Protokoll der Sitzung vom 11.09.2014

Für die Fraktion der PIRATEN hat der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer das Wort.

(Zurufe)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die B 5 ist von der Straßenverbindung her die Lebensader der Westküste und auch eine wichtige Brücke nach Dänemark. Sie darf deswegen keinesfalls auf die Funktion eines A7-Bypasses reduziert werden, wie es der Antrag der CDU-Fraktion leider nahelegt. Auf der Tagesordnung stehen nur zwei Anträge zu Autobahnen. Eigentlich geht es in Ihrem Antrag doch um die B 5, und die sollte auch im Mittelpunkt stehen.

Nachdem wir die Landesregierung im Wirtschaftsausschuss über den aktuellen Sachstand zu Planung und Ausbau der B 5 haben berichten lassen, ist es

(Dr. Andreas Tietze)

schön, dass jetzt auch die CDU-Fraktion das Thema entdeckt hat.

(Lachen Volker Dornquast [CDU])

Nur leider bringt das die Menschen, die sich dort einen Ausbau seit teilweise über 20 Jahren wünschen, nicht weiter.

(Anhaltende Unruhe)

Zunächst einmal kann die Landesregierung nicht wie es in Ihrem Antrag steht - die Aufnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan sicherstellen, weil sie darüber gar nicht entscheidet. Auch hat die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan nichts damit zu tun, die Planungen voranzutreiben, denn der Verkehrswegeplan gilt für die Realisierung und nicht für die Planung dieses Projekts.

Die Forderungen, möglichst schnell Baureife zu erlangen oder die Planungen schnellstmöglich abzuschließen, sind letztendlich Plattitüden, solange Sie uns nicht verraten, wie eine Beschleunigung konkret möglich sein soll. Wir haben im Ausschuss konkret nach der Stellensituation und so weiter gefragt. Ich glaube, dass das konstruktiver ist.

In Wahrheit ist es unter einer CDU-geführten Regierung gewesen, dass die A 20 und das jetzige Teilstück der B 5 so schlampig geplant worden sind, dass die Verfahren jetzt neu aufgerollt werden müssen und eine lange Verzögerung eintritt. Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir auf solche Schauanträge künftig verzichten. Der Antrag der Koalitionsfraktionen dazu ist an sich auch überflüssig, aber immerhin richtig.

Zur A 20. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert seit Jahren den Ausbau der A 20 über die A 7 hinaus einschließlich der Elbquerung, aber finanziert aus dem Staatshaushalt und ohne Pkw-Maut, wie Sie sie nämlich für die Elbquerung einführen wollen. Dieses Projekt darf keinesfalls als ÖPPProjekt finanziert werden, weil sich diese Projekte in der Vergangenheit immer wieder als unwirtschaftlich herausgestellt haben, weil eine konstante Maut, wie ich bereits in der letzten Rede sagte, unsozial und unökologisch ist. Sie darf aber, Herr Wirtschaftsminister, auch nicht über die Idee einer Infrastrukturprojektgesellschaft realisiert werden. Wir haben dort interessante Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens bekommen, und es wurde uns noch einmal schwarz auf weiß bestätigt, dass diese Idee einer Projektgesellschaft zu undemokratischen Strukturen führt und darüber hinaus ineffektive Verkehrsprojekte herstellen lässt,

die sich in dem regulären Verfahren des Bundesverkehrswegeplans gar nicht behaupten könnten.

Damit dieses Projekt „Weiterbau der A 20“ Erfolg haben kann, muss es wirklich seriös geplant und durchgerechnet werden. Alle Unterlagen müssen veröffentlicht und vom Bundesrechnungshof geprüft werden.

Vorrangig allerdings müssen wir die Sanierung der vorhandenen Infrastruktur angehen: NordOstsee-Kanal, Rader Hochbrücke und so weiter. Es ist allen bekannt, wie viel dort zu tun ist. Den neuen Vorschlag der Grünen werden wir auf unserer Verkehrskonferenz näher unter die Lupe nehmen. Mittelfristig jedenfalls müssen wir dahin kommen, dass so große Infrastrukturprojekte noch vor der Entscheidung darüber transparent und ergebnisoffen mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. Wir PIRATEN haben deswegen einen Vorschlag für eine Charta für Bürgerbeteiligung an der Infrastrukturplanung vorgelegt, die vorsieht, dass eine möglichst frühe Bürgerbeteiligung stattfinden soll. Dies erfordert eine verständliche Internetveröffentlichung von Planungen und öffentliche Antragskonferenzen zur Beratung derartiger Vorhaben.

Nur mit mehr Transparenz und echter Bürgerbeteiligung bei der Infrastrukturplanung werden wir in Zukunft teure Fehler und Pleiten wie bei der A 20 und jetzt auch bei den Teilstücken der B 5 vermeiden können, die uns leider bei diesen wichtigen Projekten um Jahre zurückwerfen. - Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN)

Für die Abgeordneten des SSW hat jetzt der Herr Abgeordnete Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Schleswig-Holstein ist die Brücke zwischen Skandinavien und dem restlichen Europa. Entsprechend ist die verkehrliche Infrastruktur bei uns im Land von internationaler Bedeutung. Maßgeblich hierbei ist die A 7. Im Zusammenhang mit dem Lkw-Verbot auf der Rader Hochbrücke wurde jedoch sehr deutlich, wie anfällig diese Verbindung ist. Dabei wurde deutlich, wie dringend wir eine zweite Nord-Süd-Achse brauchen, um die A 7 zu entlasten. Wir sehen die B 5 an der Westküste als eine solche Alternative. Dies erfordert jedoch den Ausbau der B 5.

(Dr. Patrick Breyer)

Der SSW setzt sich seit Jahren für eine grenzüberschreitende Westküstenstraße ein, eine kreuzungsfreie Strecke zwischen der dänischen Grenze und der A 23, die leistungsstark genug ist, um größere Lkw- und Pkw-Verkehre aufzunehmen. Dies wäre südlich der Grenze über die B 5 und A 23 nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll. Im weiteren Verlauf würde dann der Anschluss an die A 20 erfolgen und über einen Elbtunnel westlich an Hamburg vorbei gen Süden führen. Die Westküste hätte dadurch eine bessere Anbindung an das Verkehrsnetz, und die A 7 wäre entlastet.

Der SSW steht mit einer solchen Forderung nicht allein. Wirtschaftsverbände und IHK im Norden sowie Kommunen und Unternehmen im südlichen Dänemark als auch Udviklingsråd Sønderjylland - der Entwicklungsrat Südjütland - sehen die Notwendigkeit, die B 5 entsprechend auszubauen. So wird auf dänischer Seite die Notwendigkeit einer Westküstenautobahn gesehen. Die macht aber nur dann Sinn, wenn sie südlich der Grenze auch fortgeführt wird. Hier sind aber Berlin und Kopenhagen gefragt, entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Wir wissen, dass der Bundesverkehrswegeplan chronisch unterfinanziert ist. Uns ist daher bewusst, dass dies ein langfristiges Projekt ist. Wir dürfen dieses Ziel aber nicht aus den Augen verlieren. Mit unserem Antrag kommen wir dem Ziel auch schrittweise näher.

Bei dem Ausbau der B 5 haben derzeit drei Teilstücke Priorität: Das ist die Ortsumgehung zwischen Hattstedt und Bredstedt. Diese Maßnahme muss weiterhin im vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans bestehen bleiben. Der Planfeststellungsbeschluss für die Verkehrsführung wurde erlassen, sie ist derzeit aber beklagt. Es läuft ein Planänderungsverfahren, um die Planungsmängel zu beseitigen. Das bedeutet, dass der Baubeginn abhängig vom Planungsablauf und der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel vom Bund ist.

Dann muss die Zwei-plus-eins-Verkehrsführung zwischen Tönning und Husum kommen. Hier laufen die Planungen für die vier Teilstücke, und das Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Auch hier ist der Baubeginn abhängig von den Planungsabläufen der einzelnen Abschnitte und der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel durch den Bund.

Das dritte große Teilstück ist die dreistreifige Anbindung des Wirtschaftsraums Brunsbüttel. Für alle Teilstücke gilt: Eine Verzögerung aufgrund

von Planungsfehlern ist zu verhindern. Die Belange des Naturschutzes sowie der Bevölkerung sind im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens frühzeitig und umfangreich einzubeziehen, um die Vorhaben nicht unnötig in die Länge zu ziehen.

(Beifall SSW)

Die A 20 mit der westlichen Elbquerung ist eine der größten Verkehrsprojekte im norddeutschen Raum. Ich habe bereits eingangs gesagt, dass dieses Projekt aus wirtschaftspolitischer Sicht gerade auch für die Westküste nördlich und südlich der Grenze von großer Bedeutung ist. Für Schleswig-Holstein und Hamburg wird sie für Entlastung auf der A 7 und des Elbtunnels sorgen.

Seit nunmehr über 20 Jahren wird die Küstenautobahn gebaut. Wir haben bereits wertvolle Zeit verloren, in der Vergangenheit und in jüngster Zeit. Um nicht weitere Zeit zu verlieren, ist es notwendig, die Planungsverfahren für die verbleibenden Abschnitte bis zur Elbe gründlich abzuschließen. Dabei hat Sorgfalt absoluten Vorrang vor übereilter Planung. Wir halten aber an der geplanten Trassenführung fest, denn für uns ist alles andere unrealistisch und wirft uns um Jahre zurück. Und das wollen wir ganz bestimmt nicht.

(Beifall SSW und SPD)

Wir kommen nun zu den Dreiminutenbeiträgen. Als Erstes hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Klaus Jensen das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Verkehrsminister! Liebe Kollegen! Ich melde mich, weil es um die B 5 und um die Ortsumgehung HattstedtBredstedt geht. Und dazu möchte ich kurz einige Ausführungen machen. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr hat uns im Juli in Kiel erläutert, dass das sogenannte Fledermausurteil zur A 20 doch offenbar Auswirkungen auf die weiteren Planungen und den Ausbau der B 5 haben wird. Für die Ortsumgehung Hattstedt, Struckum, Breklum und Bredstedt sind zusätzliche Kartierungen der Fledermausvorkommen und nochmalige Bestandserhebungen der Brutvögel erforderlich. Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Auch ich halte diese Arbeiten natürlich für wichtig, auch um rechtssichere Planung herzustellen. Was ich aber nicht nachvollziehen kann: Erst ein dreiviertel Jahr nach diesem Fledermausurteil hat die Landesregierung begon

(Flemming Meyer)

nen, sich darüber Gedanken zu machen, ob dieses Urteil vielleicht auch Auswirkungen auf andere Straßenplanungen haben könnte. Auch hier gilt offensichtlich, was für die A 20 genauso gilt: Sie verzögern, Sie taktieren, und - ganz wichtig - am Ende wollen Sie es nicht gewesen sein.

Wenn Sie die B-5-Umgehung zwischen Hattstedt und Bredstedt nicht wollen, dann sagen Sie es. Stattdessen stellen Sie mit Ihrem Vorgehen ganz wesentliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Fortgang der Ortsumgehung infrage.

Sehr geehrter Herr Minister, es wird darauf ankommen, dass in diesem Bereich bis Ende 2015 mit dem Bau begonnen wird, damit diese Maßnahme als begonnene Maßnahme und damit sicher in den Bundesverkehrswegeplan 2016 übernommen wird. Kollege Arp hat das schon dargelegt.

Wenn Sie mit den Vogelzählungen erst im Frühjahr 2015 beginnen können, so haben Sie Ihre überarbeiteten Pläne frühestens im Herbst 2015 fertig. Können Sie mir vermitteln, wie Sie dann bis Ende 2015 den so wichtigen ersten Spatenstich hinbekommen wollen?

Deswegen mein Appell an Sie: Schneiden Sie die unkritischen Teilstücke heraus, und beginnen Sie nach deren erfolgter Planfeststellung unverzüglich mit dem Bau, damit diese Maßnahme auch sicher als begonnene Maßnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan Einzug findet! Das wäre das richtige Signal der Landesregierung für die Westküste und für Nordfriesland. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat jetzt der Abgeordnete Lars Harms für die Abgeordneten des SSW das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Die Äußerungen des geschätzten Kollegen Jensen kann man natürlich so nicht stehen lassen. Deswegen habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet.

(Zuruf CDU: Die waren trotzdem richtig!)

- Das ist eben nicht ganz richtig. Wenn ein Urteil über die Vorgehensweise bei der A 20 gesprochen wird, was gleichartig bei der B 5 anzuwenden ist, dann muss man sagen, dass die Planung so, wie sie in der Vergangenheit gelaufen ist - - Jetzt spreche

ich nicht darüber, wer seinerzeit dafür verantwortlich war. Ich sage lediglich, dass die Planungen, die damals gelaufen sind, auf einer unkorrekten Basis gelaufen sind.

Wenn ein Urteil gesprochen wird - diese Urteile sind selbst für Juristen nicht immer leicht zu lesen -, dann arbeitet man das vonseiten des Ministeriums erst einmal durch. Man schaut einmal nach, welche Relevanz dies für die A 20 hat. Außerdem wird geschaut, ob der Inhalt dieses Urteils in irgendeiner Art und Weise auch Relevanz für andere Strecken hat. Es könnte sein, dass andere Strecken davon vielleicht auch betroffen sind. Das kann ich gar nicht beurteilen. Das weiß ich nicht. Das wird möglicherweise geprüft worden sein oder noch geprüft werden. Bei der B 5 ist eben dies herausgekommen. Man hätte auch weitermachen und auf volles Risiko gehen können in der Hoffnung, dass das gut geht.

Diese Vorgehensweise, die wir in der Vergangenheit gehabt haben, hat immer wieder dazu geführt, dass Projekte letztendlich länger dauerten, als dies sein musste.

(Vereinzelter Beifall SSW, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen finde ich es in Ordnung, dass das Ministerium nun sauber prüft, ob da etwas ist, und sich Zeit lässt, es genau bewertet und dann auf die Politik zugekommen ist und gesagt hat: Wir erklären euch das. Es dauert etwas länger. Wir müssen das aber machen, um es auf jeden Fall rechtssicher hinzubekommen, damit wir nicht in zwei Jahren dastehen und dann sagen: Oh Gott, vor zwei Jahren hätten wir es ahnen können. Dann hätten wir es aber besser planen müssen.

Ich glaube, dem Ministerium ist an dieser Stelle nichts vorzuwerfen. Vielmehr hat man so schnell wie möglich geschaut, welche Relevanz das hat. Man hat sofort die Politik informiert und Maßnahmen in Gang gesetzt, sodass man diese Vogelzählung und Fledermauszählung durchführen kann.