
Ich möchte mich weiter mit dem Kollegen Stegner beschäftigen, der noch vor Kurzem im Bundestagswahlkampf den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern versprochen hat: Wenn es in Berlin den endlich von ihm herbeigesehnten Politikwechsel gebe - er meinte damit eine Beteiligung der SPD an der Bundesregierung -, komme auf das Land ein Geldregen von jährlich bis zu 600 Millionen € zusätzlich zu. Man kann das im „Hamburger Abendblatt“ vom 5. Juni 2012 nachlesen. Darin heißt es konkret:
„SPD-Chef Stegner baut auf bis zu 600 Millionen €, die eine rot-grüne Bundesregierung mit einer höheren Besteuerung von Spitzenverdienern, Vermögenden und Erben in die klamme Kieler Kasse spülen könnte.“