sonderen an der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt gewesen, bevor die Regierungsanhörung stattgefunden hat?
Herr Abgeordneter, alle Anstalten sind an dem Gesetzesvorhaben beteiligt gewesen. Das ist folgerichtig und notwendig. Wir brauchen die Einbeziehung der Praxis. Das gilt für alle Anstalten.
Ich verstehe Sie also richtig, dass die Anstaltsleitungen bereits bei der Formulierung des Gesetzestextes beteiligt worden sind?
Nein, da verstehen Sie mich nicht richtig. Es geht um ein Gesetzesvorhaben. Sie sind ja auch schon einige Jahre dabei. Sie wissen, dass es vor der Formulierung eines Gesetzentwurfs ganz viele Vorgespräche, ganz viele Diskussionen und Leitlinien gibt, die zu erörtern sind.
Um sozusagen auf meine erste Frage zurückzukommen: Das heißt, die Anstaltsleitungen waren an den Vorarbeiten und an der Erstellung des Gesetzentwurfs vor der Regierungsanhörung beteiligt?
Nein, die Anstaltsleitungen und die Anstalten sind einbezogen worden - so wie es bei jedem Gesetzesvorhaben der Fall ist.
Frau Ministerin, können Sie uns die schriftlichen Dokumente über die Anhörung der Anstaltsleitung der JVA Lübeck zur Verfügung stellen?
Herr Abgeordneter, im Moment befindet sich der Gesetzentwurf in der Kabinettsberatung. Sie wissen, dass es dann eine Anhörung im Rahmen der Kabinettsbefassung gibt. Dann gibt es eine zweite Kabinettsbefassung. Dann beschließt das Kabinett, und dann leitet das Kabinett den Gesetzentwurf dem Landtag zu. Dann geht es in den Ausschuss, dann veranstaltet der Ausschuss schriftliche und mündliche Anhörungen, und dann irgendwann beschließt der Landtag.
Darf ich daraus schließen, dass es keine schriftlichen Dokumente über die Anhörung der JVA-Leitung in Lübeck im Ministerium gibt?
Dann stelle ich noch einmal die Frage: Wenn es die Dokumente gibt, können Sie die dem Landtag zur Verfügung stellen?
Frau Justizministerin, noch einmal unter Einbeziehung der langjährigen Erfahrung, die Sie als Parlamentarierin gesammelt haben: Halten Sie die Gesetzgebungsverfahren, die wir in diesem Landtag anwenden und die auch die Vorgängerkoalition angewandt hat, für ausreichend und zielführend?
Frau Ministerin, halten Sie es für angemessen, Fachleute wie zum Beispiel die Leiter oder Leiterinnen von Justizvollzugsanstalten in entsprechender Art und Weise in solche Verfahren einzubeziehen und auch von den Erfahrungen der Praktiker zu profitieren?
Ich halte das für notwendig und angemessen und sage, dass wir alle relevanten Gruppen beteiligt haben, dass viele dieser relevanten Gruppen auch den Abgeordneten schon ihre Stellungnahmen zur Verfügung gestellt haben und dass wir ein festgelegtes, bekanntes Gesetzgebungsverfahren haben.
Frau Ministerin, werden Sie uns denn die Stellungnahmen zur Verfügung stellen, wenn das Gesetzgebungsverfahren von Ministeriumsseite abgeschlossen ist?
Frau Ministerin, bei den uns allen bestens bekannten, üblichen Gesetzgebungsverfahren war es in der Vergangenheit genauso aber auch üblich, dass die Landesregierung dem Landtag die Ergebnisse der von ihr durchgeführten Anhörung zur Verfügung gestellt hat. Können wir davon auch in diesem Verfahren ausgehen?
Dem Ausschuss - ich habe es bereits gesagt - steht es frei, darum zu bitten. Ich werde mich nicht dagegen sperren.
Gab es eine Beteiligung der Anstaltsleitung der JVA Lübeck außerhalb des normalen Anhörungsverfahrens der Landesregierung zum Strafvollzugsgesetz?
Wie bei jedem Gesetzgebungsvorhaben sind auch hier alle relevanten Gruppen beteiligt worden, alle Anstalten, die Anstaltsleitungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sachverständige, Experten und so weiter.